Höhere Wirksamkeit der Schuldenbremse durch eine Reduktion der Kreditreste
- ShortId
-
12.3551
- Id
-
20123551
- Updated
-
27.07.2023 20:28
- Language
-
de
- Title
-
Höhere Wirksamkeit der Schuldenbremse durch eine Reduktion der Kreditreste
- AdditionalIndexing
-
24;Ausführung des Haushaltsplans;Schuldenbremse;Aufstellung des Haushaltsplans;Verpflichtungskredit
- 1
-
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L04K11020306, Verpflichtungskredit
- L03K110202, Ausführung des Haushaltsplans
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Ziel der Schuldenbremse ist der Budgetausgleich über den Konjunkturzyklus hinweg und damit eine Stabilisierung der nominellen Bruttoschulden. In der kurzen Frist sollen je nach konjunktureller Lage Defizite oder Überschüsse erwirtschaftet werden, damit der in Artikel 100 der Bundesverfassung geforderten Konjunkturverträglichkeit der Einnahmen und Ausgaben des Bundes Rechnung getragen wird. Der Mechanismus der Schuldenbremse trägt so zu einer antizyklischen Fiskalpolitik bei und zielt dabei auf eine möglichst stetige, von den Konjunkturzyklen unabhängige Entwicklung der Staatsausgaben.</p><p>Seit dem Rechnungsjahr 2007 hat der Bundeshaushalt stets strukturelle Überschüsse erwirtschaftet. Das bedeutet, dass die Rechnungsergebnisse über den gemäss Schuldenbremse angepeilten Saldi lagen. Die strukturellen Überschüsse zeigen sich im Stand des Ausgleichskontos von 17,8 Milliarden Franken per Ende 2011. Das bedeutet, dass der Bundeshaushalt in den letzten Jahren im Vergleich zum Konjunkturverlauf zu restriktiv war und damit die Ziele der Schuldenbremse verfehlt wurden. Der weitaus grösste Teil der strukturellen Überschüsse war nicht geplant, sondern ergab sich durch eine Unterschätzung der Einnahmen und eine Überschätzung der Ausgaben.</p><p>Die Überschätzung der Ausgaben war zu einem grossen Teil durch nichtausgeschöpfte Voranschlagskredite bedingt. Diese Kreditreste entstehen durch Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten, teilweise aber auch durch eine allzu vorsichtige Budgetierung. Kreditreste bewirken von der Natur der Sache her strukturelle Überschüsse und können deshalb die Wirksamkeit der Schuldenbremse dauerhaft beeinträchtigen.</p><p>Durch einen Gewichtungsfaktor für den Ausgabenplafond, der sich z. B. auf der Basis eines gleitenden Durchschnitts der Kreditreste der vergangenen Jahre bemisst, könnte erreicht werden, dass der Ausgabenplafond kontinuierlich und automatisch um den voraussichtlichen Umfang der Kreditreste bereinigt wird.</p>
- <p>Der Stand des Ausgleichskontos von 17,8 Milliarden Franken per Ende 2011 zeigt, in welchem Umfang die Vorgaben der Schuldenbremse in den Jahren 2007 bis 2011 übertroffen wurden. Ein kleiner Teil dieser strukturellen Überschüsse wurde bereits in den Voranschlägen eingeplant (0,4 Milliarden Franken). Die übrigen strukturellen Überschüsse fielen ungeplant an. Sie gehen zum grössten Teil auf Prognosefehler bei den Einnahmen zurück (13,5 Milliarden Franken), dies insbesondere in Bezug auf die Verrechnungssteuer. Mit der seit dem Voranschlag 2012 angewandten Berechnungsmethodik einer robusten Glättung ist sichergestellt, dass sich diese Prognosefehler bei der Verrechnungssteuer über einen längeren Zeitraum ausgleichen.</p><p>Die auf das Ausgleichskonto verbuchten Minderausgaben der Jahre 2007 bis 2011 summieren sich auf 3,9 Milliarden Franken. Mit Ausnahme des Jahres 2001 blieben die effektiven Ausgaben seit 2000 durchwegs unter den budgetierten Ausgaben, d. h., die Mehrausgaben aus Nachtragskrediten wurden durch Kreditreste (nichtausgeschöpfte Budgetkredite) überkompensiert. Dies dürfte auch in Zukunft der Fall sein. Das Parlament hat die Bestimmung, wonach Kreditreste dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden, mit dem Entlastungsprogramm 2003 bewusst in das Regelwerk der Schuldenbremse eingeführt. Aus diesem Grund ist in Bezug auf Kreditreste mit einem weiteren Anstieg des Ausgleichskontostandes zu rechnen. Die Wirksamkeit der Schuldenbremse wird dadurch hingegen nicht beeinträchtigt.