Automatischer Informationsaustausch. Folgen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz

ShortId
12.3420
Id
20123420
Updated
14.11.2025 08:16
Language
de
Title
Automatischer Informationsaustausch. Folgen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Evaluation;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;Wirtschaftsstandort Schweiz;Bank
1
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
  • L04K11040101, Bank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den Steuerabkommen führen wir zwar eine Quellensteuer ein, wir können uns deshalb aber nicht der Diskussion über den automatischen Informationsaustausch entziehen. Ein solches System wird zwischen den Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich im Rahmen eines multilateralen Abkommens bereits in die Wege geleitet. Das amerikanische Gesetz "Foreign Account Tax Compliance Act" (Fatca) geht in dieselbe Richtung. Der Druck auf die Schweiz wird vermutlich zunehmen, und wir können ihn nicht ignorieren, unabhängig von unserer Haltung zu dieser Art von Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen. In den letzten Jahren war die Schweiz unfähig, die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich zu antizipieren. Wir befanden uns systematisch in einer defensiven und reaktiven Haltung und mussten uns wiederholte Male unter Zeitdruck anpassen. Die Schweiz muss wieder eine aktive Haltung einnehmen, wenn sie ihre Weissgeldstrategie glaubwürdig weiterverfolgen möchte. Der automatische Informationsaustausch ist die nächste Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir müssen bereit sein, proaktiv und in voller Kenntnis der Sachlage an dieser Diskussion teilzunehmen. Der durch dieses Postulat verlangte Bericht soll in konstruktiver Weise dazu beitragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat festgehalten, dass die Schweiz nicht als Fluchtort für unversteuerte Gelder aus dem Ausland dienen soll. Dieses Ziel verfolgt er mittels seiner Finanzmarktstrategie, die auf drei Pfeilern beruht: Abschluss von Quellensteuerabkommen, Gewährung von Amts- und Rechtshilfe nach internationalem Standard und Präzisierung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre bei der Annahme von Geldern. </p><p>Den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen lehnt der Bundesrat dagegen ab, da er darin eine Verletzung der Privatsphäre erblickt. Dieser stellt auf das Herumschicken grosser Datenmengen ab, ohne sicherzustellen, dass auch effektiv eine Besteuerung erfolgt.</p><p>Das Modell der Quellensteuerabkommen ermöglicht es demgegenüber, das Interesse der Kunden am Schutz ihrer Privatsphäre und den berechtigten Anspruch der Staaten auf die Besteuerung ihrer Steuerpflichtigen in Einklang zu bringen. Mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich konnten derartige Quellensteuerabkommen abgeschlossen werden. Diese wurden zusammen mit dem entsprechenden Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) in der Sommersession 2012 vom Parlament genehmigt. Im Rahmen dieser Quellensteuerabkommen wurde die Gleichwertigkeit mit dem automatischen Informationsaustausch ausdrücklich anerkannt. Ähnliche Vereinbarungen mit anderen Staaten befinden sich in der Vorbereitung. Die verfolgte Zielsetzung eines steuerlich konformen Finanzplatzes kann somit mit dem vom Bundesrat favorisierten Modell des Abschlusses von Quellensteuerabkommen erreicht werden. </p><p>Wie auch bereits in der Stellungnahme zum Postulat Leutenegger Oberholzer 12.3179 vom 15. März 2012 ausgeführt, erachtet es der Bundesrat unter diesen Voraussetzungen als nicht angezeigt und sachlich nicht gerechtfertigt, einen Bericht zur praktischen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs zu verfassen. An dieser Ausgangslage hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Wirkung beurteilt, die die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen auf den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz hätte. Der Bericht soll sowohl die praktische Anwendung dieses neuen Systems durch die Banken wie auch dessen Auswirkungen auf die Tätigkeiten unseres Finanzplatzes analysieren. Er soll ebenfalls aufzeigen, welche Änderungen diese Einführung für die Praxis der Steuerverwaltungen mit sich bringen würde. Aufgrund dieser Analyse soll der Bericht anschliessend die Szenarien und die geeigneten Massnahmen darlegen, damit sich die Schweiz auf die mögliche Einführung des automatischen Informationsaustauschs vorbereiten kann. Es geht darum, allfällige Schwierigkeiten vorauszusehen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass der Übergang zu dieser neuen Art von Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen unter möglichst guten Bedingungen abläuft, sowohl für die Verwaltung wie auch für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz.</p>
