Soziale und ökologische Unternehmensverantwortung. Selbstregulierung oder verpflichtende Regeln
- ShortId
-
12.3520
- Id
-
20123520
- Updated
-
28.07.2023 08:53
- Language
-
de
- Title
-
Soziale und ökologische Unternehmensverantwortung. Selbstregulierung oder verpflichtende Regeln
- AdditionalIndexing
-
15;transnationales Unternehmen;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;Selbstregulierung;Menschenrechte;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K08020342, Selbstregulierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat misst der Integrität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und der verantwortungsvollen Unternehmensführung der Schweizer Firmen grosse Bedeutung zu. Die Schweiz unterstützt seit Jahrzehnten die Ausarbeitung multilateraler Standards und Prinzipien, welche die Unternehmen bei der Ausübung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) unterstützen. Zu erwähnen sind z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aus dem Jahr 1976 oder die ein Jahr später verabschiedete tripartite Deklaration der ILO. Die Schweiz unterstützt ausserdem den Global Compact der Uno und beteiligte sich aktiv bei der Ausarbeitung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, welche 2011 veröffentlicht wurden. Wegen der globalen Ausrichtung der Schweizer Wirtschaft haben solche international vereinbarte Standards einen besonderen Stellenwert für unser Land. </p><p>1. In Zusammenarbeit mit Unternehmen und den Wirtschaftsdachverbänden fördert der Bund die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Bundesrat stellt ein wachsendes Interesse von Schweizer Unternehmen für die Anwendung solcher CSR-Standards fest und begrüsst, dass deren Bestrebungen auch international häufig als beispielhaft anerkannt werden. Er ist sich aber auch bewusst, dass Unternehmen, die in einem schwierigen Umfeld - wie beispielsweise einem Konfliktgebiet - tätig sind, grössere Herausforderungen bei der Umsetzung der CSR zu meistern haben und in gewissen Fällen kritisiert werden, der verantwortungsvollen Unternehmensführung nicht genügend Rechnung zu tragen. </p><p>2. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Schweizer Unternehmen den nationalen Gesetzen der Schweiz und weiterer Staaten, in welchen sie tätig sind, unterstellt sind. Dies betrifft nicht nur die Umweltgesetzgebung und die Menschenrechte, sondern auch andere Bereiche wie Arbeitsrecht, Steuern oder die Korruption. Die unternehmerische Pflicht geht in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet oder ein hohes Konfliktrisiko besteht, über die Einhaltung der lokalen Gesetze hinaus. In diesem Bereich können die freiwilligen CSR-Massnahmen der Unternehmen - in Ergänzung zu den bestehenden nationalen Gesetzen - einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung leisten. </p><p>3. Der Wirtschaft steht es frei, spezifisch auf ihre Bedürfnisse ausgelegte und unternehmensinterne Verhaltenskodizes umzusetzen. Je nach Tätigkeit und Kontext können Unternehmen auch auf diverse internationale Standards und Instrumente zurückgreifen, welche z. B. internationale Organisationen oder Multistakeholder-Initiativen ausgearbeitet haben. Zahlreiche dieser Instrumente basieren auf den CSR-Referenzinstrumenten der OECD, ILO und Uno und ermöglichen den Unternehmen, diese konkret umzusetzen. Die Schweiz unterstützt Initiativen, welche die Unternehmen bei der Umsetzung und beim Austausch von Erfahrungen mit freiwilligen CSR-Standards unterstützen, wie beispielsweise das OECD-Forum für die Sorgfaltspflicht in der Gold-Lieferkette. Die Schweiz begrüsst es auch, wenn im Rahmen derartiger Initiativen unabhängige Überprüfungsmechanismen eingesetzt werden. Schliesslich können auch Dritte, wie beispielsweise Konsumenten, solche CSR-Standards beiziehen, um das Verhalten von Unternehmen zu beurteilen. </p><p>4. Die Mitteilung der EU-Kommission über eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) vom 25. Oktober 2011 hält fest, dass die Verantwortung zur Entwicklung und Umsetzung der CSR-Standards in erster Linie bei den Unternehmen liegt. Die Behörden sollten jedoch eine unterstützende Rolle spielen, beispielsweise indem sie internationale Standards weiterentwickeln. Sie können auch durch gesetzgeberische oder andere Massnahmen Anreize für die Unternehmen zu deren Anwendung schaffen. CSR betrifft laut der neuen Definition der EU-Kommission "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" und enthält Massnahmen, welche Unternehmen über ihre rechtlichen Verpflichtungen hinaus ergreifen. Die Mitteilung erwähnt zudem als Referenzwerke für die Unternehmen massgebliche international anerkannte Grundsätze der OECD, der ILO und der Uno, welche auch die Schweiz unterstützt. