Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
- ShortId
-
12.3511
- Id
-
20123511
- Updated
-
28.07.2023 15:07
- Language
-
de
- Title
-
Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
- AdditionalIndexing
-
32;Kopenhagen-Prozess;Anerkennung der Zeugnisse;Gleichwertigkeit der Diplome;Weiterbildung;berufsbildender Unterricht;Facharbeiter/in;gegenseitige Anerkennung;berufliche Bildung;Meister/in
- 1
-
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- L06K070202020102, Facharbeiter/in
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L03K130202, berufliche Bildung
- L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
- L05K0702020206, Meister/in
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K13030120, Kopenhagen-Prozess
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die höhere Berufsbildung in der Schweiz ist die Topausbildung der Schweizer Berufsleute. Wer einen Ausweis dieser Kategorie erhält, gehört zu den Besten seiner Berufsgattung weltweit. Mit den heutigen Titeln der Abschlüsse wird diese Qualität international jedoch nicht erkannt. Das ist nicht nur schlecht für die Schweizer Berufsleute selbst, sondern für das ganze Schweizer Bildungswesen.</p><p>Auch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat die Zeichen der Zeit erkannt und schreibt unter dem Kapitel Internationale Bildungszusammenarbeit: "Arbeitgeber ohne Kenntnisse des Schweizer Berufsbildungssystems können Berufsbildungsabschlüsse zu wenig einschätzen und bevorzugen international bekannte Hochschul- oder Weiterbildungstitel wie beispielsweise einen Bachelor oder Master." Mit einem nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-CH) will das BBT dieses Defizit nun beheben und die Titelbezeichnungen dem Europäischen Qualifikationsrahmen anpassen (Kopenhagen-Prozess). Da den europäischen Arbeitgebern aber weder der schweizerische noch der Europäische Qualifikationsrahmen bekannt sein dürfte, geht diese Massnahme zu wenig weit. Mit einer modernen Titelbezeichnung, wie z. B. "Berufs-Bachelor", "Bachelor HF" oder "Professional Master", könnte man diesen Missstand beheben. Die genaue Bezeichnung müsste noch definiert werden. </p><p>Die neue Titelbezeichnung soll im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Weiterbildungsgesetz eine wichtige Rolle einnehmen. Primär, um Leute aller Stufen der Berufsbildung zu motivieren. Die Angst vor einer Durchmischung der Tertiär-B- und der Tertiär-A-Stufe ist unberechtigt. Denn der neue "Berufs-Bachelor" ist dem Bachelor der FH oder der Universität nicht gleichzusetzen. Im Übrigen zeigt die Titelanpassung bei der FH, dass die beiden Hochschulbereiche ihre Eigenständigkeit behalten konnten.</p>
- <p>Wie der Bundesrat bereits bei der Motion Tschümperlin 11.3618 festgehalten hat, ist die Einführung der Titel Bachelor resp. Master auch mit den entsprechenden Zusätzen in der höheren Berufsbildung nicht zielführend. Sie hat vielmehr eine Vermischung der Titelstrukturen der Berufsbildung und der Hochschulen zur Folge und leistet letztendlich einer unerwünschten "Akademisierung" der höheren Berufsbildung Vorschub.</p><p>Bachelor und Master sind akademische Grade eines gestuften Studiums, welche von einer staatlichen oder privaten anerkannten Hochschule im europäischen Hochschulraum verliehen werden.</p><p>Die Titel der höheren Berufsbildung sind staatliche Abschlüsse, mit denen die Inhaberinnen und Inhaber einschlägige berufliche Kompetenzen in einem definierten Berufsfeld nachweisen. Dabei ist es die Branche selbst, welche die Anforderungen an diese Abschlüsse festlegt. Entsprechend geniessen diese staatlichen Abschlüsse eine hohe Wertschätzung in der Praxis.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer guten internationalen Positionierung der Abschlüsse der höheren Berufsbildung bewusst. Eine bessere Positionierung ist aber nicht über den Weg einer Vermischung oder Annäherung der Abschlussbezeichnungen zu erreichen, sondern mittels einer klaren und eigenständigen Profilierung. Das Niveau der Abschlüsse sowie die inhaltlichen Unterschiedlichkeiten sind den differenzierten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechend abzubilden. </p><p>Im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses wird ein nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung erarbeitet. Dieser soll zusammen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen sowie der Abgabe von Diplomzusätzen die Vergleichbarkeit und Transparenz der Berufsbildungsabschlüsse im Bildungssystem erhöhen sowie die Mobilität der Arbeitnehmenden erleichtern. Der Bundesrat ist überzeugt, mit diesen geplanten Schritten das Anliegen der Motion in geeigneter Weise einzulösen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem jene modernen Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, welche die Titeläquivalenz mit anderen schweizerischen und ausländischen Titelbezeichnungen herstellen (z. B. "Berufs-Bachelor", "Bachelor HF" oder "Professional Master"). Diese Ergänzung des BBG soll wenn möglich zeitgleich mit der Ausarbeitung des vorgesehenen Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) vorgenommen werden.</p>
- Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die höhere Berufsbildung in der Schweiz ist die Topausbildung der Schweizer Berufsleute. Wer einen Ausweis dieser Kategorie erhält, gehört zu den Besten seiner Berufsgattung weltweit. Mit den heutigen Titeln der Abschlüsse wird diese Qualität international jedoch nicht erkannt. Das ist nicht nur schlecht für die Schweizer Berufsleute selbst, sondern für das ganze Schweizer Bildungswesen.</p><p>Auch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat die Zeichen der Zeit erkannt und schreibt unter dem Kapitel Internationale Bildungszusammenarbeit: "Arbeitgeber ohne Kenntnisse des Schweizer Berufsbildungssystems können Berufsbildungsabschlüsse zu wenig einschätzen und bevorzugen international bekannte Hochschul- oder Weiterbildungstitel wie beispielsweise einen Bachelor oder Master." Mit einem nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-CH) will das BBT dieses Defizit nun beheben und die Titelbezeichnungen dem Europäischen Qualifikationsrahmen anpassen (Kopenhagen-Prozess). Da den europäischen Arbeitgebern aber weder der schweizerische noch der Europäische Qualifikationsrahmen bekannt sein dürfte, geht diese Massnahme zu wenig weit. Mit einer modernen Titelbezeichnung, wie z. B. "Berufs-Bachelor", "Bachelor HF" oder "Professional Master", könnte man diesen Missstand beheben. Die genaue Bezeichnung müsste noch definiert werden. </p><p>Die neue Titelbezeichnung soll im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Weiterbildungsgesetz eine wichtige Rolle einnehmen. Primär, um Leute aller Stufen der Berufsbildung zu motivieren. Die Angst vor einer Durchmischung der Tertiär-B- und der Tertiär-A-Stufe ist unberechtigt. Denn der neue "Berufs-Bachelor" ist dem Bachelor der FH oder der Universität nicht gleichzusetzen. Im Übrigen zeigt die Titelanpassung bei der FH, dass die beiden Hochschulbereiche ihre Eigenständigkeit behalten konnten.</p>
- <p>Wie der Bundesrat bereits bei der Motion Tschümperlin 11.3618 festgehalten hat, ist die Einführung der Titel Bachelor resp. Master auch mit den entsprechenden Zusätzen in der höheren Berufsbildung nicht zielführend. Sie hat vielmehr eine Vermischung der Titelstrukturen der Berufsbildung und der Hochschulen zur Folge und leistet letztendlich einer unerwünschten "Akademisierung" der höheren Berufsbildung Vorschub.</p><p>Bachelor und Master sind akademische Grade eines gestuften Studiums, welche von einer staatlichen oder privaten anerkannten Hochschule im europäischen Hochschulraum verliehen werden.</p><p>Die Titel der höheren Berufsbildung sind staatliche Abschlüsse, mit denen die Inhaberinnen und Inhaber einschlägige berufliche Kompetenzen in einem definierten Berufsfeld nachweisen. Dabei ist es die Branche selbst, welche die Anforderungen an diese Abschlüsse festlegt. Entsprechend geniessen diese staatlichen Abschlüsse eine hohe Wertschätzung in der Praxis.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer guten internationalen Positionierung der Abschlüsse der höheren Berufsbildung bewusst. Eine bessere Positionierung ist aber nicht über den Weg einer Vermischung oder Annäherung der Abschlussbezeichnungen zu erreichen, sondern mittels einer klaren und eigenständigen Profilierung. Das Niveau der Abschlüsse sowie die inhaltlichen Unterschiedlichkeiten sind den differenzierten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechend abzubilden. </p><p>Im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses wird ein nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung erarbeitet. Dieser soll zusammen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen sowie der Abgabe von Diplomzusätzen die Vergleichbarkeit und Transparenz der Berufsbildungsabschlüsse im Bildungssystem erhöhen sowie die Mobilität der Arbeitnehmenden erleichtern. Der Bundesrat ist überzeugt, mit diesen geplanten Schritten das Anliegen der Motion in geeigneter Weise einzulösen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG aufzuwerten, indem jene modernen Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, welche die Titeläquivalenz mit anderen schweizerischen und ausländischen Titelbezeichnungen herstellen (z. B. "Berufs-Bachelor", "Bachelor HF" oder "Professional Master"). Diese Ergänzung des BBG soll wenn möglich zeitgleich mit der Ausarbeitung des vorgesehenen Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) vorgenommen werden.</p>
- Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung
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