Die Finanzmarktaufsicht bleibt definitiv in Bern

ShortId
12.3586
Id
20123586
Updated
28.07.2023 10:10
Language
de
Title
Die Finanzmarktaufsicht bleibt definitiv in Bern
AdditionalIndexing
24;04;Dezentralisierung;Standort des Betriebes;Verwaltungsreform;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Unternehmensverlagerung
1
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L05K0703040304, Unternehmensverlagerung
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Presse konnte entnommen werden, dass in letzter Zeit 35 Arbeitsstellen der Finma von Bern nach Zürich verlegt worden sind und dass es das Ziel der Finanzmarktaufischt sei, bis in ein paar Jahren den Sitz der Finma vollumfänglich von Bern nach Zürich zu verlegen.</p><p>Dieser Absicht muss entgegengetreten werden.</p><p>Bern ist das politische Zentrum, der Ort der Gesetzgebung und der Verwaltungsaufsicht. Dazu gehört auch die Aufsicht und Kontrolle über die Finanzmärkte. Es ist politisch falsch, die Aufsichts- und Kontrollinstanz über die Banken direkt in deren Zentrum nach Zürich zu verlegen. Es gilt, zusätzliche Kosten zu vermeiden, und persönliche Befindlichkeiten dürfen keine Rolle spielen. Ein Umzug ist sachlich durch nichts zu rechtfertigen, politisch nicht angezeigt und deshalb definitiv zu unterbleiben.</p>
  • <p>Nach Artikel 4 Absatz 1 Finmag (SR 965.1) hat die Finma ihren Sitz in Bern. Es besteht keinerlei Absicht, an dieser gesetzlichen Regelung etwas zu ändern.</p><p>Aus betrieblichen Gründen ist es jedoch sinnvoll, dass die Finma für bestimmte Tätigkeiten Arbeitsplätze in Zürich unterhält. Das ist derzeit für rund 50 Mitarbeitende der Fall, vor allem aus dem Bereich der Aufsichtsfunktionen der Geschäftsbereiche Banken und Versicherungen. Ziel ist es, gegen 90 Mitarbeitende in Zürich und rund 370 Mitarbeitende einschliesslich der gesamten Geschäftsleitung samt Stabsfunktionen in Bern anzusiedeln. Die Geschäftsleitung behält somit ihren Sitz in Bern, das heisst, Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- und Führungsteamsitzungen der Geschäftsbereiche werden weiterhin in Bern abgehalten. </p><p>Die Auslagerung von bestimmten Arbeitsplätzen nach Zürich bietet für die Finma die folgenden betrieblichen Vorteile:</p><p>- Zentraler Bestandteil der neuen Aufsichtskonzepte der Finma sind differenziertere und häufigere Kontrollen bei den unterstellten Instituten. Die Finma kontrolliert vor allem die grösseren Institute intensiver und häufiger auch direkt vor Ort. Die Mehrheit dieser Unternehmen hat ihren Sitz in Zürich. Die geografische Nähe zum Markt erlaubt es, neue Entwicklungen sowie wichtige Ereignisse besser und schneller zu erfassen.</p><p>- Die Finma ist auf qualifiziertes Personal angewiesen, das auch aus den beaufsichtigten Branchen stammt. Auf dem grösseren Arbeitsmarkt im Finanzzentrum Zürich sind entsprechende Fachspezialisten und Personen des Finanz- und Risikomanagements in leitenden Funktionen einfacher zu rekrutieren. Ziel ist ein optimaler Mix und ideale Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende aus unterschiedlichen Regionen.</p><p>- Für die Finma sind eigene Räume in der Stadt Zürich wesentlich, um die Beaufsichtigten auch "auf eigenem Boden" empfangen und die Leerzeiten von Mitarbeitenden zwischen Sitzungen in Zürich produktiv nutzen zu können.</p><p>Solange die zentralen geschäftlichen Funktionen sowie die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze der Finma in Bern angesiedelt bleiben, ist für den Bundesrat die gesetzliche Regelung des Sitzes der Finma nicht infrage gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) mit ihrem Hauptsitz juristisch und operativ definitiv in Bern bleibt.</p>
