Massiver Abbau von Bedienpunkten durch SBB Cargo
- ShortId
-
12.3502
- Id
-
20123502
- Updated
-
28.07.2023 07:39
- Language
-
de
- Title
-
Massiver Abbau von Bedienpunkten durch SBB Cargo
- AdditionalIndexing
-
48;Randregion;Stellenabbau;Leistungsabbau;Binnenhandel;SBB;Aufgaben des Parlaments;nationaler Verkehr;Güterverkehr auf der Schiene;Schienennetz;service public
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L05K0701030303, Binnenhandel
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L04K18010106, nationaler Verkehr
- L05K0702030106, Stellenabbau
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K08060111, service public
- L04K18030207, Schienennetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Grundzüge der Sanierungspläne von SBB Cargo - wovon die Überprüfung des EWLV-Netzes ein zentrales Element ist - sind dem Bundesrat seit längerer Zeit bekannt und werden im Grundsatz als richtig und notwendig erachtet. Der Bundesrat hat die Auswirkungen der kurzfristigen Sanierungsmassnahmen auf die anstehenden Diskussionen um die langfristige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche im Vorfeld der Entscheidung durch SBB Cargo und im engen Austausch mit SBB Cargo analysiert. Er sieht kein Präjudiz für die geplante Gesamtkonzeption, weil von der Schliessung von 128 Bedienpunkten lediglich 2 Prozent aller Wagen betroffen sind.</p><p>2. Artikel 14 der aktuellen Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB verlangt, dass SBB Cargo im Geschäftsfeld "Wagenladungsverkehr Schweiz" ein mittelfristig eigenwirtschaftliches Netz betreibt, welches auf den Bedarf der verladenden Wirtschaft ausgerichtet ist. SBB Cargo schreibt seit ihrer Gründung 1999 rote Zahlen. Der kumulierte Verlust beläuft sich in der Zwischenzeit auf über 850 Millionen Franken. Dies führt zu einem Verzehr von Eigenkapital der SBB, deren Eigner der Bund ist. Aus unternehmerischer Sicht ist eine möglichst rasche Umsetzung der Sanierungsmassnahmen daher nachvollziehbar und notwendig. Aus volkswirtschaftlicher Sicht scheint sie dem Bundesrat aufgrund der relativ geringen Menge an betroffenen Verkehren als vertretbar.</p><p>3. Der Bund fördert seit 1986 den Bau und die Erneuerung privater Anschlussgleise. Dabei beteiligt er sich mit 40 bis 60 Prozent an den jeweiligen Investitionskosten der Anschlussgleisbesitzer. Von der Reduktion der Bedienpunkte ist ein einziges Anschlussgleis betroffen, das der Bund in den vergangenen drei Jahren finanziell unterstützt hat. Auf diesem Anschlussgleis wurden aber die gemäss Artikel 14 der Verordnung über die Anschlussgleise für eine Förderung erforderlichen Mindesttransportmengen bisher nie erbracht. Allgemein dürfte die Zahl neuerer, von der Bedienpunktreduktion betroffener Anschlussgleise sehr klein sein. Entsprechend ist anzunehmen, dass die Investitionen in die Anschlussgleisanlagen wenn nicht ganz, so zumindest zum grossen Teil abgeschrieben sind. Ein Rückbau der Anlagen ist nicht zwingend. Auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Rückbau ist nicht vorgesehen. Können an den betroffenen Anschlussgleisen in Zukunft wieder bedeutende Mehrverkehre generiert werden, so erwartet der Bundesrat, dass SBB Cargo die Wiederaufnahme der entsprechenden Bedienpunkte prüft. Darüber hinaus steht es allen anderen schweizerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen frei, die betroffenen Anschlussgleise zu bedienen, insofern dort eine relevante Transportmenge gegeben ist.</p><p>4. SBB Cargo erhält aus dem aktuell bis 2015 befristeten Zahlungsrahmen für die Förderung des nichtalpenquerenden Schienengüterverkehrs Betriebsabgeltungen. 2011 belief sich der Subventionsanspruch von SBB Cargo aus diesem Kredit aufgrund der bestellten Leistungen auf 25,5 Millionen Franken. Die sanierten Bedienpunkte verzeichnen sehr geringe Güteraufkommen und sind dadurch überproportional kostentreibend und ineffizient für das gesamte EWLV-Netz. Fördermittel sollen nach Überzeugung des Bundesrates möglichst dort eingesetzt werden, wo sie am meisten Wirkung entfalten. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in Übereinstimmung mit den SBB darauf verzichtet, dem Parlament zusätzliche finanzielle Abgeltungen für diese sehr schwach frequentierten Bedienpunkte zu beantragen.