Mietpreiserhöhungen nach Immobilienkäufen von öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen
- ShortId
-
12.3573
- Id
-
20123573
- Updated
-
28.07.2023 11:36
- Language
-
de
- Title
-
Mietpreiserhöhungen nach Immobilienkäufen von öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen
- AdditionalIndexing
-
2846;Landeigentum der öffentlichen Hand;Bodenmarkt;Preissteigerung;SUVA;Mietwohnung;Miete;Bundesbauten;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L06K050701090102, Landeigentum der öffentlichen Hand
- L06K070503030301, Bundesbauten
- L04K01020104, Miete
- L04K01020108, Mietwohnung
- L04K11050502, Preissteigerung
- L05K0104011602, SUVA
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K01020403, Bodenmarkt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Juni 2011 kaufte die Suva das angesprochene Gebäude in Zürich. Für die betroffenen Mieter gelten noch bis September 2013 unveränderte Mietkonditionen. Auf diesen Zeitpunkt wurden die auslaufenden langjährigen Mietverträge neu verhandelt und die unter dem Markt liegenden Mietzinsen an die quartierüblichen Mietwerte angepasst. Die Erhöhungen werden rund das 2 bis 2,25-fache betragen. Mit Rücksicht auf die bevorzugte Lage im Zentrum von Zürich (Nähe Paradeplatz) halten sich die Mieten dennoch im quartierüblichen Rahmen. </p><p>Die Anlage entspricht der Immobilienstrategie der Suva, die letztmals am 6. April 2010 von der Immobilienaufsichtskommission genehmigt worden ist. Dem Verwaltungsrat der Suva obliegt gemäss Artikel 4 des Reglements über die Organisation der Suva vom 14. Juni 2002 (SR 832.207) die Aufgabe, Vorschriften über die Anlage und Bewirtschaftung des Vermögens zu erlassen. Gestützt darauf hat der Verwaltungsrat ein Anlagereglement für das gesamte Finanzanlagevermögen der Suva erlassen, in welchem alle Anlageklassen inklusive Immobilien enthalten sind. Auf dieser Grundlage beschliesst der Verwaltungsausschuss die langfristige Anlagestrategie über jeweils fünf Jahre für die Finanz- und Immobilienanlagen und den jährlichen Anlageplan. Die Immobilienaufsichtskommission wiederum genehmigt in diesem Rahmen die Strategie für die Entwicklung des Immobilienportfolios.</p><p>Das Anlagevermögen der Suva hatte per Ende 2011 einen Marktwert von rund 34 Milliarden Franken, davon sind rund 4 Milliarden Franken Immobiliendirektanlagen in der Schweiz. Die Suva betreibt die Unfallversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (Art. 61 Abs. 2 UVG; SR 832.20). Dementsprechend darf sie ihre Erträge nur zu Zwecken der Versicherung verwenden und keine Gewinne ausschütten. Die Vermögenserträge fliessen in Form einer Verzinsung in der Höhe von 3,25 Prozent praktisch vollständig zurück in das Rentendeckungskapital der gegen 100 000 Renten, welche die Suva ausrichtet. </p><p>Im Interesse einer soliden und diversifizierten Vermögensanlage sowie einer langfristigen Sicherung der Rentendeckungskapitalien ist die Suva auch auf Investitionen im schweizerischen Immobilienmarkt angewiesen. Um als institutioneller Anleger im Wettbewerb gegenüber der Konkurrenz bestehen zu können, muss sie in der Lage bleiben, einerseits marktgerechte Preise bezahlen und andererseits quartierübliche Mietzinsen erheben zu können. </p><p>2.-5. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von vergleichbaren Fällen. Das Geschäft mit nicht betriebsnotwendigen Immobilien durch öffentliche Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates auch nur in einigen Spezialfällen sinnvoll. Insbesondere bei der Suva und bei der Publica ist aber die Vermögensanlage Teil des Grundauftrags. Diese (von den Sozialpartnern kontrollierten) Einheiten können, soweit ihre Anlagestrategie es zulässt, auch direkt in Immobilien investieren. Sie sind bei der Vermögensanlage auf eine marktübliche Rendite angewiesen; ihre Aufgabe ist es, das Kapital der