Ein- und Ausfuhr von Gold. Offenlegung der Statistik
- ShortId
-
12.3442
- Id
-
20123442
- Updated
-
28.07.2023 07:03
- Language
-
de
- Title
-
Ein- und Ausfuhr von Gold. Offenlegung der Statistik
- AdditionalIndexing
-
15;Ausfuhr;Einfuhr;Edelmetall;Bergbau;Gold;Wirtschaftsverkehr;Menschenrechte;Statistik;Aussenhandelsstatistik
- 1
-
- L05K0701020303, Einfuhr
- L05K0701020301, Ausfuhr
- L05K1101010301, Gold
- L03K020218, Statistik
- L06K070102030201, Aussenhandelsstatistik
- L04K07010203, Wirtschaftsverkehr
- L05K0705020102, Edelmetall
- L03K170202, Bergbau
- L03K050202, Menschenrechte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Publikation der Statistik wurde letztmals 1990, nach der Einreichung eines entsprechenden Postulates (Postulat Seiler Rolf 89.788 vom 14. Dezember 1989) vertieft evaluiert; das Postulat lud den Bundesrat ein, eine nach Ländern aufgeschlüsselte Statistik zum Goldhandel zu veröffentlichen. Aufgrund der damaligen Erwägungen - sensibel reagierender Goldmarkt, Auswirkungen auf den Finanzplatz, Nichtpublikation dieser Daten durch andere wichtige Akteure (Staaten) am Goldmarkt, Fehlen einer Statistik über eingelagertes Gold - hatte der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt. </p><p>Im Zuge der Revision der Zollgesetzgebung wurde die Lage 2007 durch die Eidgenössische Zollverwaltung in fachlicher Hinsicht (Lagerverkehr) neu geprüft. Diese kam zum Schluss, dass die in Artikel 66 des Zollgesetzes verankerte Pflicht der Lagerhalterin oder des Lagerhalters zur Führung von Bestandesaufzeichnungen über alle eingelagerten sensiblen Waren alleine nicht ausreicht, um die Lieferung der Daten sicherzustellen, die für die Erstellung einer Statistik erforderlich sind.</p><p>Artikel 16 der Verordnung vom 12. Oktober 2011 über die Statistik des Aussenhandels, in Kraft seit 1. Januar 2012, hält fest, dass die Oberzolldirektion gewisse Zahlen einer Statistik zusammenfassen kann, wenn die detaillierte Veröffentlichung schweizerischen Interessen erheblichen Schaden zufügen könnte. Da der Begriff des Schadens unverändert aus der alten Verordnung übernommen wurde, kam der Fall der Goldstatistik nicht neu zur Sprache. </p><p>Obschon sich die fachlichen Erwägungen nicht grundlegend geändert haben, hat sich doch der politische, wirtschaftliche und soziale Kontext entwickelt, und der Bundesrat will die Frage der Publikation des Goldverkehrs neu prüfen. </p><p>2. Der Bundesrat ist sich des Reputationsrisikos bewusst, das dem Goldabbau aufgrund möglicher Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen anhaftet. Von international tätigen Unternehmen wird erwartet, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im In- und Ausland auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen, insbesondere in Konfliktgebieten. Die Schweiz unterstützt die Entwicklung, Diffusion und Umsetzung verschiedener internationaler Instrumente und Standards zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Einhaltung der Menschenrechte, Umweltschutz usw.). Initiativen mit Einbezug aller beteiligten Akteure, einschliesslich der Industrie und der Zivilgesellschaft, sind besonders vielversprechend. So beteiligt sich die Schweiz unter anderem an der Ausarbeitung und Verabschiedung eines Zusatzes zum Thema Gold in den "OECD-Leitlinien für die Umsetzung der Sorgfaltspflicht beim Abbau von und Handel mit Rohstoffen aus Konfliktgebieten" und bereitet zurzeit gemeinsam mit Schweizer Goldraffinerien und Goldverwertungsunternehmen (Bijouterien, Uhrenindustrie, Banken) ein Programm zur Umsetzung einer "ethischen" Wertschöpfungskette für Gold aus. Zu erwähnen ist auch die Initiative "Conflict Free Gold Standard" des World Gold Council, die für einen Goldabbau ohne Menschenrechtsverletzungen und Konfliktstoff sorgen will. Der Bundesrat stellt fest und begrüsst, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich der Rohstoffunternehmen, ein grosses Interesse für die Anwendung von CSR-Standards zeigen.</p><p>3. Die Nomenklatur des Zolltarifs dient der Spezifikation der in der Aussenhandelsstatistik bezeichneten Waren als Grundlage. Sie unterscheidet folgende Erzeugnisse:</p><p>- die Edelmetallerze mit Ausnahme von Silber (Gold, Platin, Palladium usw.) und ihre Konzentrate;</p><p>- Gold in Form von Pulver (zu nichtmonetären Zwecken);</p><p>- Gold in anderen Rohformen (zu nichtmonetären Zwecken)</p><p>- Gold in Form von anderem Halbzeug (zu nichtmonetären Zwecken);</p><p>- Gold zu nichtmonetären Zwecken in allen anderen Formen.