Beschluss des EU-Ministerrates berücksichtigen und Grenzkontrollen wiedereinführen
- ShortId
-
12.3488
- Id
-
20123488
- Updated
-
14.11.2025 08:28
- Language
-
de
- Title
-
Beschluss des EU-Ministerrates berücksichtigen und Grenzkontrollen wiedereinführen
- AdditionalIndexing
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2811;Kontrolle der Zuwanderungen;Italien;Tessin;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K03010503, Italien
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 7. Juni 2012 haben die Schengen-Staaten beschlossen, sich in der Frage der Wiedereinführung von Grenzkontrollen mehr Autonomie zu geben, dies entgegen der Stellungnahme der EU-Kommissarin für Inneres.</p><p>Das Modell der zentralisierten Entscheidungsgewalt, das die Staaten bei der Überwachung der eigenen Grenze und damit in einer existenziellen Frage entmündigt, wird damit einmal mehr verwässert: Beweis dafür, dass dieses Modell nicht funktioniert.</p><p>Beweis auch dafür, dass die Aussagen, die bei der Volksabstimmung über die Teilnahme der Schweiz an den Schengen-Abkommen gemacht wurden, nämlich dass die Kontrollen im Innern des Landes die Sicherheit erhöhen würden, erwartungsgemäss nicht der Realität entsprechen.</p><p>Insbesondere in den grenznahen Gebieten ist eine Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität zu beobachten. In der Lombardei sorgen Delikte gegen Leib und Leben und Eigentumsdelikte für Beunruhigung. Hinzu kommen die bekannten Ströme von Asylsuchenden. In diesem Zusammenhang hat der libysche Aussenminister seinem italienischen Amtskollegen kürzlich für den Sommer ein neuerliches Anschwellen dieses Stroms angekündigt. Aus diesen Gründen ist es nötig, die Kontrollen an den Schweizer Landesgrenzen deutlich zu verstärken, insbesondere die Kontrollen an den südlichen Landesgrenzen.</p>
- <p>Im September des vergangenen Jahres präsentierte die Europäische Kommission ein Reformpaket zur Schengener Zusammenarbeit. Dieses beinhaltete einen Vorschlag zur Änderung des bisherigen Evaluierungsmechanismus der Schengen-Staaten (New Eval) und einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK).</p><p>Die ursprünglichen Vorschläge beinhalteten im Wesentlichen zwei inhaltliche Änderungen. Einerseits wurde für die Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen (Binnengrenzkontrollen) eine Kompetenzverlagerung von den Mitgliedstaaten zur Kommission und andererseits ein zusätzlicher Mechanismus für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen vorgeschlagen. Letzteres für den Fall, dass ein Schengen-Staat seinen Verpflichtungen beim Schutz der Aussengrenzen nicht mehr nachkommen und dies zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit führen sollte. Der erste Vorschlag bezüglich der Kompetenzverlagerung wurde von der Schweiz und einer deutlichen Mehrheit der Mitgliedstaaten klar abgelehnt. Die zweite Änderung bezüglich des neuen Tatbestandes für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen stiess im Grundsatz auf Zustimmung, blieb in seiner Ausgestaltung aber höchst umstritten.</p><p>Am Treffen des Rates der Justiz- und Innenminister vom 7. Juni 2012 wurde eine politische Einigung bezüglich der beiden Vorschläge der Kommission erzielt. Im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens wird nun das Europäische Parlament seine Beratungen zu diesen Vorschlägen durchführen. Erst danach kann der Rat einen formellen Beschluss dazu fassen.</p><p>Mit der politischen Einigung des Rates erfolgte, entgegen der Annahme des Motionärs, kein Systemwechsel im Bereich Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Vielmehr bestätigte der Rat damit die bereits bestehenden Grundsätze, wonach die Schengen-Staaten Binnengrenzkontrollen lediglich in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum wieder einführen können, wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt (SGK, Kapitel II, Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen). Neu geplant ist ein besonderes Verfahren für den Fall, dass bei einem Schengen-Staat schwere Mängel bei den Aussengrenzkontrollen festgestellt würden. Würde daraus eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit resultieren, könnte der Rat eine an die betroffenen Schengen-Staaten gerichtete Empfehlung zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen aussprechen. Diese Empfehlung wäre jedoch nicht verpflichtend.</p><p>Bis heute konnte kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schengen-Assoziierung bzw. der damit einhergehenden Abschaffung der Binnengrenzkontrollen und einer Erhöhung der Kriminalitätsrate in der Schweiz hergestellt werden (vgl. Postulat Aeschi Thomas 12.3117 und Motion Rusconi 12.3126). Ferner sind hohe Asylgesuchszahlen für sich alleine genommen nicht hinreichend für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen (vgl. Motion der SPK-N 12.3337).</p><p>Gegenwärtig besteht in der Schweiz keine schwerwiegende Gefährdung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung im Sinne des SGK. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ist daher weder rechtlich möglich noch erforderlich. Eine Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen der ordentlichen sicherheitspolizeilichen Massnahmen, wie sie heute schon praktiziert wird (mobile polizeiliche Kontrollen im Grenzraum, Kooperation mit Polizeibehörden der Nachbarstaaten, gezielte polizeiliche Aktionen), ist zielführender.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Grenzkontrollen deutlich zu verstärken und dabei auch den Beschluss des EU-Ministerrates vom 7. Juni 2012 zu berücksichtigen.</p>
