Konflikte unter und mit Finanzmarktregulatoren
- ShortId
-
12.3582
- Id
-
20123582
- Updated
-
28.07.2023 13:36
- Language
-
de
- Title
-
Konflikte unter und mit Finanzmarktregulatoren
- AdditionalIndexing
-
24;EFD;Kontrolle;Kompetenzregelung;Image;Schweizerische Nationalbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Kompetenzkonflikt;Finanzmarkt
- 1
-
- L03K110601, Finanzmarkt
- L04K08020313, Kontrolle
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K08070402, Kompetenzkonflikt
- L03K080405, EFD
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L04K08020215, Image
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer guten behördeninternen Zusammenarbeit bewusst. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Behörden unterschiedliche Blickwinkel haben können. So überwacht die Finma die Entwicklungen von in der Schweiz tätigen Finanzinstituten im Rahmen ihres Aufsichtsprozesses, während die SNB die schweizweite Entwicklung im Bereich Stabilität verfolgt. Das EFD wiederum koordiniert die bundesrätliche Finanzmarktpolitik (vgl. Bericht, "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz", vom 16. Dezember 2009), an der sich die Finanzmarktregulierung orientiert, und ist für die Ausarbeitung der diesbezüglichen Gesetzesvorschläge zuständig.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind. Die rechtlichen Kompetenzen sind klar geregelt. Im Bereich Finanzstabilität und Informationsaustausch zur Finanzmarktregulierung orientiert sich die Zusammenarbeit der drei Behörden (EFD, Finma, SNB) am tripartiten Memorandum of Understanding vom Januar 2011. Die Kontakte unter den drei Behörden sind - sowohl bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen als auch im Bereich Krisenvorsorge - eng und konstruktiv.</p><p>3. Die Departementsleitung des EFD steht im regelmässigen Austausch mit der Finma und der SNB. In dessen Rahmen können allfällige bestehende Konflikte thematisiert werden. </p><p>4. Die Verantwortung für die Finanzmarktregulierung auf Stufe Gesetz und Verordnung liegt beim Parlament und beim Bundesrat. Entsprechende Vorlagen werden innerhalb des EFD durch den Rechtsdienst EFD vorbereitet. Dies geschieht jeweils unter einem bedarfsgerechten Einbezug von Finma und SNB. Das EFD (SIF) führt im Weiteren einen regelmässigen institutionalisierten Austausch mit der Branche (Forum Finanzplatz). An diesem Austausch nehmen auch die SNB und die Finma teil. </p><p>Die Finma übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus (Art. 21 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes). Es liegt daher in ihrer eigenen Verantwortung, die Aufsicht in einem konstruktiven Dialog mit den Betroffenen auszuüben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zusammenarbeit zwischen den führenden Organen der Finanzmarktregulierung scheint gestört zu sein. Trotz trilateralem Abkommen EFD - SNB - Finma gibt immer wieder eine mangelnde Definition der Zuständigkeiten Anlass zu Konflikten. Es wird aber immer mehr auch über persönliche Animositäten berichtet. Dies schadet dem Vertrauen dieser Institutionen bei der schweizerischen Bevölkerung und dem Ruf der Schweiz auf internationaler Ebene. In einem Konzern oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt hätten solche Konflikte wohl schon früher Konsequenzen seitens der Unternehmensführung zur Folge gehabt. Die Finma wird auch immer mehr rechtsetzend aktiv, insbesondere über ihren direkten Einfluss bei der Ausarbeitung von Gesetzen selber, aber auch über die weitreichenden Kompetenzen bei Rundschreiben und neuerdings auch Positions- und Diskussionspapieren.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Konflikte und der dadurch entstandenen hohen Reputationsrisiken bewusst?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Qualität der Finanzmarktregulation und -aufsicht nicht unter solchen Spannungen leidet?</p><p>3. Welche Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zu, um Konflikte auf persönlicher Ebene zu lösen?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass die Finma sich ausschliesslich in ihrem exekutiven Bereich bewegt und sich nicht legislative Kompetenzen anmasst, und wie sorgt der Bundesrat dafür, dass die Finma dort, wo sie solche rechtsetzende Kompetenzen hat, diese in konstruktivem Dialog mit den Beaufsichtigten wahrnimmt?</p>
