Keine Ungleichbehandlung bei den Steuern zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren mit Kindern
- ShortId
-
12.3556
- Id
-
20123556
- Updated
-
28.07.2023 15:05
- Language
-
de
- Title
-
Keine Ungleichbehandlung bei den Steuern zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren mit Kindern
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Individualbesteuerung;Familienbesteuerung;Konkubinat;Steuer natürlicher Personen;Kind;Gleichbehandlung;Ehepaarbesteuerung
- 1
-
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L05K1107040302, Individualbesteuerung
- L04K01030504, Konkubinat
- L05K1107040301, Familienbesteuerung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1107040303, Ehepaarbesteuerung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K0107010205, Kind
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei Ehepaaren werden die Einkommen zusammengezählt - sie kommen so in eine höhere Progressionsstufe und werden stärker besteuert als Konkubinatspaare. Diese Ungleichbehandlung wird zwar durch Ehegatten-und Zweiverdienerabzug sowie Elterntarif korrigiert - aber nur unvollständig.</p><p>Mit Kindern werden Verheiratete in zweierlei Hinsicht noch stärker benachteiligt:</p><p>Derjenige Konkubinatspartner, der mehr verdient, kann seiner Partnerin für minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen überweisen, die er von den Steuern abziehen kann, auch wenn das Paar mit den gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt lebt. Sie muss dann die Alimente zwar ihrerseits in der Steuererklärung deklarieren, kann aber Kinderabzüge, Fremdbetreuungsabzug sowie den Versicherungs- und Sparzinsenabzug für die Kinder geltend machen. Und sie wird wie Verheiratete mit Kindern nach dem tiefen Elterntarif besteuert.</p><p>Bei volljährigen Kindern kann im Konkubinat durch einen Elternteil der Kinderabzug und durch den anderen Elternteil der Unterstützungsbeitrag geltend gemacht werden, wo andererseits Verheiratete nur den Kinderabzug geltend machen können.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine nächste Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung angekündigt. Ziel dieser Reform ist es, möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelationen zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren sowie zwischen Ein- und Zweiverdiener-Ehepaaren zu erreichen. Er hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Einerseits sollen Ehepaare nicht stärker besteuert werden als Konkubinatspaare. Andererseits sollen Einverdiener-Ehepaare nur insoweit stärker als Zweiverdiener-Ehepaare belastet werden, als es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren und die unausgewogenen Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren.</p><p>Das bereits angekündigte Reformprojekt des Bundesrates steht damit im Einklang mit der Stossrichtung der vorliegenden Motion. Der Bundesrat verfolgt indessen einen umfassenderen Ansatz, der sich nicht auf die Gleichbehandlung von Paaren mit Kindern beschränkt. Die konkreten Massnahmen der Reform werden mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom Bundesrat definiert werden. Eine Erhöhung des Verheiratetenabzugs steht dabei nicht im Vordergrund, da sich andere Massnahmen als zielgerichteter erweisen dürften. Dabei wird insbesondere auch den finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Kantonen Rechnung zu tragen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Ungleichbehandlung zwischen Verheirateten mit Kindern und Konkubinatspaaren mit Kindern aufgrund der höheren Abzugsmöglichkeiten (Unterhaltsbeiträge bei Minderjährigen und Unterstützungsabzug bei Volljährigen) bei Konkubinatspaaren behebt. Die Korrektur soll über eine Anpassung bei Verheirateten, z. B. angemessene Erhöhung des Verheiratetenabzugs, erfolgen.</p>
- Keine Ungleichbehandlung bei den Steuern zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren mit Kindern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei Ehepaaren werden die Einkommen zusammengezählt - sie kommen so in eine höhere Progressionsstufe und werden stärker besteuert als Konkubinatspaare. Diese Ungleichbehandlung wird zwar durch Ehegatten-und Zweiverdienerabzug sowie Elterntarif korrigiert - aber nur unvollständig.</p><p>Mit Kindern werden Verheiratete in zweierlei Hinsicht noch stärker benachteiligt:</p><p>Derjenige Konkubinatspartner, der mehr verdient, kann seiner Partnerin für minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen überweisen, die er von den Steuern abziehen kann, auch wenn das Paar mit den gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt lebt. Sie muss dann die Alimente zwar ihrerseits in der Steuererklärung deklarieren, kann aber Kinderabzüge, Fremdbetreuungsabzug sowie den Versicherungs- und Sparzinsenabzug für die Kinder geltend machen. Und sie wird wie Verheiratete mit Kindern nach dem tiefen Elterntarif besteuert.</p><p>Bei volljährigen Kindern kann im Konkubinat durch einen Elternteil der Kinderabzug und durch den anderen Elternteil der Unterstützungsbeitrag geltend gemacht werden, wo andererseits Verheiratete nur den Kinderabzug geltend machen können.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine nächste Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung angekündigt. Ziel dieser Reform ist es, möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelationen zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren sowie zwischen Ein- und Zweiverdiener-Ehepaaren zu erreichen. Er hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Einerseits sollen Ehepaare nicht stärker besteuert werden als Konkubinatspaare. Andererseits sollen Einverdiener-Ehepaare nur insoweit stärker als Zweiverdiener-Ehepaare belastet werden, als es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren und die unausgewogenen Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren.</p><p>Das bereits angekündigte Reformprojekt des Bundesrates steht damit im Einklang mit der Stossrichtung der vorliegenden Motion. Der Bundesrat verfolgt indessen einen umfassenderen Ansatz, der sich nicht auf die Gleichbehandlung von Paaren mit Kindern beschränkt. Die konkreten Massnahmen der Reform werden mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom Bundesrat definiert werden. Eine Erhöhung des Verheiratetenabzugs steht dabei nicht im Vordergrund, da sich andere Massnahmen als zielgerichteter erweisen dürften. Dabei wird insbesondere auch den finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Kantonen Rechnung zu tragen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Ungleichbehandlung zwischen Verheirateten mit Kindern und Konkubinatspaaren mit Kindern aufgrund der höheren Abzugsmöglichkeiten (Unterhaltsbeiträge bei Minderjährigen und Unterstützungsabzug bei Volljährigen) bei Konkubinatspaaren behebt. Die Korrektur soll über eine Anpassung bei Verheirateten, z. B. angemessene Erhöhung des Verheiratetenabzugs, erfolgen.</p>
- Keine Ungleichbehandlung bei den Steuern zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren mit Kindern
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