Untersuchung der Konten von Kashya Hildebrand

ShortId
12.3538
Id
20123538
Updated
28.07.2023 13:34
Language
de
Title
Untersuchung der Konten von Kashya Hildebrand
AdditionalIndexing
24;Bankgeschäft;Gleichbehandlung;Schweizerische Nationalbank;Bankeinlage;Devisengeschäft;Präsidium
1
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K08020333, Präsidium
  • L04K11040211, Devisengeschäft
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Mörgeli 12.3279, "Compliance Review. Erweitertes Direktorium der Schweizerischen Nationalbank durch die KPMG", dargelegt hat, ist die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen, gemäss Artikel 42 des Nationalbankgesetzes Sache des Bankrates der SNB. Dementsprechend hat der Bankrat Anfang Januar 2012 eine vertiefte Prüfung der Einhaltung des Reglementes über Eigengeschäfte in Auftrag gegeben. Der Bankrat hat den Bundesrat als Wahlbehörde der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums über die Ergebnisse dieser Prüfung informiert. Im Übrigen war der Bundesrat an der Festlegung des Prüfmandates, der Auswahl der Prüfgesellschaft und der Festlegung weiterer Einzelheiten nicht beteiligt. Dementsprechend ist er auch heute nicht in der Lage, die wiederum allesamt in Zusammenhang mit der Prüfung stehenden Fragen zu beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Da die Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung dem Bund - also Bundesrat und Parlament - untersteht, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum wurden für die Untersuchung der Konten von Frau Kashya Hildebrand, Ehefrau des Ex-Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand, durch die Revisionsfirma KPMG nicht wie bei den Mitgliedern des erweiterten SNB-Direktoriums Fremdwährungstransaktionen ab 1000 Schweizerfranken, sondern nur solche ab 20 000 Schweizerfranken kontrolliert?</p><p>2. Warum wurde so zugelassen, dass allfällige Käufe von Derivaten (Call- oder Put-Optionen) mit einer zwanzig- bis dreissigfachen Hebelwirkung bewusst ausgeklammert wurden?</p><p>3. Warum wurde als Begründung für diese stossende Ungleichbehandlung von Mitgliedern des erweiterten SNB-Direktoriums einerseits und Kashya Hildebrand andererseits die Behauptung von Kosten und Zeitaufwand vorgebracht, wo doch eine Überprüfung auch kleinerer Positionen durch erfahrene Revisoren in kurzer Zeit möglich ist und ein Zeitdruck überhaupt nicht bestand?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die skandalöse Begründung der SNB, es sei um eine Güterabwägung von "allfälligen Konsequenzen" ("Weltwoche" Nr. 24, 14. Juni 2012) für Philipp Hildebrand gegangen, der ja zum Untersuchungszeitpunkt die SNB bereits verlassen habe?</p><p>5. Trifft es zu, dass das Ehepaar Hildebrand und Daniel Senn als Chef der mit der Revision von dessen Konten beauftragten Firma KPMG mit Felix Scheuber denselben Bankberater bei der Firma Sarasin hatten?</p>
  • Untersuchung der Konten von Kashya Hildebrand
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Mörgeli 12.3279, "Compliance Review. Erweitertes Direktorium der Schweizerischen Nationalbank durch die KPMG", dargelegt hat, ist die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen, gemäss Artikel 42 des Nationalbankgesetzes Sache des Bankrates der SNB. Dementsprechend hat der Bankrat Anfang Januar 2012 eine vertiefte Prüfung der Einhaltung des Reglementes über Eigengeschäfte in Auftrag gegeben. Der Bankrat hat den Bundesrat als Wahlbehörde der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums über die Ergebnisse dieser Prüfung informiert. Im Übrigen war der Bundesrat an der Festlegung des Prüfmandates, der Auswahl der Prüfgesellschaft und der Festlegung weiterer Einzelheiten nicht beteiligt. Dementsprechend ist er auch heute nicht in der Lage, die wiederum allesamt in Zusammenhang mit der Prüfung stehenden Fragen zu beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Da die Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung dem Bund - also Bundesrat und Parlament - untersteht, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum wurden für die Untersuchung der Konten von Frau Kashya Hildebrand, Ehefrau des Ex-Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand, durch die Revisionsfirma KPMG nicht wie bei den Mitgliedern des erweiterten SNB-Direktoriums Fremdwährungstransaktionen ab 1000 Schweizerfranken, sondern nur solche ab 20 000 Schweizerfranken kontrolliert?</p><p>2. Warum wurde so zugelassen, dass allfällige Käufe von Derivaten (Call- oder Put-Optionen) mit einer zwanzig- bis dreissigfachen Hebelwirkung bewusst ausgeklammert wurden?</p><p>3. Warum wurde als Begründung für diese stossende Ungleichbehandlung von Mitgliedern des erweiterten SNB-Direktoriums einerseits und Kashya Hildebrand andererseits die Behauptung von Kosten und Zeitaufwand vorgebracht, wo doch eine Überprüfung auch kleinerer Positionen durch erfahrene Revisoren in kurzer Zeit möglich ist und ein Zeitdruck überhaupt nicht bestand?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die skandalöse Begründung der SNB, es sei um eine Güterabwägung von "allfälligen Konsequenzen" ("Weltwoche" Nr. 24, 14. Juni 2012) für Philipp Hildebrand gegangen, der ja zum Untersuchungszeitpunkt die SNB bereits verlassen habe?</p><p>5. Trifft es zu, dass das Ehepaar Hildebrand und Daniel Senn als Chef der mit der Revision von dessen Konten beauftragten Firma KPMG mit Felix Scheuber denselben Bankberater bei der Firma Sarasin hatten?</p>
    • Untersuchung der Konten von Kashya Hildebrand

Back to List