Integration der "guiding principles" von John Ruggie in die Bundesverwaltung

ShortId
12.3456
Id
20123456
Updated
28.07.2023 13:40
Language
de
Title
Integration der "guiding principles" von John Ruggie in die Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
15;transnationales Unternehmen;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Bundesverwaltung;Wirtschaftsethik;Menschenrechte;nachhaltige Entwicklung
1
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2000 anerkannte der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht, dass eine Nichtrespektierung der Menschenrechte ein grundsätzliches Hindernis für eine nachhaltige Entwicklung darstellt. Und dennoch, in seiner neuen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" ist ein Defizit in dieser Frage feststellbar. Dieser Mangel ist besonders eklatant und besorgniserregend im Bereich der Wirtschaft: Die Schweiz hat sich tatkräftig engagiert bei der Ausarbeitung der "guiding principles" von John Ruggie, dem ehemaligen Uno-Sonderbevollmächtigten für Unternehmen und Menschenrechte. Diese "guiding principles" fehlen in der neuen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" vollständig.</p><p>Nach den vom Uno-Menschenrechtsrat im Juni des letzten Jahres verabschiedeten "guiding principles" obliegt dem Staat die Pflicht, alle Menschenrechte zu schützen, überall auf der Welt. Der Staat muss unter anderem Massnahmen entwickeln, um zu garantieren, dass wirtschaftliche Akteure und Unternehmen alle notwendigen Sorgfaltsmassnahmen ergreifen, damit bei ihren Geschäftstätigkeiten keine Menschenrechtsverletzungen passieren. Dieser Ansatz geht weit darüber hinaus, was der Bundesrat in seiner Definition sozialer Unternehmensverantwortung in der neuen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" als "freiwilligen Beitrag der Wirtschaft an die nachhaltige Entwicklung" umschreibt.</p><p>Die Schweiz ist weltweit das Land mit der grössten Dichte an international tätigen Unternehmen. Der Einfluss dieser Firmen auf die globale Entwicklung ist immens. Es liegt darum auf der Hand, dass die Unternehmen auch einen grossen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung haben, hier und auch anderswo.</p>
  • <p>Der Bundesrat misst der Integrität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der verantwortungsvollen Unternehmensführung der Schweizer Firmen, einschliesslich in Bezug auf die Menschenrechte, grosse Bedeutung zu. EDA und EVD haben gemeinsam einen Mehrparteiendialog lanciert, in dessen Rahmen der Stand der Umsetzung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte mit den interessierten Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutiert werden soll.</p><p>1./2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte wegen der hohen Integration zahlreicher Schweizer Unternehmen in die Weltwirtschaft für unser Land eine besonders hohe Relevanz haben. Die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (guiding principles) werden in der Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015 (SNE 2012-2015) indirekt in Massnahme 4e, "Verantwortungsvolle Unternehmensführung", behandelt und sind ins entsprechende Massnahmenblatt aufgenommen worden. Die Leitlinien werden bei der Umsetzung der SNE 2012-2015 also Berücksichtigung finden. In der Strategie nachhaltige Entwicklung legt der Bundesrat im internationalen Bereich ein starkes Gewicht auf die Armutsbekämpfung und die internationale Umweltpolitik. Die zur Mitte der Legislatur anstehende Zwischenbilanz zur Strategie nachhaltige Entwicklung und die nächste umfassende Strategieerneuerung im Jahr 2015 werden Gelegenheit bieten zu prüfen, ob die Prinzipien der Uno-Leitlinien konkreter in der SNE 2012-2015 zu integrieren sind.</p><p>3. Zur Umsetzung der Uno-Leitlinien bedarf es seitens der Bundesverwaltung ein übergreifendes Vorgehen. Der eingangs erwähnte Mehrparteiendialog wird nicht nur zur Diffusion der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte innerhalb der Bundesverwaltung und unter anderen betroffenen Akteuren in der Schweiz beitragen, sondern auch zur Identifikation von Handlungsbedarf und gegebenenfalls von notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der Leitlinien durch den Bund und Schweizer Unternehmen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass die "guiding principles" von John Ruggie in seiner "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" keine Erwähnung finden?</p><p>2. Wie gedenkt er die "guiding principles" von John Ruggie zumindest bei der Umsetzung seiner nachhaltigen Strategie einzubeziehen?</p><p>3. Wie beabsichtigt der Bundesrat die "guiding principles" von John Ruggie im Sinne eines Mainstreamings in den verschiedenen Departementen und Abteilungen der Bundesverwaltung (insbesondere im EJPD, EDA, Seco, ARE), die sich vorwiegend mit Fragen zu Wirtschaft, Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung beschäftigen, zu verankern?</p>
