Leistungssport durch Steuerabzug für Familien fördern

ShortId
12.3432
Id
20123432
Updated
28.07.2023 09:58
Language
de
Title
Leistungssport durch Steuerabzug für Familien fördern
AdditionalIndexing
24;28;Steuerabzug;Familienbesteuerung;Familienbudget;Kostenrechnung;Sport;Kind
1
  • L04K01010102, Sport
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0704050207, Familienbudget
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Leistungssport von Jugendlichen ist für deren Familien sehr kostspielig. Deshalb geben viele Jugendliche ihren Sport auf, noch bevor sie ein ausreichendes Niveau erreicht haben, um von öffentlicher Unterstützung profitieren zu können. Darum sollten den Eltern Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Sport ihrer Kinder schon von früh an zu finanzieren.</p><p>Nicht nur der Nachwuchssport, sondern auch das Kind leidet unter dieser Situation: Leistungssport ist wichtig für seine Entwicklung und seine soziale Eingliederung, insbesondere bei ausländischer Herkunft. Leider wirken die Kosten des Leistungssports oft abschreckend. Spielen die Kinder Tennis oder fahren sie Skirennen, so können sich die Reise- und die Ausrüstungskosten auf mehrere tausend Franken pro Jahr belaufen. Zahlreiche Eltern würden ihre Kinder gerne dazu ermutigen, Sport zu treiben, haben aber nicht die Mittel dazu. Es gibt zwar Förderungsmassnahmen, doch greifen diese zu spät. Ein Beispiel: Ein zehnjähriger Hockeyspieler auf mittlerem Niveau, Stammspieler in seinem Heimteam, erhält keinerlei Sportförderung. Nun kann aber die Ausübung seines Sports durchaus 5000 Franken pro Jahr kosten. Zahlreiche Mittelstandsfamilien können sich Ausgaben in dieser Höhe nicht leisten. Sollen sie darauf verzichten und damit die Entwicklung des jungen Hockeyspielers behindern oder sollen sie mit den Ausgaben ihre soziale Stellung schwächen?</p><p>Der Bund gibt jährlich 8 Millionen Franken für die Nachwuchsförderung im Leistungssport aus. Davon geht jedoch kein einziger Franken an diesen jungen Sportler in seinem Heimteam, solange er das vorgegebene Selektionsniveau nicht erreicht hat. Das ist absurd: Viele berühmte Sportler in der Schweiz, wie zum Beispiel Tony Rominger, haben sich in ihrem Sport erst spät entwickelt.</p><p>Dieser Ungerechtigkeit und Unwirksamkeit kann abgeholfen werden. Der Bund könnte durch eine Steuererleichterung viele Mittelstandsfamilien dazu ermutigen, dass ihre Kinder weiterhin Leistungssport treiben. Das würde in diesen Familien die Ausgeglichenheit und die persönliche Entwicklung der Kinder gewährleisten und zugleich zur Nachwuchsförderung im Schweizer Sport beitragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die Bemühungen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports, weil dieser nachweisbar die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen positiv beeinflusst. Der Bund unterstützt den Nachwuchsleistungssport mit Beiträgen an die Sportverbände, durch das Programm "J+S Nachwuchsförderung" und mit Bildungsangeboten sowie Dienstleistungen in den Sportzentren des Bundes (Magglingen und Tenero). Hierfür richtet er aktuell (Basis 2011) jährliche Beiträge in der Höhe von rund 8,7 Millionen Franken aus (Jugend und Sport: 6,5 Millionen, Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic: rund 2,2 Millionen Franken). Jedoch lehnt der Bundesrat die Forderung nach einem neuen steuerlichen Abzug für eine leistungssportbezogene Grundausbildung ab. </p><p>Heute gibt es gesamtschweizerisch über 40 Schulen mit einem leistungssportfreundlichen Bildungsangebot (teilweise mit, teilweise ohne zusätzliche Kosten für die Nachwuchssportler und Nachwuchssportlerinnen). Es steht den Eltern frei, ihre Kinder aus Gründen der Leistungsförderung in einem anderen Kanton oder an einer Privatschule studieren zu lassen. Steuersystematisch stellen die daraus resultierenden Zusatzkosten Lebenshaltungskosten dar, die nicht zum Abzug berechtigen. Eine zusätzliche Privilegierung der Eltern, die sich für eine leistungssportbezogene Grundausbildung entscheiden, käme einer ungerechtfertigten Besserstellung gleich und würde den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung verletzen. </p><p>Bei einer Förderung ausserfiskalischer Ziele sollten aus ökonomischer Sicht drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Erstens muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise beseitigen können, d.h. die Steuererleichterung muss effektiv sein (Effektivität). Drittens muss das steuerpolitische Instrument einen günstigeren Wirkungsgrad aufweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen (Effizienz).