Rückführungen müssen schneller abgewickelt werden
- ShortId
-
12.3530
- Id
-
20123530
- Updated
-
27.07.2023 21:16
- Language
-
de
- Title
-
Rückführungen müssen schneller abgewickelt werden
- AdditionalIndexing
-
2811;Ruanda;Ausschaffung;Vollzug von Beschlüssen;Zwangsmassnahme;Asylverfahren;Frist
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0403030402, Zwangsmassnahme
- L05K0503020802, Frist
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K03040406, Ruanda
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Jahr 2011 dauerte es vom Eintritt der Rechtskraft eines Nichteintretensentscheides bis zur Überstellung der betreffenden Person in den nach dem Dublin-Assoziierungsabkommen für das Asylverfahren zuständigen Zielstaat durchschnittlich 65,8 Tage. </p><p>2. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass die Dauer der Vollzugsphase in den nach Asylgesetz und Ausländergesetz für den Vollzug der Wegweisungen zuständigen Kantonen sehr unterschiedlich ist. Diese hängt insbesondere von der internen Organisation, den Personalressourcen und den zur Verfügung stehenden Haftplätzen ab. Zudem können verschiedene Gründe dazu führen, dass sich Dublin-Überstellungen verzögern, beispielsweise das Untertauchen der ausreisepflichtigen Person nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheides, die unterschiedliche Priorisierung der Fälle in den zuständigen Kantonen, die von den Zielstaaten vorgegebenen Modalitäten der Überstellungen oder Beschränkungen der Anzahl von rückzuführenden Personen seitens der Fluggesellschaften.</p><p>3. Der Bundesrat will eine gesetzliche Grundlage zur finanziellen Beteiligung des Bundes am Bau und der Einrichtung kantonaler Haftanstalten für die ausländerrechtliche Administrativhaft im Rahmen der laufenden Teilrevision des Ausländergesetzes wieder einführen. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens erfolgte am 27. Juni 2012. Im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision (10.052) hat der Nationalrat ebenfalls eine entsprechende Gesetzesgrundlage beschlossen.</p><p>4. Aufgrund der Zuständigkeiten im Vollzugsbereich lehnt der Bundesrat die Schaffung von überkantonalen Haftanstalten für die ausländerrechtliche Administrativhaft durch den Bund ab. Dies insbesondere, weil der Bund über keine eigenen Behörden verfügt, welche im Ausländerbereich zur Sicherung des Vollzugs von Wegweisungen polizeilichen Zwang anwenden dürfen. Es steht den Kantonen jedoch offen, sich mittels Konkordaten zusammenzuschliessen, um überkantonale, regionale Haftanstalten für die ausländerrechtliche Administrativhaft zu erstellen.</p><p>5. Die Möglichkeit einer Verknüpfung der Migrationsaussenpolitik mit weiteren Bereichen der bilateralen Zusammenarbeit ist grundsätzlich zu bejahen, jedoch darf diese nicht starren Mustern folgen. Sie muss immer fallweise und entsprechend der aktuellen, konkreten Umstände geprüft und im Schweizer Gesamtinteresse eingesetzt werden. Der Bundesrat hat alle Departemente beauftragt, die migrationsaussenpolitischen Interessen der Schweiz in ihren internationalen Kontakten angemessen zu berücksichtigen und sich gegebenenfalls an der Erarbeitung und Umsetzung einer kohärenten Schweizer Gesamtposition zu beteiligen.</p><p>6. Das Bundesamt für Migration überprüft periodisch, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch erfüllt sind. Zum heutigen Zeitpunkt verfügen nur gerade 26 ruandische Staatsangehörige über eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz. Keine dieser Personen ist schon seit 20 Jahren vorläufig in der Schweiz aufgenommen. Die Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen für Ruanda wurde in den Jahren 2005 bis 2011 verfügt. </p><p>Das Oberauditorat bzw. die Militärjustiz hat 1999 ein Strafverfahren (Vorläufige Beweisaufnahme) wegen allfällig begangener Kriegsverbrechen gegen einen ruandischen Staatsangehörigen eröffnet und mangels rechtsgenüglicher Beweise 2005 eingestellt. Auch ein im Jahre 2008 von Ruanda eingereichtes Auslieferungsverfahren wurde vom Bundesamt für Justiz (BJ) als ungenügende Grundlage für eine Auslieferung beurteilt. Insbesondere war unklar, welche Straftaten die verfolgte Person begangen haben soll. Ruanda wurde im Rahmen der Ablehnung der Auslieferung