Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz

ShortId
12.3503
Id
20123503
Updated
24.06.2025 23:30
Language
de
Title
Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz
AdditionalIndexing
15;Rechtsschutz;transnationales Unternehmen;Verantwortung;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;Interessenkonflikt;Menschenrechte;nachhaltige Entwicklung;Handelspolitik (speziell)
1
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
  • L04K08020230, Verantwortung
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L04K07010303, Handelspolitik (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von John Ruggie, dem ehemaligen Uno-Sonderbevollmächtigten für Menschenrechte und Unternehmen, entwickelten "guiding principles" stellen einen Paradigmawechsel im Spannungsfeld von Wirtschaft und Menschenrechten dar. Im Juni des letzten Jahres verabschiedete der Uno-Menschenrechtsrat einstimmig die von John Ruggie erarbeiteten Grundsätze. Sie implizieren eine Neudefinition der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen und der Rolle des Staates in diesem Bereich. Gemäss dem Rahmenwerk "Protect, Respect, Remedy" (Schutz, Respekt, Abhilfe) muss der Staat eine aktive Rolle für den Schutz der Menschenrechte einnehmen, vor allem in seiner Funktion als Regulator, im Rahmen seiner Handelsaktivitäten, im Rahmen der Förderung und Unterstützung privatwirtschaftlicher Aktivitäten wie auch bei Verhandlungen von multi- oder bilateralen Abkommen. Der Staat muss ebenfalls den Geschädigten den Zugang zur Justiz ermöglichen.</p><p>Die EU hat im Rahmen ihrer Kommunikation zur "Corporate Social Responsibility" im letzten Herbst mit der Integration dieses Paradigmawechsels begonnen und strebt eine Neudefinition ihrer politischen Strategien in Bezug auf Wirtschaft und Menschenrechte an. Sie engagiert sich ebenfalls dafür, dass ihre Mitgliedstaaten bis Ende 2012 dieses Vorgehen in ihrer nationalen Politik übernehmen und die dazu passenden politischen Strategien entwickeln.</p><p>Die Schweiz verfügt mit dem "CSR-Konzept" des Staatssekretariates für Wirtschaft - datiert aus dem Jahr 2009 - über ein einziges offizielles Dokument, das sich auf die Thematik Wirtschaft und Menschenrechte bezieht. Dieses Konzept trägt den "guiding principles" in keiner Weise Rechnung und geht von einer heute überholten Vorstellung sozialer und ökologischer Verantwortung von Unternehmen aus.</p>
  • <p>Die Schweiz engagiert sich im Einklang mit der Bundesverfassung traditionell stark für die Förderung der Menschenrechte - sei es in der Schweiz oder im Ausland. Dies gilt speziell auch für den Bereich "Wirtschaft und Menschenrechte". So hat die Schweiz den Prozess zur Erarbeitung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte substanziell unterstützt. Sie hat zudem die Ergänzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen um ein Menschenrechtskapitel im Rahmen ihrer im Juni 2011 abgeschlossenen Aktualisierung unterstützt und engagiert sich seit Jahren für die Förderung des UN Global Compact. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit stärkt sie auch die Fähigkeit ihrer Partnerländer, ihren jeweiligen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung.</p><p>Die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte bildeten im Uno-Menschenrechtsrat Gegenstand eines breiten Konsens. Die Uno-Leitlinien begründen keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Vielmehr handelt es sich um Empfehlungen, wie der Staat existierende Menschenrechtsverpflichtungen umsetzen kann und wie Unternehmen ihre diesbezügliche Verantwortung wahrnehmen können. Damit sind insbesondere die Pflichten unter den relevanten Uno-Menschenrechtskonventionen gemeint, die die Schweiz ratifiziert hat und umsetzt. Der Bundesrat ist sich insbesondere auch der im Postulat erwähnten Schutzpflicht und der Pflicht zur Gewährung eines Rechtswegs bewusst, die sich ebenfalls aus den jeweiligen Menschenrechtskonventionen ableiten und bereits seit der Ratifizierung der jeweiligen Konvention durch die Schweiz bestehen und umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen im Bereich "Wirtschaft und Menschenrechte" seit Jahren aufmerksam und überprüft sein Handeln laufend vor dem Hintergrund der entsprechenden völkerrechtlichen Pflichten und Praktiken. Die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte haben die Diskussionen zu diesem Thema erheblich stimuliert. Um seine Aktivitäten zur Umsetzung auch mit verwaltungsexternen Akteuren (insbesondere aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft) zu diskutieren, hat der Bund einen Mehrparteiendialog lanciert. Die erste Runde dieses Dialogs hat am 16. Mai 2012 stattgefunden.