</p><p>Mit den auf dem Ausgleichskonto ausgewiesenen strukturellen Überschüssen geht ein Schuldenabbau in vergleichbarem Ausmass einher. Insgesamt hat der Schuldenabbau im Bundeshaushalt zusätzlichen Handlungsspielraum in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken geschaffen, der zugunsten prioritärer Aufgabengebiete eingesetzt werden konnte. Die Tatsache, dass die systematisch anfallenden Kreditreste auch in Zukunft zu einem Schuldenabbau führen, steht angesichts des starken Schuldenanstiegs in den Neunzigerjahren nicht im Widerspruch zur Stossrichtung der Schuldenbremse. Vor dem Hintergrund von voraussichtlich wieder steigenden Zinssätzen, dem noch immer hohen Schuldenstand und den absehbaren Belastungen aus der Alterung der Gesellschaft erachtet der Bundesrat einen weiteren massvollen Schuldenabbau nach wie vor als sinnvoll (vgl. Stellungnahme zur Motion 11.3486).</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement wird in Erfüllung des Postulates Graber Jean-Pierre 10.4022 auch die Frage der Kreditreste ausführlich untersuchen und einen entsprechenden Bericht verfassen. Auf der Grundlage dieser umfassenden Auslegeordnung kann ein allfälliger Handlungsbedarf abgeleitet werden. Insbesondere die Diskussion geeigneter Massnahmen muss auf der Basis dieses Berichtes erfolgen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wie von der Motion gefordert, einen Einzelentscheid vorwegzunehmen wäre hingegen verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Finanzhaushaltgesetzes vorzulegen, mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen von Kreditresten auf die Zielerreichung der Schuldenbremse zu beseitigen. Dies könnte z. B. erreicht werden, indem für die Berechnung des Ausgabenplafonds zusätzlich zum Konjunkturfaktor ein gleitender Gewichtungsfaktor eingeführt wird, der die durchschnittliche Höhe der Kreditreste berücksichtigt.</p>
- Höhere Wirksamkeit der Schuldenbremse durch eine Reduktion der Kreditreste
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Ziel der Schuldenbremse ist der Budgetausgleich über den Konjunkturzyklus hinweg und damit eine Stabilisierung der nominellen Bruttoschulden. In der kurzen Frist sollen je nach konjunktureller Lage Defizite oder Überschüsse erwirtschaftet werden, damit der in Artikel 100 der Bundesverfassung geforderten Konjunkturverträglichkeit der Einnahmen und Ausgaben des Bundes Rechnung getragen wird. Der Mechanismus der Schuldenbremse trägt so zu einer antizyklischen Fiskalpolitik bei und zielt dabei auf eine möglichst stetige, von den Konjunkturzyklen unabhängige Entwicklung der Staatsausgaben.</p><p>Seit dem Rechnungsjahr 2007 hat der Bundeshaushalt stets strukturelle Überschüsse erwirtschaftet. Das bedeutet, dass die Rechnungsergebnisse über den gemäss Schuldenbremse angepeilten Saldi lagen. Die strukturellen Überschüsse zeigen sich im Stand des Ausgleichskontos von 17,8 Milliarden Franken per Ende 2011. Das bedeutet, dass der Bundeshaushalt in den letzten Jahren im Vergleich zum Konjunkturverlauf zu restriktiv war und damit die Ziele der Schuldenbremse verfehlt wurden. Der weitaus grösste Teil der strukturellen Überschüsse war nicht geplant, sondern ergab sich durch eine Unterschätzung der Einnahmen und eine Überschätzung der Ausgaben.</p><p>Die Überschätzung der Ausgaben war zu einem grossen Teil durch nichtausgeschöpfte Voranschlagskredite bedingt. Diese Kreditreste entstehen durch Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten, teilweise aber auch durch eine allzu vorsichtige Budgetierung. Kreditreste bewirken von der Natur der Sache her strukturelle Überschüsse und können deshalb die Wirksamkeit der Schuldenbremse dauerhaft beeinträchtigen.</p><p>Durch einen Gewichtungsfaktor für den Ausgabenplafond, der sich z. B. auf der Basis eines gleitenden Durchschnitts der Kreditreste der vergangenen Jahre bemisst, könnte erreicht werden, dass der Ausgabenplafond kontinuierlich und automatisch um den voraussichtlichen Umfang der Kreditreste bereinigt wird.</p>
