Schaffung einer Meldestelle für Korruption

ShortId
12.3473
Id
20123473
Updated
28.07.2023 09:26
Language
de
Title
Schaffung einer Meldestelle für Korruption
AdditionalIndexing
12;polizeiliche Zusammenarbeit;Information;Whistleblowing;Eindämmung der Kriminalität;Korruption;Informationsverbreitung
1
  • L05K0501020104, Korruption
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L03K120101, Information
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L05K1201020204, Whistleblowing
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Öffentlichkeit soll über die Existenz von Meldestellen für Korruptionsfälle informiert sein und Zugang dazu haben. Bisher ist die Situation in der Schweiz unbefriedigend. Auf Bundesebene ist zwar die Eidgenössische Finanzkontrolle für solche Meldungen zuständig, doch ist sie als allgemeine Anlaufstelle auf das Bundespersonal ausgerichtet und zu wenig bekannt. Es braucht deshalb die Einrichtung einer unabhängigen und gut erreichbaren Meldestelle für Korruptionsfälle.</p><p>Die Erfahrungen mit der Meldestelle für Geldwäscherei zeigen, dass Meldestellen ein erfolgreiches und effektives Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität sind. Auch im Ausland und in einzelnen Kantonen erweisen sich Meldestellen als wirksames und bewährtes Mittel gegen Korruption. Es spricht nichts gegen eine unabhängige Meldestelle auf eidgenössischer Ebene.</p>
  • <p>Die vom Motionär erwähnten Aufgaben einer zentralen Stelle für Korruptionsbekämpfung und -prävention werden bereits heute von verschiedenen Behörden des Bundes und der Kantone wahrgenommen. Dies entspricht der föderalen Kompetenzverteilung bei der Verhütung und Bekämpfung der Bestechung, nach welcher der Bund und die Kantone für das öffentliche Dienstrecht ihrer Bediensteten (einschliesslich Whistleblowerschutz und Präventionsmassnahmen) wie auch für deren Strafverfolgung je selber zuständig sind.</p><p>Auf Bundesebene erfüllt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Funktion einer zentralen Meldestelle (vgl. dazu im Einzelnen die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reimann Lukas 12.3472, "Meldestelle bei Korruptionsverdacht"). Dabei ist wesentlich, dass die Meldestelle der EFK auch Hinweise und Meldungen von Privaten entgegennimmt und diese - sofern die EFK nicht gestützt auf eigene Kompetenz selber tätig werden kann - an die zuständige Stelle weiterleitet. Auch Hinweise und Meldungen von Privaten können schriftlich per E-Mail, Fax oder Post, vor Ort oder telefonisch, persönlich oder auch anonym erfolgen. Sie werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Diese Aufgaben sind klar von denjenigen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu unterscheiden, die Meldungen der nach dem Geldwäschereigesetz verpflichteten Finanzintermediäre bearbeitet.</p><p>Die Koordination der Korruptionsverhütung und -bekämpfung in der Schweiz obliegt in erster Linie der Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (Idag Korruptionsbekämpfung). Eine ihrer Hauptfunktionen besteht in der Erarbeitung gemeinsamer nationaler und internationaler Strategien im Kampf gegen die Korruption. Zur Erfüllung ihres Mandates bezieht die Idag Kantone, Städte, Wirtschaftsvertreter und die Zivilgesellschaft mit ein, organisiert Themenworkshops, wirkt in verschiedenen Gremien mit und legt in ihrem Zuständigkeitsbereich eine gemeinsame Vorgehensweise fest. Zudem hat sie die Funktion einer Anlauf- und Vermittlungsstelle bei externen Anfragen, informiert den Bundesrat oder unterbreitet ihm Empfehlungen. In diesem Rahmen ist der Bundesrat bereit, auch Publizität und Zugang der bestehenden Meldestellen und ihre Zusammenarbeit stetig zu verbessern und entsprechende Massnahmen zu prüfen.</p><p>Schliesslich sei erwähnt, dass die Schweiz bezüglich Korruptionsbelastung im internationalen Vergleich nach wie vor gut dasteht: Die Integrität der Institutionen ist in unserem Land die Regel, Bestechlichkeit hingegen die grosse Ausnahme. Aus diesen Gründen und auch in Anbetracht der Kosten, die mit dem Aufbau und dem Betrieb einer vom Motionär vorgeschlagenen Behörde mit umfassenden Kompetenzen verbunden wären, erscheint dem Bundesrat die Schaffung einer zentralen Meldestelle für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Meldestelle für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention einzurichten. Die Meldestelle soll mit analogen Kompetenzen wie die Meldestelle für Geldwäscherei ausgestattet sein und hat folgenden Aufgabenbereich:</p><p>1. Prüfung und Analyse von Verdachtsmeldungen bezüglich Korruption und allenfalls Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden;</p><p>2. Umfangreicher Schutz von Whistleblowern unter Gewährleistung der Vertraulichkeit;</p><p>3. Fachbehörde, welche jährlich in einer anonymisierten Statistik über die Entwicklung der Bekämpfung der Korruption Auskunft gibt;</p><p>4. Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption;</p><p>5. Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Antikorruptionseinrichtungen.</p><p>Die Meldestelle soll nicht nur für Mitarbeiter des Bundes, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger offenstehen und im Sinne eines Whistleblower-Schutzes den Meldern zur Seite stehen, z. B. durch Gewährleistung von Anonymität oder Entschädigungen.</p>
