Zweitwohnungs-Initiative. Massnahmen gegen die negativen Folgen für die regionale Wirtschaft

ShortId
12.3467
Id
20123467
Updated
24.06.2025 23:46
Language
de
Title
Zweitwohnungs-Initiative. Massnahmen gegen die negativen Folgen für die regionale Wirtschaft
AdditionalIndexing
15;2846;Ferienwohnung;Volksinitiative;regionale Wirtschaft;wirtschaftliche Auswirkung;mengenmässige Beschränkung;Regionalpolitik;regionale Wirtschaftspolitik
1
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L06K070102010103, mengenmässige Beschränkung
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L05K0704060209, regionale Wirtschaft
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Beschränkung des Zweitwohnungsbaus wird aller Wahrscheinlichkeit nach in den betroffenen Regionen zu umfangreichen wirtschaftlichen Einbussen führen. Allein der Kanton Wallis rechnet mit einem Verlust von 2000 bis 3000 Arbeitsplätzen. Das entspricht einer Lohnsumme von 140 bis 210 Millionen Franken und einem Steuerausfall von geschätzten rund 60 Millionen. Diese Zahlen zeigen, dass der Volksentscheid sowohl die Privatwirtschaft als auch die öffentliche Hand schwächt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Folgen der Zweitwohnungs-Initiative genau zu untersuchen und angemessene Massnahmen vorzuschlagen. Bei der Erarbeitung der Massnahmen sind die Kantone mit einzubeziehen, denn verschiedene Instrumente sind gleichzeitig in der Kompetenz des Bundes und der Kantone (z. B. Regionalpolitik und Tourismus).</p>
  • <p>Mit der Umsetzung der am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" verändern sich die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in den von der Initiative hauptsächlich betroffenen Tourismus- und Bergregionen. Es ist damit zu rechnen, dass es in den betroffenen Tourismus- und Bergregionen zu einem beschleunigten Strukturwandel kommen wird.</p><p>Zu den konkreten Auswirkungen der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative kann momentan noch keine schlüssige Aussage gemacht werden, da sie in direktem Zusammenhang mit den Ausführungsbestimmungen stehen. Da der Erlass der Ausführungsgesetzgebung zum neuen Verfassungsartikel (Art. 75b der Bundesverfassung) einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen die drängendsten Fragen im Sinne einer Sofortmassnahme so weit wie möglich auf Verordnungsstufe geklärt werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, parallel zur Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen vertiefte Analysen zu den Wirkungen der Zweitwohnungs-Initiative auf die touristische und wirtschaftliche Entwicklung in den hauptsächlich betroffenen Regionen vorzunehmen. Aufgrund der vorhandenen Unsicherheiten betreffend die Ausführungsbestimmungen erachtet es der Bundesrat als angebracht, die möglichen Auswirkungen in Form von Szenarien aufzuzeigen. Da die Kantone in besonderem Mass von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen sind, ist deren frühzeitige Einbindung wichtig. Die Kantone sollen dementsprechend zu den Ergebnissen der Wirkungsanalysen konsultiert werden. Dies soll im Rahmen der im April 2012 vom Staatssekretariat für Wirtschaft und von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe für ein Mehrjahresprogramm Regionalpolitik 2016-2023 geschehen. Erste Kontakte der entsprechenden Stellen haben bereits stattgefunden.</p><p>Der Bundesrat spricht sich dafür aus, aufbauend auf den Ergebnissen der Wirkungsanalysen allfällige Massnahmen der Tourismus- und Regionalpolitik des Bundes zur Abfederung und Begleitung des zu erwartenden beschleunigten Strukturwandels zu prüfen und Vorschläge zu deren Umsetzung zu machen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es in erster Linie an den Kantonen liegt, einen allfälligen beschleunigten Strukturwandel in den betroffenen Regionen zu begleiten und abzufedern. Dem Bund kommt mit der Standortförderung eine subsidiäre Rolle zu, wobei eine enge Abstimmung zwischen allfälligen Massnahmen auf Kantons- und Bundesebene notwendig wäre. Der Bundesrat würde allfällige flankierende Massnahmen im Bereich der Standortförderung des Bundes im Jahr 2015 dem Parlament im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vorlegen. Damit wird eine sinnvolle zeitliche Abstimmung mit der gemäss Planung des UVEK für 2014/15 vorgesehenen parlamentarischen Beratung der Ausführungsgesetzgebung zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative sichergestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Folgen der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" auf die davon betroffenen regionalen Wirtschaften zu untersuchen. Gestützt auf diese Untersuchung und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen soll er anschliessend rasch prüfen, ob ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der betroffenen Sektoren geschnürt werden sollte.</p>
