AHV-Schuldenbremse rasch einführen

ShortId
12.3553
Id
20123553
Updated
28.07.2023 15:11
Language
de
Title
AHV-Schuldenbremse rasch einführen
AdditionalIndexing
28;Schuldenbremse;Verschuldung;AHV;AHV-Revision
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L04K11080305, Schuldenbremse
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L06K010401010103, AHV-Revision
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wurde von den Räten bereits beauftragt, in der nächsten AHV-Revision zwingend eine Fiskalregel vorzusehen (vgl. Motion 11.3113). In seinen Jahreszielen 2012 wollte der Bundesrat prüfen, ob ein Interventionsmechanismus bei der AHV bereits vor der grossen Reform eingeführt werden sollte. Nun hat sich der Bundesrat in der Fragestunde dagegen geäussert. Bis die AHV aufgrund der zunehmenden Alterung und der demografischen Entwicklung rote Zahlen schreibt, dauert es noch ungefähr zehn Jahre. Im Gegensatz zur andauernden Reform der Invalidenversicherung besteht bei der AHV noch Zeit, Reformen in Angriff zu nehmen, bevor diese wichtige Sozialversicherung defizitär wird. Die AHV-Revision wird im Parlament viel Zeit in Anspruch nehmen. Je länger abgewartet wird, desto schmerzhafter werden die Einschnitte für alle sein (Bildung, Sicherheit, Familienzulagen, höhere Lohnabzüge, deutlich höheres Rentenalter). Im Falle einer erneuten politischen Blockade und Ablehnung der AHV-Revision würde ein automatischer Korrekturmechanismus in Form einer Schuldenbremse verhindern, dass Schuldenberge angehäuft werden. Im Sinne einer weitsichtigen Politik ist die möglichst rasche Einführung einer AHV-Schuldenbremse dringend notwendig.</p>
  • <p>Gemäss den aktuellen Finanzierungsszenarien wird die finanzielle Konsolidierung der AHV um das Jahr 2020 erforderlich sein. Deshalb sieht der Bundesrat in der Legislaturplanung 2011-2015 vor, dem Parlament Reformmassnahmen zu unterbreiten, die spätestens auf diesen Zeitpunkt hin wirksam werden. Diesem Ziel entsprechend wird der Bundesrat die Eckwerte der Reform der Altersvorsorge, welche er gemäss seiner Antwort auf die Frage Cassis 12.5248 gesamtheitlich und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeit von erster und zweiter Säule angehen will, bis Ende dieses Jahres festlegen. Ein Element dieser Eckwerte wird auch die Einführung einer Fiskalregel bilden, wie dies übrigens bereits mit der überwiesenen Motion Luginbühl 11.3113 verlangt wird.</p><p>Im Rahmen der Festlegung der Eckwerte wird der Bundesrat in Kenntnis aller Umstände entscheiden, ob und wieweit einzelne Reformelemente zu einer Gesamtvorlage zusammengelegt oder separat und in zeitlicher Hinsicht gestaffelt realisiert werden sollen. Ein zeitliches Vorziehen einer Fiskalregel ist dabei nicht ausgeschlossen, doch muss sich der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt diesbezüglich noch alle Möglichkeiten offenhalten. Die Unterbreitung einer separaten Vorlage zur Einführung einer Fiskalregel bis Ende 2012 lehnt der Bundesrat deshalb ab, dies ganz abgesehen davon, dass dies angesichts der erforderlichen Verfahren schon allein aus zeitlichen Gründen nicht möglich wäre. Zudem wäre die Beschränkung auf die Vorgaben der Regelung der 11. AHV-Revision für den Bundesrat zu eng.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2012 dem Parlament eine von der AHV-Revision separate Vorlage zu unterbreiten, welche die Einführung einer Schuldenbremse für die AHV vorsieht. Diese Schuldenbremse soll nach den Vorgaben der in der 11. AHV-Revision vorgesehenen Fiskalregel ausgestaltet sein.</p>
  • AHV-Schuldenbremse rasch einführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wurde von den Räten bereits beauftragt, in der nächsten AHV-Revision zwingend eine Fiskalregel vorzusehen (vgl. Motion 11.3113). In seinen Jahreszielen 2012 wollte der Bundesrat prüfen, ob ein Interventionsmechanismus bei der AHV bereits vor der grossen Reform eingeführt werden sollte. Nun hat sich der Bundesrat in der Fragestunde dagegen geäussert. Bis die AHV aufgrund der zunehmenden Alterung und der demografischen Entwicklung rote Zahlen schreibt, dauert es noch ungefähr zehn Jahre. Im Gegensatz zur andauernden Reform der Invalidenversicherung besteht bei der AHV noch Zeit, Reformen in Angriff zu nehmen, bevor diese wichtige Sozialversicherung defizitär wird. Die AHV-Revision wird im Parlament viel Zeit in Anspruch nehmen. Je länger abgewartet wird, desto schmerzhafter werden die Einschnitte für alle sein (Bildung, Sicherheit, Familienzulagen, höhere Lohnabzüge, deutlich höheres Rentenalter). Im Falle einer erneuten politischen Blockade und Ablehnung der AHV-Revision würde ein automatischer Korrekturmechanismus in Form einer Schuldenbremse verhindern, dass Schuldenberge angehäuft werden. Im Sinne einer weitsichtigen Politik ist die möglichst rasche Einführung einer AHV-Schuldenbremse dringend notwendig.</p>
    • <p>Gemäss den aktuellen Finanzierungsszenarien wird die finanzielle Konsolidierung der AHV um das Jahr 2020 erforderlich sein. Deshalb sieht der Bundesrat in der Legislaturplanung 2011-2015 vor, dem Parlament Reformmassnahmen zu unterbreiten, die spätestens auf diesen Zeitpunkt hin wirksam werden. Diesem Ziel entsprechend wird der Bundesrat die Eckwerte der Reform der Altersvorsorge, welche er gemäss seiner Antwort auf die Frage Cassis 12.5248 gesamtheitlich und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeit von erster und zweiter Säule angehen will, bis Ende dieses Jahres festlegen. Ein Element dieser Eckwerte wird auch die Einführung einer Fiskalregel bilden, wie dies übrigens bereits mit der überwiesenen Motion Luginbühl 11.3113 verlangt wird.</p><p>Im Rahmen der Festlegung der Eckwerte wird der Bundesrat in Kenntnis aller Umstände entscheiden, ob und wieweit einzelne Reformelemente zu einer Gesamtvorlage zusammengelegt oder separat und in zeitlicher Hinsicht gestaffelt realisiert werden sollen. Ein zeitliches Vorziehen einer Fiskalregel ist dabei nicht ausgeschlossen, doch muss sich der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt diesbezüglich noch alle Möglichkeiten offenhalten. Die Unterbreitung einer separaten Vorlage zur Einführung einer Fiskalregel bis Ende 2012 lehnt der Bundesrat deshalb ab, dies ganz abgesehen davon, dass dies angesichts der erforderlichen Verfahren schon allein aus zeitlichen Gründen nicht möglich wäre. Zudem wäre die Beschränkung auf die Vorgaben der Regelung der 11. AHV-Revision für den Bundesrat zu eng.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2012 dem Parlament eine von der AHV-Revision separate Vorlage zu unterbreiten, welche die Einführung einer Schuldenbremse für die AHV vorsieht. Diese Schuldenbremse soll nach den Vorgaben der in der 11. AHV-Revision vorgesehenen Fiskalregel ausgestaltet sein.</p>
    • AHV-Schuldenbremse rasch einführen

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