  • Automatischer Informationsaustausch. Folgen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den Steuerabkommen führen wir zwar eine Quellensteuer ein, wir können uns deshalb aber nicht der Diskussion über den automatischen Informationsaustausch entziehen. Ein solches System wird zwischen den Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich im Rahmen eines multilateralen Abkommens bereits in die Wege geleitet. Das amerikanische Gesetz "Foreign Account Tax Compliance Act" (Fatca) geht in dieselbe Richtung. Der Druck auf die Schweiz wird vermutlich zunehmen, und wir können ihn nicht ignorieren, unabhängig von unserer Haltung zu dieser Art von Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen. In den letzten Jahren war die Schweiz unfähig, die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich zu antizipieren. Wir befanden uns systematisch in einer defensiven und reaktiven Haltung und mussten uns wiederholte Male unter Zeitdruck anpassen. Die Schweiz muss wieder eine aktive Haltung einnehmen, wenn sie ihre Weissgeldstrategie glaubwürdig weiterverfolgen möchte. Der automatische Informationsaustausch ist die nächste Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir müssen bereit sein, proaktiv und in voller Kenntnis der Sachlage an dieser Diskussion teilzunehmen. Der durch dieses Postulat verlangte Bericht soll in konstruktiver Weise dazu beitragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat festgehalten, dass die Schweiz nicht als Fluchtort für unversteuerte Gelder aus dem Ausland dienen soll. Dieses Ziel verfolgt er mittels seiner Finanzmarktstrategie, die auf drei Pfeilern beruht: Abschluss von Quellensteuerabkommen, Gewährung von Amts- und Rechtshilfe nach internationalem Standard und Präzisierung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre bei der Annahme von Geldern. </p><p>Den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen lehnt der Bundesrat dagegen ab, da er darin eine Verletzung der Privatsphäre erblickt. Dieser stellt auf das Herumschicken grosser Datenmengen ab, ohne sicherzustellen, dass auch effektiv eine Besteuerung erfolgt.</p><p>Das Modell der Quellensteuerabkommen ermöglicht es demgegenüber, das Interesse der Kunden am Schutz ihrer Privatsphäre und den berechtigten Anspruch der Staaten auf die Besteuerung ihrer Steuerpflichtigen in Einklang zu bringen. Mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich konnten derartige Quellensteuerabkommen abgeschlossen werden. Diese wurden zusammen mit dem entsprechenden Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) in der Sommersession 2012 vom Parlament genehmigt. Im Rahmen dieser Quellensteuerabkommen wurde die Gleichwertigkeit mit dem automatischen Informationsaustausch ausdrücklich anerkannt. Ähnliche Vereinbarungen mit anderen Staaten befinden sich in der Vorbereitung. Die verfolgte Zielsetzung eines steuerlich konformen Finanzplatzes kann somit mit dem vom Bundesrat favorisierten Modell des Abschlusses von Quellensteuerabkommen erreicht werden. </p><p>Wie auch bereits in der Stellungnahme zum Postulat Leutenegger Oberholzer 12.3179 vom 15. März 2012 ausgeführt, erachtet es der Bundesrat unter diesen Voraussetzungen als nicht angezeigt und sachlich nicht gerechtfertigt, einen Bericht zur praktischen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs zu verfassen. An dieser Ausgangslage hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Wirkung beurteilt, die die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen auf den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz hätte. Der Bericht soll sowohl die praktische Anwendung dieses neuen Systems durch die Banken wie auch dessen Auswirkungen auf die Tätigkeiten unseres Finanzplatzes analysieren. Er soll ebenfalls aufzeigen, welche Änderungen diese Einführung für die Praxis der Steuerverwaltungen mit sich bringen würde. Aufgrund dieser Analyse soll der Bericht anschliessend die Szenarien und die geeigneten Massnahmen darlegen, damit sich die Schweiz auf die mögliche Einführung des automatischen Informationsaustauschs vorbereiten kann. Es geht darum, allfällige Schwierigkeiten vorauszusehen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass der Übergang zu dieser neuen Art von Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen unter möglichst guten Bedingungen abläuft, sowohl für die Verwaltung wie auch für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz.</p>
    • Automatischer Informationsaustausch. Folgen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz

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