Steuerausfälle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II

ShortId
12.3481
Id
20123481
Updated
28.07.2023 12:05
Language
de
Title
Steuerausfälle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Steuererhebung;Gemeinde;Kanton;Evaluation;Steuerveranlagung;Kapitalsteuer
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070304, Steuerabzug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Regelmässig werden auf Ebene Bund und Kanton Steuerreformen beschlossen. Insbesondere das Kapital wurde in den letzten Jahren massiv entlastet. Dabei bestehen zwar im Vorfeld von Entscheiden und Abstimmungen Schätzungen über die künftigen Steuerausfälle. Nach Umsetzung der Reformen werden jedoch die effektiven Steuerentlastungen nicht gemessen. Diese fehlenden Zahlen erschweren die politische Wahrnehmung, die Debatte und die künftige Entscheidfindung erheblich. Insbesondere kann diese Auslegeordnung auch für die anstehenden, neuen Steuerreformen sehr aufschlussreich sein. Nach eigenen Hochrechnungen belaufen sich die Entlastungen durch die USTR II (ohne Kapitaleinlageprinzip) allein im Kanton Zürich (inkl. Gemeinden) auf 1,5 Milliarden Franken jährlich wiederkehrend. Das sind erhebliche Summen, über deren Höhe und Wirkung sowohl die Öffentlichkeit als auch die sie vertretenden Politiker und Politikerinnen Bescheid wissen sollten. </p>
  • <p>Der Bundesrat stimmt dem Anliegen des Postulates zu, verweist aber gleichzeitig auf die Schwierigkeiten bei der Erhebung der notwendigen Daten. Tatsächlich ist eine aufwendige Erhebung bei den kantonalen Steuerverwaltungen notwendig, zudem müssen für die nötigen Berechnungen Einzelfalldaten der Bundessteuer, verschiedener kantonaler Steuern sowie Daten aus dem AHV-Register miteinander verknüpft werden. Da zudem ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich ist, dürfte der geforderte Bericht erst 2016 vorliegen. Trotz dieser Vorbehalte geht der Bundesrat mit der Postulantin einig, dass eine Ex-post-Evaluation der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II durchgeführt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, wie sich die Unternehmenssteuerreform II (USTR II) im Jahr 2011 auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden ausgewirkt hat und wie sie sich mittelfristig auswirkt. </p><p>Gestützt auf statische und dynamische Berechnungen sind insbesondere die Auswirkungen der neugeregelten Teilbesteuerung, der Ausweitung des Beteiligungsabzugs und der Einführung des Kapitaleinlageprinzips darzustellen. </p>
  • Steuerausfälle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Regelmässig werden auf Ebene Bund und Kanton Steuerreformen beschlossen. Insbesondere das Kapital wurde in den letzten Jahren massiv entlastet. Dabei bestehen zwar im Vorfeld von Entscheiden und Abstimmungen Schätzungen über die künftigen Steuerausfälle. Nach Umsetzung der Reformen werden jedoch die effektiven Steuerentlastungen nicht gemessen. Diese fehlenden Zahlen erschweren die politische Wahrnehmung, die Debatte und die künftige Entscheidfindung erheblich. Insbesondere kann diese Auslegeordnung auch für die anstehenden, neuen Steuerreformen sehr aufschlussreich sein. Nach eigenen Hochrechnungen belaufen sich die Entlastungen durch die USTR II (ohne Kapitaleinlageprinzip) allein im Kanton Zürich (inkl. Gemeinden) auf 1,5 Milliarden Franken jährlich wiederkehrend. Das sind erhebliche Summen, über deren Höhe und Wirkung sowohl die Öffentlichkeit als auch die sie vertretenden Politiker und Politikerinnen Bescheid wissen sollten. </p>
    • <p>Der Bundesrat stimmt dem Anliegen des Postulates zu, verweist aber gleichzeitig auf die Schwierigkeiten bei der Erhebung der notwendigen Daten. Tatsächlich ist eine aufwendige Erhebung bei den kantonalen Steuerverwaltungen notwendig, zudem müssen für die nötigen Berechnungen Einzelfalldaten der Bundessteuer, verschiedener kantonaler Steuern sowie Daten aus dem AHV-Register miteinander verknüpft werden. Da zudem ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich ist, dürfte der geforderte Bericht erst 2016 vorliegen. Trotz dieser Vorbehalte geht der Bundesrat mit der Postulantin einig, dass eine Ex-post-Evaluation der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II durchgeführt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, wie sich die Unternehmenssteuerreform II (USTR II) im Jahr 2011 auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden ausgewirkt hat und wie sie sich mittelfristig auswirkt. </p><p>Gestützt auf statische und dynamische Berechnungen sind insbesondere die Auswirkungen der neugeregelten Teilbesteuerung, der Ausweitung des Beteiligungsabzugs und der Einführung des Kapitaleinlageprinzips darzustellen. </p>
    • Steuerausfälle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II

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