</p><p>5. Grundsätzlich ist es eine unternehmerische Entscheidung, welche Transportleistungen ein Unternehmen für die Zulieferung und Abholung von Gütern wählt und welches Unternehmen es für die Erbringung dieser Leistungen heranzieht. Dennoch ist dem Bundesrat bewusst, dass der Wegfall eines Anbieters Unternehmen vor die Herausforderung stellt, neue Logistiklösungen zu erarbeiten. Der Bundesrat hat SBB Cargo daher aufgefordert, für die von der Sanierung betroffenen Kunden neben einem Verzicht auf die Bedienung auch die Verlegung auf alternative Punkte, Preis- und/oder Mengensteigerungen und Lösungen im kombinierten Verkehr zu prüfen. Dank vielen konstruktiven Gesprächen mit den betroffenen Kunden und Kantonen konnten für über die Hälfte der Transporte Lösungen gefunden werden. Der Bundesrat hat den Eindruck, dass der definitive Entscheid, 128 der 155 sehr schlecht ausgelasteten Bedienpunkte zu schliessen, mit der notwendigen Sorgfalt getroffen wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Gütertransportunternehmen SBB Cargo baut seinen Service im Wagenladungsverkehr ab. 128 der 500 Verladebahnhöfe werden ab Dezember nicht mehr bedient. Die Reduktion der Bedienpunkte ist auch aus politischen Gründen ein Affront, denn SBB Cargo hat den Entscheid gefällt, bevor die vom Parlament verlangte Gesamtkonzeption für den Güterverkehr steht.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vorgehensweise von SBB Cargo gegenüber dem geäusserten Willen des Parlamentes, zuerst eine Gesamtkonzeption für den Güterverkehr vorzulegen?</p><p>2. Weshalb hat der Bundesrat SBB Cargo nicht angewiesen, zuerst den vom Parlament geforderten Auftrag abzuwarten, bevor weitere Präjudizien geschaffen werden?</p><p>3. Viele Anschlussgeleise-Besitzer haben die Investitionen, den Unterhalt und den Erneuerungsbedarf betreffend ihre Anschlussgeleisanlagen aus eigenen Mitteln getätigt. Aufgrund des von SBB Cargo gefällten Entscheids müssen diese nun den Rückbau der Anlagen vornehmen. Wie beurteilt er diese Kapitalvernichtung? Ist der Bund bereit, den betroffenen Unternehmen einen Teil dieser Kosten zurückzuvergüten?</p><p>4. Warum ist SBB Cargo nicht bereit, auf Basis von vernünftigen Abgeltungsbeiträgen mit den Kunden nach Lösungen zu suchen?</p><p>5. Ist ihm bewusst, dass der Entscheid von SBB Cargo einige Unternehmen und Branchen vor grosse Probleme stellt, insbesondere dort, wo Kunden der betroffenen Unternehmen eine Bedienung per Bahn verlangen?</p>
- Massiver Abbau von Bedienpunkten durch SBB Cargo
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Grundzüge der Sanierungspläne von SBB Cargo - wovon die Überprüfung des EWLV-Netzes ein zentrales Element ist - sind dem Bundesrat seit längerer Zeit bekannt und werden im Grundsatz als richtig und notwendig erachtet. Der Bundesrat hat die Auswirkungen der kurzfristigen Sanierungsmassnahmen auf die anstehenden Diskussionen um die langfristige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche im Vorfeld der Entscheidung durch SBB Cargo und im engen Austausch mit SBB Cargo analysiert. Er sieht kein Präjudiz für die geplante Gesamtkonzeption, weil von der Schliessung von 128 Bedienpunkten lediglich 2 Prozent aller Wagen betroffen sind.</p><p>2. Artikel 14 der aktuellen Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB verlangt, dass SBB Cargo im Geschäftsfeld "Wagenladungsverkehr Schweiz" ein mittelfristig eigenwirtschaftliches Netz betreibt, welches auf den Bedarf der verladenden Wirtschaft ausgerichtet ist. SBB Cargo schreibt seit ihrer Gründung 1999 rote Zahlen. Der kumulierte Verlust beläuft sich in der Zwischenzeit auf über 850 Millionen Franken. Dies führt zu einem Verzehr von Eigenkapital der SBB, deren Eigner der Bund ist. Aus unternehmerischer Sicht ist eine möglichst rasche Umsetzung der Sanierungsmassnahmen daher nachvollziehbar und notwendig. Aus volkswirtschaftlicher Sicht scheint sie dem Bundesrat aufgrund der relativ geringen Menge an betroffenen Verkehren als vertretbar.