Programme zur Steigerung der Energieeffizienz. Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarkts
- ShortId
-
12.3577
- Id
-
20123577
- Updated
-
28.07.2023 14:52
- Language
-
de
- Title
-
Programme zur Steigerung der Energieeffizienz. Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarkts
- AdditionalIndexing
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66;15;Schaffung von Arbeitsplätzen;ausländisches Unternehmen;energetische Sanierung von Gebäuden;Kanton;Submissionswesen;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Bauindustrie;Wettbewerbsfähigkeit;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
- L04K07050303, Bauindustrie
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Baugewerbe sind die Schweizer Unternehmen einer immer stärkeren ausländischen Konkurrenz ausgesetzt. Der starke Franken verstärkt diese Tendenz. Wenn Bund, Kantone und Gemeinden grosse Summen öffentlicher Gelder ins Beschaffungswesen und in die Gebäudesanierungsprogramme investieren, ist es deshalb wichtig, dass diese Gelder, immer unter Einhaltung der völkerrechtlichen Verträge, zur Hauptsache für die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte für Schweizer Unternehmen der Zugang zu den Beschaffungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erleichtert werden. Die Schweizer Unternehmen sollten ebenfalls bevorzugt werden, wenn private Bauherren im Rahmen des Gebäudesanierungsprogramms Aufträge vergeben.</p><p>Damit unsere Wirtschaft am besten von den öffentlichen Aufträgen und den Beiträgen, die im Rahmen der Energieeffizienz gewährt werden, profitieren kann, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu harmonisieren. Im Interesse der Wirtschaft und damit auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht es auch darum, die Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens ebenso einheitlich anzuwenden wie die Regeln zur Verwendung der Finanzhilfen durch die Bauherrschaft bei der Umsetzung des Gebäudesanierungsprogramms und des Programms zur Steigerung der Energieeffizienz. </p><p>Im Zusammenhang mit der Revision der WTO-Übereinkommen muss auch das schweizerische Beschaffungsrecht angepasst werden. Bund und Kantone wollen die Gelegenheit nutzen und Bundesrecht und die kantonalen Gesetze besser aufeinander abstimmen. Dies ist zu begrüssen. Es gilt also, darauf zu achten, dass die Gesetze, die das Beschaffungswesen auf Ebene des Bundes und auf Ebene der Kantone regeln, weitestmöglich harmonisiert werden. Nur auf diese Weise lässt sich das Ziel, die Schweizer Wirtschaft zu stärken, tatsächlich erreichen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Anliegen des Motionärs, dies mit folgender Begründung:</p><p>a. Ein harmonisiertes Beschaffungsrecht zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden würde den Zugang insbesondere der schweizerischen Anbieter zu den öffentlichen Aufträgen erleichtern und ihre Kosten senken. Der Bundesrat setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen so weit als möglich einander angeglichen wird. Aufgrund der geltenden Kompetenzverteilung ist der Bund dabei auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen. Die bevorstehende Revision des Beschaffungsrechts im Nachgang zur Revision des Beschaffungsabkommens in der WTO bietet nun für alle Beteiligten eine weitere Gelegenheit, die überfällige Harmonisierung verwirklichen zu können. Es ist vorgesehen, das Beschaffungsrecht künftig weiterhin von Bund und Kantonen in unterschiedlichen Erlassen zu regeln. Diese Erlasse sollen aber so weit als möglich den gleichen Inhalt haben. </p><p>b. Das Gebäudeprogramm dient in erster Linie dem Klimaschutz und soll möglichst viel CO2 in der Schweiz verringern. Bereits heute wird ein grosser Teil der Wertschöpfung in der Schweiz generiert. An dieser Politik wird der Bundesrat auch in Zukunft festhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen:</p><p>a. dafür zu sorgen, dass die Gesetze von Bund und Kantonen im Interesse der Schweizer Wirtschaft im Bereich des Beschaffungswesens bei der nächsten Revision so weit wie möglich harmonisiert werden;</p><p>b. im Rahmen der Gebäudesanierungsprogramme und der Programme zur Steigerung der Energieeffizienz die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz besonders im Auge zu behalten, ohne dabei die internationalen Verpflichtungen zu vernachlässigen.</p>
