Schwarzarbeit und Krankenversicherungsdeckung. Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen

ShortId
12.3461
Id
20123461
Updated
16.05.2024 13:12
Language
de
Title
Schwarzarbeit und Krankenversicherungsdeckung. Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen
AdditionalIndexing
15;2841;Schwarzarbeiter/in;Schwarzarbeit;Krankenversicherung;Papierlose/r;Arbeitgeber/in;Haftung
1
  • L05K0702020116, Schwarzarbeiter/in
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0702020301, Arbeitgeber/in
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L04K05070202, Haftung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Frage Geissbühler 12.5238, "Krankenkassen für Sans-Papiers", hat der Bundesrat klar festgehalten, dass papierlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in der Schweiz aufhalten, krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 3 KVG und Art. 13 ATSG).</p><p>Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Personen jeden Kontakt mit Schweizer Einrichtungen vermeiden, um nicht ausgeschafft zu werden. Daher verfügen die meisten von ihnen über keine Krankenversicherung.</p><p>Weil aber jede Person, die sich auf dem Gebiet der Schweiz befindet, Anrecht hat auf die minimale Versorgung, die sie benötigt, muss im Krankheitsfall die Allgemeinheit die Kosten für die fehlende Versicherungsdeckung tragen.</p><p>Bei der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz muss der Arbeitgeber die Prämien bezahlen, wobei er den Arbeitnehmeranteil vom Lohn der beschäftigten Person abzieht. Fehlt die UVG-Deckung, so wird bei einem Unfall direkt der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen. Diese Situation ist nicht vergleichbar mit derjenigen beim KVG, da es dort die Versicherten sind, die die Prämien bezahlen müssen.</p><p>Damit die Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden kann, müssen die Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen verpflichtet werden zu überprüfen, ob alle ihre Angestellten ohne Arbeitsbewilligung über eine Krankenversicherung verfügen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Arbeitgeber dafür sorgen, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, und die Prämien vom Lohn abziehen.</p>
  • <p>Am 23. Mai 2012 hat der Bundesrat den Bericht "Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers" in Erfüllung des Postulates Heim 09.3484 gutgeheissen. Er hat insbesondere erklärt, dass der Grad der Versicherungsdeckung erhöht werden muss, da nichtversicherte Personen den Arztbesuch häufig aufschieben, was in der Folge sehr viel höhere Kosten verursachen und ein Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen kann, wenn eine ernsthafte Erkrankung nicht diagnostiziert wird.</p><p>Gemäss KVG ist es Sache der Kantone, die Versicherungspflicht zu kontrollieren. Diese Regelung entspricht der im KVG verankerten Versicherungspflicht, die sich bei der Sicherstellung einer allgemeinen Deckung durch die Krankenkasse auf den Wohnsitz und nicht auf die Arbeitsstelle bezieht. Es ist für die Zwecke des KVG nicht dienlich, die Arbeitgeber mit der gleichen Aufgabe zu betrauen und so künstlich eine Ausnahme zu schaffen. Damit würde im Übrigen eine staatliche Aufgabe an Private übertragen.</p><p>Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, die den direkten Einbezug der Arbeitgeber vorsehen, wählt bei der Krankenpflegeversicherung jede Person ihren Versicherungsanbieter selber, beantragt die Aufnahme persönlich und ist allein verantwortlich für die Prämienzahlung, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig ist oder nicht. Das Arbeitsverhältnis steht in keinem Zusammenhang mit diesem Versicherungsverhältnis. Der Arbeitgeber ist diesbezüglich an keine Verpflichtung gebunden. Mit einer Überprüfungspflicht durch den Arbeitgeber würde man die Krankenpflegeversicherung um eine Komponente erweitern, die sich an der Bekämpfung der Schwarzarbeit orientiert und andere Ziele verfolgt als das KVG. In der Umsetzung wäre eine solche Massnahme sehr komplex und mit schwierigen praktischen Fragen verbunden. Es müsste beispielsweise geklärt werden, wer die Pflegekosten oder die Prämien bezahlen würde, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkäme, oder wie es mit der Prämienreduktion stehen würde. Diese Massnahme würde im Übrigen nur die kleine Minderheit derjenigen Personen betreffen, die Schwarzarbeit leisten, beschränkt auf Sans-Papiers, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Situation der erwerbslosen Sans-Papiers würde dadurch nicht verbessert.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Überprüfungspflicht durch den Arbeitgeber kein geeignetes Mittel darstellt, um das Fehlen einer Krankenversicherungsdeckung der Sans-Papiers zu beheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vorsieht, dass Arbeitgeber, die Arbeitskräfte ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen, für die Kosten aufkommen müssen, wenn diese Arbeitskräfte während ihrer Tätigkeit krank werden und über keine Krankenversicherung verfügen.</p>