</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass kein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem besteht und bezüglich der Nachwuchsleistungssportförderung - wie oben erwähnt - bereits andere Unterstützungskanäle bestehen. </p><p>Auch bezüglich der Effektivität und der Effizienz schneidet ein neuer Steuerabzug schlecht ab. Ein solcher Abzug generiert hohe Mitnahmeeffekte, welche noch verstärkt würden, wenn anstelle der effektiven Kosten ein Pauschalabzug gewährt würde. Zudem würden systembedingt mit einem neuen Abzug wegen der Tarifprogression insbesondere Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stärker entlastet.</p><p>Mit Annahme dieser Motion würde eine Verkomplizierung des Steuersystems herbeigeführt; neue Abgrenzungsfragen, die den Vollzug verkomplizieren, wären unausweichlich. Der vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts würde so entgegengewirkt.</p><p>Das Parlament hat im Übrigen für die Jugend- und Nachwuchsförderung im Leistungssport einen anderen Weg eingeschlagen. Gemäss der überwiesenen Motion Kuprecht 09.3343, "Steuerbefreiung von Vereinen", sollen Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel ausschliesslich für ideelle Zwecke, namentlich für die Jugend- und Nachwuchsförderung, einsetzen, ganz oder zumindest teilweise im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) und allenfalls auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) steuerbefreit werden. Der Motionär will auf diesem Weg für Vereine einen grösseren Anreiz für die Jugend- und Nachwuchsförderung im Leistungssport schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Revisionsentwurf zum Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) zu unterbreiten. Durch einen in Artikel 33 DBG eingefügten Steuerabzug sollen Familien unterstützt werden, deren Kinder Leistungssport betreiben.</p>
  • Leistungssport durch Steuerabzug für Familien fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Leistungssport von Jugendlichen ist für deren Familien sehr kostspielig. Deshalb geben viele Jugendliche ihren Sport auf, noch bevor sie ein ausreichendes Niveau erreicht haben, um von öffentlicher Unterstützung profitieren zu können. Darum sollten den Eltern Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Sport ihrer Kinder schon von früh an zu finanzieren.</p><p>Nicht nur der Nachwuchssport, sondern auch das Kind leidet unter dieser Situation: Leistungssport ist wichtig für seine Entwicklung und seine soziale Eingliederung, insbesondere bei ausländischer Herkunft. Leider wirken die Kosten des Leistungssports oft abschreckend. Spielen die Kinder Tennis oder fahren sie Skirennen, so können sich die Reise- und die Ausrüstungskosten auf mehrere tausend Franken pro Jahr belaufen. Zahlreiche Eltern würden ihre Kinder gerne dazu ermutigen, Sport zu treiben, haben aber nicht die Mittel dazu. Es gibt zwar Förderungsmassnahmen, doch greifen diese zu spät. Ein Beispiel: Ein zehnjähriger Hockeyspieler auf mittlerem Niveau, Stammspieler in seinem Heimteam, erhält keinerlei Sportförderung. Nun kann aber die Ausübung seines Sports durchaus 5000 Franken pro Jahr kosten. Zahlreiche Mittelstandsfamilien können sich Ausgaben in dieser Höhe nicht leisten. Sollen sie darauf verzichten und damit die Entwicklung des jungen Hockeyspielers behindern oder sollen sie mit den Ausgaben ihre soziale Stellung schwächen?</p><p>Der Bund gibt jährlich 8 Millionen Franken für die Nachwuchsförderung im Leistungssport aus. Davon geht jedoch kein einziger Franken an diesen jungen Sportler in seinem Heimteam, solange er das vorgegebene Selektionsniveau nicht erreicht hat. Das ist absurd: Viele berühmte Sportler in der Schweiz, wie zum Beispiel Tony Rominger, haben sich in ihrem Sport erst spät entwickelt.