- Beschluss des EU-Ministerrates berücksichtigen und Grenzkontrollen wiedereinführen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 7. Juni 2012 haben die Schengen-Staaten beschlossen, sich in der Frage der Wiedereinführung von Grenzkontrollen mehr Autonomie zu geben, dies entgegen der Stellungnahme der EU-Kommissarin für Inneres.</p><p>Das Modell der zentralisierten Entscheidungsgewalt, das die Staaten bei der Überwachung der eigenen Grenze und damit in einer existenziellen Frage entmündigt, wird damit einmal mehr verwässert: Beweis dafür, dass dieses Modell nicht funktioniert.</p><p>Beweis auch dafür, dass die Aussagen, die bei der Volksabstimmung über die Teilnahme der Schweiz an den Schengen-Abkommen gemacht wurden, nämlich dass die Kontrollen im Innern des Landes die Sicherheit erhöhen würden, erwartungsgemäss nicht der Realität entsprechen.</p><p>Insbesondere in den grenznahen Gebieten ist eine Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität zu beobachten. In der Lombardei sorgen Delikte gegen Leib und Leben und Eigentumsdelikte für Beunruhigung. Hinzu kommen die bekannten Ströme von Asylsuchenden. In diesem Zusammenhang hat der libysche Aussenminister seinem italienischen Amtskollegen kürzlich für den Sommer ein neuerliches Anschwellen dieses Stroms angekündigt. Aus diesen Gründen ist es nötig, die Kontrollen an den Schweizer Landesgrenzen deutlich zu verstärken, insbesondere die Kontrollen an den südlichen Landesgrenzen.</p>
- <p>Im September des vergangenen Jahres präsentierte die Europäische Kommission ein Reformpaket zur Schengener Zusammenarbeit. Dieses beinhaltete einen Vorschlag zur Änderung des bisherigen Evaluierungsmechanismus der Schengen-Staaten (New Eval) und einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK).</p><p>Die ursprünglichen Vorschläge beinhalteten im Wesentlichen zwei inhaltliche Änderungen. Einerseits wurde für die Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen (Binnengrenzkontrollen) eine Kompetenzverlagerung von den Mitgliedstaaten zur Kommission und andererseits ein zusätzlicher Mechanismus für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen vorgeschlagen. Letzteres für den Fall, dass ein Schengen-Staat seinen Verpflichtungen beim Schutz der Aussengrenzen nicht mehr nachkommen und dies zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit führen sollte. Der erste Vorschlag bezüglich der Kompetenzverlagerung wurde von der Schweiz und einer deutlichen Mehrheit der Mitgliedstaaten klar abgelehnt. Die zweite Änderung bezüglich des neuen Tatbestandes für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen stiess im Grundsatz auf Zustimmung, blieb in seiner Ausgestaltung aber höchst umstritten.</p><p>Am Treffen des Rates der Justiz- und Innenminister vom 7. Juni 2012 wurde eine politische Einigung bezüglich der beiden Vorschläge der Kommission erzielt. Im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens wird nun das Europäische Parlament seine Beratungen zu diesen Vorschlägen durchführen. Erst danach kann der Rat einen formellen Beschluss dazu fassen.</p><p>Mit der politischen Einigung des Rates erfolgte, entgegen der Annahme des Motionärs, kein Systemwechsel im Bereich Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Vielmehr bestätigte der Rat damit die bereits bestehenden Grundsätze, wonach die Schengen-Staaten Binnengrenzkontrollen lediglich in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum wieder einführen können, wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt (SGK, Kapitel II, Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen). Neu geplant ist ein besonderes Verfahren für den Fall, dass bei einem Schengen-Staat schwere Mängel bei den Aussengrenzkontrollen festgestellt würden. Würde daraus eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit resultieren, könnte der Rat eine an die betroffenen Schengen-Staaten gerichtete Empfehlung zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen aussprechen. Diese Empfehlung wäre jedoch nicht verpflichtend.</p><p>Bis heute konnte kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schengen-Assoziierung bzw. der damit einhergehenden Abschaffung der Binnengrenzkontrollen und einer Erhöhung der Kriminalitätsrate in der Schweiz hergestellt werden (vgl. Postulat Aeschi Thomas 12.3117 und Motion Rusconi 12.3126). Ferner sind hohe Asylgesuchszahlen für sich alleine genommen nicht hinreichend für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen (vgl. Motion der SPK-N 12.3337).</p><p>Gegenwärtig besteht in der Schweiz keine schwerwiegende Gefährdung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung im Sinne des SGK. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ist daher weder rechtlich möglich noch erforderlich. Eine Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen der ordentlichen sicherheitspolizeilichen Massnahmen, wie sie heute schon praktiziert wird (mobile polizeiliche Kontrollen im Grenzraum, Kooperation mit Polizeibehörden der Nachbarstaaten, gezielte polizeiliche Aktionen), ist zielführender.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Grenzkontrollen deutlich zu verstärken und dabei auch den Beschluss des EU-Ministerrates vom 7. Juni 2012 zu berücksichtigen.</p>
- Beschluss des EU-Ministerrates berücksichtigen und Grenzkontrollen wiedereinführen
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