</p><p>Was das Gold in Rohform angeht, ist mit den bestehenden Gruppierungen die Forderung der Interpellation erfüllt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Überwachung des Handels mit goldhaltigen Erzen (Golderz) auf der Basis der bereits bestehenden Daten möglich ist. Er erachtet deshalb die Schaffung von zusätzlichen Unterteilungen nicht für nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz dient weltweit als Drehscheibe für Gold. Alleine im Jahr 2011 wurden gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung über 2600 Tonnen Gold in Rohform mit einem Wert von rund 96 Milliarden Franken in die Schweiz eingeführt. Vier der weltweit grössten Goldraffinerien befinden sich in der Schweiz. </p><p>Der Goldabbau führt in vielen Teilen der Welt zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen. Berichte über Kinderarbeit, die Verwendung von hochgiftigen Stoffen wie Zyanid oder Quecksilber sowie Skandale um die Finanzierung von bewaffneten Konflikten durch den Goldhandel führten dazu, dass in der internationalen Presse immer wieder negativ über den Handel mit Gold berichtet wurde, teilweise mit Beteiligung von Schweizer Firmen. </p><p>Seit 1981 gibt die schweizerische Aussenhandelsstatistik keine Auskunft mehr darüber, aus welchem Land Gold und Silber in die Schweiz eingeführt werden. Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Oktober 2011 über die Statistik des Aussenhandels können gewisse Zahlen einer Statistik zusammengefasst werden, wenn die detaillierte Veröffentlichung schweizerischen Interessen erheblichen Schaden zufügen könnte. Dabei stellt sich heute jedoch die Frage, ob die fehlende Transparenz in einem Handelsbereich von derart grossem finanziellem Umfang und mit gleichzeitig äusserst heiklen Abbaubedingungen nicht ein massives Reputationsrisiko für die Schweiz darstellt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Wie begründet er heute die Praxis, dass Gold nicht detailliert nach Ursprungs- und Bestimmungsland in der Aussenhandelsstatistik aufgeführt wird? Welche schweizerischen Interessen sieht er durch die detaillierte Veröffentlichung der Goldimporte und -exporte in Gefahr? Ist er bereit, diese Praxis anzupassen respektive zu ändern?</p><p>2. Als wie gross schätzt er das Reputationsrisiko für die Schweiz im Zusammenhang mit den erheblichen Mengen von Gold, welche ins Land eingeführt werden, und der Tatsache, dass die Goldförderung weltweit zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen führt, ein? </p><p>3. Ist er bereit, in Zukunft die Statistik ausserdem nach Goldbarren und Minengold (Gold doré) aufzuschlüsseln?</p>
- Ein- und Ausfuhr von Gold. Offenlegung der Statistik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Publikation der Statistik wurde letztmals 1990, nach der Einreichung eines entsprechenden Postulates (Postulat Seiler Rolf 89.788 vom 14. Dezember 1989) vertieft evaluiert; das Postulat lud den Bundesrat ein, eine nach Ländern aufgeschlüsselte Statistik zum Goldhandel zu veröffentlichen. Aufgrund der damaligen Erwägungen - sensibel reagierender Goldmarkt, Auswirkungen auf den Finanzplatz, Nichtpublikation dieser Daten durch andere wichtige Akteure (Staaten) am Goldmarkt, Fehlen einer Statistik über eingelagertes Gold - hatte der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt. </p><p>Im Zuge der Revision der Zollgesetzgebung wurde die Lage 2007 durch die Eidgenössische Zollverwaltung in fachlicher Hinsicht (Lagerverkehr) neu geprüft. Diese kam zum Schluss, dass die in Artikel 66 des Zollgesetzes verankerte Pflicht der Lagerhalterin oder des Lagerhalters zur Führung von Bestandesaufzeichnungen über alle eingelagerten sensiblen Waren alleine nicht ausreicht, um die Lieferung der Daten sicherzustellen, die für die Erstellung einer Statistik erforderlich sind.</p><p>Artikel 16 der Verordnung vom 12. Oktober 2011 über die Statistik des Aussenhandels, in Kraft seit 1. Januar 2012, hält fest, dass die Oberzolldirektion gewisse Zahlen einer Statistik zusammenfassen kann, wenn die detaillierte Veröffentlichung schweizerischen Interessen erheblichen Schaden zufügen könnte. Da der Begriff des Schadens unverändert aus der alten Verordnung übernommen wurde, kam der Fall der Goldstatistik nicht neu zur Sprache. </p><p>Obschon sich die fachlichen Erwägungen nicht grundlegend geändert haben, hat sich doch der politische, wirtschaftliche und soziale Kontext entwickelt, und der Bundesrat will die Frage der Publikation des Goldverkehrs neu prüfen. </p><p>2. Der Bundesrat ist sich des Reputationsrisikos bewusst, das dem Goldabbau aufgrund möglicher Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen anhaftet. Von international tätigen Unternehmen wird