</p><p>Dieser Ungerechtigkeit und Unwirksamkeit kann abgeholfen werden. Der Bund könnte durch eine Steuererleichterung viele Mittelstandsfamilien dazu ermutigen, dass ihre Kinder weiterhin Leistungssport treiben. Das würde in diesen Familien die Ausgeglichenheit und die persönliche Entwicklung der Kinder gewährleisten und zugleich zur Nachwuchsförderung im Schweizer Sport beitragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die Bemühungen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports, weil dieser nachweisbar die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen positiv beeinflusst. Der Bund unterstützt den Nachwuchsleistungssport mit Beiträgen an die Sportverbände, durch das Programm "J+S Nachwuchsförderung" und mit Bildungsangeboten sowie Dienstleistungen in den Sportzentren des Bundes (Magglingen und Tenero). Hierfür richtet er aktuell (Basis 2011) jährliche Beiträge in der Höhe von rund 8,7 Millionen Franken aus (Jugend und Sport: 6,5 Millionen, Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic: rund 2,2 Millionen Franken). Jedoch lehnt der Bundesrat die Forderung nach einem neuen steuerlichen Abzug für eine leistungssportbezogene Grundausbildung ab. </p><p>Heute gibt es gesamtschweizerisch über 40 Schulen mit einem leistungssportfreundlichen Bildungsangebot (teilweise mit, teilweise ohne zusätzliche Kosten für die Nachwuchssportler und Nachwuchssportlerinnen). Es steht den Eltern frei, ihre Kinder aus Gründen der Leistungsförderung in einem anderen Kanton oder an einer Privatschule studieren zu lassen. Steuersystematisch stellen die daraus resultierenden Zusatzkosten Lebenshaltungskosten dar, die nicht zum Abzug berechtigen. Eine zusätzliche Privilegierung der Eltern, die sich für eine leistungssportbezogene Grundausbildung entscheiden, käme einer ungerechtfertigten Besserstellung gleich und würde den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung verletzen. </p><p>Bei einer Förderung ausserfiskalischer Ziele sollten aus ökonomischer Sicht drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Erstens muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise beseitigen können, d.h. die Steuererleichterung muss effektiv sein (Effektivität). Drittens muss das steuerpolitische Instrument einen günstigeren Wirkungsgrad aufweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen (Effizienz).</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass kein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem besteht und bezüglich der Nachwuchsleistungssportförderung - wie oben erwähnt - bereits andere Unterstützungskanäle bestehen. </p><p>Auch bezüglich der Effektivität und der Effizienz schneidet ein neuer Steuerabzug schlecht ab. Ein solcher Abzug generiert hohe Mitnahmeeffekte, welche noch verstärkt würden, wenn anstelle der effektiven Kosten ein Pauschalabzug gewährt würde. Zudem würden systembedingt mit einem neuen Abzug wegen der Tarifprogression insbesondere Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stärker entlastet.</p><p>Mit Annahme dieser Motion würde eine Verkomplizierung des Steuersystems herbeigeführt; neue Abgrenzungsfragen, die den Vollzug verkomplizieren, wären unausweichlich. Der vom Parlament geforderten Vereinfachung des Steuerrechts würde so entgegengewirkt.</p><p>Das Parlament hat im Übrigen für die Jugend- und Nachwuchsförderung im Leistungssport einen anderen Weg eingeschlagen. Gemäss der überwiesenen Motion Kuprecht 09.3343, "Steuerbefreiung von Vereinen", sollen Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel ausschliesslich für ideelle Zwecke, namentlich für die Jugend- und Nachwuchsförderung, einsetzen, ganz oder zumindest teilweise im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) und allenfalls auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) steuerbefreit werden. Der Motionär will auf diesem Weg für Vereine einen grösseren Anreiz für die Jugend- und Nachwuchsförderung im Leistungssport schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Revisionsentwurf zum Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) zu unterbreiten. Durch einen in Artikel 33 DBG eingefügten Steuerabzug sollen Familien unterstützt werden, deren Kinder Leistungssport betreiben.</p>
    • Leistungssport durch Steuerabzug für Familien fördern

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