Wildtierkorridore. Lebensräume vernetzen und Biodiversität stärken
- ShortId
-
12.3547
- Id
-
20123547
- Updated
-
14.11.2025 06:38
- Language
-
de
- Title
-
Wildtierkorridore. Lebensräume vernetzen und Biodiversität stärken
- AdditionalIndexing
-
52;Tierwelt;Autobahn;biologische Vielfalt;Lebensraum;Schienennetz;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L04K06030307, Tierwelt
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K0603030501, Lebensraum
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18030207, Schienennetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat kürzlich die erarbeitete Biodiversitätsstrategie der Schweiz gutgeheissen. Eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung und Förderung der angestrebten Artenvielfalt ist die Vernetzung der Lebensräume de Wildtiere. Nach dem Bericht über Korridore für Wildtiere in der Schweiz 2001 waren vor 10 Jahren noch 51 Korridore mit grösserem Aufwand zu sanieren. Es ist unklar, ob dies stattgefunden hat. Teilweise wurden Projekte immer wieder zurückgestellt. Ebenfalls unklar ist, wieweit die kantonale Richt- und Raumplanung die Vernetzung der Lebensräume wildlebender Tiere heute berücksichtigt. Zudem dürfte die Verkehrszunahme an vielen Orten neue Probleme für die Wildtiere geschaffen haben.</p>
- <p>1. 2011 führte das Bafu bei den zuständigen kantonalen Stellen eine Erhebung über den Zustand der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung durch. Diese ergab, dass die Korridore sich gesamthaft gesehen in einem stabilen Zustand befinden, wobei einige jedoch Verschlechterungen zeigen, andere Verbesserungen. Bei 16 der 303 Wildtierkorridore hat sich der Zustand deutlich verbessert und bei 20 signifikant verschlechtert (Kategorienwechsel). Die von den Kantonen am häufigsten genannte Ursache für die Verschlechterung ist die Verkehrszunahme auf den Nationalstrassen. Auch der Urbanisierungsdruck ist ein wesentlicher Faktor. Somit hat sich der Zustand der Wildtierkorridore übers Ganze gesehen innerhalb von zehn Jahren nicht verbessert, doch deren Bestimmung und Anerkennung haben wahrscheinlich dazu beigetragen, dass die Verschlechterung sich verlangsamt und die Situation sich stabilisiert hat.</p><p>2. Ja. Die Standorte der überregionalen Wildtierkorridore sind für alle Kantone bekannt. Zwölf Kantone haben Konzepte zur Beseitigung von Hindernissen erarbeitet, in denen Massnahmen zur Sanierung dieser wichtigen Bewegungsachsen der Wildtiere aufgeführt sind. Sechzehn Kantone haben die Wildtierkorridore in unterschiedlichem Mass in ihre kantonalen Richtpläne einbezogen: Dies reicht von der blossen Erwähnung bis zur Bestimmung als Siedlungstrenngürtel. Die übrigen Kantone sehen solche Änderungen für die nächste Richtplanrevision vor. Aufgrund der Erhebung von 2011 sind die in den Kantonen getroffenen neueren Massnahmen für jeden Korridor bekannt.</p><p>3. Bei diesen vier Wildtierkorridoren haben die Kantone in der Erhebung von 2011 einen aus faunistischer Sicht dringenden Sanierungsbedarf festgestellt. Sie sind alle im Programm des Astra zur Sanierung der 40 Wildtierkorridore an Nationalstrassen berücksichtigt. 2003 haben Astra und Bafu gemeinsam beschlossen, dass dieses Programm bei der Planung der Unterhaltsprogramme des Astra oder bei neuen Bauprojekten umgesetzt werden soll. Der Bundesrat erachtet jedoch in diesen besonderen Fällen die Sanierung ebenfalls als dringlich. Astra und Bafu klären derzeit ab, unter welchen Voraussetzungen die Sanierung der betreffenden Korridore, unabhängig vom Zeitplan für den Nationalstrassenunterhalt, vorgezogen werden könnte.</p><p>4. Das Bafu prüft zurzeit, inwieweit die von den Kantonen vorgeschlagenen neuen Wildtierkorridore überregionale Bedeutung haben und angebracht sind. Danach werden Bafu und Astra erörtern, unter welchen Voraussetzungen diese von einer Nationalstrasse unterbrochenen neuen überregionalen Korridore in das Sanierungsprogramm aufgenommen werden könnten.