  • Die Finanzmarktaufsicht bleibt definitiv in Bern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Presse konnte entnommen werden, dass in letzter Zeit 35 Arbeitsstellen der Finma von Bern nach Zürich verlegt worden sind und dass es das Ziel der Finanzmarktaufischt sei, bis in ein paar Jahren den Sitz der Finma vollumfänglich von Bern nach Zürich zu verlegen.</p><p>Dieser Absicht muss entgegengetreten werden.</p><p>Bern ist das politische Zentrum, der Ort der Gesetzgebung und der Verwaltungsaufsicht. Dazu gehört auch die Aufsicht und Kontrolle über die Finanzmärkte. Es ist politisch falsch, die Aufsichts- und Kontrollinstanz über die Banken direkt in deren Zentrum nach Zürich zu verlegen. Es gilt, zusätzliche Kosten zu vermeiden, und persönliche Befindlichkeiten dürfen keine Rolle spielen. Ein Umzug ist sachlich durch nichts zu rechtfertigen, politisch nicht angezeigt und deshalb definitiv zu unterbleiben.</p>
    • <p>Nach Artikel 4 Absatz 1 Finmag (SR 965.1) hat die Finma ihren Sitz in Bern. Es besteht keinerlei Absicht, an dieser gesetzlichen Regelung etwas zu ändern.</p><p>Aus betrieblichen Gründen ist es jedoch sinnvoll, dass die Finma für bestimmte Tätigkeiten Arbeitsplätze in Zürich unterhält. Das ist derzeit für rund 50 Mitarbeitende der Fall, vor allem aus dem Bereich der Aufsichtsfunktionen der Geschäftsbereiche Banken und Versicherungen. Ziel ist es, gegen 90 Mitarbeitende in Zürich und rund 370 Mitarbeitende einschliesslich der gesamten Geschäftsleitung samt Stabsfunktionen in Bern anzusiedeln. Die Geschäftsleitung behält somit ihren Sitz in Bern, das heisst, Geschäftsleitungs-, Verwaltungsrats- und Führungsteamsitzungen der Geschäftsbereiche werden weiterhin in Bern abgehalten. </p><p>Die Auslagerung von bestimmten Arbeitsplätzen nach Zürich bietet für die Finma die folgenden betrieblichen Vorteile:</p><p>- Zentraler Bestandteil der neuen Aufsichtskonzepte der Finma sind differenziertere und häufigere Kontrollen bei den unterstellten Instituten. Die Finma kontrolliert vor allem die grösseren Institute intensiver und häufiger auch direkt vor Ort. Die Mehrheit dieser Unternehmen hat ihren Sitz in Zürich. Die geografische Nähe zum Markt erlaubt es, neue Entwicklungen sowie wichtige Ereignisse besser und schneller zu erfassen.</p><p>- Die Finma ist auf qualifiziertes Personal angewiesen, das auch aus den beaufsichtigten Branchen stammt. Auf dem grösseren Arbeitsmarkt im Finanzzentrum Zürich sind entsprechende Fachspezialisten und Personen des Finanz- und Risikomanagements in leitenden Funktionen einfacher zu rekrutieren. Ziel ist ein optimaler Mix und ideale Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende aus unterschiedlichen Regionen.</p><p>- Für die Finma sind eigene Räume in der Stadt Zürich wesentlich, um die Beaufsichtigten auch "auf eigenem Boden" empfangen und die Leerzeiten von Mitarbeitenden zwischen Sitzungen in Zürich produktiv nutzen zu können.</p><p>Solange die zentralen geschäftlichen Funktionen sowie die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze der Finma in Bern angesiedelt bleiben, ist für den Bundesrat die gesetzliche Regelung des Sitzes der Finma nicht infrage gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) mit ihrem Hauptsitz juristisch und operativ definitiv in Bern bleibt.</p>
    • Die Finanzmarktaufsicht bleibt definitiv in Bern

Back to List