  • Schaffung einer Meldestelle für Korruption
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Öffentlichkeit soll über die Existenz von Meldestellen für Korruptionsfälle informiert sein und Zugang dazu haben. Bisher ist die Situation in der Schweiz unbefriedigend. Auf Bundesebene ist zwar die Eidgenössische Finanzkontrolle für solche Meldungen zuständig, doch ist sie als allgemeine Anlaufstelle auf das Bundespersonal ausgerichtet und zu wenig bekannt. Es braucht deshalb die Einrichtung einer unabhängigen und gut erreichbaren Meldestelle für Korruptionsfälle.</p><p>Die Erfahrungen mit der Meldestelle für Geldwäscherei zeigen, dass Meldestellen ein erfolgreiches und effektives Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität sind. Auch im Ausland und in einzelnen Kantonen erweisen sich Meldestellen als wirksames und bewährtes Mittel gegen Korruption. Es spricht nichts gegen eine unabhängige Meldestelle auf eidgenössischer Ebene.</p>
    • <p>Die vom Motionär erwähnten Aufgaben einer zentralen Stelle für Korruptionsbekämpfung und -prävention werden bereits heute von verschiedenen Behörden des Bundes und der Kantone wahrgenommen. Dies entspricht der föderalen Kompetenzverteilung bei der Verhütung und Bekämpfung der Bestechung, nach welcher der Bund und die Kantone für das öffentliche Dienstrecht ihrer Bediensteten (einschliesslich Whistleblowerschutz und Präventionsmassnahmen) wie auch für deren Strafverfolgung je selber zuständig sind.</p><p>Auf Bundesebene erfüllt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Funktion einer zentralen Meldestelle (vgl. dazu im Einzelnen die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reimann Lukas 12.3472, "Meldestelle bei Korruptionsverdacht"). Dabei ist wesentlich, dass die Meldestelle der EFK auch Hinweise und Meldungen von Privaten entgegennimmt und diese - sofern die EFK nicht gestützt auf eigene Kompetenz selber tätig werden kann - an die zuständige Stelle weiterleitet. Auch Hinweise und Meldungen von Privaten können schriftlich per E-Mail, Fax oder Post, vor Ort oder telefonisch, persönlich oder auch anonym erfolgen. Sie werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Diese Aufgaben sind klar von denjenigen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu unterscheiden, die Meldungen der nach dem Geldwäschereigesetz verpflichteten Finanzintermediäre bearbeitet.</p><p>Die Koordination der Korruptionsverhütung und -bekämpfung in der Schweiz obliegt in erster Linie der Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (Idag Korruptionsbekämpfung). Eine ihrer Hauptfunktionen besteht in der Erarbeitung gemeinsamer nationaler und internationaler Strategien im Kampf gegen die Korruption. Zur Erfüllung ihres Mandates bezieht die Idag Kantone, Städte, Wirtschaftsvertreter und die Zivilgesellschaft mit ein, organisiert Themenworkshops, wirkt in verschiedenen Gremien mit und legt in ihrem Zuständigkeitsbereich eine gemeinsame Vorgehensweise fest. Zudem hat sie die Funktion einer Anlauf- und Vermittlungsstelle bei externen Anfragen, informiert den Bundesrat oder unterbreitet ihm Empfehlungen. In diesem Rahmen ist der Bundesrat bereit, auch Publizität und Zugang der bestehenden Meldestellen und ihre Zusammenarbeit stetig zu verbessern und entsprechende Massnahmen zu prüfen.</p><p>Schliesslich sei erwähnt, dass die Schweiz bezüglich Korruptionsbelastung im internationalen Vergleich nach wie vor gut dasteht: Die Integrität der Institutionen ist in unserem Land die Regel, Bestechlichkeit hingegen die grosse Ausnahme. Aus diesen Gründen und auch in Anbetracht der Kosten, die mit dem Aufbau und dem Betrieb einer vom Motionär vorgeschlagenen Behörde mit umfassenden Kompetenzen verbunden wären, erscheint dem Bundesrat die Schaffung einer zentralen Meldestelle für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Meldestelle für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention einzurichten. Die Meldestelle soll mit analogen Kompetenzen wie die Meldestelle für Geldwäscherei ausgestattet sein und hat folgenden Aufgabenbereich:</p><p>1. Prüfung und Analyse von Verdachtsmeldungen bezüglich Korruption und allenfalls Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden;</p><p>2. Umfangreicher Schutz von Whistleblowern unter Gewährleistung der Vertraulichkeit;</p><p>3. Fachbehörde, welche jährlich in einer anonymisierten Statistik über die Entwicklung der Bekämpfung der Korruption Auskunft gibt;</p><p>4. Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption;</p><p>5. Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Antikorruptionseinrichtungen.</p><p>Die Meldestelle soll nicht nur für Mitarbeiter des Bundes, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger offenstehen und im Sinne eines Whistleblower-Schutzes den Meldern zur Seite stehen, z. B. durch Gewährleistung von Anonymität oder Entschädigungen.</p>
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