Verteilung der Vermögen im Rahmen der zweiten Säule
- ShortId
-
12.3528
- Id
-
20123528
- Updated
-
28.07.2023 11:50
- Language
-
de
- Title
-
Verteilung der Vermögen im Rahmen der zweiten Säule
- AdditionalIndexing
-
28;Vermögensverteilung;Zwangssparen;Evaluation;Berufliche Vorsorge;wirtschaftliche Auswirkung;Vermögen
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K0704050211, Zwangssparen
- L06K070405020502, Vermögen
- L07K07040502050201, Vermögensverteilung
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zurzeit sind verschiedene Anstrengungen da, das BVG zu revidieren. Da die Vermögensverteilung innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) unklar ist, fehlen die objektiven Grundlagen für gewisse nötige Entscheidungen. Die Verteilung der Vermögen hat nämlich unter anderem Implikationen auf die Verteilung des erwirtschafteten Gewinns (Verzinsung, Überschüsse) und somit auf die Kapitalbildung. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung des umstrittenen Rentenumwandlungssatzes. </p><p>Die Verteilung soll wenn möglich und sinnvoll nach Altersklassen und Dezilen ausgewiesen werden.</p>
- <p>Das Altersguthaben und das Rentendeckungskapital variieren stark zwischen den einzelnen Versicherten und Rentnern, auch innerhalb derselben Altersklasse. Konkret ist das Altersguthaben des Versicherten abhängig von den Beiträgen und Bezügen. Daneben sind selbstverständlich auch die Vermögenserträge und deren Zuweisung an den Versicherten wichtig. Das Altersguthaben ist demnach abhängig vom Einkommen des Versicherten, aber auch von der Ausgestaltung des Leistungsplanes der Vorsorgeeinrichtung, von Einkäufen, Vorbezügen für Wohneigentumsförderung, allenfalls vorhandenen Beitragslücken oder eventuell von Teilungen infolge Scheidung. Eine Erfassung der Verteilung des Vorsorgevermögens auf individueller Basis wäre deshalb sehr aufwendig. </p><p>Um die Verteilung des Vorsorgevermögens zu erklären, wäre dies jedoch noch nicht ausreichend. Man müsste zudem auf Stufe jedes einzelnen Versicherten die Entwicklung des Altersguthabens und die Gründe dafür inklusive der Zuteilung der Kapitalerträge erfassen (und dann beispielsweise nach soziodemografischen Kriterien ausweisen). Trotz all dieser Anstrengungen wäre die Interpretation der entsprechenden Statistik sehr komplex, da die Entwicklung des Altersguthabens durch verschiedenste Faktoren beeinflusst werden kann. </p><p>Aufgrund ihres Umfanges würde der Aufbau der entsprechenden Erhebungen lange dauern und wäre mit hohen Kosten verbunden, welche zu einem bedeutenden Teil die Vorsorgeeinrichtungen und damit die Versicherten tragen müssten. Der Erkenntnisgewinn wäre angesichts der schwierigen Interpretation der Statistiken zweifelhaft. Zudem spart in der zweiten Säule jede versicherte Person für sich selber. Daraus resultiert eine bestimmte Vermögensverteilung. Und auch wenn das Resultat der Erhebungen eine ungleiche Verteilung der Vermögen aufzeigen würde, so ist eine Umverteilung innerhalb der zweiten Säule im Gegensatz zur ersten Säule nicht vorgesehen und demnach systemfremd.</p><p>Der ebenfalls angesprochene Rentenumwandlungssatz ist eine Funktion von Lebenserwartung und technischem Zins. Er hat nichts mit der Vermögensverteilung zu tun und sollte grundsätzlich auch nicht auf Umverteilung zwischen den Versicherten basieren respektive nicht zu einer solchen führen. Die Vermögensverteilung in der beruflichen Vorsorge ist in diesem Zusammenhang nur von untergeordneter Bedeutung. Eine entsprechende Statistik würde demnach auch keinen Beitrag zur Lösung des Problems des Umwandlungssatzes leisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie die gemäss BVG angesparten Vermögen interpersonell verteilt sind und welche Auswirkungen diese Verteilung hat.</p>
