Strategie und Massnahmen zur verstärkten Förderung von Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften
- ShortId
-
12.3518
- Id
-
20123518
- Updated
-
28.07.2023 11:51
- Language
-
de
- Title
-
Strategie und Massnahmen zur verstärkten Förderung von Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften
- AdditionalIndexing
-
36;gemeinsame Forschungspolitik;Nachwuchsförderung;Sozialwissenschaften;Forschungsförderung;Geisteswissenschaften
- 1
-
- L03K160301, Sozialwissenschaften
- L02K1603, Geisteswissenschaften
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K16020207, gemeinsame Forschungspolitik
- L04K13030114, Nachwuchsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Forschung erzielt in zahlreichen Fachgebieten grosse Erfolge, jedoch zu wenig im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Im Jahr 2011 betrafen von 44 in der Schweiz vom angesehenen Europäischen Forschungsrat vergebenen Grants nur 3 die Geistes- und Sozialwissenschaften. Dieses Ergebnis muss mit den Zahlen aus der Lehre in Verbindung gesetzt werden: Von über 200 000 Studierenden bilden unsere Hochschulen 30 000 Studierende in den Geistes- und Sozialwissenschaften aus. Die Hochschulen leisten in der Bildung also grossartige Arbeit, es fehlt ihnen aber an Unterstützung, damit ihre Forschungsleistungen, also der Return on Investment, gesteigert werden können.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, seine Strategie zur Förderung der Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften vorzustellen. Diese Strategie ist umso notwendiger, als das neue Staatssekretariat im Rahmen des Volkswirtschaftsdepartementes den politischen Willen umsetzen muss, die Vielseitigkeit des Forschungsplatzes Schweiz zu bewahren. Der Bundesrat wird also gebeten, konkrete Massnahmen vorzuschlagen.</p><p>Er soll Ausführungen machen:</p><p>1. über die kritische Masse und die Betreuungsquote,</p><p>2. darüber, wie ab dem Jahr 2017 die Forschungsinfrastrukturen für die Sozialwissenschaften und die grossen Erhebungen finanziert werden sollen,</p><p>3. zur Roadmap, um die Daten der Geisteswissenschaften zu digitalisieren und die Teilnahme der Schweiz am europäischen Projekt Dariah ab dem Jahr 2017 sicherzustellen.</p>
- <p>Im Rahmen seines Entscheids zur Neugliederung der Departemente hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 beschlossen, ab 2013 den Bereich Bildung, Forschung und Innovation im EVD (künftig: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF) zu vereinigen. So werden das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) per 1. Januar 2013 zum neuen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zusammengeführt. Die Neugliederung der eidgenössischen Departemente tangiert die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften nicht. Diese werden weiterhin im Rahmen der Forschungsorgane gemäss Forschungsförderungs- und Innovationsgesetz (FIFG) gefördert. </p><p>Die europaweite Erfolgsquote (Verhältnis von eingereichten zu finanzierten Projekten) für Starting und Advanced Grants des European Research Council im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften liegt für die Jahre 2007 bis 2011 bei 12,5 Prozent respektive 9,2 Prozent. In diesem Kontext bewegt sich die Erfolgsquote der Schweiz mit 7,1 Prozent für Starting Grants und 8,0 Prozent für Advanced Grants im europäischen Durchschnitt. Zu den im Postulat geforderten Massnahmen nimmt der Bundesrat im Einzelnen wie folgt Stellung:</p><p>Betreuungsverhältnis: In der BFI-Periode 2008-2011 haben die universitären Hochschulen aufgrund einer vom Bund vorgegebenen Zweckbindung einen Anteil von 75 Prozent der kumulierten Erhöhungen der Grundbeiträge (Referenzjahr 2006) zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse eingesetzt. Davon ging der grösste Teil an die Geistes- und Sozialwissenschaften. Das Betreuungsverhältnis in den Geistes- und Sozialwissenschaften konnte denn auch trotz einer weiteren, wenn auch moderaten Zunahme der Studierendenzahlen verbessert werden und liegt nun noch bei gut 51 Studierenden pro Professor oder Professorin (2006: 57 Stud./Prof.). Berücksichtigt man das gesamte akademische Personal, also namentlich auch die Assistierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und die übrigen Dozierenden, liegt das Betreuungsverhältnis bei gut 9 Studierenden pro akademische Mitarbeiterin oder akademischen Mitarbeiter (2006: 11 Stud./akad. Mitarb.). Die Universitäten werden ihre Massnahmen (z. B. Einführung/Weiterführung von Personalkategorien mit Schwerpunkt auf der Lehre) zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse in der BFI-Periode 2013-2016 weiterführen. Zudem wird der SNF die durch Beendigung des Doktorandenprogramms ProDoc freiwerdenden Mittel ab 2013 für die Förderung von Doktorierenden in der allgemeinen Projektförderung einsetzen, ergänzt um ein spezielles Förderinstrument für Doktorierende der Geistes- und Sozialwissenschaften.