</p><p>5./6. Die finanziellen Mittel für das Programm des Astra zur Sanierung der Wildtierkorridore sind über die Budgetierung der Unterhaltsprojekte gesichert, welche insbesondere die Anpassung des bestehenden Netzes an die geltenden Normen und Gesetze zum Ziel haben. Die Kosten für eine Wildtierpassage sind im entsprechenden Unterhaltsbudget mitberücksichtigt. Für das Sanierungsprogramm besteht kein spezielles Budget. Somit steht für andere Projekte mit ähnlicher Zielsetzung kein Geld zur Verfügung. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Arbeiten an sechs Korridoren abgeschlossen; drei Korridore sind im Bau und zehn im Planungsstadium. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich die Durchlässigkeit der Nationalstrassen für Wildtiere schon in den nächsten Jahren deutlich verbessern, wenn die Arbeiten an den dringend sanierungsbedürftigen Korridoren weiter vorangetrieben werden können und die Unterhaltsprogramme des Astra im gleichen Tempo weiterlaufen.</p><p>7. Die UVEK-Richtlinie "Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen" (11. November 2001) gilt zwingend für das schweizerische Netz der Nationalstrassen, die von überregionalen Wildtierkorridoren über- oder unterquert werden. Sie gilt für jedes neue Nationalstrassenprojekt wie auch für Sanierungsmassnahmen, die im Rahmen des Unterhalts des bestehenden Netzes getroffen werden. Sie betrifft auch eingezäunte Hochleistungseisenbahn-Strecken und Eisenbahnlinien, die parallel zu Autobahnen verlaufen. Was die Sanierung des bestehenden Netzes anbelangt, setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die 40 ins Sanierungsprogramm des Astra aufgenommenen überregionalen Wildtierkorridore saniert werden. Die Hauptaufgabe fällt hierbei den Kantonen und Gemeinden zu. Sie müssen über den kantonalen Richtplan bzw. die Nutzungspläne sicherstellen, dass beidseits der Nationalstrassen Wildtierkorridore angelegt und freigehalten werden. Die Berücksichtigung der Korridore in der kommunalen Planung scheint jedoch eher die Ausnahme zu sein. Bei der Ausarbeitung des Aktionsplans für die Strategie Biodiversität Schweiz ist auf die nachhaltige Verankerung der Wildtierkorridore bis zum Stadium der kommunalen Planung näher einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Vernetzung der Lebensräume unserer Wildtiere ist entscheidend für die Biodiversität der Schweiz. 2001 hat der Bund zusammen mit den Kantonen begonnen, bekannte Wildtierkorridore zu sichern oder wiederherzustellen. Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt sich die Situation der Wildtierkorridore zehn Jahre nach dem Beginn der Bemühungen zur Vernetzung dar?</p><p>2. Besteht eine Übersicht über die in den Kantonen getroffenen Massnahmen, um die benötigten Wildtierkorridore zu kennen und offen zu halten bzw. wieder benutzbar zu machen? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Sanierungsprojekte für die wichtigen überregionalen Wildtierkorridore bei Mollis, Kanton Glarus; Langnau bei Reiden, Kanton Luzern; Mels, Querung Seeztal, Kanton St. Gallen; und Oberbuchsiten/Kestenholz, Kanton Solothurn vordringlich zu realisieren?</p><p>4. Ist er bereit, die von den Kantonen gestützt auf neue wildbiologische Erkenntnisse beantragten neuen oder verlegten Wildtierkorridore in das Sanierungsprogramm Astra-Bafu aufzunehmen?</p><p>5. Genügen die dem Sanierungsprogramm Astra-Bafu zur Verfügung stehenden Mittel, um in den nächsten zehn Jahren eine signifikante Verbesserung der Situation für die Wildtiere zu erreichen?</p><p>6. Können die nichtabgerufenen Sanierungsgelder des Astra-Bafu-Programms für andere Projekte mit dem gleichen Zweck weiterverwendet werden?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, bei jedem Neu- und Umbau von Nationalstrassen und Bahnlinien die überregionalen Wildtierkorridore konsequent zu sanieren beziehungsweise offen zu halten?</p>
