Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten

ShortId
12.3474
Id
20123474
Updated
25.06.2025 00:23
Language
de
Title
Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten
AdditionalIndexing
28;48;Sport;Aufhebung einer Bestimmung;Binnenschiffsverkehr;Extremsportart;See
1
  • L04K01010102, Sport
  • L03K180502, Binnenschiffsverkehr
  • L04K06030108, See
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K0101010203, Extremsportart
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Fahren mit Drachensegelbrettern wurde im Zuge der Änderungen der Verordnung über die Binnenschifffahrt ausserhalb von behördlich bewilligten Zonen verboten. Begründet wurde und wird das Verbot mit Sicherheitsbedenken, Fragen der Manövrierfähigkeit, Problemen bei der Bergung auf dem See, fehlenden Vortrittsregelungen mit anderen Seebenützern und Unfällen; dazu kamen Umweltargumente. </p><p>Das Verbot war damals umstritten. Die aktuelle Regelung entspricht den heutigen Bedingungen nicht mehr. Für das vergleichbare Windsurfen gilt das Verbot nicht.</p><p>Die damaligen Bedenken sind heute überholt. Der Kitesurfsport hat sich im vergangenen Jahrzehnt massiv weiterentwickelt, die Sicherheitsvorschriften sind hoch. Die Ausbildung erfolgt durch ausgewiesene Schulen. Die Erfahrung zeigt, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern nicht riskanter ist als andere Wassersportarten oder Sportarten, die auf dem Land ausgeübt werden. Es belastet zudem die Umwelt weniger als der Motorboot- oder Segelsport (mit Hilfsmotoren).</p><p>Die herrschende Diskriminierung ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Isaf (International Sailing Federation) hat im Mai 2012 entschieden, dass das Kitesurfen ab den Olympischen Spielen 2016 in Rio das Windsurfen ablösen wird. Das herrschende Verbot hindert die Entwicklung dieser jungen olympischen Sportart.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201) und die Verordnung über die Binnenschifffahrt (SR 747.201.1) sind so zu ändern, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern (Kitesurfen) auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt ist und so die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt sind. Unter anderem wäre Artikel 54 Absatz 2bis der Verordnung über die Binnenschifffahrt zu streichen. Die Kantone können in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen allenfalls den lokalen Verhältnissen angepasste Drachensegelzonen festlegen. Nicht mehr aktuell sind die Definition des Drachensegelbrettes und andere damit zusammenhängende Begriffe. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte sind den aktuellen Verhältnissen anzupassen.</p>
  • Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20123455
  • 20123465
  • 20123489
  • 20123490
  • 20123496
  • 20123581
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Fahren mit Drachensegelbrettern wurde im Zuge der Änderungen der Verordnung über die Binnenschifffahrt ausserhalb von behördlich bewilligten Zonen verboten. Begründet wurde und wird das Verbot mit Sicherheitsbedenken, Fragen der Manövrierfähigkeit, Problemen bei der Bergung auf dem See, fehlenden Vortrittsregelungen mit anderen Seebenützern und Unfällen; dazu kamen Umweltargumente. </p><p>Das Verbot war damals umstritten. Die aktuelle Regelung entspricht den heutigen Bedingungen nicht mehr. Für das vergleichbare Windsurfen gilt das Verbot nicht.</p><p>Die damaligen Bedenken sind heute überholt. Der Kitesurfsport hat sich im vergangenen Jahrzehnt massiv weiterentwickelt, die Sicherheitsvorschriften sind hoch. Die Ausbildung erfolgt durch ausgewiesene Schulen. Die Erfahrung zeigt, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern nicht riskanter ist als andere Wassersportarten oder Sportarten, die auf dem Land ausgeübt werden. Es belastet zudem die Umwelt weniger als der Motorboot- oder Segelsport (mit Hilfsmotoren).</p><p>Die herrschende Diskriminierung ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Isaf (International Sailing Federation) hat im Mai 2012 entschieden, dass das Kitesurfen ab den Olympischen Spielen 2016 in Rio das Windsurfen ablösen wird. Das herrschende Verbot hindert die Entwicklung dieser jungen olympischen Sportart.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201) und die Verordnung über die Binnenschifffahrt (SR 747.201.1) sind so zu ändern, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern (Kitesurfen) auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt ist und so die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt sind. Unter anderem wäre Artikel 54 Absatz 2bis der Verordnung über die Binnenschifffahrt zu streichen. Die Kantone können in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen allenfalls den lokalen Verhältnissen angepasste Drachensegelzonen festlegen. Nicht mehr aktuell sind die Definition des Drachensegelbrettes und andere damit zusammenhängende Begriffe. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte sind den aktuellen Verhältnissen anzupassen.</p>
    • Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten

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