Arbeitslosenzahlen von Bund und Kantonen. Verzerrungen in den monatlichen Publikationen des Seco

ShortId
12.3446
Id
20123446
Updated
27.07.2023 20:45
Language
de
Title
Arbeitslosenzahlen von Bund und Kantonen. Verzerrungen in den monatlichen Publikationen des Seco
AdditionalIndexing
15;04;Arbeitslose/r;seco;Kanton;Arbeitslosigkeit;Datenerhebung;Statistik;Kantonsvergleich
1
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L03K020218, Statistik
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K020219, Kantonsvergleich
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L04K08040607, seco
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Arbeitsmarktstatistik des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) basiert auf der Anzahl Personen, die in einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind. Dabei wird aufgrund international üblicher Definitionen zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Stellensuchenden unterschieden.</p><p>Als Arbeitslose werden Personen gezählt, welche in einem RAV angemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Aus der Anzahl Arbeitsloser und der Zahl der Erwerbspersonen wird die Arbeitslosenquote errechnet. Nichtarbeitslose Stellensuchende sind zum Beispiel Personen, die an einem Zwischenverdienst oder an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen und dadurch nicht sofort vermittelbar sind. Diese Definitionen figurieren als Erläuterungen bei jeder Publikation der Arbeitslosenzahlen. Den Kantonen sind diese Definitionen bekannt. Der Bundesrat erachtet weitere Präzisierungen nicht als notwendig. </p><p>2. Seit der Publikation der Arbeitslosenzahlen vom 9. Juli 2012 verwendet das Seco zur Berechnung der Arbeitslosenquoten die Erwerbspersonenzahlen der Volkszählung 2010. Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt die Volkszählung seit 2010 als Strukturerhebung durch und wird somit jährlich aktualisierte Zahlen bereithalten. Insofern wird sich auch die Arbeitsmarktstatistik fortan auf aktuelle Zahlen stützen können und die Erwerbspersonenzahl zur Berechnung der Arbeitslosenquote häufiger als bisher anpassen können. </p><p>3a. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, führt die Schweiz die Arbeitsmarktstatistik gemäss international normierten Definitionen. Die Statistiken werden auf Basis von Daten erstellt, die in den Kantonen erfasst werden. Grundsätzlich steht es Personen, die kein Taggeld mehr beziehen, frei, sich beim RAV weiter zur Arbeitssuche registrieren zu lassen. In einigen Kantonen sind dadurch mehr Personen als arbeitslos registriert als in anderen Kantonen. Dies hat einen Einfluss auf die Höhe der kantonalen Arbeitslosenquoten, da die Zahl der Arbeitslosen gemessen wird, die sich im RAV registriert haben. Unabhängig davon hat das Seco im Juni 2012 eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Erfassungspraxis der Kantone untersuchen soll. Aufgrund der Resultate dieser Studie, welche im Herbst 2012 verfügbar sein sollten, wird das Seco entscheiden, ob Massnahmen zu einer Harmonisierung der kantonalen Datenerfassung und Statistik notwendig sind. </p><p>3b. Die Verantwortung für den Vollzug der Sozialhilfe ist Sache der Kantone. Die verschiedenen Rahmenbedingungen in den Kantonen und die heterogene Klientel führen zu unterschiedlichen Vollzugspraxen. Auch zwischen den Kantonen Waadt und Genf bestehen signifikante Unterschiede. Ziel der Unterstützung von ausgesteuerten, aber vermittlungsfähigen Stellensuchenden ist es, diese Menschen möglichst rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgrund der regionalen Ausprägung des schweizerischen Arbeitsmarktes sowie unter Achtung der kantonalen Vollzugskompetenzen sieht der Bundesrat davon ab, einen Zwang bei der kantonalen Zusammenarbeit der Arbeitsmarkt- und Sozialbehörden einzuführen. Deshalb erachtet es der Bundesrat auch nicht als zweckmässig, eine Genfer bzw. Waadtländer Praxis auf die gesamte Schweiz anzuwenden. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Kantone zur raschen Reintegration von Stellensuchenden zum Beispiel mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Um die nationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist von einer doppelten Statistik unbedingt abzusehen.