Menschenrechte in der Schweiz

ShortId
12.3508
Id
20123508
Updated
27.07.2023 21:02
Language
de
Title
Menschenrechte in der Schweiz
AdditionalIndexing
12;Empfehlung des Europarates;Schweiz;Menschenrechte;Regierungspolitik
1
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K03010101, Schweiz
  • L03K090403, Empfehlung des Europarates
  • L05K0806020101, Regierungspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Menschenrechtskommissar hat keinerlei Rügen gegenüber der Schweiz ausgesprochen. Sein Mandat ist es, die Mitgliedstaaten des Europarates bei der Umsetzung ihrer gegenüber dem Europarat eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte beratend zu unterstützen. Gestützt auf dieses Mandat hat der Kommissar den Vertretern des Bundes seine Eindrücke mitgeteilt und eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. </p><p>2. Der Bundesrat stellt fest, dass sich der Kommissar insgesamt sehr positiv über die Menschenrechtslage in der Schweiz geäussert hat. Die vom Kommissar angesprochenen Fragen - sein Schreiben sowie die Antwort der Schweiz wurden auf der Webseite des Kommissars veröffentlicht, siehe <a href="http://www.coe.int/t/cm/System/WCDsearch.asp?ShowRes=yes&amp;Language=lanFrench&amp;Sector=secCommDH&amp;ResultTitle=Commissaire aux droits de l'Homme">http://www.coe.int/t/cm/System/WCDsearch.asp?ShowRes=yes&amp;Language=lanFrench&amp;Sector=secCommDH&amp;ResultTitle=Commissaire%20aux%20droits%20de%20l'Homme#</a> - werden vom Bundesrat ernst genommen, können jedoch nicht als besorgniserregend eingestuft werden, da sie meistens auf eine unterschiedliche Interpretation der nationalen und der kantonalen Gesetzgebungen zurückzuführen sind.</p><p>3. Der Menschenrechtskommissar hat die Schweiz aufgefordert, den Zusatzprotokollen Nr. 4 und Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Europäischen Bürgerrechtskonvention beizutreten sowie die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren. Er hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, Gesetzeslücken im Bereich der Nichtdiskriminierung zu schliessen und Äusserungen von Rassismus und Intoleranz entschieden entgegenzutreten. Der Kommissar hat angeregt, den Schutz Behinderter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu verbessern und die Gesetzgebung zur Unterdrückung fremdenfeindlicher und rassistischer Handlungen auszubauen. Fremdenfeindliche und rassistische Äusserungen in der politischen Debatte seien strafrechtlich zu verfolgen. Die Meinungsfreiheit müsse eingeschränkt werden, wo es um den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten insbesondere sozial benachteiligter Personen geht. Die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf besonders verwundbare Bevölkerungsgruppen - insbesondere Migrantinnen - sollten unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte sorgfältig geprüft werden. Asylbewerber sollten Zugang zu einem umfassenden System der Rechtshilfe erhalten. Der Zugang für irreguläre Migranten zu den vorhandenen Regularisierungsverfahren sollte unabhängig von ihrem Aufenthaltsort gewährleistet sein. Zudem ermutigt der Kommissar die kantonalen Behörden, die Ernennung von Ombudspersonen durch die kantonalen Parlamente zu fördern.</p><p>4. Der Bundesrat betrachtet die Empfehlungen als einen nützlichen Beitrag zur Wahrung des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz. Wie der Vorsteher des EDA in seinem Antwortschreiben vom 23. März 2012 erläutert hat - siehe <a href="https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&amp;InstranetImage=2060671&amp;SecMode=1&amp;DocId=1875516&amp;Usage=2">https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&amp;InstranetImage=2060671&amp;SecMode=1&amp;DocId=1875516&amp;Usage=2</a> -, liegen viele dieser Punkte in der Zuständigkeit der Kantone. Dies ermöglicht Lösungen, die den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen sowie den traditionellen Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Kantonen entsprechen. Der Bundesrat ist bereit, die Kantone bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in den Bereichen Migration, Integration und Bürgerrecht beratend und koordinierend zu unterstützen und so auch zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes beizutragen. Wo eine Zuständigkeit des Bundes besteht, prüft der Bundesrat regelmässig die Notwendigkeit von Anpassungen der rechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksichtigt er stets die anwendbaren Verfassungsbestimmungen sowie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Der Beitritt zu internationalen Rechtsinstrumenten ist ebenfalls Gegenstand periodischer Überprüfungen. Voraussetzung ist dabei, dass die für die Umsetzung der entsprechenden Verpflichtungen gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesanpassungen erfolgt sind. Die vom Menschenrechtskommissar angesprochenen Rechtstexte sind oder waren Gegenstand von Beratungen in den eidgenössischen Räten. </p><p>5. Die Schweiz ist für die Umsetzung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Die Schweiz wäre lediglich im Falle einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet, ihre Praxis in einem bestimmten Bereich anzupassen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarates, inspizierte vom 20. bis 23. Februar die Menschenrechtssituation in der Schweiz. Er fasste seine Beobachtungen in einem ausführlichen Bericht zusammen und gab eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung gewisser Zustände und Beseitigung gewisser Missstände ab. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche Missstände hat Hammarberg konkret gerügt?</p><p>2. Welche Feststellungen erachtet er als besonders besorgniserregend?</p><p>3. Welche Vorschläge macht Hammarberg zur Verbesserung der gerügten Zustände?</p><p>4. Wie gedenkt er mit der Kritik des Menschenrechtskommissars umzugehen? Wo sieht er Handlungsbedarf, und wie gedenkt er in welchem Zeitraum die angemahnten Verbesserungen zu realisieren?</p><p>5. Was passiert, wenn er auf Massnahmen zur geforderten Verbesserung der Menschenrechte in der Schweiz verzichten will?</p>
