Eckwerte für allfällige Steuerverhandlungen mit der EU

ShortId
12.3585
Id
20123585
Updated
28.07.2023 15:18
Language
de
Title
Eckwerte für allfällige Steuerverhandlungen mit der EU
AdditionalIndexing
24;10;Unternehmenssteuer;Europäische Union;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;internationale Verhandlungen;gegenseitige Anerkennung;Holding;internationales Steuerrecht;Steuerrecht
1
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L06K070301020202, Holding
  • L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe Bedeutung zu. Unser Steuersystem steht aber wegen der besonderen Besteuerung gewisser Unternehmensformen seitens EU seit Längerem unter Druck. Als souveräner Staat und Drittstaat im Verhältnis zur EU obliegt es der Schweiz, ihr Steuerrecht weiterzuentwickeln. Sollte die Schweiz mit der EU in Bezug auf die Weiterentwicklung des schweizerischen Steuerrechts in einen Dialog treten oder konkrete Verhandlungen aufnehmen, müssen Minimalforderungen abgesteckt und auch von der EU anerkannt sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat das Mandat für den Dialog mit der EU über Unternehmenssteuerregimes verabschiedet. Der Dialog wird sich mit bestimmten Steuerfragen befassen, insbesondere mit der ungleichen Besteuerung von in- und ausländischen Unternehmensgewinnen ("ring fencing"). Nicht Gegenstand des Dialogs wird dagegen die vollumfängliche Übernahme des EU-Verhaltenskodexes zur Unternehmensbesteuerung durch die Schweiz sein. Der Dialog muss zudem die Souveränität der Schweiz und die Steuerhoheit der Kantone respektieren. Daher sind genügend lange Übergangsfristen zu vereinbaren. Schliesslich wird sich der Dialog auch mit den Abwehrmassnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegen die Schweiz befassen. </p><p>Der Mandatstext zum EU-Dialog wurde den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Konsultation unterbreitet und von diesen gutgeheissen. Der Bundesrat beantragt deshalb Ablehnung der Motion und Durchführung des Dialogs auf der Grundlage des verabschiedeten Mandats.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Sofern der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) in einen Dialog über die Unternehmensbesteuerung tritt oder konkrete Verhandlungen darüber aufnimmt, sind seitens der Schweiz mindestens die folgenden Forderungen zu stellen:</p><p>1. Da die Schweiz eine autonome, auf die Bedürfnisse unseres Landes ausgerichtete Steuerpolitik verfolgt, bleiben die Regelungen des schweizerischen Steuerrechts die einzige massgebende Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen in der Schweiz. Eine Übernahme des "Code of Conduct" der EU ist ausgeschlossen.</p><p>2. Für allfällige Anpassungen bei der Besteuerung von Holdinggesellschaften und Gemischten Gesellschaften sind angemessene Übergangsfristen von zehn Jahren zu garantieren.</p><p>3. Die EU ihrerseits soll garantieren, dass bisherige steuerliche Regelungen einzelner EU-Staaten, welche in der Schweiz ansässige Unternehmungen gegenüber solchen in EU-Mitgliedstaaten diskriminieren (z. B. analoge Anwendung des Cadbury-Schweppes-Falles auf Schweizer Gesellschaften), aufgehoben werden und dass künftig auf derartige Regelungen verzichtet wird.</p>
  • Eckwerte für allfällige Steuerverhandlungen mit der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe Bedeutung zu. Unser Steuersystem steht aber wegen der besonderen Besteuerung gewisser Unternehmensformen seitens EU seit Längerem unter Druck. Als souveräner Staat und Drittstaat im Verhältnis zur EU obliegt es der Schweiz, ihr Steuerrecht weiterzuentwickeln. Sollte die Schweiz mit der EU in Bezug auf die Weiterentwicklung des schweizerischen Steuerrechts in einen Dialog treten oder konkrete Verhandlungen aufnehmen, müssen Minimalforderungen abgesteckt und auch von der EU anerkannt sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat das Mandat für den Dialog mit der EU über Unternehmenssteuerregimes verabschiedet. Der Dialog wird sich mit bestimmten Steuerfragen befassen, insbesondere mit der ungleichen Besteuerung von in- und ausländischen Unternehmensgewinnen ("ring fencing"). Nicht Gegenstand des Dialogs wird dagegen die vollumfängliche Übernahme des EU-Verhaltenskodexes zur Unternehmensbesteuerung durch die Schweiz sein. Der Dialog muss zudem die Souveränität der Schweiz und die Steuerhoheit der Kantone respektieren. Daher sind genügend lange Übergangsfristen zu vereinbaren. Schliesslich wird sich der Dialog auch mit den Abwehrmassnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegen die Schweiz befassen. </p><p>Der Mandatstext zum EU-Dialog wurde den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Konsultation unterbreitet und von diesen gutgeheissen. Der Bundesrat beantragt deshalb Ablehnung der Motion und Durchführung des Dialogs auf der Grundlage des verabschiedeten Mandats.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Sofern der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) in einen Dialog über die Unternehmensbesteuerung tritt oder konkrete Verhandlungen darüber aufnimmt, sind seitens der Schweiz mindestens die folgenden Forderungen zu stellen:</p><p>1. Da die Schweiz eine autonome, auf die Bedürfnisse unseres Landes ausgerichtete Steuerpolitik verfolgt, bleiben die Regelungen des schweizerischen Steuerrechts die einzige massgebende Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen in der Schweiz. Eine Übernahme des "Code of Conduct" der EU ist ausgeschlossen.</p><p>2. Für allfällige Anpassungen bei der Besteuerung von Holdinggesellschaften und Gemischten Gesellschaften sind angemessene Übergangsfristen von zehn Jahren zu garantieren.</p><p>3. Die EU ihrerseits soll garantieren, dass bisherige steuerliche Regelungen einzelner EU-Staaten, welche in der Schweiz ansässige Unternehmungen gegenüber solchen in EU-Mitgliedstaaten diskriminieren (z. B. analoge Anwendung des Cadbury-Schweppes-Falles auf Schweizer Gesellschaften), aufgehoben werden und dass künftig auf derartige Regelungen verzichtet wird.</p>
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