zugleich auf die Möglichkeit hingewiesen, die Schweiz um stellvertretende Strafverfolgung zu ersuchen. Ein entsprechendes Ersuchen von Ruanda aus dem Jahre 2009, in dem die ruandischen Strafverfolgungsbehörden neue Beweismittel ankündigten, hat das BJ dem dafür zuständigen Oberauditorat zur Prüfung übermittelt. Trotz umgehender formeller Kontaktaufnahme mit den ruandischen Behörden und Abklärungen der zuständigen schweizerischen Strafverfolgungsbehörden sowohl in Ruanda selbst als auch beim Internationalen Strafgerichtshof in Arusha wurden jedoch bis heute keine neuen Beweise eingereicht, und es konnten vor Ort auch keine solchen gefunden werden, gestützt auf die zurzeit eine Weiterführung des Verfahrens rechtsstaatlich haltbar wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Antwort des Bundesrates zu meinen Fragen über die Reorganisation des Bundesamtes für Migration (IP 12.3048) befriedigt mich nur teilweise. Laut dieser ist alles im grünen Bereich, was aber gemäss Aussagen von Personen, die mit dem Bundesamt für Migration zu tun haben, gar nicht der Fall ist. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lange dauern Rückführungen, welche aufgrund des Dublin-Abkommens eindeutig sind?</p><p>2. Warum dauern solche Rückführungen in der Praxis so lange?</p><p>3. Gemäss einer Erhebung des Bundes von 2011 fehlen gesamtschweizerisch etwa 200 Ausschaffungs-Haftplätze. Offensichtlich haben die Kantone nicht die nötigen Ressourcen, diese zu erstellen. Wie gedenkt der Bundesrat, dieses Problem zusammen mit den Kantonen anzugehen und zu lösen?</p><p>4. Wie stellt er sich dazu, selber überkantonale, regionale Ausschaffungs-Haftplätze zu erstellen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, Rückübernahmeabkommen zwingend mit Gegengeschäften wie Handelsverträgen und Entwicklungshilfe-Beiträgen zu koppeln?</p><p>6. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass es Asylbewerber aus Ruanda gibt, die seit 20 Jahren in der Schweiz "vorläufig aufgenommen" sind. Ruanda hat ein Ersuchen um stellvertretende Strafverfolgung eingereicht, welches 2009 vom EJPD zur Prüfung dem Oberauditorat übermittelt wurde. Warum dauert die Prüfung eines Gesuches drei Jahre? Wann kann man mit einer Antwort rechnen, und wie viele solcher Gesuche sind noch offen?</p>
- Rückführungen müssen schneller abgewickelt werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Jahr 2011 dauerte es vom Eintritt der Rechtskraft eines Nichteintretensentscheides bis zur Überstellung der betreffenden Person in den nach dem Dublin-Assoziierungsabkommen für das Asylverfahren zuständigen Zielstaat durchschnittlich 65,8 Tage. </p><p>2. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass die Dauer der Vollzugsphase in den nach Asylgesetz und Ausländergesetz für den Vollzug der Wegweisungen zuständigen Kantonen sehr unterschiedlich ist. Diese hängt insbesondere von der internen Organisation, den Personalressourcen und den zur Verfügung stehenden Haftplätzen ab. Zudem können verschiedene Gründe dazu führen, dass sich Dublin-Überstellungen verzögern, beispielsweise das Untertauchen der ausreisepflichtigen Person nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheides, die unterschiedliche Priorisierung der Fälle in den zuständigen Kantonen, die von den Zielstaaten vorgegebenen Modalitäten der Überstellungen oder Beschränkungen der Anzahl von rückzuführenden Personen seitens der Fluggesellschaften.</p><p>3. Der Bundesrat will eine gesetzliche Grundlage zur finanziellen Beteiligung des Bundes am Bau und der Einrichtung kantonaler Haftanstalten für die ausländerrechtliche Administrativhaft im Rahmen der laufenden Teilrevision des Ausländergesetzes wieder einführen. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens erfolgte am 27. Juni 2012. Im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision (10.052) hat der Nationalrat ebenfalls eine entsprechende Gesetzesgrundlage beschlossen.</p><p>4. Aufgrund der Zuständigkeiten im Vollzugsbereich lehnt der Bundesrat die Schaffung von überkantonalen Haftanstalten für die ausländerrechtliche Administrativhaft durch den Bund ab. Dies insbesondere, weil der Bund über keine eigenen Behörden verfügt, welche im Ausländerbereich zur Sicherung des Vollzugs von Wegweisungen polizeilichen Zwang anwenden dürfen. Es steht den Kantonen jedoch offen, sich mittels Konkordaten zusammenzuschliessen, um überkantonale, regionale Haftanstalten für die ausländerrechtliche Administrativhaft zu erstellen.