- Wildtierkorridore. Lebensräume vernetzen und Biodiversität stärken
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat kürzlich die erarbeitete Biodiversitätsstrategie der Schweiz gutgeheissen. Eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung und Förderung der angestrebten Artenvielfalt ist die Vernetzung der Lebensräume de Wildtiere. Nach dem Bericht über Korridore für Wildtiere in der Schweiz 2001 waren vor 10 Jahren noch 51 Korridore mit grösserem Aufwand zu sanieren. Es ist unklar, ob dies stattgefunden hat. Teilweise wurden Projekte immer wieder zurückgestellt. Ebenfalls unklar ist, wieweit die kantonale Richt- und Raumplanung die Vernetzung der Lebensräume wildlebender Tiere heute berücksichtigt. Zudem dürfte die Verkehrszunahme an vielen Orten neue Probleme für die Wildtiere geschaffen haben.</p>
- <p>1. 2011 führte das Bafu bei den zuständigen kantonalen Stellen eine Erhebung über den Zustand der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung durch. Diese ergab, dass die Korridore sich gesamthaft gesehen in einem stabilen Zustand befinden, wobei einige jedoch Verschlechterungen zeigen, andere Verbesserungen. Bei 16 der 303 Wildtierkorridore hat sich der Zustand deutlich verbessert und bei 20 signifikant verschlechtert (Kategorienwechsel). Die von den Kantonen am häufigsten genannte Ursache für die Verschlechterung ist die Verkehrszunahme auf den Nationalstrassen. Auch der Urbanisierungsdruck ist ein wesentlicher Faktor. Somit hat sich der Zustand der Wildtierkorridore übers Ganze gesehen innerhalb von zehn Jahren nicht verbessert, doch deren Bestimmung und Anerkennung haben wahrscheinlich dazu beigetragen, dass die Verschlechterung sich verlangsamt und die Situation sich stabilisiert hat.</p><p>2. Ja. Die Standorte der überregionalen Wildtierkorridore sind für alle Kantone bekannt. Zwölf Kantone haben Konzepte zur Beseitigung von Hindernissen erarbeitet, in denen Massnahmen zur Sanierung dieser wichtigen Bewegungsachsen der Wildtiere aufgeführt sind. Sechzehn Kantone haben die Wildtierkorridore in unterschiedlichem Mass in ihre kantonalen Richtpläne einbezogen: Dies reicht von der blossen Erwähnung bis zur Bestimmung als Siedlungstrenngürtel. Die übrigen Kantone sehen solche Änderungen für die nächste Richtplanrevision vor. Aufgrund der Erhebung von 2011 sind die in den Kantonen getroffenen neueren Massnahmen für jeden Korridor bekannt.</p><p>3. Bei diesen vier Wildtierkorridoren haben die Kantone in der Erhebung von 2011 einen aus faunistischer Sicht dringenden Sanierungsbedarf festgestellt. Sie sind alle im Programm des Astra zur Sanierung der 40 Wildtierkorridore an Nationalstrassen berücksichtigt. 2003 haben Astra und Bafu gemeinsam beschlossen, dass dieses Programm bei der Planung der Unterhaltsprogramme des Astra oder bei neuen Bauprojekten umgesetzt werden soll. Der Bundesrat erachtet jedoch in diesen besonderen Fällen die Sanierung ebenfalls als dringlich. Astra und Bafu klären derzeit ab, unter welchen Voraussetzungen die Sanierung der betreffenden Korridore, unabhängig vom Zeitplan für den Nationalstrassenunterhalt, vorgezogen werden könnte.</p><p>4. Das Bafu prüft zurzeit, inwieweit die von den Kantonen vorgeschlagenen neuen Wildtierkorridore überregionale Bedeutung haben und angebracht sind. Danach werden Bafu und Astra erörtern, unter welchen Voraussetzungen diese von einer Nationalstrasse unterbrochenen neuen überregionalen Korridore in das Sanierungsprogramm aufgenommen werden könnten.