erwartet, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im In- und Ausland auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen, insbesondere in Konfliktgebieten. Die Schweiz unterstützt die Entwicklung, Diffusion und Umsetzung verschiedener internationaler Instrumente und Standards zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Einhaltung der Menschenrechte, Umweltschutz usw.). Initiativen mit Einbezug aller beteiligten Akteure, einschliesslich der Industrie und der Zivilgesellschaft, sind besonders vielversprechend. So beteiligt sich die Schweiz unter anderem an der Ausarbeitung und Verabschiedung eines Zusatzes zum Thema Gold in den "OECD-Leitlinien für die Umsetzung der Sorgfaltspflicht beim Abbau von und Handel mit Rohstoffen aus Konfliktgebieten" und bereitet zurzeit gemeinsam mit Schweizer Goldraffinerien und Goldverwertungsunternehmen (Bijouterien, Uhrenindustrie, Banken) ein Programm zur Umsetzung einer "ethischen" Wertschöpfungskette für Gold aus. Zu erwähnen ist auch die Initiative "Conflict Free Gold Standard" des World Gold Council, die für einen Goldabbau ohne Menschenrechtsverletzungen und Konfliktstoff sorgen will. Der Bundesrat stellt fest und begrüsst, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich der Rohstoffunternehmen, ein grosses Interesse für die Anwendung von CSR-Standards zeigen.</p><p>3. Die Nomenklatur des Zolltarifs dient der Spezifikation der in der Aussenhandelsstatistik bezeichneten Waren als Grundlage. Sie unterscheidet folgende Erzeugnisse:</p><p>- die Edelmetallerze mit Ausnahme von Silber (Gold, Platin, Palladium usw.) und ihre Konzentrate;</p><p>- Gold in Form von Pulver (zu nichtmonetären Zwecken);</p><p>- Gold in anderen Rohformen (zu nichtmonetären Zwecken)</p><p>- Gold in Form von anderem Halbzeug (zu nichtmonetären Zwecken);</p><p>- Gold zu nichtmonetären Zwecken in allen anderen Formen.</p><p>Was das Gold in Rohform angeht, ist mit den bestehenden Gruppierungen die Forderung der Interpellation erfüllt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Überwachung des Handels mit goldhaltigen Erzen (Golderz) auf der Basis der bereits bestehenden Daten möglich ist. Er erachtet deshalb die Schaffung von zusätzlichen Unterteilungen nicht für nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz dient weltweit als Drehscheibe für Gold. Alleine im Jahr 2011 wurden gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung über 2600 Tonnen Gold in Rohform mit einem Wert von rund 96 Milliarden Franken in die Schweiz eingeführt. Vier der weltweit grössten Goldraffinerien befinden sich in der Schweiz. </p><p>Der Goldabbau führt in vielen Teilen der Welt zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen. Berichte über Kinderarbeit, die Verwendung von hochgiftigen Stoffen wie Zyanid oder Quecksilber sowie Skandale um die Finanzierung von bewaffneten Konflikten durch den Goldhandel führten dazu, dass in der internationalen Presse immer wieder negativ über den Handel mit Gold berichtet wurde, teilweise mit Beteiligung von Schweizer Firmen. </p><p>Seit 1981 gibt die schweizerische Aussenhandelsstatistik keine Auskunft mehr darüber, aus welchem Land Gold und Silber in die Schweiz eingeführt werden. Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Oktober 2011 über die Statistik des Aussenhandels können gewisse Zahlen einer Statistik zusammengefasst werden, wenn die detaillierte Veröffentlichung schweizerischen Interessen erheblichen Schaden zufügen könnte. Dabei stellt sich heute jedoch die Frage, ob die fehlende Transparenz in einem Handelsbereich von derart grossem finanziellem Umfang und mit gleichzeitig äusserst heiklen Abbaubedingungen nicht ein massives Reputationsrisiko für die Schweiz darstellt. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Wie begründet er heute die Praxis, dass Gold nicht detailliert nach Ursprungs- und Bestimmungsland in der Aussenhandelsstatistik aufgeführt wird? Welche schweizerischen Interessen sieht er durch die detaillierte Veröffentlichung der Goldimporte und -exporte in Gefahr? Ist er bereit, diese Praxis anzupassen respektive zu ändern?</p><p>2. Als wie gross schätzt er das Reputationsrisiko für die Schweiz im Zusammenhang mit den erheblichen Mengen von Gold, welche ins Land eingeführt werden, und der Tatsache, dass die Goldförderung weltweit zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen führt, ein? </p><p>3. Ist er bereit, in Zukunft die Statistik ausserdem nach Goldbarren und Minengold (Gold doré) aufzuschlüsseln?</p>
- Ein- und Ausfuhr von Gold. Offenlegung der Statistik
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