  • Integration der "guiding principles" von John Ruggie in die Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2000 anerkannte der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht, dass eine Nichtrespektierung der Menschenrechte ein grundsätzliches Hindernis für eine nachhaltige Entwicklung darstellt. Und dennoch, in seiner neuen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" ist ein Defizit in dieser Frage feststellbar. Dieser Mangel ist besonders eklatant und besorgniserregend im Bereich der Wirtschaft: Die Schweiz hat sich tatkräftig engagiert bei der Ausarbeitung der "guiding principles" von John Ruggie, dem ehemaligen Uno-Sonderbevollmächtigten für Unternehmen und Menschenrechte. Diese "guiding principles" fehlen in der neuen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" vollständig.</p><p>Nach den vom Uno-Menschenrechtsrat im Juni des letzten Jahres verabschiedeten "guiding principles" obliegt dem Staat die Pflicht, alle Menschenrechte zu schützen, überall auf der Welt. Der Staat muss unter anderem Massnahmen entwickeln, um zu garantieren, dass wirtschaftliche Akteure und Unternehmen alle notwendigen Sorgfaltsmassnahmen ergreifen, damit bei ihren Geschäftstätigkeiten keine Menschenrechtsverletzungen passieren. Dieser Ansatz geht weit darüber hinaus, was der Bundesrat in seiner Definition sozialer Unternehmensverantwortung in der neuen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" als "freiwilligen Beitrag der Wirtschaft an die nachhaltige Entwicklung" umschreibt.</p><p>Die Schweiz ist weltweit das Land mit der grössten Dichte an international tätigen Unternehmen. Der Einfluss dieser Firmen auf die globale Entwicklung ist immens. Es liegt darum auf der Hand, dass die Unternehmen auch einen grossen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung haben, hier und auch anderswo.</p>
    • <p>Der Bundesrat misst der Integrität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der verantwortungsvollen Unternehmensführung der Schweizer Firmen, einschliesslich in Bezug auf die Menschenrechte, grosse Bedeutung zu. EDA und EVD haben gemeinsam einen Mehrparteiendialog lanciert, in dessen Rahmen der Stand der Umsetzung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte mit den interessierten Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutiert werden soll.</p><p>1./2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte wegen der hohen Integration zahlreicher Schweizer Unternehmen in die Weltwirtschaft für unser Land eine besonders hohe Relevanz haben. Die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (guiding principles) werden in der Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015 (SNE 2012-2015) indirekt in Massnahme 4e, "Verantwortungsvolle Unternehmensführung", behandelt und sind ins entsprechende Massnahmenblatt aufgenommen worden. Die Leitlinien werden bei der Umsetzung der SNE 2012-2015 also Berücksichtigung finden. In der Strategie nachhaltige Entwicklung legt der Bundesrat im internationalen Bereich ein starkes Gewicht auf die Armutsbekämpfung und die internationale Umweltpolitik. Die zur Mitte der Legislatur anstehende Zwischenbilanz zur Strategie nachhaltige Entwicklung und die nächste umfassende Strategieerneuerung im Jahr 2015 werden Gelegenheit bieten zu prüfen, ob die Prinzipien der Uno-Leitlinien konkreter in der SNE 2012-2015 zu integrieren sind.</p><p>3. Zur Umsetzung der Uno-Leitlinien bedarf es seitens der Bundesverwaltung ein übergreifendes Vorgehen. Der eingangs erwähnte Mehrparteiendialog wird nicht nur zur Diffusion der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte innerhalb der Bundesverwaltung und unter anderen betroffenen Akteuren in der Schweiz beitragen, sondern auch zur Identifikation von Handlungsbedarf und gegebenenfalls von notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der Leitlinien durch den Bund und Schweizer Unternehmen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass die "guiding principles" von John Ruggie in seiner "Strategie nachhaltige Entwicklung 2012-2015" keine Erwähnung finden?</p><p>2. Wie gedenkt er die "guiding principles" von John Ruggie zumindest bei der Umsetzung seiner nachhaltigen Strategie einzubeziehen?</p><p>3. Wie beabsichtigt der Bundesrat die "guiding principles" von John Ruggie im Sinne eines Mainstreamings in den verschiedenen Departementen und Abteilungen der Bundesverwaltung (insbesondere im EJPD, EDA, Seco, ARE), die sich vorwiegend mit Fragen zu Wirtschaft, Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung beschäftigen, zu verankern?</p>
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