  • Zweitwohnungs-Initiative. Massnahmen gegen die negativen Folgen für die regionale Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beschränkung des Zweitwohnungsbaus wird aller Wahrscheinlichkeit nach in den betroffenen Regionen zu umfangreichen wirtschaftlichen Einbussen führen. Allein der Kanton Wallis rechnet mit einem Verlust von 2000 bis 3000 Arbeitsplätzen. Das entspricht einer Lohnsumme von 140 bis 210 Millionen Franken und einem Steuerausfall von geschätzten rund 60 Millionen. Diese Zahlen zeigen, dass der Volksentscheid sowohl die Privatwirtschaft als auch die öffentliche Hand schwächt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Folgen der Zweitwohnungs-Initiative genau zu untersuchen und angemessene Massnahmen vorzuschlagen. Bei der Erarbeitung der Massnahmen sind die Kantone mit einzubeziehen, denn verschiedene Instrumente sind gleichzeitig in der Kompetenz des Bundes und der Kantone (z. B. Regionalpolitik und Tourismus).</p>
    • <p>Mit der Umsetzung der am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" verändern sich die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in den von der Initiative hauptsächlich betroffenen Tourismus- und Bergregionen. Es ist damit zu rechnen, dass es in den betroffenen Tourismus- und Bergregionen zu einem beschleunigten Strukturwandel kommen wird.</p><p>Zu den konkreten Auswirkungen der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative kann momentan noch keine schlüssige Aussage gemacht werden, da sie in direktem Zusammenhang mit den Ausführungsbestimmungen stehen. Da der Erlass der Ausführungsgesetzgebung zum neuen Verfassungsartikel (Art. 75b der Bundesverfassung) einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen die drängendsten Fragen im Sinne einer Sofortmassnahme so weit wie möglich auf Verordnungsstufe geklärt werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, parallel zur Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen vertiefte Analysen zu den Wirkungen der Zweitwohnungs-Initiative auf die touristische und wirtschaftliche Entwicklung in den hauptsächlich betroffenen Regionen vorzunehmen. Aufgrund der vorhandenen Unsicherheiten betreffend die Ausführungsbestimmungen erachtet es der Bundesrat als angebracht, die möglichen Auswirkungen in Form von Szenarien aufzuzeigen. Da die Kantone in besonderem Mass von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen sind, ist deren frühzeitige Einbindung wichtig. Die Kantone sollen dementsprechend zu den Ergebnissen der Wirkungsanalysen konsultiert werden. Dies soll im Rahmen der im April 2012 vom Staatssekretariat für Wirtschaft und von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe für ein Mehrjahresprogramm Regionalpolitik 2016-2023 geschehen. Erste Kontakte der entsprechenden Stellen haben bereits stattgefunden.</p><p>Der Bundesrat spricht sich dafür aus, aufbauend auf den Ergebnissen der Wirkungsanalysen allfällige Massnahmen der Tourismus- und Regionalpolitik des Bundes zur Abfederung und Begleitung des zu erwartenden beschleunigten Strukturwandels zu prüfen und Vorschläge zu deren Umsetzung zu machen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es in erster Linie an den Kantonen liegt, einen allfälligen beschleunigten Strukturwandel in den betroffenen Regionen zu begleiten und abzufedern. Dem Bund kommt mit der Standortförderung eine subsidiäre Rolle zu, wobei eine enge Abstimmung zwischen allfälligen Massnahmen auf Kantons- und Bundesebene notwendig wäre. Der Bundesrat würde allfällige flankierende Massnahmen im Bereich der Standortförderung des Bundes im Jahr 2015 dem Parlament im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vorlegen. Damit wird eine sinnvolle zeitliche Abstimmung mit der gemäss Planung des UVEK für 2014/15 vorgesehenen parlamentarischen Beratung der Ausführungsgesetzgebung zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative sichergestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Folgen der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" auf die davon betroffenen regionalen Wirtschaften zu untersuchen. Gestützt auf diese Untersuchung und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen soll er anschliessend rasch prüfen, ob ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der betroffenen Sektoren geschnürt werden sollte.</p>
    • Zweitwohnungs-Initiative. Massnahmen gegen die negativen Folgen für die regionale Wirtschaft

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