- <p>Der Stand des Ausgleichskontos von 17,8 Milliarden Franken per Ende 2011 zeigt, in welchem Umfang die Vorgaben der Schuldenbremse in den Jahren 2007 bis 2011 übertroffen wurden. Ein kleiner Teil dieser strukturellen Überschüsse wurde bereits in den Voranschlägen eingeplant (0,4 Milliarden Franken). Die übrigen strukturellen Überschüsse fielen ungeplant an. Sie gehen zum grössten Teil auf Prognosefehler bei den Einnahmen zurück (13,5 Milliarden Franken), dies insbesondere in Bezug auf die Verrechnungssteuer. Mit der seit dem Voranschlag 2012 angewandten Berechnungsmethodik einer robusten Glättung ist sichergestellt, dass sich diese Prognosefehler bei der Verrechnungssteuer über einen längeren Zeitraum ausgleichen.</p><p>Die auf das Ausgleichskonto verbuchten Minderausgaben der Jahre 2007 bis 2011 summieren sich auf 3,9 Milliarden Franken. Mit Ausnahme des Jahres 2001 blieben die effektiven Ausgaben seit 2000 durchwegs unter den budgetierten Ausgaben, d. h., die Mehrausgaben aus Nachtragskrediten wurden durch Kreditreste (nichtausgeschöpfte Budgetkredite) überkompensiert. Dies dürfte auch in Zukunft der Fall sein. Das Parlament hat die Bestimmung, wonach Kreditreste dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden, mit dem Entlastungsprogramm 2003 bewusst in das Regelwerk der Schuldenbremse eingeführt. Aus diesem Grund ist in Bezug auf Kreditreste mit einem weiteren Anstieg des Ausgleichskontostandes zu rechnen. Die Wirksamkeit der Schuldenbremse wird dadurch hingegen nicht beeinträchtigt.</p><p>Mit den auf dem Ausgleichskonto ausgewiesenen strukturellen Überschüssen geht ein Schuldenabbau in vergleichbarem Ausmass einher. Insgesamt hat der Schuldenabbau im Bundeshaushalt zusätzlichen Handlungsspielraum in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken geschaffen, der zugunsten prioritärer Aufgabengebiete eingesetzt werden konnte. Die Tatsache, dass die systematisch anfallenden Kreditreste auch in Zukunft zu einem Schuldenabbau führen, steht angesichts des starken Schuldenanstiegs in den Neunzigerjahren nicht im Widerspruch zur Stossrichtung der Schuldenbremse. Vor dem Hintergrund von voraussichtlich wieder steigenden Zinssätzen, dem noch immer hohen Schuldenstand und den absehbaren Belastungen aus der Alterung der Gesellschaft erachtet der Bundesrat einen weiteren massvollen Schuldenabbau nach wie vor als sinnvoll (vgl. Stellungnahme zur Motion 11.3486).</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement wird in Erfüllung des Postulates Graber Jean-Pierre 10.4022 auch die Frage der Kreditreste ausführlich untersuchen und einen entsprechenden Bericht verfassen. Auf der Grundlage dieser umfassenden Auslegeordnung kann ein allfälliger Handlungsbedarf abgeleitet werden. Insbesondere die Diskussion geeigneter Massnahmen muss auf der Basis dieses Berichtes erfolgen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wie von der Motion gefordert, einen Einzelentscheid vorwegzunehmen wäre hingegen verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Finanzhaushaltgesetzes vorzulegen, mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen von Kreditresten auf die Zielerreichung der Schuldenbremse zu beseitigen. Dies könnte z. B. erreicht werden, indem für die Berechnung des Ausgabenplafonds zusätzlich zum Konjunkturfaktor ein gleitender Gewichtungsfaktor eingeführt wird, der die durchschnittliche Höhe der Kreditreste berücksichtigt.</p>
- Höhere Wirksamkeit der Schuldenbremse durch eine Reduktion der Kreditreste
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