Versicherten gewinnbringend einzusetzen. Bei den SBB besteht der Auftrag gemäss strategischen Zielen des Bundesrates darin, die Bahnhofsareale gezielt weiterzuentwickeln und dabei einen branchenüblichen Gewinn zu erwirtschaften, wobei sie gehalten sind, sich mit den kantonalen und kommunalen Behörden abzustimmen. Schliesslich können auch personalpolitische Gründe für die Haltung von nicht betriebsnotwendigen Immobilien sprechen (Dienstwohnungen). </p><p>Die Unternehmen und Anstalten des Bundes haben nach Auffassung des Bundesrates nicht zur Aufgabe, (preisgünstigen) Wohnraum zu schaffen. Entsprechend erkennt der Bundesrat keinen Bedarf für allgemeine Richtlinien. Soweit die Unternehmen des Bundes über nicht betriebsnotwendige Immobilien verfügen, erwartet der Bundesrat, dass sie sich an ihren Grundauftrag, an das Mietrecht und an ihre besondere Sorgfaltspflicht halten. Er erkennt keine Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall wäre. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die steigenden Mietzinse sind ein immer dringlicheres Thema und für immer mehr Bürgerinnen und Bürger Anlass zur Sorge. Es wird nämlich zunehmend schwieriger, eine Wohnung zu einem moderaten Mietpreis zu finden, insbesondere in den Zentren und Agglomerationen. Unlängst war in den Medien zu lesen, dass die Suva in Zürich eine Liegenschaft gekauft und danach die Mietzinse erhöht habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen Immobilienkauf und die anschliessende Erhöhung der Mietpreise durch die Suva, ein Unternehmen des öffentlichen Rechts, in dessen Verwaltungsrat auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes sitzen? </p><p>2. Sind analoge Fälle anderer öffentlicher oder halböffentlicher Unternehmen bekannt?</p><p>3. Wenn ja, wie stellt sich der Bundesrat zum Kauf von Immobilien, zu den Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und insbesondere zu den Mietpreisen für diese Immobilien?</p><p>4. Gibt es Leitlinien für den Kauf von Immobilien durch öffentliche Unternehmen des Bundes?</p><p>5. Findet der Bundesrat nicht, dass die öffentlichen Unternehmen des Bundes vielmehr in den Bau von preisgünstigem Wohnraum investieren sollten?</p>
- Mietpreiserhöhungen nach Immobilienkäufen von öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Juni 2011 kaufte die Suva das angesprochene Gebäude in Zürich. Für die betroffenen Mieter gelten noch bis September 2013 unveränderte Mietkonditionen. Auf diesen Zeitpunkt wurden die auslaufenden langjährigen Mietverträge neu verhandelt und die unter dem Markt liegenden Mietzinsen an die quartierüblichen Mietwerte angepasst. Die Erhöhungen werden rund das 2 bis 2,25-fache betragen. Mit Rücksicht auf die bevorzugte Lage im Zentrum von Zürich (Nähe Paradeplatz) halten sich die Mieten dennoch im quartierüblichen Rahmen. </p><p>Die Anlage entspricht der Immobilienstrategie der Suva, die letztmals am 6. April 2010 von der Immobilienaufsichtskommission genehmigt worden ist. Dem Verwaltungsrat der Suva obliegt gemäss Artikel 4 des Reglements über die Organisation der Suva vom 14. Juni 2002 (SR 832.207) die Aufgabe, Vorschriften über die Anlage und Bewirtschaftung des Vermögens zu erlassen. Gestützt darauf hat der Verwaltungsrat ein Anlagereglement für das gesamte Finanzanlagevermögen der Suva erlassen, in welchem alle Anlageklassen inklusive Immobilien enthalten sind. Auf dieser Grundlage beschliesst der Verwaltungsausschuss die langfristige Anlagestrategie über jeweils fünf Jahre für die Finanz- und Immobilienanlagen und den jährlichen Anlageplan. Die Immobilienaufsichtskommission wiederum genehmigt in diesem Rahmen die Strategie für die Entwicklung des Immobilienportfolios.