  • Schwarzarbeit und Krankenversicherungsdeckung. Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Frage Geissbühler 12.5238, "Krankenkassen für Sans-Papiers", hat der Bundesrat klar festgehalten, dass papierlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in der Schweiz aufhalten, krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 3 KVG und Art. 13 ATSG).</p><p>Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Personen jeden Kontakt mit Schweizer Einrichtungen vermeiden, um nicht ausgeschafft zu werden. Daher verfügen die meisten von ihnen über keine Krankenversicherung.</p><p>Weil aber jede Person, die sich auf dem Gebiet der Schweiz befindet, Anrecht hat auf die minimale Versorgung, die sie benötigt, muss im Krankheitsfall die Allgemeinheit die Kosten für die fehlende Versicherungsdeckung tragen.</p><p>Bei der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz muss der Arbeitgeber die Prämien bezahlen, wobei er den Arbeitnehmeranteil vom Lohn der beschäftigten Person abzieht. Fehlt die UVG-Deckung, so wird bei einem Unfall direkt der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen. Diese Situation ist nicht vergleichbar mit derjenigen beim KVG, da es dort die Versicherten sind, die die Prämien bezahlen müssen.</p><p>Damit die Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden kann, müssen die Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen verpflichtet werden zu überprüfen, ob alle ihre Angestellten ohne Arbeitsbewilligung über eine Krankenversicherung verfügen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Arbeitgeber dafür sorgen, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, und die Prämien vom Lohn abziehen.</p>
    • <p>Am 23. Mai 2012 hat der Bundesrat den Bericht "Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers" in Erfüllung des Postulates Heim 09.3484 gutgeheissen. Er hat insbesondere erklärt, dass der Grad der Versicherungsdeckung erhöht werden muss, da nichtversicherte Personen den Arztbesuch häufig aufschieben, was in der Folge sehr viel höhere Kosten verursachen und ein Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen kann, wenn eine ernsthafte Erkrankung nicht diagnostiziert wird.</p><p>Gemäss KVG ist es Sache der Kantone, die Versicherungspflicht zu kontrollieren. Diese Regelung entspricht der im KVG verankerten Versicherungspflicht, die sich bei der Sicherstellung einer allgemeinen Deckung durch die Krankenkasse auf den Wohnsitz und nicht auf die Arbeitsstelle bezieht. Es ist für die Zwecke des KVG nicht dienlich, die Arbeitgeber mit der gleichen Aufgabe zu betrauen und so künstlich eine Ausnahme zu schaffen. Damit würde im Übrigen eine staatliche Aufgabe an Private übertragen.</p><p>Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, die den direkten Einbezug der Arbeitgeber vorsehen, wählt bei der Krankenpflegeversicherung jede Person ihren Versicherungsanbieter selber, beantragt die Aufnahme persönlich und ist allein verantwortlich für die Prämienzahlung, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig ist oder nicht. Das Arbeitsverhältnis steht in keinem Zusammenhang mit diesem Versicherungsverhältnis. Der Arbeitgeber ist diesbezüglich an keine Verpflichtung gebunden. Mit einer Überprüfungspflicht durch den Arbeitgeber würde man die Krankenpflegeversicherung um eine Komponente erweitern, die sich an der Bekämpfung der Schwarzarbeit orientiert und andere Ziele verfolgt als das KVG. In der Umsetzung wäre eine solche Massnahme sehr komplex und mit schwierigen praktischen Fragen verbunden. Es müsste beispielsweise geklärt werden, wer die Pflegekosten oder die Prämien bezahlen würde, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkäme, oder wie es mit der Prämienreduktion stehen würde. Diese Massnahme würde im Übrigen nur die kleine Minderheit derjenigen Personen betreffen, die Schwarzarbeit leisten, beschränkt auf Sans-Papiers, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Situation der erwerbslosen Sans-Papiers würde dadurch nicht verbessert.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Überprüfungspflicht durch den Arbeitgeber kein geeignetes Mittel darstellt, um das Fehlen einer Krankenversicherungsdeckung der Sans-Papiers zu beheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vorsieht, dass Arbeitgeber, die Arbeitskräfte ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen, für die Kosten aufkommen müssen, wenn diese Arbeitskräfte während ihrer Tätigkeit krank werden und über keine Krankenversicherung verfügen.</p>
    • Schwarzarbeit und Krankenversicherungsdeckung. Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen

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