Zuschlagskriterien für öffentliche Beschaffungen verschärfen
- ShortId
-
12.3567
- Id
-
20123567
- Updated
-
27.07.2023 21:44
- Language
-
de
- Title
-
Zuschlagskriterien für öffentliche Beschaffungen verschärfen
- AdditionalIndexing
-
15;ausländisches Unternehmen;Wettbewerbsbeschränkung;Partnergesellschaft;Submissionswesen;Markt;Bauindustrie;Wettbewerbsfähigkeit;Erhaltung von Arbeitsplätzen
- 1
-
- L04K07010307, Markt
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K07050303, Bauindustrie
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L06K070304010204, Partnergesellschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Baugewerbe sehen sich die Schweizer Unternehmen einer zunehmenden Konkurrenz aus dem Ausland ausgesetzt. Die Unternehmen, die in unserem Land angesiedelt sind und hier viele Arbeitsplätze schaffen, müssen mitansehen, wie in zunehmendem Masse Aufträge ans Ausland weitergegeben werden. Die ausländischen Generalunternehmer operieren in ihren Offerten immer mehr mit dieser Art von Baunebengewerbe. Zahlreiche Schweizer Unternehmen verlieren dadurch Marktanteile; dies zeigen etwa die Importzahlen für Türen, Fenster, Rahmen, Verkleidungen oder Türschwellen aus Plastik. Dieser Trend wird durch die aktuelle Frankenstärke noch gefördert.</p><p>Ich fordere den Bundesrat deshalb auf, über die für öffentliche Beschaffungen zuständigen Stellen - die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes und die Beschaffungskommission des Bundes - darauf hinzuwirken, dass die Departemente und die Bundesämter unter Beachtung der Bestimmungen des Rechtes über die öffentliche Beschaffung in erster Linie Schweizer Unternehmen in Betracht ziehen. So könnten die Auftraggeberinnen Aufträge, die unterhalb der WTO-Schwellenwerte liegen oder die unter die Bagatellklausel fallen, an schweizerische Unternehmen vergeben. Die Formulierung geeigneter Kriterien für das Vergabeverfahren könnte die Chancen für Schweizer Unternehmen ebenfalls erhöhen. Die Kantone und die Gemeinden sollten eingeladen werden, analoge Anstrengungen zu unternehmen.</p>
- <p>Die Zielsetzungen des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) sind:</p><p>- die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen transparent zu gestalten;</p><p>- den Wettbewerb unter den Anbietern und Anbieterinnen zu stärken;</p><p>- den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern und</p><p>- die Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen zu gewährleisten.</p><p>Dem Bundesrat ist die Wertschöpfung in der Schweiz ein wichtiges Anliegen. Ein zentraler Pfeiler der Wertschöpfung ist dabei die Bereitschaft der Schweiz zum grenzüberschreitenden Austausch. Denn der mit den verschiedenen Beschaffungsabkommen für die Schweiz erschlossene ausländische Markt (z. B. EU: 550 Milliarden Franken; USA: 340 Milliarden Franken; Japan: 120 Milliarden Franken) ist bedeutend grösser als der schweizerische (rund 6 Milliarden Franken). Somit ist dieser ausländische Markt für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in der Schweiz von hoher Relevanz.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es im Interesse der schweizerischen Unternehmen, den Marktzugang zu den ausländischen Beschaffungsmärkten so weit wie möglich zu öffnen. Dies bedingt aber, dass auch die Schweiz an der bisherigen Gleichbehandlung der inländischen und der ausländischen Anbieter und Anbieterinnen festhält. Andernfalls würde der Marktzugang schweizerischer Anbieter und Anbieterinnen im Ausland gefährdet werden.</p><p>Der Bundesrat setzt sich im Übrigen auf der multilateralen Ebene mit konkreten Vorschlägen dafür ein, dass gerade den kleineren und mittleren Unternehmen der Zugang zu den Beschaffungsmärkten erleichtert wird.</p><p>Schliesslich zeigen die verfügbaren Statistiken, dass die meisten Aufträge über und unter den massgebenden Schwellenwerten der internationalen Beschaffungsabkommen an Anbieter aus dem Inland vergeben werden. Insoweit wird dem Anliegen des Motionärs bereits heute Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für öffentliche Beschaffungen zuständigen Stellen anzuweisen, während der ganzen Dauer eines Vergabeverfahrens den Interessen unserer Wirtschaft Rechnung zu tragen, die in unserem Land Arbeitsplätze schafft.</p>