</p><p>Forschungsinfrastrukturen: Der Bundesrat hat, wie in seiner Stellungnahme zur Motion Rossini 12.3217 dargelegt, mit der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen ein bedarfsorientiertes Abstimmungs- und Planungsinstrument geschaffen. In diesem Rahmen werden auch die Infrastrukturen für die Sozial- und Geisteswissenschaften periodisch durch breitabgestützte Konsultationen sondiert, begutachtet, priorisiert und gegebenenfalls dem Parlament im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft 2017-2020 zur Finanzierung beantragt. Gestützt auf die erste Roadmap für Forschungsinfrastrukturen ist für die BFI-Periode 2013-2016 vorgesehen, dass </p><p>- der Bund das Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften Fors mit einem Grundbeitrag auf der Basis von Artikel 16 FIFG weiterhin unterstützt, während der SNF die einzelnen Infrastrukturprojekte finanziert;</p><p>- im Rahmen des Bundesbeitrags an die SAGW ein Pilotprojekt für digitale Infrastrukturen im Bereich der Geisteswissenschaften unterstützt wird. Auf europäischer Ebene laufen zurzeit die Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Digital Research Infrastructure for the Arts and Humanities (Dariah) unter der Rechtsform eines European Research Infrastructure Consortium (Eric). Zurzeit kann sich die Schweiz nicht offiziell an einem Eric beteiligen. Die Beteiligungsmodalitäten können erst im Rahmen der Verhandlungen zur Assoziierung an das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in den Jahren 2014-2020 (Horizon 2020) festgelegt werden. Interessierte Schweizer Institutionen können sich aber bereits heute individuell an Aktivitäten von Dariah beteiligen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften muss verbessert werden. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen auf diesem Gebiet durchzuführen. Er soll seine Strategie sowie konkrete geplante Massnahmen vorstellen, um die Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in Zukunft im Rahmen der Eingliederung des gesamten Gebiets Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement sowie der Schaffung des neuen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation besser zu fördern.</p>
- Strategie und Massnahmen zur verstärkten Förderung von Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Forschung erzielt in zahlreichen Fachgebieten grosse Erfolge, jedoch zu wenig im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Im Jahr 2011 betrafen von 44 in der Schweiz vom angesehenen Europäischen Forschungsrat vergebenen Grants nur 3 die Geistes- und Sozialwissenschaften. Dieses Ergebnis muss mit den Zahlen aus der Lehre in Verbindung gesetzt werden: Von über 200 000 Studierenden bilden unsere Hochschulen 30 000 Studierende in den Geistes- und Sozialwissenschaften aus. Die Hochschulen leisten in der Bildung also grossartige Arbeit, es fehlt ihnen aber an Unterstützung, damit ihre Forschungsleistungen, also der Return on Investment, gesteigert werden können.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, seine Strategie zur Förderung der Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften vorzustellen. Diese Strategie ist umso notwendiger, als das neue Staatssekretariat im Rahmen des Volkswirtschaftsdepartementes den politischen Willen umsetzen muss, die Vielseitigkeit des Forschungsplatzes Schweiz zu bewahren. Der Bundesrat wird also gebeten, konkrete Massnahmen vorzuschlagen.</p><p>Er soll Ausführungen machen:</p><p>1. über die kritische Masse und die Betreuungsquote,</p><p>2. darüber, wie ab dem Jahr 2017 die Forschungsinfrastrukturen für die Sozialwissenschaften und die grossen Erhebungen finanziert werden sollen,</p><p>3. zur Roadmap, um die Daten der Geisteswissenschaften zu digitalisieren und die Teilnahme der Schweiz am europäischen Projekt Dariah ab dem Jahr 2017 sicherzustellen.</p>