- Programme zur Steigerung der Energieeffizienz. Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarkts
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Baugewerbe sind die Schweizer Unternehmen einer immer stärkeren ausländischen Konkurrenz ausgesetzt. Der starke Franken verstärkt diese Tendenz. Wenn Bund, Kantone und Gemeinden grosse Summen öffentlicher Gelder ins Beschaffungswesen und in die Gebäudesanierungsprogramme investieren, ist es deshalb wichtig, dass diese Gelder, immer unter Einhaltung der völkerrechtlichen Verträge, zur Hauptsache für die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte für Schweizer Unternehmen der Zugang zu den Beschaffungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erleichtert werden. Die Schweizer Unternehmen sollten ebenfalls bevorzugt werden, wenn private Bauherren im Rahmen des Gebäudesanierungsprogramms Aufträge vergeben.</p><p>Damit unsere Wirtschaft am besten von den öffentlichen Aufträgen und den Beiträgen, die im Rahmen der Energieeffizienz gewährt werden, profitieren kann, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu harmonisieren. Im Interesse der Wirtschaft und damit auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht es auch darum, die Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens ebenso einheitlich anzuwenden wie die Regeln zur Verwendung der Finanzhilfen durch die Bauherrschaft bei der Umsetzung des Gebäudesanierungsprogramms und des Programms zur Steigerung der Energieeffizienz. </p><p>Im Zusammenhang mit der Revision der WTO-Übereinkommen muss auch das schweizerische Beschaffungsrecht angepasst werden. Bund und Kantone wollen die Gelegenheit nutzen und Bundesrecht und die kantonalen Gesetze besser aufeinander abstimmen. Dies ist zu begrüssen. Es gilt also, darauf zu achten, dass die Gesetze, die das Beschaffungswesen auf Ebene des Bundes und auf Ebene der Kantone regeln, weitestmöglich harmonisiert werden. Nur auf diese Weise lässt sich das Ziel, die Schweizer Wirtschaft zu stärken, tatsächlich erreichen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Anliegen des Motionärs, dies mit folgender Begründung:</p><p>a. Ein harmonisiertes Beschaffungsrecht zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden würde den Zugang insbesondere der schweizerischen Anbieter zu den öffentlichen Aufträgen erleichtern und ihre Kosten senken. Der Bundesrat setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen so weit als möglich einander angeglichen wird. Aufgrund der geltenden Kompetenzverteilung ist der Bund dabei auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen. Die bevorstehende Revision des Beschaffungsrechts im Nachgang zur Revision des Beschaffungsabkommens in der WTO bietet nun für alle Beteiligten eine weitere Gelegenheit, die überfällige Harmonisierung verwirklichen zu können. Es ist vorgesehen, das Beschaffungsrecht künftig weiterhin von Bund und Kantonen in unterschiedlichen Erlassen zu regeln. Diese Erlasse sollen aber so weit als möglich den gleichen Inhalt haben. </p><p>b. Das Gebäudeprogramm dient in erster Linie dem Klimaschutz und soll möglichst viel CO2 in der Schweiz verringern. Bereits heute wird ein grosser Teil der Wertschöpfung in der Schweiz generiert. An dieser Politik wird der Bundesrat auch in Zukunft festhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen:</p><p>a. dafür zu sorgen, dass die Gesetze von Bund und Kantonen im Interesse der Schweizer Wirtschaft im Bereich des Beschaffungswesens bei der nächsten Revision so weit wie möglich harmonisiert werden;</p><p>b. im Rahmen der Gebäudesanierungsprogramme und der Programme zur Steigerung der Energieeffizienz die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz besonders im Auge zu behalten, ohne dabei die internationalen Verpflichtungen zu vernachlässigen.</p>
- Programme zur Steigerung der Energieeffizienz. Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarkts
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