</p><p>3. Der Bund fördert seit 1986 den Bau und die Erneuerung privater Anschlussgleise. Dabei beteiligt er sich mit 40 bis 60 Prozent an den jeweiligen Investitionskosten der Anschlussgleisbesitzer. Von der Reduktion der Bedienpunkte ist ein einziges Anschlussgleis betroffen, das der Bund in den vergangenen drei Jahren finanziell unterstützt hat. Auf diesem Anschlussgleis wurden aber die gemäss Artikel 14 der Verordnung über die Anschlussgleise für eine Förderung erforderlichen Mindesttransportmengen bisher nie erbracht. Allgemein dürfte die Zahl neuerer, von der Bedienpunktreduktion betroffener Anschlussgleise sehr klein sein. Entsprechend ist anzunehmen, dass die Investitionen in die Anschlussgleisanlagen wenn nicht ganz, so zumindest zum grossen Teil abgeschrieben sind. Ein Rückbau der Anlagen ist nicht zwingend. Auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Rückbau ist nicht vorgesehen. Können an den betroffenen Anschlussgleisen in Zukunft wieder bedeutende Mehrverkehre generiert werden, so erwartet der Bundesrat, dass SBB Cargo die Wiederaufnahme der entsprechenden Bedienpunkte prüft. Darüber hinaus steht es allen anderen schweizerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen frei, die betroffenen Anschlussgleise zu bedienen, insofern dort eine relevante Transportmenge gegeben ist.</p><p>4. SBB Cargo erhält aus dem aktuell bis 2015 befristeten Zahlungsrahmen für die Förderung des nichtalpenquerenden Schienengüterverkehrs Betriebsabgeltungen. 2011 belief sich der Subventionsanspruch von SBB Cargo aus diesem Kredit aufgrund der bestellten Leistungen auf 25,5 Millionen Franken. Die sanierten Bedienpunkte verzeichnen sehr geringe Güteraufkommen und sind dadurch überproportional kostentreibend und ineffizient für das gesamte EWLV-Netz. Fördermittel sollen nach Überzeugung des Bundesrates möglichst dort eingesetzt werden, wo sie am meisten Wirkung entfalten. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in Übereinstimmung mit den SBB darauf verzichtet, dem Parlament zusätzliche finanzielle Abgeltungen für diese sehr schwach frequentierten Bedienpunkte zu beantragen.</p><p>5. Grundsätzlich ist es eine unternehmerische Entscheidung, welche Transportleistungen ein Unternehmen für die Zulieferung und Abholung von Gütern wählt und welches Unternehmen es für die Erbringung dieser Leistungen heranzieht. Dennoch ist dem Bundesrat bewusst, dass der Wegfall eines Anbieters Unternehmen vor die Herausforderung stellt, neue Logistiklösungen zu erarbeiten. Der Bundesrat hat SBB Cargo daher aufgefordert, für die von der Sanierung betroffenen Kunden neben einem Verzicht auf die Bedienung auch die Verlegung auf alternative Punkte, Preis- und/oder Mengensteigerungen und Lösungen im kombinierten Verkehr zu prüfen. Dank vielen konstruktiven Gesprächen mit den betroffenen Kunden und Kantonen konnten für über die Hälfte der Transporte Lösungen gefunden werden. Der Bundesrat hat den Eindruck, dass der definitive Entscheid, 128 der 155 sehr schlecht ausgelasteten Bedienpunkte zu schliessen, mit der notwendigen Sorgfalt getroffen wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Gütertransportunternehmen SBB Cargo baut seinen Service im Wagenladungsverkehr ab. 128 der 500 Verladebahnhöfe werden ab Dezember nicht mehr bedient. Die Reduktion der Bedienpunkte ist auch aus politischen Gründen ein Affront, denn SBB Cargo hat den Entscheid gefällt, bevor die vom Parlament verlangte Gesamtkonzeption für den Güterverkehr steht.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vorgehensweise von SBB Cargo gegenüber dem geäusserten Willen des Parlamentes, zuerst eine Gesamtkonzeption für den Güterverkehr vorzulegen?</p><p>2. Weshalb hat der Bundesrat SBB Cargo nicht angewiesen, zuerst den vom Parlament geforderten Auftrag abzuwarten, bevor weitere Präjudizien geschaffen werden?</p><p>3. Viele Anschlussgeleise-Besitzer haben die Investitionen, den Unterhalt und den Erneuerungsbedarf betreffend ihre Anschlussgeleisanlagen aus eigenen Mitteln getätigt. Aufgrund des von SBB Cargo gefällten Entscheids müssen diese nun den Rückbau der Anlagen vornehmen. Wie beurteilt er diese Kapitalvernichtung? Ist der Bund bereit, den betroffenen Unternehmen einen Teil dieser Kosten zurückzuvergüten?</p><p>4. Warum ist SBB Cargo nicht bereit, auf Basis von vernünftigen Abgeltungsbeiträgen mit den Kunden nach Lösungen zu suchen?</p><p>5. Ist ihm bewusst, dass der Entscheid von SBB Cargo einige Unternehmen und Branchen vor grosse Probleme stellt, insbesondere dort, wo Kunden der betroffenen Unternehmen eine Bedienung per Bahn verlangen?</p>
- Massiver Abbau von Bedienpunkten durch SBB Cargo
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