Voraussetzungen für Beiträge aus dem Infrastrukturfonds zugunsten von Strassenverkehrsprojekten

ShortId
12.3423
Id
20123423
Updated
28.07.2023 12:11
Language
de
Title
Voraussetzungen für Beiträge aus dem Infrastrukturfonds zugunsten von Strassenverkehrsprojekten
AdditionalIndexing
48;52;66;Strassennetz;sanfte Energie;Verkehrsinfrastruktur;Vollzug von Beschlüssen;Verkehrsplanung;Fonds;Umweltverträglichkeit;Energieeinsparung
1
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K11090203, Fonds
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl Artikel 4 des Infrastrukturfondsgesetzes festhält, dass die Mittel des Infrastrukturfonds der "effizienten und umweltverträglichen Bewältigung der ... Mobilität" dienen sollen und bei ihrer Verwendung der "Schutz der Umwelt" zu beachten ist, enthalten die konkreten Projekte, die dem Parlament unterbreitet werden, leider nur eine sehr oberflächliche Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen. Es stehen - der Agglomerationsverkehr ausgenommen - hauptsächlich Überlegungen zur Verflüssigung des Strassenverkehrs im Vordergrund.</p><p>Es ist für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und für die Beseitigung von Engpässen - Vorhaben, die meistens auch den Agglomerationsverkehr beeinflussen - unabdingbar, die Projekte eingehend hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen sowie auf die Lärmbelastung und die Zersiedelung (Bundeskompetenzen) zu beurteilen. Häufig hängt die Ökobilanz von den flankierenden Massnahmen ab, die die betroffenen Kantone bei der Bauausführung oder im Nachhinein ergreifen. In diesen Fällen muss der Bund möglichst früh im Verfahren bestimmen, mit welchen Reduktionsmassnahmen der mit dem jeweiligen Strassenprojekt verbundene Automobilverkehr kompensiert werden kann, und diese Massnahmen in einem verbindlichen Übereinkommen festhalten. Die Projekte, die die beste Ökobilanz versprechen, sollten bevorzugt werden.</p>
  • <p>Mit der Motion wird die vertiefte Abklärung der Auswirkungen von Projekten zur Fertigstellung des Autobahnnetzes bzw. zur Beseitigung von Engpässen auf den Energieverbrauch, den Ausstoss von CO2 sowie auf den Lärm und auf die Zersiedelung gefordert. Bereits heute bestehen entsprechende Instrumente, wie beispielsweise die gesetzlich verankerte Umweltverträglichkeitsprüfung zur Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zur Umwelt inklusive Umweltverträglichkeitsbericht (Art. 10a ff. USG, SR 814.01; UVPV, SR 814.011). Diese wird ergänzt durch die spezifische Nachhaltigkeitsbeurteilung Nistra des Bundesamtes für Strassen (Methoden Nistra, Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, <a href="http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00129/00183/00187/index.html?lang=de">http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00129/00183/00187/index.html?lang=de</a>).</p><p>Auf Planungsebene wurden zudem in den vergangenen zwei Jahren Vertiefungsstudien zu Engpassbeseitigungsprojekten durchgeführt. Die Auswirkungen der untersuchten Varianten wurden jeweils mit zwei weiteren gängigen Bewertungsverfahren, der Nutzwertanalyse und der Kosten-Wirksamkeits-Analyse, beurteilt. Diese Bewertungsverfahren umfassen neben den verkehrlichen Auswirkungen diverse Umweltauswirkungen, raumplanerische und städtebauliche Auswirkungen sowie Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch. Somit besteht auch auf Projektebene zum Vergleich von verschiedenen Infrastrukturvarianten bereits heute eine detaillierte Beurteilungsmethodik.</p><p>Aus diesem Grund vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die in der Motion genannten Kriterien bereits ausreichend berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien des Energiesparens, der Verwendung erneuerbarer Energie und des Umweltschutzes bei der Bewertung und Priorisierung der aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Projekte stärker zu gewichten.</p>
  • Voraussetzungen für Beiträge aus dem Infrastrukturfonds zugunsten von Strassenverkehrsprojekten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl Artikel 4 des Infrastrukturfondsgesetzes festhält, dass die Mittel des Infrastrukturfonds der "effizienten und umweltverträglichen Bewältigung der ... Mobilität" dienen sollen und bei ihrer Verwendung der "Schutz der Umwelt" zu beachten ist, enthalten die konkreten Projekte, die dem Parlament unterbreitet werden, leider nur eine sehr oberflächliche Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen. Es stehen - der Agglomerationsverkehr ausgenommen - hauptsächlich Überlegungen zur Verflüssigung des Strassenverkehrs im Vordergrund.</p><p>Es ist für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und für die Beseitigung von Engpässen - Vorhaben, die meistens auch den Agglomerationsverkehr beeinflussen - unabdingbar, die Projekte eingehend hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen sowie auf die Lärmbelastung und die Zersiedelung (Bundeskompetenzen) zu beurteilen. Häufig hängt die Ökobilanz von den flankierenden Massnahmen ab, die die betroffenen Kantone bei der Bauausführung oder im Nachhinein ergreifen. In diesen Fällen muss der Bund möglichst früh im Verfahren bestimmen, mit welchen Reduktionsmassnahmen der mit dem jeweiligen Strassenprojekt verbundene Automobilverkehr kompensiert werden kann, und diese Massnahmen in einem verbindlichen Übereinkommen festhalten. Die Projekte, die die beste Ökobilanz versprechen, sollten bevorzugt werden.</p>
    • <p>Mit der Motion wird die vertiefte Abklärung der Auswirkungen von Projekten zur Fertigstellung des Autobahnnetzes bzw. zur Beseitigung von Engpässen auf den Energieverbrauch, den Ausstoss von CO2 sowie auf den Lärm und auf die Zersiedelung gefordert. Bereits heute bestehen entsprechende Instrumente, wie beispielsweise die gesetzlich verankerte Umweltverträglichkeitsprüfung zur Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zur Umwelt inklusive Umweltverträglichkeitsbericht (Art. 10a ff. USG, SR 814.01; UVPV, SR 814.011). Diese wird ergänzt durch die spezifische Nachhaltigkeitsbeurteilung Nistra des Bundesamtes für Strassen (Methoden Nistra, Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, <a href="http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00129/00183/00187/index.html?lang=de">http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00129/00183/00187/index.html?lang=de</a>).</p><p>Auf Planungsebene wurden zudem in den vergangenen zwei Jahren Vertiefungsstudien zu Engpassbeseitigungsprojekten durchgeführt. Die Auswirkungen der untersuchten Varianten wurden jeweils mit zwei weiteren gängigen Bewertungsverfahren, der Nutzwertanalyse und der Kosten-Wirksamkeits-Analyse, beurteilt. Diese Bewertungsverfahren umfassen neben den verkehrlichen Auswirkungen diverse Umweltauswirkungen, raumplanerische und städtebauliche Auswirkungen sowie Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch. Somit besteht auch auf Projektebene zum Vergleich von verschiedenen Infrastrukturvarianten bereits heute eine detaillierte Beurteilungsmethodik.</p><p>Aus diesem Grund vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die in der Motion genannten Kriterien bereits ausreichend berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien des Energiesparens, der Verwendung erneuerbarer Energie und des Umweltschutzes bei der Bewertung und Priorisierung der aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Projekte stärker zu gewichten.</p>
    • Voraussetzungen für Beiträge aus dem Infrastrukturfonds zugunsten von Strassenverkehrsprojekten

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