Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung

ShortId
12.3403
Id
20123403
Updated
24.06.2025 23:54
Language
de
Title
Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung
AdditionalIndexing
12;15;Betriebsmodernisierung;Konkursrecht;Gläubiger/in;Sanierung;Gesellschaftsauflösung;Obligationenrecht
1
  • L07K11040301020201, Konkursrecht
  • L05K0703040203, Gesellschaftsauflösung
  • L04K08020341, Sanierung
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L06K110403010201, Gläubiger/in
  • L04K05070204, Obligationenrecht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu seiner Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des <b>Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs </b>ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsverfahren im Obligationenrecht vorzulegen, das Unternehmenssanierungen vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens ermöglicht bzw. erleichtert. Das Verfahren soll, etwa durch Prüfung der Einführung von sogenannten Sanierungsdarlehen, Anreize für die rechtzeitige Unternehmenssanierung schaffen. Dabei sollen einerseits im Interesse von Flexibilität und Sanierungserfolg die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane erhalten werden, andererseits aber auch das Missbrauchspotenzial (z. B. Aktivenentzug) minimiert werden.</p>
  • Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20100077
  • 20123654
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu seiner Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des <b>Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs </b>ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsverfahren im Obligationenrecht vorzulegen, das Unternehmenssanierungen vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens ermöglicht bzw. erleichtert. Das Verfahren soll, etwa durch Prüfung der Einführung von sogenannten Sanierungsdarlehen, Anreize für die rechtzeitige Unternehmenssanierung schaffen. Dabei sollen einerseits im Interesse von Flexibilität und Sanierungserfolg die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane erhalten werden, andererseits aber auch das Missbrauchspotenzial (z. B. Aktivenentzug) minimiert werden.</p>
    • Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung

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