Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung

ShortId
12.3552
Id
20123552
Updated
24.06.2025 23:53
Language
de
Title
Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung
AdditionalIndexing
24;Ausführung des Haushaltsplans;Schuldenbremse;Aufstellung des Haushaltsplans;Rechnung;Transparenz;Rechnungsabschluss
1
  • L04K11080305, Schuldenbremse
  • L03K110202, Ausführung des Haushaltsplans
  • L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
  • L04K11020208, Rechnung
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Schuldenbremse ist heute die Finanzierungsrechnung massgebend. Der zulässige Saldo umfasst die laufenden Einnahmen und Ausgaben und die Nettoinvestitionen. Grosse Investitionsprojekte und Zahlungsspitzen können dazu führen, dass andere Ausgaben im Rahmen des zulässigen Ausgabenplafonds verdrängt werden und es in der Aufgabenerfüllung zu unerwünschten Einschränkungen und Schwankungen kommt. Ausserdem besteht die Gefahr, dass zu wenig in den Bau und Unterhalt der Infrastruktur investiert wird. Bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wird dieser Effekt mit der Führung von Sonderrechnungen umgangen, die mit regelmässigen Einlagen und teilweise - unter Umgehung der Schuldenbremse - mit ausserordentlichen Einlagen alimentiert werden.</p><p>Wird die Schuldenbremse hingegen auf der Basis der Erfolgsrechnung berechnet, fliessen anstelle der Investitionen die ordentlichen Abschreibungen in den zulässigen Saldo ein. Da die Abschreibungen den Wertverzehr von Investitionsgütern über die Nutzungsdauer abbilden, weisen sie einen stabileren Verlauf auf als die Investitionen. Dadurch erfolgt auch eine bessere Verteilung der finanziellen Belastung von Investitionen auf diejenigen Generationen, welche die Investitionsgüter nutzen.</p><p>Die Führung der Sonderrechnungen ausserhalb der Bundesrechnung und der Schuldenbremse kann die Wirkungsweise der Schuldenbremse beeinträchtigen, indem der Rechnungssaldo des Bundes aus konjunktureller Sicht zu hoch oder zu tief ausfällt. Sonderrechnungen beeinträchtigen ausserdem die Transparenz der Rechnungslegung. So kann heute kaum festgestellt werden, wie hoch die gesamten Investitionen und Investitionsbeiträge des Bundes sind. Zur Verbesserung der Transparenz und der Wirksamkeit der Schuldenbremse ist es deshalb notwendig, die Sonderrechnungen mit der Bundesrechnung zu konsolidieren und der Schuldenbremse zu unterstellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000 begründet, wieso er die Finanzierungsrechnung und nicht die Erfolgsrechnung als Steuerungsgrösse der Schuldenbremse ausgewählt hat. Demnach hätte ein Wechsel der Steuerungsgrösse nebst Vorteilen auch bedeutende Nachteile zur Folge. Der Bundesrat ist trotzdem bereit, auf der Basis der Erfahrungen aus jüngerer Zeit die gestellten Fragen bei der Erfüllung des Postulates Graber Jean-Pierre 10.4022 vertieft zu untersuchen und die Erkenntnisse in den entsprechenden Bericht einfliessen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. Bei der Schuldenbremse wird der zulässige konjunkturelle Saldo auf der Basis des ordentlichen Ertrags (statt der ordentlichen Einnahmen) berechnet und bezieht sich auf das ordentliche Ergebnis der Erfolgsrechnung (statt das ordentliche Ergebnis der Finanzierungsrechnung).</p><p>2. Die Sonderrechnungen werden in den Geltungsbereich der Schuldenbremse einbezogen und zu diesem Zweck mit der Bundesrechnung konsolidiert.</p>
  • Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Schuldenbremse ist heute die Finanzierungsrechnung massgebend. Der zulässige Saldo umfasst die laufenden Einnahmen und Ausgaben und die Nettoinvestitionen. Grosse Investitionsprojekte und Zahlungsspitzen können dazu führen, dass andere Ausgaben im Rahmen des zulässigen Ausgabenplafonds verdrängt werden und es in der Aufgabenerfüllung zu unerwünschten Einschränkungen und Schwankungen kommt. Ausserdem besteht die Gefahr, dass zu wenig in den Bau und Unterhalt der Infrastruktur investiert wird. Bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wird dieser Effekt mit der Führung von Sonderrechnungen umgangen, die mit regelmässigen Einlagen und teilweise - unter Umgehung der Schuldenbremse - mit ausserordentlichen Einlagen alimentiert werden.</p><p>Wird die Schuldenbremse hingegen auf der Basis der Erfolgsrechnung berechnet, fliessen anstelle der Investitionen die ordentlichen Abschreibungen in den zulässigen Saldo ein. Da die Abschreibungen den Wertverzehr von Investitionsgütern über die Nutzungsdauer abbilden, weisen sie einen stabileren Verlauf auf als die Investitionen. Dadurch erfolgt auch eine bessere Verteilung der finanziellen Belastung von Investitionen auf diejenigen Generationen, welche die Investitionsgüter nutzen.</p><p>Die Führung der Sonderrechnungen ausserhalb der Bundesrechnung und der Schuldenbremse kann die Wirkungsweise der Schuldenbremse beeinträchtigen, indem der Rechnungssaldo des Bundes aus konjunktureller Sicht zu hoch oder zu tief ausfällt. Sonderrechnungen beeinträchtigen ausserdem die Transparenz der Rechnungslegung. So kann heute kaum festgestellt werden, wie hoch die gesamten Investitionen und Investitionsbeiträge des Bundes sind. Zur Verbesserung der Transparenz und der Wirksamkeit der Schuldenbremse ist es deshalb notwendig, die Sonderrechnungen mit der Bundesrechnung zu konsolidieren und der Schuldenbremse zu unterstellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Schuldenbremse vom 5. Juli 2000 begründet, wieso er die Finanzierungsrechnung und nicht die Erfolgsrechnung als Steuerungsgrösse der Schuldenbremse ausgewählt hat. Demnach hätte ein Wechsel der Steuerungsgrösse nebst Vorteilen auch bedeutende Nachteile zur Folge. Der Bundesrat ist trotzdem bereit, auf der Basis der Erfahrungen aus jüngerer Zeit die gestellten Fragen bei der Erfüllung des Postulates Graber Jean-Pierre 10.4022 vertieft zu untersuchen und die Erkenntnisse in den entsprechenden Bericht einfliessen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. Bei der Schuldenbremse wird der zulässige konjunkturelle Saldo auf der Basis des ordentlichen Ertrags (statt der ordentlichen Einnahmen) berechnet und bezieht sich auf das ordentliche Ergebnis der Erfolgsrechnung (statt das ordentliche Ergebnis der Finanzierungsrechnung).</p><p>2. Die Sonderrechnungen werden in den Geltungsbereich der Schuldenbremse einbezogen und zu diesem Zweck mit der Bundesrechnung konsolidiert.</p>
    • Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung

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