Wirkliche Kompetenzen für das EBG

ShortId
12.3569
Id
20123569
Updated
14.11.2025 08:18
Language
de
Title
Wirkliche Kompetenzen für das EBG
AdditionalIndexing
12;Gleichstellung von Mann und Frau;Aktionsprogramm;Kompetenzregelung;Vollzug von Beschlüssen;Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
1
  • L04K08040108, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesversammlung hat entschieden, eine neue Leitlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau in das Legislaturprogramm 2011-2015 aufzunehmen (Abschnitt 7a, Art. 27a und 27b; Ziele 27 und 28). Zur Verbesserung der Chancengleichheit wurden Massnahmen beschlossen zur Förderung der Lohngleichheit, zum Ausbau der Vertretung der Frauen in Verwaltungsräten, in den Kaderposition der Verwaltung, in den vom Bund gehaltenen oder mit dem Bund verbundenen Unternehmen, zur Prävention der häuslichen Gewalt und zugunsten einer Erhöhung des Frauenanteils in den Mint-Fächern (Massnahmen 90-94).</p><p>Ich begrüsse diesen Entscheid der eidgenössischen Räte; nun geht es um die Sicherstellung der Umsetzung, der Koordination, der Steuerung und der Kontrolle dieser Massnahmen und Ziele. Denn diese tangieren mehrere Departemente und Ämter (Seco, EJPD, EBG, EPA, SBF). Eine Querschnittanalyse drängt sich damit auf.</p><p>Der Cedaw-Ausschuss (Cedaw = Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) hat in seinem Bericht von 2009 über die Schweiz auf den Mangel an Koordination im staatlichen Handeln hingewiesen. Er empfahl eine kohärente, wirksame und einheitliche Umsetzung der Cedaw-Konvention auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Dazu sollte die Koordination zwischen allen Strukturen und allen einschlägigen institutionellen Mechanismen verstärkt werden. Dies insbesondere durch die Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Bundesebene.</p><p>Das EBG kann eine solche Koordinationsfunktion nur wahrnehmen, wenn man es mit zusätzlichen Ressourcen ausstattet. Werden ihm diese zusätzlichen Ressourcen nicht zugestanden, so kann es die gesetzlichen Aufgaben (Information und Sensibilisierung, Art. 16 des Gleichstellungsgesetzes; Gewährleisten der Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen, Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen) und die Aufgaben, die ihm der Bundesrat übertragen hat (Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt), ab 2013 nicht mehr ausreichend erfüllen. Mit dieser Motion verlange ich, dass das EBG gestärkt wird und zu einer Stelle gemacht wird, die die Massnahmen zur Chancengleichheit im Hinblick auf die Erreichung der Legislaturziele 2012-2015 steuern und über alle Departemente und Ämter hinweg koordinieren kann. Eine Kostenabschätzung und eine Evaluation der Ergebnisse am Ende der Legislatur sind erwünscht. </p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass es für die Umsetzung der Leitlinie 7 der Legislaturplanung 2011-2015 betreffend die Gleichstellung von Frau und Mann einer verstärkten Koordination der zuständigen Departemente und Bundesstellen bedarf. Dabei geht es auch um die Begleitung der Umsetzung der verschiedenen Massnahmen. Ziel eines solchen Vorgehens soll sein, die Wirksamkeit und Kohärenz der Gleichstellungspolitik des Bundes zu stärken. Da das EBG als Bundesamt den gesetzlichen Auftrag hat, die Gleichstellung beider Geschlechter in allen Lebensbereichen zu fördern, ist es das geeignete Amt, um diese Koordination sicherzustellen. Der Bundesrat ist daher gewillt, dem EBG die Kompetenz zur Ausübung dieser übergeordneten Koordinationsfunktion zu erteilen und zu prüfen, ob dafür weitere personelle Ressourcen notwendig sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) mit den Koordinations- und Steuerungskompetenzen auszustatten, die es braucht, um die Ziele des Legislaturprogramms 2011-2015 zu erreichen.</p>
  • Wirkliche Kompetenzen für das EBG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesversammlung hat entschieden, eine neue Leitlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau in das Legislaturprogramm 2011-2015 aufzunehmen (Abschnitt 7a, Art. 27a und 27b; Ziele 27 und 28). Zur Verbesserung der Chancengleichheit wurden Massnahmen beschlossen zur Förderung der Lohngleichheit, zum Ausbau der Vertretung der Frauen in Verwaltungsräten, in den Kaderposition der Verwaltung, in den vom Bund gehaltenen oder mit dem Bund verbundenen Unternehmen, zur Prävention der häuslichen Gewalt und zugunsten einer Erhöhung des Frauenanteils in den Mint-Fächern (Massnahmen 90-94).</p><p>Ich begrüsse diesen Entscheid der eidgenössischen Räte; nun geht es um die Sicherstellung der Umsetzung, der Koordination, der Steuerung und der Kontrolle dieser Massnahmen und Ziele. Denn diese tangieren mehrere Departemente und Ämter (Seco, EJPD, EBG, EPA, SBF). Eine Querschnittanalyse drängt sich damit auf.</p><p>Der Cedaw-Ausschuss (Cedaw = Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) hat in seinem Bericht von 2009 über die Schweiz auf den Mangel an Koordination im staatlichen Handeln hingewiesen. Er empfahl eine kohärente, wirksame und einheitliche Umsetzung der Cedaw-Konvention auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Dazu sollte die Koordination zwischen allen Strukturen und allen einschlägigen institutionellen Mechanismen verstärkt werden. Dies insbesondere durch die Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Bundesebene.</p><p>Das EBG kann eine solche Koordinationsfunktion nur wahrnehmen, wenn man es mit zusätzlichen Ressourcen ausstattet. Werden ihm diese zusätzlichen Ressourcen nicht zugestanden, so kann es die gesetzlichen Aufgaben (Information und Sensibilisierung, Art. 16 des Gleichstellungsgesetzes; Gewährleisten der Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen, Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen) und die Aufgaben, die ihm der Bundesrat übertragen hat (Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt), ab 2013 nicht mehr ausreichend erfüllen. Mit dieser Motion verlange ich, dass das EBG gestärkt wird und zu einer Stelle gemacht wird, die die Massnahmen zur Chancengleichheit im Hinblick auf die Erreichung der Legislaturziele 2012-2015 steuern und über alle Departemente und Ämter hinweg koordinieren kann. Eine Kostenabschätzung und eine Evaluation der Ergebnisse am Ende der Legislatur sind erwünscht. </p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass es für die Umsetzung der Leitlinie 7 der Legislaturplanung 2011-2015 betreffend die Gleichstellung von Frau und Mann einer verstärkten Koordination der zuständigen Departemente und Bundesstellen bedarf. Dabei geht es auch um die Begleitung der Umsetzung der verschiedenen Massnahmen. Ziel eines solchen Vorgehens soll sein, die Wirksamkeit und Kohärenz der Gleichstellungspolitik des Bundes zu stärken. Da das EBG als Bundesamt den gesetzlichen Auftrag hat, die Gleichstellung beider Geschlechter in allen Lebensbereichen zu fördern, ist es das geeignete Amt, um diese Koordination sicherzustellen. Der Bundesrat ist daher gewillt, dem EBG die Kompetenz zur Ausübung dieser übergeordneten Koordinationsfunktion zu erteilen und zu prüfen, ob dafür weitere personelle Ressourcen notwendig sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) mit den Koordinations- und Steuerungskompetenzen auszustatten, die es braucht, um die Ziele des Legislaturprogramms 2011-2015 zu erreichen.</p>
    • Wirkliche Kompetenzen für das EBG

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