- <p>Im Rahmen seines Entscheids zur Neugliederung der Departemente hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 beschlossen, ab 2013 den Bereich Bildung, Forschung und Innovation im EVD (künftig: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF) zu vereinigen. So werden das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) per 1. Januar 2013 zum neuen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zusammengeführt. Die Neugliederung der eidgenössischen Departemente tangiert die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften nicht. Diese werden weiterhin im Rahmen der Forschungsorgane gemäss Forschungsförderungs- und Innovationsgesetz (FIFG) gefördert. </p><p>Die europaweite Erfolgsquote (Verhältnis von eingereichten zu finanzierten Projekten) für Starting und Advanced Grants des European Research Council im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften liegt für die Jahre 2007 bis 2011 bei 12,5 Prozent respektive 9,2 Prozent. In diesem Kontext bewegt sich die Erfolgsquote der Schweiz mit 7,1 Prozent für Starting Grants und 8,0 Prozent für Advanced Grants im europäischen Durchschnitt. Zu den im Postulat geforderten Massnahmen nimmt der Bundesrat im Einzelnen wie folgt Stellung:</p><p>Betreuungsverhältnis: In der BFI-Periode 2008-2011 haben die universitären Hochschulen aufgrund einer vom Bund vorgegebenen Zweckbindung einen Anteil von 75 Prozent der kumulierten Erhöhungen der Grundbeiträge (Referenzjahr 2006) zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse eingesetzt. Davon ging der grösste Teil an die Geistes- und Sozialwissenschaften. Das Betreuungsverhältnis in den Geistes- und Sozialwissenschaften konnte denn auch trotz einer weiteren, wenn auch moderaten Zunahme der Studierendenzahlen verbessert werden und liegt nun noch bei gut 51 Studierenden pro Professor oder Professorin (2006: 57 Stud./Prof.). Berücksichtigt man das gesamte akademische Personal, also namentlich auch die Assistierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und die übrigen Dozierenden, liegt das Betreuungsverhältnis bei gut 9 Studierenden pro akademische Mitarbeiterin oder akademischen Mitarbeiter (2006: 11 Stud./akad. Mitarb.). Die Universitäten werden ihre Massnahmen (z. B. Einführung/Weiterführung von Personalkategorien mit Schwerpunkt auf der Lehre) zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse in der BFI-Periode 2013-2016 weiterführen. Zudem wird der SNF die durch Beendigung des Doktorandenprogramms ProDoc freiwerdenden Mittel ab 2013 für die Förderung von Doktorierenden in der allgemeinen Projektförderung einsetzen, ergänzt um ein spezielles Förderinstrument für Doktorierende der Geistes- und Sozialwissenschaften.</p><p>Forschungsinfrastrukturen: Der Bundesrat hat, wie in seiner Stellungnahme zur Motion Rossini 12.3217 dargelegt, mit der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen ein bedarfsorientiertes Abstimmungs- und Planungsinstrument geschaffen. In diesem Rahmen werden auch die Infrastrukturen für die Sozial- und Geisteswissenschaften periodisch durch breitabgestützte Konsultationen sondiert, begutachtet, priorisiert und gegebenenfalls dem Parlament im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft 2017-2020 zur Finanzierung beantragt. Gestützt auf die erste Roadmap für Forschungsinfrastrukturen ist für die BFI-Periode 2013-2016 vorgesehen, dass </p><p>- der Bund das Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften Fors mit einem Grundbeitrag auf der Basis von Artikel 16 FIFG weiterhin unterstützt, während der SNF die einzelnen Infrastrukturprojekte finanziert;</p><p>- im Rahmen des Bundesbeitrags an die SAGW ein Pilotprojekt für digitale Infrastrukturen im Bereich der Geisteswissenschaften unterstützt wird. Auf europäischer Ebene laufen zurzeit die Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Digital Research Infrastructure for the Arts and Humanities (Dariah) unter der Rechtsform eines European Research Infrastructure Consortium (Eric). Zurzeit kann sich die Schweiz nicht offiziell an einem Eric beteiligen. Die Beteiligungsmodalitäten können erst im Rahmen der Verhandlungen zur Assoziierung an das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in den Jahren 2014-2020 (Horizon 2020) festgelegt werden. Interessierte Schweizer Institutionen können sich aber bereits heute individuell an Aktivitäten von Dariah beteiligen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften muss verbessert werden. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen auf diesem Gebiet durchzuführen. Er soll seine Strategie sowie konkrete geplante Massnahmen vorstellen, um die Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in Zukunft im Rahmen der Eingliederung des gesamten Gebiets Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement sowie der Schaffung des neuen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation besser zu fördern.</p>
- Strategie und Massnahmen zur verstärkten Förderung von Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften
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