</p><p>Das Anlagevermögen der Suva hatte per Ende 2011 einen Marktwert von rund 34 Milliarden Franken, davon sind rund 4 Milliarden Franken Immobiliendirektanlagen in der Schweiz. Die Suva betreibt die Unfallversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (Art. 61 Abs. 2 UVG; SR 832.20). Dementsprechend darf sie ihre Erträge nur zu Zwecken der Versicherung verwenden und keine Gewinne ausschütten. Die Vermögenserträge fliessen in Form einer Verzinsung in der Höhe von 3,25 Prozent praktisch vollständig zurück in das Rentendeckungskapital der gegen 100 000 Renten, welche die Suva ausrichtet. </p><p>Im Interesse einer soliden und diversifizierten Vermögensanlage sowie einer langfristigen Sicherung der Rentendeckungskapitalien ist die Suva auch auf Investitionen im schweizerischen Immobilienmarkt angewiesen. Um als institutioneller Anleger im Wettbewerb gegenüber der Konkurrenz bestehen zu können, muss sie in der Lage bleiben, einerseits marktgerechte Preise bezahlen und andererseits quartierübliche Mietzinsen erheben zu können. </p><p>2.-5. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von vergleichbaren Fällen. Das Geschäft mit nicht betriebsnotwendigen Immobilien durch öffentliche Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates auch nur in einigen Spezialfällen sinnvoll. Insbesondere bei der Suva und bei der Publica ist aber die Vermögensanlage Teil des Grundauftrags. Diese (von den Sozialpartnern kontrollierten) Einheiten können, soweit ihre Anlagestrategie es zulässt, auch direkt in Immobilien investieren. Sie sind bei der Vermögensanlage auf eine marktübliche Rendite angewiesen; ihre Aufgabe ist es, das Kapital der Versicherten gewinnbringend einzusetzen. Bei den SBB besteht der Auftrag gemäss strategischen Zielen des Bundesrates darin, die Bahnhofsareale gezielt weiterzuentwickeln und dabei einen branchenüblichen Gewinn zu erwirtschaften, wobei sie gehalten sind, sich mit den kantonalen und kommunalen Behörden abzustimmen. Schliesslich können auch personalpolitische Gründe für die Haltung von nicht betriebsnotwendigen Immobilien sprechen (Dienstwohnungen). </p><p>Die Unternehmen und Anstalten des Bundes haben nach Auffassung des Bundesrates nicht zur Aufgabe, (preisgünstigen) Wohnraum zu schaffen. Entsprechend erkennt der Bundesrat keinen Bedarf für allgemeine Richtlinien. Soweit die Unternehmen des Bundes über nicht betriebsnotwendige Immobilien verfügen, erwartet der Bundesrat, dass sie sich an ihren Grundauftrag, an das Mietrecht und an ihre besondere Sorgfaltspflicht halten. Er erkennt keine Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall wäre. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die steigenden Mietzinse sind ein immer dringlicheres Thema und für immer mehr Bürgerinnen und Bürger Anlass zur Sorge. Es wird nämlich zunehmend schwieriger, eine Wohnung zu einem moderaten Mietpreis zu finden, insbesondere in den Zentren und Agglomerationen. Unlängst war in den Medien zu lesen, dass die Suva in Zürich eine Liegenschaft gekauft und danach die Mietzinse erhöht habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen Immobilienkauf und die anschliessende Erhöhung der Mietpreise durch die Suva, ein Unternehmen des öffentlichen Rechts, in dessen Verwaltungsrat auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes sitzen? </p><p>2. Sind analoge Fälle anderer öffentlicher oder halböffentlicher Unternehmen bekannt?</p><p>3. Wenn ja, wie stellt sich der Bundesrat zum Kauf von Immobilien, zu den Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und insbesondere zu den Mietpreisen für diese Immobilien?</p><p>4. Gibt es Leitlinien für den Kauf von Immobilien durch öffentliche Unternehmen des Bundes?</p><p>5. Findet der Bundesrat nicht, dass die öffentlichen Unternehmen des Bundes vielmehr in den Bau von preisgünstigem Wohnraum investieren sollten?</p>
- Mietpreiserhöhungen nach Immobilienkäufen von öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen
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