- Verteilung der Vermögen im Rahmen der zweiten Säule
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zurzeit sind verschiedene Anstrengungen da, das BVG zu revidieren. Da die Vermögensverteilung innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) unklar ist, fehlen die objektiven Grundlagen für gewisse nötige Entscheidungen. Die Verteilung der Vermögen hat nämlich unter anderem Implikationen auf die Verteilung des erwirtschafteten Gewinns (Verzinsung, Überschüsse) und somit auf die Kapitalbildung. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung des umstrittenen Rentenumwandlungssatzes. </p><p>Die Verteilung soll wenn möglich und sinnvoll nach Altersklassen und Dezilen ausgewiesen werden.</p>
- <p>Das Altersguthaben und das Rentendeckungskapital variieren stark zwischen den einzelnen Versicherten und Rentnern, auch innerhalb derselben Altersklasse. Konkret ist das Altersguthaben des Versicherten abhängig von den Beiträgen und Bezügen. Daneben sind selbstverständlich auch die Vermögenserträge und deren Zuweisung an den Versicherten wichtig. Das Altersguthaben ist demnach abhängig vom Einkommen des Versicherten, aber auch von der Ausgestaltung des Leistungsplanes der Vorsorgeeinrichtung, von Einkäufen, Vorbezügen für Wohneigentumsförderung, allenfalls vorhandenen Beitragslücken oder eventuell von Teilungen infolge Scheidung. Eine Erfassung der Verteilung des Vorsorgevermögens auf individueller Basis wäre deshalb sehr aufwendig. </p><p>Um die Verteilung des Vorsorgevermögens zu erklären, wäre dies jedoch noch nicht ausreichend. Man müsste zudem auf Stufe jedes einzelnen Versicherten die Entwicklung des Altersguthabens und die Gründe dafür inklusive der Zuteilung der Kapitalerträge erfassen (und dann beispielsweise nach soziodemografischen Kriterien ausweisen). Trotz all dieser Anstrengungen wäre die Interpretation der entsprechenden Statistik sehr komplex, da die Entwicklung des Altersguthabens durch verschiedenste Faktoren beeinflusst werden kann. </p><p>Aufgrund ihres Umfanges würde der Aufbau der entsprechenden Erhebungen lange dauern und wäre mit hohen Kosten verbunden, welche zu einem bedeutenden Teil die Vorsorgeeinrichtungen und damit die Versicherten tragen müssten. Der Erkenntnisgewinn wäre angesichts der schwierigen Interpretation der Statistiken zweifelhaft. Zudem spart in der zweiten Säule jede versicherte Person für sich selber. Daraus resultiert eine bestimmte Vermögensverteilung. Und auch wenn das Resultat der Erhebungen eine ungleiche Verteilung der Vermögen aufzeigen würde, so ist eine Umverteilung innerhalb der zweiten Säule im Gegensatz zur ersten Säule nicht vorgesehen und demnach systemfremd.</p><p>Der ebenfalls angesprochene Rentenumwandlungssatz ist eine Funktion von Lebenserwartung und technischem Zins. Er hat nichts mit der Vermögensverteilung zu tun und sollte grundsätzlich auch nicht auf Umverteilung zwischen den Versicherten basieren respektive nicht zu einer solchen führen. Die Vermögensverteilung in der beruflichen Vorsorge ist in diesem Zusammenhang nur von untergeordneter Bedeutung. Eine entsprechende Statistik würde demnach auch keinen Beitrag zur Lösung des Problems des Umwandlungssatzes leisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie die gemäss BVG angesparten Vermögen interpersonell verteilt sind und welche Auswirkungen diese Verteilung hat.</p>
- Verteilung der Vermögen im Rahmen der zweiten Säule
Back to List