Vaterschaftsurlaub

ShortId
12.3565
Id
20123565
Updated
28.07.2023 10:18
Language
de
Title
Vaterschaftsurlaub
AdditionalIndexing
28;Geburt;Familienpolitik;Vaterschaftsurlaub
1
  • L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
  • L06K010703040102, Geburt
  • L04K01030304, Familienpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mutter erhält zurzeit 14 Wochen bzw. 98 Tage bezahlten Urlaub (was noch erhöht werden könnte) und eine Entschädigung in der Höhe von mindestens 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens, so wie es im Erwerbsersatzgesetz vorgesehen ist. Der Vater hat nur Anspruch auf einen einzigen Tag, einen "üblichen freien Tag", d. h. also Sonderurlaub, den er nimmt, um persönliche Angelegenheiten zu erledigen, wie bei einem Umzug oder einem Zahnarztbesuch. Die Geburt eines Kindes ist in der Gesetzgebung nicht einmal erwähnt. Frauen hingegen können sich gemäss den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes ("Mutterschaftsurlaub") von den Folgen einer Geburt erholen. Dieser bezahlte Urlaub erfüllt auch andere Ziele, wie z. B. in aller Ruhe das Stillen anzufangen - wenn es ihr Wunsch ist - und eine enge Beziehung zu dem Kind aufzubauen, die für die Gesundheit des Neugeborenen unabdingbar ist. Für den Vater hat es keine physischen Folgen, wenn er Vater wird. Diese biologische Tatsache kann die zentrale Bedeutung, die es für ihn hat, ein Band zu seinem Kind knüpfen zu können, aber nicht schmälern. Dies ist umso wichtiger, als er sein Kind nicht "unter dem Herzen getragen" hat. Um sich als Vater zu fühlen und eine Beziehung zu dem Neugeborenen aufzubauen, braucht er Zeit. Diese wäre dadurch garantiert, dass er in den ersten 10 Tagen nach der Geburt seines Kindes 5 Urlaubstage nehmen muss. Dieser bezahlte Vaterschaftsurlaub würde es ihm ausserdem erlauben, die "Logistik" in seinem Heim sicherzustellen, insbesondere wenn er bereits andere Kinder hat. Die weiteren 15 Tage, die in den 6 Monaten nach der Geburt zu beziehen sind, würden es ihm erlauben, seine Anwesenheit auf die Bedürfnisse seiner Familie und die beruflichen Verpflichtungen auszurichten.</p>
  • <p>Der Bundesrat erarbeitet derzeit einen Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz 11.3492, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge", welches die Prüfung eines Elternurlaubes verlangt, der über individuelles Sparen finanziert wird. Wie in seiner Antwort auf das genannte Postulat erwähnt, wird der Bundesrat die Gelegenheit nutzen, die verschiedenen Modelle eines Elternurlaubes miteinander zu vergleichen. Dabei berücksichtigt er auch das Modell, das über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft abgewickelt wird. Aufgrund der Resultate dieser Untersuchung wird der Bundesrat das weitere Vorgehen in Sachen Elternzeit oder Vaterschaftsurlaub festlegen. Der Bundesrat hält es deshalb für verfrüht, sich bereits jetzt für das in der Motion vorgeschlagene Modell zu entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Männer nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub haben, um für das gute Funktionieren des Haushalts und die Betreuung ihrer anderen Kinder zu sorgen sowie der Partnerin und dem Neugeborenen die notwendige Pflege zukommen zu lassen. Von diesen 20 Tagen sind 5 obligatorisch in den ersten 10 Tagen nach der Geburt des Kindes zu beziehen, die restlichen können nach Absprache mit dem Arbeitgeber in den 6 Monaten nach der Geburt genommen werden.</p>
  • Vaterschaftsurlaub
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mutter erhält zurzeit 14 Wochen bzw. 98 Tage bezahlten Urlaub (was noch erhöht werden könnte) und eine Entschädigung in der Höhe von mindestens 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens, so wie es im Erwerbsersatzgesetz vorgesehen ist. Der Vater hat nur Anspruch auf einen einzigen Tag, einen "üblichen freien Tag", d. h. also Sonderurlaub, den er nimmt, um persönliche Angelegenheiten zu erledigen, wie bei einem Umzug oder einem Zahnarztbesuch. Die Geburt eines Kindes ist in der Gesetzgebung nicht einmal erwähnt. Frauen hingegen können sich gemäss den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes ("Mutterschaftsurlaub") von den Folgen einer Geburt erholen. Dieser bezahlte Urlaub erfüllt auch andere Ziele, wie z. B. in aller Ruhe das Stillen anzufangen - wenn es ihr Wunsch ist - und eine enge Beziehung zu dem Kind aufzubauen, die für die Gesundheit des Neugeborenen unabdingbar ist. Für den Vater hat es keine physischen Folgen, wenn er Vater wird. Diese biologische Tatsache kann die zentrale Bedeutung, die es für ihn hat, ein Band zu seinem Kind knüpfen zu können, aber nicht schmälern. Dies ist umso wichtiger, als er sein Kind nicht "unter dem Herzen getragen" hat. Um sich als Vater zu fühlen und eine Beziehung zu dem Neugeborenen aufzubauen, braucht er Zeit. Diese wäre dadurch garantiert, dass er in den ersten 10 Tagen nach der Geburt seines Kindes 5 Urlaubstage nehmen muss. Dieser bezahlte Vaterschaftsurlaub würde es ihm ausserdem erlauben, die "Logistik" in seinem Heim sicherzustellen, insbesondere wenn er bereits andere Kinder hat. Die weiteren 15 Tage, die in den 6 Monaten nach der Geburt zu beziehen sind, würden es ihm erlauben, seine Anwesenheit auf die Bedürfnisse seiner Familie und die beruflichen Verpflichtungen auszurichten.</p>
    • <p>Der Bundesrat erarbeitet derzeit einen Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz 11.3492, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge", welches die Prüfung eines Elternurlaubes verlangt, der über individuelles Sparen finanziert wird. Wie in seiner Antwort auf das genannte Postulat erwähnt, wird der Bundesrat die Gelegenheit nutzen, die verschiedenen Modelle eines Elternurlaubes miteinander zu vergleichen. Dabei berücksichtigt er auch das Modell, das über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft abgewickelt wird. Aufgrund der Resultate dieser Untersuchung wird der Bundesrat das weitere Vorgehen in Sachen Elternzeit oder Vaterschaftsurlaub festlegen. Der Bundesrat hält es deshalb für verfrüht, sich bereits jetzt für das in der Motion vorgeschlagene Modell zu entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Männer nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub haben, um für das gute Funktionieren des Haushalts und die Betreuung ihrer anderen Kinder zu sorgen sowie der Partnerin und dem Neugeborenen die notwendige Pflege zukommen zu lassen. Von diesen 20 Tagen sind 5 obligatorisch in den ersten 10 Tagen nach der Geburt des Kindes zu beziehen, die restlichen können nach Absprache mit dem Arbeitgeber in den 6 Monaten nach der Geburt genommen werden.</p>
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