Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler
- ShortId
-
12.3418
- Id
-
20123418
- Updated
-
28.07.2023 09:51
- Language
-
de
- Title
-
Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Gesundheitsrisiko;medizinische Diagnose;Vereinigung;Sport;Gesundheitsüberwachung;Berufssport
- 1
-
- L04K01010102, Sport
- L05K0101030204, Vereinigung
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L05K0101010201, Berufssport
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach dem Tod eines jungen italienischen Profifussballers ist die Diskussion über die medizinischen Kontrolluntersuchungen, denen die Sportclubs ihre Sportlerinnen und Sportler unterziehen, in den letzten Wochen auch in der Schweiz wieder aktuell geworden. In der Schweiz sind die Kontrollen nicht obligatorisch; die Sportclubs empfehlen ihren Sportlerinnen und Sportlern lediglich, einmal jährlich solche Kontrollen durchführen zu lassen.</p><p>Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie hat im Jahr 2005 Empfehlungen herausgegeben, die für alle Sportlerinnen und Sportler eine kardiologische Untersuchung vorsehen. Bis jetzt ist Italien das einzige Land, in dem alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler verpflichtet sind, als Voraussetzung für die Lizenz über einen Befähigungsnachweis zu verfügen.</p><p>Der Kardiologe Andrea Menafoglio des Ospedale San Giovanni in Bellinzona hat für eine Studie 1030 Sportlerinnen und Sportler getestet und sie verschiedenen Kontrollen unterzogen, insbesondere einer persönlichen Anamnese und einer Familienanamnese, einer klinischen Untersuchung und einem Basiselektrokardiogramm. Die durchschnittlichen Kosten pro kontrollierte Person beliefen sich auf 138 Franken, zusätzliche Untersuchungen inbegriffen. Solche zusätzlichen Untersuchungen wurden bei 6 Prozent der Sportlerinnen und Sportler durchgeführt, bei 0,4 Prozent davon wurden Erkrankungen festgestellt, und einer Person wurde empfohlen, die Sportlerkarriere aufzugeben.</p><p>Diese Ergebnisse zeigen, dass es kostentechnisch vertretbar ist, möglichst vielen jungen Sportlerinnen und Sportlern diese Art von Untersuchung anzubieten, wenn sie von spezifisch in diesem Gebiet geschultem Personal durchgeführt wird. Sollte ein Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler für obligatorisch erklärt werden, könnte entweder der Bund selbst direkt für die Kosten aufkommen oder dafür sorgen, dass sie durch die Sport-Toto-Beiträge gedeckt würden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die tragischen Todesfälle von jungen Sportlerinnen und Sportlern mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Er teilt die Auffassung des Postulanten, dass es wünschenswert ist, solche persönlichen Schicksalsschläge in Zukunft zu verhindern.</p><p>Die Gewährleistung der Tauglichkeit für lizenzierte Sportler liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Sportverbände und einzelnen Sportlerinnen und Sportler. Gegenwärtig haben sich Kaderathletinnen und -athleten verschiedener Sportverbände einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Zudem prüft der Dachverband der schweizerischen Sportverbände, Swiss Olympic, die Einführung einer obligatorischen sportärztlichen Untersuchung für Leistungssportlerinnen und -sportler. Vor diesem Hintergrund ist es nicht Aufgabe des Bundes, auf dem Weg der Gesetzgebung ein Obligatorium für Tauglichkeitszeugnisse im Bereich des lizenzierten Sports anzuordnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler einzuführen, der nach medizinischen Kontrolluntersuchungen ausgestellt wird.</p>
- Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach dem Tod eines jungen italienischen Profifussballers ist die Diskussion über die medizinischen Kontrolluntersuchungen, denen die Sportclubs ihre Sportlerinnen und Sportler unterziehen, in den letzten Wochen auch in der Schweiz wieder aktuell geworden. In der Schweiz sind die Kontrollen nicht obligatorisch; die Sportclubs empfehlen ihren Sportlerinnen und Sportlern lediglich, einmal jährlich solche Kontrollen durchführen zu lassen.</p><p>Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie hat im Jahr 2005 Empfehlungen herausgegeben, die für alle Sportlerinnen und Sportler eine kardiologische Untersuchung vorsehen. Bis jetzt ist Italien das einzige Land, in dem alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler verpflichtet sind, als Voraussetzung für die Lizenz über einen Befähigungsnachweis zu verfügen.</p><p>Der Kardiologe Andrea Menafoglio des Ospedale San Giovanni in Bellinzona hat für eine Studie 1030 Sportlerinnen und Sportler getestet und sie verschiedenen Kontrollen unterzogen, insbesondere einer persönlichen Anamnese und einer Familienanamnese, einer klinischen Untersuchung und einem Basiselektrokardiogramm. Die durchschnittlichen Kosten pro kontrollierte Person beliefen sich auf 138 Franken, zusätzliche Untersuchungen inbegriffen. Solche zusätzlichen Untersuchungen wurden bei 6 Prozent der Sportlerinnen und Sportler durchgeführt, bei 0,4 Prozent davon wurden Erkrankungen festgestellt, und einer Person wurde empfohlen, die Sportlerkarriere aufzugeben.</p><p>Diese Ergebnisse zeigen, dass es kostentechnisch vertretbar ist, möglichst vielen jungen Sportlerinnen und Sportlern diese Art von Untersuchung anzubieten, wenn sie von spezifisch in diesem Gebiet geschultem Personal durchgeführt wird. Sollte ein Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler für obligatorisch erklärt werden, könnte entweder der Bund selbst direkt für die Kosten aufkommen oder dafür sorgen, dass sie durch die Sport-Toto-Beiträge gedeckt würden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die tragischen Todesfälle von jungen Sportlerinnen und Sportlern mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Er teilt die Auffassung des Postulanten, dass es wünschenswert ist, solche persönlichen Schicksalsschläge in Zukunft zu verhindern.</p><p>Die Gewährleistung der Tauglichkeit für lizenzierte Sportler liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Sportverbände und einzelnen Sportlerinnen und Sportler. Gegenwärtig haben sich Kaderathletinnen und -athleten verschiedener Sportverbände einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Zudem prüft der Dachverband der schweizerischen Sportverbände, Swiss Olympic, die Einführung einer obligatorischen sportärztlichen Untersuchung für Leistungssportlerinnen und -sportler. Vor diesem Hintergrund ist es nicht Aufgabe des Bundes, auf dem Weg der Gesetzgebung ein Obligatorium für Tauglichkeitszeugnisse im Bereich des lizenzierten Sports anzuordnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler einzuführen, der nach medizinischen Kontrolluntersuchungen ausgestellt wird.</p>
- Befähigungsnachweis für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler
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