</p><p>5. Die Möglichkeit einer Verknüpfung der Migrationsaussenpolitik mit weiteren Bereichen der bilateralen Zusammenarbeit ist grundsätzlich zu bejahen, jedoch darf diese nicht starren Mustern folgen. Sie muss immer fallweise und entsprechend der aktuellen, konkreten Umstände geprüft und im Schweizer Gesamtinteresse eingesetzt werden. Der Bundesrat hat alle Departemente beauftragt, die migrationsaussenpolitischen Interessen der Schweiz in ihren internationalen Kontakten angemessen zu berücksichtigen und sich gegebenenfalls an der Erarbeitung und Umsetzung einer kohärenten Schweizer Gesamtposition zu beteiligen.</p><p>6. Das Bundesamt für Migration überprüft periodisch, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch erfüllt sind. Zum heutigen Zeitpunkt verfügen nur gerade 26 ruandische Staatsangehörige über eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz. Keine dieser Personen ist schon seit 20 Jahren vorläufig in der Schweiz aufgenommen. Die Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen für Ruanda wurde in den Jahren 2005 bis 2011 verfügt. </p><p>Das Oberauditorat bzw. die Militärjustiz hat 1999 ein Strafverfahren (Vorläufige Beweisaufnahme) wegen allfällig begangener Kriegsverbrechen gegen einen ruandischen Staatsangehörigen eröffnet und mangels rechtsgenüglicher Beweise 2005 eingestellt. Auch ein im Jahre 2008 von Ruanda eingereichtes Auslieferungsverfahren wurde vom Bundesamt für Justiz (BJ) als ungenügende Grundlage für eine Auslieferung beurteilt. Insbesondere war unklar, welche Straftaten die verfolgte Person begangen haben soll. Ruanda wurde im Rahmen der Ablehnung der Auslieferung zugleich auf die Möglichkeit hingewiesen, die Schweiz um stellvertretende Strafverfolgung zu ersuchen. Ein entsprechendes Ersuchen von Ruanda aus dem Jahre 2009, in dem die ruandischen Strafverfolgungsbehörden neue Beweismittel ankündigten, hat das BJ dem dafür zuständigen Oberauditorat zur Prüfung übermittelt. Trotz umgehender formeller Kontaktaufnahme mit den ruandischen Behörden und Abklärungen der zuständigen schweizerischen Strafverfolgungsbehörden sowohl in Ruanda selbst als auch beim Internationalen Strafgerichtshof in Arusha wurden jedoch bis heute keine neuen Beweise eingereicht, und es konnten vor Ort auch keine solchen gefunden werden, gestützt auf die zurzeit eine Weiterführung des Verfahrens rechtsstaatlich haltbar wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Antwort des Bundesrates zu meinen Fragen über die Reorganisation des Bundesamtes für Migration (IP 12.3048) befriedigt mich nur teilweise. Laut dieser ist alles im grünen Bereich, was aber gemäss Aussagen von Personen, die mit dem Bundesamt für Migration zu tun haben, gar nicht der Fall ist. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lange dauern Rückführungen, welche aufgrund des Dublin-Abkommens eindeutig sind?</p><p>2. Warum dauern solche Rückführungen in der Praxis so lange?</p><p>3. Gemäss einer Erhebung des Bundes von 2011 fehlen gesamtschweizerisch etwa 200 Ausschaffungs-Haftplätze. Offensichtlich haben die Kantone nicht die nötigen Ressourcen, diese zu erstellen. Wie gedenkt der Bundesrat, dieses Problem zusammen mit den Kantonen anzugehen und zu lösen?</p><p>4. Wie stellt er sich dazu, selber überkantonale, regionale Ausschaffungs-Haftplätze zu erstellen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, Rückübernahmeabkommen zwingend mit Gegengeschäften wie Handelsverträgen und Entwicklungshilfe-Beiträgen zu koppeln?</p><p>6. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass es Asylbewerber aus Ruanda gibt, die seit 20 Jahren in der Schweiz "vorläufig aufgenommen" sind. Ruanda hat ein Ersuchen um stellvertretende Strafverfolgung eingereicht, welches 2009 vom EJPD zur Prüfung dem Oberauditorat übermittelt wurde. Warum dauert die Prüfung eines Gesuches drei Jahre? Wann kann man mit einer Antwort rechnen, und wie viele solcher Gesuche sind noch offen?</p>
- Rückführungen müssen schneller abgewickelt werden
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