</p><p>In diesem Zusammenhang ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte nebst der Schutzpflicht des Staates sowie dem Zugang zu Rechtsschutz auch die Verantwortung der Unternehmen behandeln. In Übereinstimmung mit den Uno-Leitlinien erwartet der Bundesrat von den Unternehmen, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen und die Leitlinien in für ihre jeweiligen Aktivitäten relevante konkrete Handlungsanweisungen übersetzen.</p><p>Die Menschenrechts- und Aussenwirtschaftspolitik des Bundes verfolgen gemeinsame Ziele. Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik stellen zusammenhängende Elemente einer Politik zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung dar. Der Bundesrat sorgt für eine kohärente Umsetzung dieser Politiken auf den verschiedenen Handlungsebenen, dies wurde u. a. im Schwerpunktkapitel des Aussenwirtschaftsberichtes 2009 dargelegt.</p><p>Der Bundesrat misst dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte weiterhin grosse Bedeutung zu und ist entschlossen, sein Engagement in diesem Bereich fortzusetzen. Vor dem Hintergrund seiner seit Jahren laufenden Bemühungen und des breiten Arsenals an bestehenden Massnahmen und Aktivitäten ist der Bundesrat überzeugt, dass eine Strategie die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte stärkt, Doppelspurigkeiten vermeidet und der Schweiz ermöglicht, ihr diesbezügliches Engagement besser zu präsentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Bericht zu unterbreiten über eine Strategie zur Umsetzung des Rahmenwerks "Protect, Respect, Remedy" (John Ruggie) in der Schweiz. Diese Strategie soll insbesondere folgende Elemente enthalten:</p><p>1. Integration des Paradigmawechsels, der sich aus dem Rahmenwerk "Protect, Respect, Remedy" von John Ruggie ergibt, und damit eine Neudefinition des Konzepts von sozialer und ökologischer Unternehmensverantwortung;</p><p>2. eine Beschreibung der Massnahmen gemäss Ruggie, die der Bundesrat umsetzen will, um die Menschenrechte zu schützen und die Mittel zu benennen, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen einen verbesserten Zugang zur Justiz ermöglichen, um Klage erheben und Wiedergutmachung einfordern zu können;</p><p>3. Massnahmen, um die heute bestehenden Zielkonflikte in den politischen Strategien des Bundes zwischen den Zielen zur Förderung der Aussenwirtschaft und den Zielen zum Schutz der Menschenrechte zu lösen.</p>
  • Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von John Ruggie, dem ehemaligen Uno-Sonderbevollmächtigten für Menschenrechte und Unternehmen, entwickelten "guiding principles" stellen einen Paradigmawechsel im Spannungsfeld von Wirtschaft und Menschenrechten dar. Im Juni des letzten Jahres verabschiedete der Uno-Menschenrechtsrat einstimmig die von John Ruggie erarbeiteten Grundsätze. Sie implizieren eine Neudefinition der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen und der Rolle des Staates in diesem Bereich. Gemäss dem Rahmenwerk "Protect, Respect, Remedy" (Schutz, Respekt, Abhilfe) muss der Staat eine aktive Rolle für den Schutz der Menschenrechte einnehmen, vor allem in seiner Funktion als Regulator, im Rahmen seiner Handelsaktivitäten, im Rahmen der Förderung und Unterstützung privatwirtschaftlicher Aktivitäten wie auch bei Verhandlungen von multi- oder bilateralen Abkommen. Der Staat muss ebenfalls den Geschädigten den Zugang zur Justiz ermöglichen.</p><p>Die EU hat im Rahmen ihrer Kommunikation zur "Corporate Social Responsibility" im letzten Herbst mit der Integration dieses Paradigmawechsels begonnen und strebt eine Neudefinition ihrer politischen Strategien in Bezug auf Wirtschaft und Menschenrechte an. Sie engagiert sich ebenfalls dafür, dass ihre Mitgliedstaaten bis Ende 2012 dieses Vorgehen in ihrer nationalen Politik übernehmen und die dazu passenden politischen Strategien entwickeln.</p><p>Die Schweiz verfügt mit dem "CSR-Konzept" des Staatssekretariates für Wirtschaft - datiert aus dem Jahr 2009 - über ein einziges offizielles Dokument, das sich auf die Thematik Wirtschaft und Menschenrechte bezieht. Dieses Konzept trägt den "guiding principles" in keiner Weise Rechnung und geht von einer heute überholten Vorstellung sozialer und ökologischer Verantwortung von Unternehmen aus.</p>