</p><p>In der Schweiz besteht ein umfassender statistischer Überblick über die Arbeitsmarktsituation. Jeden Monat veröffentlicht das Seco im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik die Zahlen zu den eingeschriebenen Arbeitslosen und Stellensuchenden, während das BFS vierteljährlich die Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) publiziert, wobei die vom Internationalen Arbeitsamt fixierte Definition der Erwerbslosigkeit strikt angewendet wird. Die Sake wird mittels Fragebogen im Stichprobenverfahren erhoben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es zeigt sich, dass die kantonsspezifischen Daten (Tabelle 2b in der Statistik des Seco für den April 2012) nicht alle die gleiche Art von Arbeitsuchenden betreffen. So erfassen die meisten Deutschschweizer Kantone die vermittlungsfähigen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger nicht. Genf und Waadt hingegen erfassen die Personen mit einem Eingliederungseinkommen. Dadurch kommt es im Vergleich zwischen den Kantonen zu Verzerrungen. Würde der Kanton Waadt es so machen wie die meisten Deutschschweizer Kantone, so würde die Arbeitslosenquote um 0,7 Prozentpunkte sinken, sie läge für den April 2012 statt bei 5,1 Prozent bei 4,4 Prozent. Die Arbeitslosenzahl wird zudem auf der Grundlage der Volkszählung von 2000 (letzte Volkszählung) ermittelt. Dadurch kommt es zu einer weiteren nicht zu vernachlässigenden Verzerrung.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Auffassung, es sei nötig, klar festzulegen, welche Art von Arbeitsuchenden für die Berechnungen, die das Seco veröffentlicht, berücksichtigt wird?</p><p>2. Wann will er das Referenzjahr und die entsprechenden demografischen Daten, die der Erhebung der aktiven Bevölkerung zugrunde liegen, aktualisieren?</p><p>3a. Will der Bundesrat bei den Kantonen darauf hinwirken, dass die für die Arbeitslosenstatistik verwendeten Daten so weit wie möglich vereinheitlicht werden? </p><p>b. Wenn ja, hält er es nicht für sinnvoll, im Hinblick auf eine berufliche Wiedereingliederung das Modell von Genf und Waadt auf alle Kantone auszudehnen und die Personen mitzuberücksichtigen, die kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, aber vermittlungsfähig sind, oder allenfalls gar eine doppelte Statistik anzuregen?</p>
  • Arbeitslosenzahlen von Bund und Kantonen. Verzerrungen in den monatlichen Publikationen des Seco
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Arbeitsmarktstatistik des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) basiert auf der Anzahl Personen, die in einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind. Dabei wird aufgrund international üblicher Definitionen zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Stellensuchenden unterschieden.</p><p>Als Arbeitslose werden Personen gezählt, welche in einem RAV angemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Aus der Anzahl Arbeitsloser und der Zahl der Erwerbspersonen wird die Arbeitslosenquote errechnet. Nichtarbeitslose Stellensuchende sind zum Beispiel Personen, die an einem Zwischenverdienst oder an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen und dadurch nicht sofort vermittelbar sind. Diese Definitionen figurieren als Erläuterungen bei jeder Publikation der Arbeitslosenzahlen. Den Kantonen sind diese Definitionen bekannt. Der Bundesrat erachtet weitere Präzisierungen nicht als notwendig. </p><p>2. Seit der Publikation der Arbeitslosenzahlen vom 9. Juli 2012 verwendet das Seco zur Berechnung der Arbeitslosenquoten die Erwerbspersonenzahlen der Volkszählung 2010. Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt die Volkszählung seit 2010 als Strukturerhebung durch und wird somit jährlich aktualisierte Zahlen bereithalten. Insofern wird sich auch die Arbeitsmarktstatistik fortan auf aktuelle Zahlen stützen können und die Erwerbspersonenzahl zur Berechnung der Arbeitslosenquote häufiger als bisher anpassen können. </p><p>3a. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, führt die Schweiz die Arbeitsmarktstatistik gemäss international normierten Definitionen. Die Statistiken werden auf Basis von Daten erstellt, die in den Kantonen erfasst werden. Grundsätzlich steht es Personen, die kein Taggeld mehr beziehen, frei, sich beim RAV weiter zur Arbeitssuche registrieren zu lassen. In einigen Kantonen sind dadurch mehr Personen als arbeitslos registriert als in anderen Kantonen. Dies hat einen Einfluss auf die Höhe der kantonalen Arbeitslosenquoten, da die Zahl der Arbeitslosen gemessen wird, die sich im RAV registriert haben. Unabhängig davon hat das Seco im Juni 2012 eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Erfassungspraxis der Kantone untersuchen soll. Aufgrund der Resultate dieser Studie, welche im Herbst 2012 verfügbar sein sollten, wird das Seco entscheiden, ob Massnahmen zu einer Harmonisierung der kantonalen Datenerfassung und Statistik notwendig sind. </p><p>3b. Die Verantwortung für den Vollzug der Sozialhilfe ist Sache der Kantone. Die verschiedenen Rahmenbedingungen in den Kantonen und die heterogene Klientel führen zu unterschiedlichen Vollzugspraxen. Auch zwischen den Kantonen Waadt und Genf bestehen signifikante Unterschiede. Ziel der Unterstützung von ausgesteuerten, aber vermittlungsfähigen Stellensuchenden ist es, diese Menschen möglichst rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgrund der regionalen Ausprägung des schweizerischen Arbeitsmarktes sowie unter Achtung der kantonalen Vollzugskompetenzen sieht der Bundesrat davon ab, einen Zwang bei der kantonalen Zusammenarbeit der Arbeitsmarkt- und Sozialbehörden einzuführen. Deshalb erachtet es der Bundesrat auch nicht als zweckmässig, eine Genfer bzw. Waadtländer Praxis auf die gesamte Schweiz anzuwenden. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Kantone zur raschen Reintegration von Stellensuchenden zum Beispiel mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Um die nationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist von einer doppelten Statistik unbedingt abzusehen.</p><p>In der Schweiz besteht ein umfassender statistischer Überblick über die Arbeitsmarktsituation. Jeden Monat veröffentlicht das Seco im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik die Zahlen zu den eingeschriebenen Arbeitslosen und Stellensuchenden, während das BFS vierteljährlich die Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) publiziert, wobei die vom Internationalen Arbeitsamt fixierte Definition der Erwerbslosigkeit strikt angewendet wird. Die Sake wird mittels Fragebogen im Stichprobenverfahren erhoben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es zeigt sich, dass die kantonsspezifischen Daten (Tabelle 2b in der Statistik des Seco für den April 2012) nicht alle die gleiche Art von Arbeitsuchenden betreffen. So erfassen die meisten Deutschschweizer Kantone die vermittlungsfähigen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger nicht. Genf und Waadt hingegen erfassen die Personen mit einem Eingliederungseinkommen. Dadurch kommt es im Vergleich zwischen den Kantonen zu Verzerrungen. Würde der Kanton Waadt es so machen wie die meisten Deutschschweizer Kantone, so würde die Arbeitslosenquote um 0,7 Prozentpunkte sinken, sie läge für den April 2012 statt bei 5,1 Prozent bei 4,4 Prozent. Die Arbeitslosenzahl wird zudem auf der Grundlage der Volkszählung von 2000 (letzte Volkszählung) ermittelt. Dadurch kommt es zu einer weiteren nicht zu vernachlässigenden Verzerrung.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Auffassung, es sei nötig, klar festzulegen, welche Art von Arbeitsuchenden für die Berechnungen, die das Seco veröffentlicht, berücksichtigt wird?</p><p>2. Wann will er das Referenzjahr und die entsprechenden demografischen Daten, die der Erhebung der aktiven Bevölkerung zugrunde liegen, aktualisieren?</p><p>3a. Will der Bundesrat bei den Kantonen darauf hinwirken, dass die für die Arbeitslosenstatistik verwendeten Daten so weit wie möglich vereinheitlicht werden? </p><p>b. Wenn ja, hält er es nicht für sinnvoll, im Hinblick auf eine berufliche Wiedereingliederung das Modell von Genf und Waadt auf alle Kantone auszudehnen und die Personen mitzuberücksichtigen, die kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, aber vermittlungsfähig sind, oder allenfalls gar eine doppelte Statistik anzuregen?</p>
    • Arbeitslosenzahlen von Bund und Kantonen. Verzerrungen in den monatlichen Publikationen des Seco

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