  • Menschenrechte in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Menschenrechtskommissar hat keinerlei Rügen gegenüber der Schweiz ausgesprochen. Sein Mandat ist es, die Mitgliedstaaten des Europarates bei der Umsetzung ihrer gegenüber dem Europarat eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte beratend zu unterstützen. Gestützt auf dieses Mandat hat der Kommissar den Vertretern des Bundes seine Eindrücke mitgeteilt und eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. </p><p>2. Der Bundesrat stellt fest, dass sich der Kommissar insgesamt sehr positiv über die Menschenrechtslage in der Schweiz geäussert hat. Die vom Kommissar angesprochenen Fragen - sein Schreiben sowie die Antwort der Schweiz wurden auf der Webseite des Kommissars veröffentlicht, siehe <a href="http://www.coe.int/t/cm/System/WCDsearch.asp?ShowRes=yes&amp;Language=lanFrench&amp;Sector=secCommDH&amp;ResultTitle=Commissaire aux droits de l'Homme">http://www.coe.int/t/cm/System/WCDsearch.asp?ShowRes=yes&amp;Language=lanFrench&amp;Sector=secCommDH&amp;ResultTitle=Commissaire%20aux%20droits%20de%20l'Homme#</a> - werden vom Bundesrat ernst genommen, können jedoch nicht als besorgniserregend eingestuft werden, da sie meistens auf eine unterschiedliche Interpretation der nationalen und der kantonalen Gesetzgebungen zurückzuführen sind.</p><p>3. Der Menschenrechtskommissar hat die Schweiz aufgefordert, den Zusatzprotokollen Nr. 4 und Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Europäischen Bürgerrechtskonvention beizutreten sowie die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren. Er hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, Gesetzeslücken im Bereich der Nichtdiskriminierung zu schliessen und Äusserungen von Rassismus und Intoleranz entschieden entgegenzutreten. Der Kommissar hat angeregt, den Schutz Behinderter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu verbessern und die Gesetzgebung zur Unterdrückung fremdenfeindlicher und rassistischer Handlungen auszubauen. Fremdenfeindliche und rassistische Äusserungen in der politischen Debatte seien strafrechtlich zu verfolgen. Die Meinungsfreiheit müsse eingeschränkt werden, wo es um den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten insbesondere sozial benachteiligter Personen geht. Die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf besonders verwundbare Bevölkerungsgruppen - insbesondere Migrantinnen - sollten unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte sorgfältig geprüft werden. Asylbewerber sollten Zugang zu einem umfassenden System der Rechtshilfe erhalten. Der Zugang für irreguläre Migranten zu den vorhandenen Regularisierungsverfahren sollte unabhängig von ihrem Aufenthaltsort gewährleistet sein. Zudem ermutigt der Kommissar die kantonalen Behörden, die Ernennung von Ombudspersonen durch die kantonalen Parlamente zu fördern.</p><p>4. Der Bundesrat betrachtet die Empfehlungen als einen nützlichen Beitrag zur Wahrung des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz. Wie der Vorsteher des EDA in seinem Antwortschreiben vom 23. März 2012 erläutert hat - siehe <a href="https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&amp;InstranetImage=2060671&amp;SecMode=1&amp;DocId=1875516&amp;Usage=2">https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&amp;InstranetImage=2060671&amp;SecMode=1&amp;DocId=1875516&amp;Usage=2</a> -, liegen viele dieser Punkte in der Zuständigkeit der Kantone. Dies ermöglicht Lösungen, die den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen sowie den traditionellen Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Kantonen entsprechen. Der Bundesrat ist bereit, die Kantone bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in den Bereichen Migration, Integration und Bürgerrecht beratend und koordinierend zu unterstützen und so auch zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes beizutragen. Wo eine Zuständigkeit des Bundes besteht, prüft der Bundesrat regelmässig die Notwendigkeit von Anpassungen der rechtlichen Bestimmungen. Dabei berücksichtigt er stets die anwendbaren Verfassungsbestimmungen sowie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Der Beitritt zu internationalen Rechtsinstrumenten ist ebenfalls Gegenstand periodischer Überprüfungen. Voraussetzung ist dabei, dass die für die Umsetzung der entsprechenden Verpflichtungen gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesanpassungen erfolgt sind. Die vom Menschenrechtskommissar angesprochenen Rechtstexte sind oder waren Gegenstand von Beratungen in den eidgenössischen Räten. </p><p>5. Die Schweiz ist für die Umsetzung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Die Schweiz wäre lediglich im Falle einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet, ihre Praxis in einem bestimmten Bereich anzupassen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarates, inspizierte vom 20. bis 23. Februar die Menschenrechtssituation in der Schweiz. Er fasste seine Beobachtungen in einem ausführlichen Bericht zusammen und gab eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung gewisser Zustände und Beseitigung gewisser Missstände ab. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche Missstände hat Hammarberg konkret gerügt?</p><p>2. Welche Feststellungen erachtet er als besonders besorgniserregend?</p><p>3. Welche Vorschläge macht Hammarberg zur Verbesserung der gerügten Zustände?</p><p>4. Wie gedenkt er mit der Kritik des Menschenrechtskommissars umzugehen? Wo sieht er Handlungsbedarf, und wie gedenkt er in welchem Zeitraum die angemahnten Verbesserungen zu realisieren?</p><p>5. Was passiert, wenn er auf Massnahmen zur geforderten Verbesserung der Menschenrechte in der Schweiz verzichten will?</p>
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