    • <p>Die Schweiz engagiert sich im Einklang mit der Bundesverfassung traditionell stark für die Förderung der Menschenrechte - sei es in der Schweiz oder im Ausland. Dies gilt speziell auch für den Bereich "Wirtschaft und Menschenrechte". So hat die Schweiz den Prozess zur Erarbeitung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte substanziell unterstützt. Sie hat zudem die Ergänzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen um ein Menschenrechtskapitel im Rahmen ihrer im Juni 2011 abgeschlossenen Aktualisierung unterstützt und engagiert sich seit Jahren für die Förderung des UN Global Compact. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit stärkt sie auch die Fähigkeit ihrer Partnerländer, ihren jeweiligen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung.</p><p>Die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte bildeten im Uno-Menschenrechtsrat Gegenstand eines breiten Konsens. Die Uno-Leitlinien begründen keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Vielmehr handelt es sich um Empfehlungen, wie der Staat existierende Menschenrechtsverpflichtungen umsetzen kann und wie Unternehmen ihre diesbezügliche Verantwortung wahrnehmen können. Damit sind insbesondere die Pflichten unter den relevanten Uno-Menschenrechtskonventionen gemeint, die die Schweiz ratifiziert hat und umsetzt. Der Bundesrat ist sich insbesondere auch der im Postulat erwähnten Schutzpflicht und der Pflicht zur Gewährung eines Rechtswegs bewusst, die sich ebenfalls aus den jeweiligen Menschenrechtskonventionen ableiten und bereits seit der Ratifizierung der jeweiligen Konvention durch die Schweiz bestehen und umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen im Bereich "Wirtschaft und Menschenrechte" seit Jahren aufmerksam und überprüft sein Handeln laufend vor dem Hintergrund der entsprechenden völkerrechtlichen Pflichten und Praktiken. Die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte haben die Diskussionen zu diesem Thema erheblich stimuliert. Um seine Aktivitäten zur Umsetzung auch mit verwaltungsexternen Akteuren (insbesondere aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft) zu diskutieren, hat der Bund einen Mehrparteiendialog lanciert. Die erste Runde dieses Dialogs hat am 16. Mai 2012 stattgefunden.</p><p>In diesem Zusammenhang ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte nebst der Schutzpflicht des Staates sowie dem Zugang zu Rechtsschutz auch die Verantwortung der Unternehmen behandeln. In Übereinstimmung mit den Uno-Leitlinien erwartet der Bundesrat von den Unternehmen, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen und die Leitlinien in für ihre jeweiligen Aktivitäten relevante konkrete Handlungsanweisungen übersetzen.</p><p>Die Menschenrechts- und Aussenwirtschaftspolitik des Bundes verfolgen gemeinsame Ziele. Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik stellen zusammenhängende Elemente einer Politik zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung dar. Der Bundesrat sorgt für eine kohärente Umsetzung dieser Politiken auf den verschiedenen Handlungsebenen, dies wurde u. a. im Schwerpunktkapitel des Aussenwirtschaftsberichtes 2009 dargelegt.</p><p>Der Bundesrat misst dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte weiterhin grosse Bedeutung zu und ist entschlossen, sein Engagement in diesem Bereich fortzusetzen. Vor dem Hintergrund seiner seit Jahren laufenden Bemühungen und des breiten Arsenals an bestehenden Massnahmen und Aktivitäten ist der Bundesrat überzeugt, dass eine Strategie die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte stärkt, Doppelspurigkeiten vermeidet und der Schweiz ermöglicht, ihr diesbezügliches Engagement besser zu präsentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Bericht zu unterbreiten über eine Strategie zur Umsetzung des Rahmenwerks "Protect, Respect, Remedy" (John Ruggie) in der Schweiz. Diese Strategie soll insbesondere folgende Elemente enthalten:</p><p>1. Integration des Paradigmawechsels, der sich aus dem Rahmenwerk "Protect, Respect, Remedy" von John Ruggie ergibt, und damit eine Neudefinition des Konzepts von sozialer und ökologischer Unternehmensverantwortung;</p><p>2. eine Beschreibung der Massnahmen gemäss Ruggie, die der Bundesrat umsetzen will, um die Menschenrechte zu schützen und die Mittel zu benennen, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen einen verbesserten Zugang zur Justiz ermöglichen, um Klage erheben und Wiedergutmachung einfordern zu können;</p><p>3. Massnahmen, um die heute bestehenden Zielkonflikte in den politischen Strategien des Bundes zwischen den Zielen zur Förderung der Aussenwirtschaft und den Zielen zum Schutz der Menschenrechte zu lösen.</p>
    • Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz

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