- Zuschlagskriterien für öffentliche Beschaffungen verschärfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Baugewerbe sehen sich die Schweizer Unternehmen einer zunehmenden Konkurrenz aus dem Ausland ausgesetzt. Die Unternehmen, die in unserem Land angesiedelt sind und hier viele Arbeitsplätze schaffen, müssen mitansehen, wie in zunehmendem Masse Aufträge ans Ausland weitergegeben werden. Die ausländischen Generalunternehmer operieren in ihren Offerten immer mehr mit dieser Art von Baunebengewerbe. Zahlreiche Schweizer Unternehmen verlieren dadurch Marktanteile; dies zeigen etwa die Importzahlen für Türen, Fenster, Rahmen, Verkleidungen oder Türschwellen aus Plastik. Dieser Trend wird durch die aktuelle Frankenstärke noch gefördert.</p><p>Ich fordere den Bundesrat deshalb auf, über die für öffentliche Beschaffungen zuständigen Stellen - die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes und die Beschaffungskommission des Bundes - darauf hinzuwirken, dass die Departemente und die Bundesämter unter Beachtung der Bestimmungen des Rechtes über die öffentliche Beschaffung in erster Linie Schweizer Unternehmen in Betracht ziehen. So könnten die Auftraggeberinnen Aufträge, die unterhalb der WTO-Schwellenwerte liegen oder die unter die Bagatellklausel fallen, an schweizerische Unternehmen vergeben. Die Formulierung geeigneter Kriterien für das Vergabeverfahren könnte die Chancen für Schweizer Unternehmen ebenfalls erhöhen. Die Kantone und die Gemeinden sollten eingeladen werden, analoge Anstrengungen zu unternehmen.</p>
- <p>Die Zielsetzungen des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) sind:</p><p>- die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen transparent zu gestalten;</p><p>- den Wettbewerb unter den Anbietern und Anbieterinnen zu stärken;</p><p>- den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern und</p><p>- die Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen zu gewährleisten.</p><p>Dem Bundesrat ist die Wertschöpfung in der Schweiz ein wichtiges Anliegen. Ein zentraler Pfeiler der Wertschöpfung ist dabei die Bereitschaft der Schweiz zum grenzüberschreitenden Austausch. Denn der mit den verschiedenen Beschaffungsabkommen für die Schweiz erschlossene ausländische Markt (z. B. EU: 550 Milliarden Franken; USA: 340 Milliarden Franken; Japan: 120 Milliarden Franken) ist bedeutend grösser als der schweizerische (rund 6 Milliarden Franken). Somit ist dieser ausländische Markt für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in der Schweiz von hoher Relevanz.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es im Interesse der schweizerischen Unternehmen, den Marktzugang zu den ausländischen Beschaffungsmärkten so weit wie möglich zu öffnen. Dies bedingt aber, dass auch die Schweiz an der bisherigen Gleichbehandlung der inländischen und der ausländischen Anbieter und Anbieterinnen festhält. Andernfalls würde der Marktzugang schweizerischer Anbieter und Anbieterinnen im Ausland gefährdet werden.</p><p>Der Bundesrat setzt sich im Übrigen auf der multilateralen Ebene mit konkreten Vorschlägen dafür ein, dass gerade den kleineren und mittleren Unternehmen der Zugang zu den Beschaffungsmärkten erleichtert wird.</p><p>Schliesslich zeigen die verfügbaren Statistiken, dass die meisten Aufträge über und unter den massgebenden Schwellenwerten der internationalen Beschaffungsabkommen an Anbieter aus dem Inland vergeben werden. Insoweit wird dem Anliegen des Motionärs bereits heute Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für öffentliche Beschaffungen zuständigen Stellen anzuweisen, während der ganzen Dauer eines Vergabeverfahrens den Interessen unserer Wirtschaft Rechnung zu tragen, die in unserem Land Arbeitsplätze schafft.</p>
- Zuschlagskriterien für öffentliche Beschaffungen verschärfen
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