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den vom Menschenrechtsrat im Juni 2011 einstimmig angenommenen Guiding Principles fordert John Ruggie die Regierungen auf, eine proaktive Politik zu betreiben, damit die Unternehmen ihre Verantwortung für die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards wahrnehmen, überall in der Welt. John Ruggie betont in seinen Guiding Principles, dass die Staaten einen Mix von Massnahmen - nationalen und internationalen, freiwilligen und verpflichtenden - anwenden sollen. Darauf basierend befürwortet auch die EU einen Mix von freiwilligen und verpflichtenden Massnahmen. Der Bundesrat preist in erster Linie die Eigenverantwortung der Unternehmen im Bereich der sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung, wie das insbesondere im CSR-Konzept des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) nachzulesen ist. Er unterstützt aktiv die firmeneigenen Codes of Conduct oder internationale Initiativen. Trotzdem, auch wenn Schweizer Unternehmen sich zum Beispiel dem UN Global Compact angeschlossen haben, geraten sie immer wieder in den Fokus wegen Menschenrechtsverletzungen oder Verstössen gegen Umweltstandards im Ausland. In den Medien wurden wiederholt solche Vergehen thematisiert, oft begangen von Tochtergesellschaften international tätiger Unternehmen mit Sitz in der Schweiz: Verschmutzung von Wasser und Boden verbunden mit einer Gefährdung der Gesundheit der lokalen Bevölkerung in Ländern wie Peru oder Kinderarbeit in den "mines artisanales" in der Demokratischen Republik Kongo. Diese Verstösse gehen oft Hand in Hand mit mangelndem Dialog der Unternehmen mit der betroffenen Bevölkerung.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat diese Kluft zwischen dem CSR-Engagement eines Unternehmens und seinen Geschäftspraktiken vor Ort?</p><p>2. Wie beurteilt er die Effektivität von Selbstregulierungen der Wirtschaft und freiwilligen CSR-Massnahmen im Hinblick auf die Respektierung der Menschenrechte und von Umweltstandards?</p><p>3. Wie beabsichtigt er sicherzustellen, dass die von Unternehmen in Aussicht gestellten CSR-Massnahmen sich an internationalen Standards orientieren und die Unternehmen diese auch effektiv respektieren, damit Menschenrechtsverletzungen und Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden werden können?</p><p>4. Welche Position nimmt er ein in Bezug auf die neue Vorstellung von Corporate Social Responsibility, die einen Mix von freiwilligen und verpflichtenden Massnahmen empfiehlt?</p>
- Soziale und ökologische Unternehmensverantwortung. Selbstregulierung oder verpflichtende Regeln
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat misst der Integrität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und der verantwortungsvollen Unternehmensführung der Schweizer Firmen grosse Bedeutung zu. Die Schweiz unterstützt seit Jahrzehnten die Ausarbeitung multilateraler Standards und Prinzipien, welche die Unternehmen bei der Ausübung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) unterstützen. Zu erwähnen sind z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aus dem Jahr 1976 oder die ein Jahr später verabschiedete tripartite Deklaration der ILO. Die Schweiz unterstützt ausserdem den Global Compact der Uno und beteiligte sich aktiv bei der Ausarbeitung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, welche 2011 veröffentlicht wurden. Wegen der globalen Ausrichtung der Schweizer Wirtschaft haben solche international vereinbarte Standards einen besonderen Stellenwert für unser Land. </p><p>1. In Zusammenarbeit mit Unternehmen und den Wirtschaftsdachverbänden fördert der Bund die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Bundesrat stellt ein wachsendes Interesse von Schweizer Unternehmen für die Anwendung solcher CSR-Standards fest und begrüsst, dass deren Bestrebungen auch international häufig als beispielhaft anerkannt werden. Er ist sich aber auch bewusst, dass Unternehmen, die in einem schwierigen Umfeld - wie beispielsweise einem Konfliktgebiet - tätig sind, grössere Herausforderungen bei der Umsetzung der CSR zu meistern haben und in gewissen Fällen kritisiert werden, der verantwortungsvollen Unternehmensführung nicht genügend Rechnung zu tragen. </p><p>2. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Schweizer Unternehmen den nationalen Gesetzen der Schweiz und weiterer Staaten, in welchen sie tätig sind, unterstellt sind. Dies betrifft nicht nur die Umweltgesetzgebung und die Menschenrechte, sondern auch andere Bereiche wie Arbeitsrecht, Steuern oder die Korruption. Die unternehmerische Pflicht geht in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet oder ein hohes Konfliktrisiko besteht, über die Einhaltung der lokalen Gesetze hinaus. In diesem Bereich können die freiwilligen CSR-Massnahmen der Unternehmen - in Ergänzung zu den bestehenden nationalen Gesetzen - einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung leisten. </p><p>3. Der Wirtschaft steht es frei, spezifisch auf ihre Bedürfnisse ausgelegte und unternehmensinterne Verhaltenskodizes umzusetzen. Je nach Tätigkeit und Kontext können Unternehmen auch auf diverse internationale Standards und Instrumente zurückgreifen, welche z. B. internationale Organisationen oder Multistakeholder-Initiativen ausgearbeitet haben. Zahlreiche dieser Instrumente basieren auf den CSR-Referenzinstrumenten der OECD, ILO und Uno und ermöglichen den Unternehmen, diese konkret umzusetzen. Die Schweiz unterstützt Initiativen, welche die Unternehmen bei der Umsetzung und beim Austausch von Erfahrungen mit freiwilligen CSR-Standards unterstützen, wie beispielsweise das OECD-Forum für die Sorgfaltspflicht in der Gold-Lieferkette. Die Schweiz begrüsst es auch, wenn im Rahmen derartiger Initiativen unabhängige Überprüfungsmechanismen eingesetzt werden. Schliesslich können auch Dritte, wie beispielsweise Konsumenten, solche CSR-Standards beiziehen, um das Verhalten von Unternehmen zu beurteilen. </p><p>4. Die Mitteilung der EU-Kommission über eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) vom 25. Oktober 2011 hält fest, dass die Verantwortung zur Entwicklung und Umsetzung der CSR-Standards in erster Linie bei den Unternehmen liegt. Die Behörden sollten jedoch eine unterstützende Rolle spielen, beispielsweise indem sie internationale Standards weiterentwickeln. Sie können auch durch gesetzgeberische oder andere Massnahmen Anreize für die Unternehmen zu deren Anwendung schaffen. CSR betrifft laut der neuen Definition der EU-Kommission "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" und enthält Massnahmen, welche Unternehmen über ihre rechtlichen Verpflichtungen hinaus ergreifen. Die Mitteilung erwähnt zudem als Referenzwerke für die Unternehmen massgebliche international anerkannte Grundsätze der OECD, der ILO und der Uno, welche auch die Schweiz unterstützt. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den vom Menschenrechtsrat im Juni 2011 einstimmig angenommenen Guiding Principles fordert John Ruggie die Regierungen auf, eine proaktive Politik zu betreiben, damit die Unternehmen ihre Verantwortung für die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards wahrnehmen, überall in der Welt. John Ruggie betont in seinen Guiding Principles, dass die Staaten einen Mix von Massnahmen - nationalen und internationalen, freiwilligen und verpflichtenden - anwenden sollen. Darauf basierend befürwortet auch die EU einen Mix von freiwilligen und verpflichtenden Massnahmen. Der Bundesrat preist in erster Linie die Eigenverantwortung der Unternehmen im Bereich der sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung, wie das insbesondere im CSR-Konzept des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) nachzulesen ist. Er unterstützt aktiv die firmeneigenen Codes of Conduct oder internationale Initiativen. Trotzdem, auch wenn Schweizer Unternehmen sich zum Beispiel dem UN Global Compact angeschlossen haben, geraten sie immer wieder in den Fokus wegen Menschenrechtsverletzungen oder Verstössen gegen Umweltstandards im Ausland. In den Medien wurden wiederholt solche Vergehen thematisiert, oft begangen von Tochtergesellschaften international tätiger Unternehmen mit Sitz in der Schweiz: Verschmutzung von Wasser und Boden verbunden mit einer Gefährdung der Gesundheit der lokalen Bevölkerung in Ländern wie Peru oder Kinderarbeit in den "mines artisanales" in der Demokratischen Republik Kongo. Diese Verstösse gehen oft Hand in Hand mit mangelndem Dialog der Unternehmen mit der betroffenen Bevölkerung.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat diese Kluft zwischen dem CSR-Engagement eines Unternehmens und seinen Geschäftspraktiken vor Ort?</p><p>2. Wie beurteilt er die Effektivität von Selbstregulierungen der Wirtschaft und freiwilligen CSR-Massnahmen im Hinblick auf die Respektierung der Menschenrechte und von Umweltstandards?</p><p>3. Wie beabsichtigt er sicherzustellen, dass die von Unternehmen in Aussicht gestellten CSR-Massnahmen sich an internationalen Standards orientieren und die Unternehmen diese auch effektiv respektieren, damit Menschenrechtsverletzungen und Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden werden können?</p><p>4. Welche Position nimmt er ein in Bezug auf die neue Vorstellung von Corporate Social Responsibility, die einen Mix von freiwilligen und verpflichtenden Massnahmen empfiehlt?</p>
- Soziale und ökologische Unternehmensverantwortung. Selbstregulierung oder verpflichtende Regeln
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