- Konflikte unter und mit Finanzmarktregulatoren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer guten behördeninternen Zusammenarbeit bewusst. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Behörden unterschiedliche Blickwinkel haben können. So überwacht die Finma die Entwicklungen von in der Schweiz tätigen Finanzinstituten im Rahmen ihres Aufsichtsprozesses, während die SNB die schweizweite Entwicklung im Bereich Stabilität verfolgt. Das EFD wiederum koordiniert die bundesrätliche Finanzmarktpolitik (vgl. Bericht, "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz", vom 16. Dezember 2009), an der sich die Finanzmarktregulierung orientiert, und ist für die Ausarbeitung der diesbezüglichen Gesetzesvorschläge zuständig.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind. Die rechtlichen Kompetenzen sind klar geregelt. Im Bereich Finanzstabilität und Informationsaustausch zur Finanzmarktregulierung orientiert sich die Zusammenarbeit der drei Behörden (EFD, Finma, SNB) am tripartiten Memorandum of Understanding vom Januar 2011. Die Kontakte unter den drei Behörden sind - sowohl bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen als auch im Bereich Krisenvorsorge - eng und konstruktiv.</p><p>3. Die Departementsleitung des EFD steht im regelmässigen Austausch mit der Finma und der SNB. In dessen Rahmen können allfällige bestehende Konflikte thematisiert werden. </p><p>4. Die Verantwortung für die Finanzmarktregulierung auf Stufe Gesetz und Verordnung liegt beim Parlament und beim Bundesrat. Entsprechende Vorlagen werden innerhalb des EFD durch den Rechtsdienst EFD vorbereitet. Dies geschieht jeweils unter einem bedarfsgerechten Einbezug von Finma und SNB. Das EFD (SIF) führt im Weiteren einen regelmässigen institutionalisierten Austausch mit der Branche (Forum Finanzplatz). An diesem Austausch nehmen auch die SNB und die Finma teil. </p><p>Die Finma übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus (Art. 21 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes). Es liegt daher in ihrer eigenen Verantwortung, die Aufsicht in einem konstruktiven Dialog mit den Betroffenen auszuüben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zusammenarbeit zwischen den führenden Organen der Finanzmarktregulierung scheint gestört zu sein. Trotz trilateralem Abkommen EFD - SNB - Finma gibt immer wieder eine mangelnde Definition der Zuständigkeiten Anlass zu Konflikten. Es wird aber immer mehr auch über persönliche Animositäten berichtet. Dies schadet dem Vertrauen dieser Institutionen bei der schweizerischen Bevölkerung und dem Ruf der Schweiz auf internationaler Ebene. In einem Konzern oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt hätten solche Konflikte wohl schon früher Konsequenzen seitens der Unternehmensführung zur Folge gehabt. Die Finma wird auch immer mehr rechtsetzend aktiv, insbesondere über ihren direkten Einfluss bei der Ausarbeitung von Gesetzen selber, aber auch über die weitreichenden Kompetenzen bei Rundschreiben und neuerdings auch Positions- und Diskussionspapieren.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Konflikte und der dadurch entstandenen hohen Reputationsrisiken bewusst?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Qualität der Finanzmarktregulation und -aufsicht nicht unter solchen Spannungen leidet?</p><p>3. Welche Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zu, um Konflikte auf persönlicher Ebene zu lösen?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass die Finma sich ausschliesslich in ihrem exekutiven Bereich bewegt und sich nicht legislative Kompetenzen anmasst, und wie sorgt der Bundesrat dafür, dass die Finma dort, wo sie solche rechtsetzende Kompetenzen hat, diese in konstruktivem Dialog mit den Beaufsichtigten wahrnimmt?</p>
- Konflikte unter und mit Finanzmarktregulatoren
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