Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit der EU. Strategie für die innerstaatliche Besteuerung

ShortId
12.3539
Id
20123539
Updated
28.07.2023 11:23
Language
de
Title
Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit der EU. Strategie für die innerstaatliche Besteuerung
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;transnationales Unternehmen;Steuertarif;Steuerpolitik;Kanton;Gleichbehandlung;Holding
1
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K1107030103, Steuertarif
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L06K070301020202, Holding
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tage der differenzierten Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften sind gezählt. Die EU wird zweifellos den Druck erhöhen, damit die Schweiz diese Form der Steuererleichterung für diese - meistens ausländischen - Gesellschaften abschafft. Für alle Unternehmen soll derselbe Steuersatz gelten.</p><p>Diese Vereinheitlichung wird sich auf die verschiedenen Kantone ganz unterschiedlich auswirken. So werden die Verluste für die wichtigsten Wirtschaftsstandorte in der Schweiz höher ausfallen als anderswo. Diese Kantone kommen aber zugleich für die wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes auf, sie leisten die grössten Beiträge an die direkte Bundessteuer und beteiligen sich auch am stärksten am interkantonalen Finanzausgleich. Werden diese Kantone zu hart getroffen, so wird die gesamte Schweizer Wirtschaft darunter leiden.</p><p>Deshalb soll der Bundesrat eine Strategie vorlegen, die einerseits frühzeitig auf den Druck der EU in Sachen Unternehmensbesteuerung eingeht und die andererseits Massnahmen vorsieht, mit denen die am meisten betroffenen Kantone diesen Druck auffangen können. Zu diesen Massnahmen könnte ein landesweit geltender Mindeststeuersatz für Unternehmen gehören, damit ein übermässiges Steuerdumping gewisser Kantone mit bescheidenen Infrastrukturen vermieden wird. Eine andere Möglichkeit wäre eine Anpassung bei der direkten Bundessteuer, damit der Bund die Auswirkungen der Steuereinbussen teilweise auf sich nehmen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2008 eine Reform der Unternehmensbesteuerung angekündigt. Ziel des Bundesrates ist es, mit dieser Reform die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken. Der Bundesrat hat in der Folge das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt.</p><p>Diese Arbeiten haben sich verzögert, unter anderem um die Ergebnisse des Dialogs mit der Europäischen Union über die Unternehmensbesteuerung mit einzubeziehen. Der Bundesrat hält jedoch unverändert an seiner Strategie und damit an der Unternehmenssteuerreform III fest. Bei den diesbezüglichen Vorbereitungsarbeiten arbeitet das EFD eng mit den Kantonen zusammen. Den finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone wird dabei die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt.</p><p>Vor diesem Hintergrund zieht es der Bundesrat vor, die in der Motion angesprochene Thematik zu gegebener Zeit direkt in Form eines Gesetzgebungsprojekts dem Parlament zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die innerstaatliche Besteuerung eine Strategie vorzulegen. Diese soll zum Ziel haben, die finanziellen Einbussen derjenigen Kantone zu mildern, die vom Verzicht auf eine differenzierte Besteuerung der Holding-, der Domizil- und der gemischten Gesellschaften, wie er von der Europäischen Union verlangt wird, am stärksten betroffen sind.</p>
  • Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit der EU. Strategie für die innerstaatliche Besteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tage der differenzierten Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften sind gezählt. Die EU wird zweifellos den Druck erhöhen, damit die Schweiz diese Form der Steuererleichterung für diese - meistens ausländischen - Gesellschaften abschafft. Für alle Unternehmen soll derselbe Steuersatz gelten.</p><p>Diese Vereinheitlichung wird sich auf die verschiedenen Kantone ganz unterschiedlich auswirken. So werden die Verluste für die wichtigsten Wirtschaftsstandorte in der Schweiz höher ausfallen als anderswo. Diese Kantone kommen aber zugleich für die wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes auf, sie leisten die grössten Beiträge an die direkte Bundessteuer und beteiligen sich auch am stärksten am interkantonalen Finanzausgleich. Werden diese Kantone zu hart getroffen, so wird die gesamte Schweizer Wirtschaft darunter leiden.</p><p>Deshalb soll der Bundesrat eine Strategie vorlegen, die einerseits frühzeitig auf den Druck der EU in Sachen Unternehmensbesteuerung eingeht und die andererseits Massnahmen vorsieht, mit denen die am meisten betroffenen Kantone diesen Druck auffangen können. Zu diesen Massnahmen könnte ein landesweit geltender Mindeststeuersatz für Unternehmen gehören, damit ein übermässiges Steuerdumping gewisser Kantone mit bescheidenen Infrastrukturen vermieden wird. Eine andere Möglichkeit wäre eine Anpassung bei der direkten Bundessteuer, damit der Bund die Auswirkungen der Steuereinbussen teilweise auf sich nehmen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2008 eine Reform der Unternehmensbesteuerung angekündigt. Ziel des Bundesrates ist es, mit dieser Reform die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken. Der Bundesrat hat in der Folge das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt.</p><p>Diese Arbeiten haben sich verzögert, unter anderem um die Ergebnisse des Dialogs mit der Europäischen Union über die Unternehmensbesteuerung mit einzubeziehen. Der Bundesrat hält jedoch unverändert an seiner Strategie und damit an der Unternehmenssteuerreform III fest. Bei den diesbezüglichen Vorbereitungsarbeiten arbeitet das EFD eng mit den Kantonen zusammen. Den finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone wird dabei die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt.</p><p>Vor diesem Hintergrund zieht es der Bundesrat vor, die in der Motion angesprochene Thematik zu gegebener Zeit direkt in Form eines Gesetzgebungsprojekts dem Parlament zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die innerstaatliche Besteuerung eine Strategie vorzulegen. Diese soll zum Ziel haben, die finanziellen Einbussen derjenigen Kantone zu mildern, die vom Verzicht auf eine differenzierte Besteuerung der Holding-, der Domizil- und der gemischten Gesellschaften, wie er von der Europäischen Union verlangt wird, am stärksten betroffen sind.</p>
    • Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit der EU. Strategie für die innerstaatliche Besteuerung

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