</p><p>5./6. Die finanziellen Mittel für das Programm des Astra zur Sanierung der Wildtierkorridore sind über die Budgetierung der Unterhaltsprojekte gesichert, welche insbesondere die Anpassung des bestehenden Netzes an die geltenden Normen und Gesetze zum Ziel haben. Die Kosten für eine Wildtierpassage sind im entsprechenden Unterhaltsbudget mitberücksichtigt. Für das Sanierungsprogramm besteht kein spezielles Budget. Somit steht für andere Projekte mit ähnlicher Zielsetzung kein Geld zur Verfügung. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Arbeiten an sechs Korridoren abgeschlossen; drei Korridore sind im Bau und zehn im Planungsstadium. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich die Durchlässigkeit der Nationalstrassen für Wildtiere schon in den nächsten Jahren deutlich verbessern, wenn die Arbeiten an den dringend sanierungsbedürftigen Korridoren weiter vorangetrieben werden können und die Unterhaltsprogramme des Astra im gleichen Tempo weiterlaufen.</p><p>7. Die UVEK-Richtlinie "Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen" (11. November 2001) gilt zwingend für das schweizerische Netz der Nationalstrassen, die von überregionalen Wildtierkorridoren über- oder unterquert werden. Sie gilt für jedes neue Nationalstrassenprojekt wie auch für Sanierungsmassnahmen, die im Rahmen des Unterhalts des bestehenden Netzes getroffen werden. Sie betrifft auch eingezäunte Hochleistungseisenbahn-Strecken und Eisenbahnlinien, die parallel zu Autobahnen verlaufen. Was die Sanierung des bestehenden Netzes anbelangt, setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die 40 ins Sanierungsprogramm des Astra aufgenommenen überregionalen Wildtierkorridore saniert werden. Die Hauptaufgabe fällt hierbei den Kantonen und Gemeinden zu. Sie müssen über den kantonalen Richtplan bzw. die Nutzungspläne sicherstellen, dass beidseits der Nationalstrassen Wildtierkorridore angelegt und freigehalten werden. Die Berücksichtigung der Korridore in der kommunalen Planung scheint jedoch eher die Ausnahme zu sein. Bei der Ausarbeitung des Aktionsplans für die Strategie Biodiversität Schweiz ist auf die nachhaltige Verankerung der Wildtierkorridore bis zum Stadium der kommunalen Planung näher einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Vernetzung der Lebensräume unserer Wildtiere ist entscheidend für die Biodiversität der Schweiz. 2001 hat der Bund zusammen mit den Kantonen begonnen, bekannte Wildtierkorridore zu sichern oder wiederherzustellen. Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt sich die Situation der Wildtierkorridore zehn Jahre nach dem Beginn der Bemühungen zur Vernetzung dar?</p><p>2. Besteht eine Übersicht über die in den Kantonen getroffenen Massnahmen, um die benötigten Wildtierkorridore zu kennen und offen zu halten bzw. wieder benutzbar zu machen? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Sanierungsprojekte für die wichtigen überregionalen Wildtierkorridore bei Mollis, Kanton Glarus; Langnau bei Reiden, Kanton Luzern; Mels, Querung Seeztal, Kanton St. Gallen; und Oberbuchsiten/Kestenholz, Kanton Solothurn vordringlich zu realisieren?</p><p>4. Ist er bereit, die von den Kantonen gestützt auf neue wildbiologische Erkenntnisse beantragten neuen oder verlegten Wildtierkorridore in das Sanierungsprogramm Astra-Bafu aufzunehmen?</p><p>5. Genügen die dem Sanierungsprogramm Astra-Bafu zur Verfügung stehenden Mittel, um in den nächsten zehn Jahren eine signifikante Verbesserung der Situation für die Wildtiere zu erreichen?</p><p>6. Können die nichtabgerufenen Sanierungsgelder des Astra-Bafu-Programms für andere Projekte mit dem gleichen Zweck weiterverwendet werden?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, bei jedem Neu- und Umbau von Nationalstrassen und Bahnlinien die überregionalen Wildtierkorridore konsequent zu sanieren beziehungsweise offen zu halten?</p>
- Wildtierkorridore. Lebensräume vernetzen und Biodiversität stärken
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