Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängern

ShortId
12.3591
Id
20123591
Updated
25.06.2025 00:23
Language
de
Title
Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängern
AdditionalIndexing
48;Auto;Motorfahrzeug;Produktesicherheit;Kontrolle;Sicherheit im Strassenverkehr;Kraftfahrzeugindustrie;Verwaltungstätigkeit;Frist
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K0706010306, Produktesicherheit
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0705020701, Kraftfahrzeugindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nachprüfintervalle bei Personenwagen sind seit der Einführung der VTS im Jahre 1995 grundsätzlich unverändert. Sie betragen 4-3-2-2-2 Jahre.</p><p>In den vergangenen Jahrzehnten hat sich jedoch bei den Fahrzeugen viel getan! Die Qualität der Fahrzeuge hat sich merklich verbessert, so dass heute von den Herstellern eine Garantie im Rahmen von zwei bis sieben Jahren gewährt wird, teilweise mit einer Kilometerbeschränkung z. B. von 100 000 Kilometern. Dass die Qualität der Fahrzeuge wesentlich gesteigert wurde, lässt sich auch daraus ablesen, dass die Serviceintervalle immer länger ausfallen, ohne dass dabei Probleme entstehen.</p><p>Moderne Personenwagen weisen einen hohen technischen Standard auf. Sie verfügen zudem über elektronische Überwachungssysteme für sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Bremsverschleissanzeige, ABS-Funktion, Abgasüberwachung).</p><p>Wie der Unfallstatistik zu entnehmen ist, spielen mangelhafter Unterhalt oder technische Defekte am Fahrzeug bei Unfällen nur eine marginale Rolle.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Regelung, welche für Personenwagen bereits nach vier Jahren eine erste Nachprüfung vorsieht, den Möglichkeiten moderner Fahrzeuge nicht gerecht wird und als veraltet betrachtet werden kann. Mit der Verlängerung des Nachprüfintervalls können einerseits die Haushalte entlastet werden, da der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine erste Nachprüfung nach vier Jahren wegfällt, andererseits werden die Strassenverkehrsämter entlastet.</p>
  • <p>Strassenfahrzeuge werden laufend technisch weiterentwickelt und qualitativ verbessert. Das Bundesamt für Strassen (Astra) überprüft daher die fahrzeugtechnischen Vorschriften regelmässig auf ihre Angemessenheit und auf einen allfälligen Anpassungsbedarf. </p><p>Im November 2011 hat das Astra zusammen mit der Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, welche gegenwärtig die Fristen der amtlichen periodischen Nachprüfung untersucht. Entscheidend ist, dass sich eine eventuelle Ausdehnung der Prüfintervalle nicht negativ auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz auswirkt. </p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die seit Langem geltenden Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängert werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob auf die erste Nachprüfung, welche heute nach vier Jahren ansteht, verzichtet werden kann und so Personenwagen erst nach sieben Jahren vom Strassenverkehrsamt zur ersten Nachprüfung aufgeboten werden müssen.</p>
  • Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nachprüfintervalle bei Personenwagen sind seit der Einführung der VTS im Jahre 1995 grundsätzlich unverändert. Sie betragen 4-3-2-2-2 Jahre.</p><p>In den vergangenen Jahrzehnten hat sich jedoch bei den Fahrzeugen viel getan! Die Qualität der Fahrzeuge hat sich merklich verbessert, so dass heute von den Herstellern eine Garantie im Rahmen von zwei bis sieben Jahren gewährt wird, teilweise mit einer Kilometerbeschränkung z. B. von 100 000 Kilometern. Dass die Qualität der Fahrzeuge wesentlich gesteigert wurde, lässt sich auch daraus ablesen, dass die Serviceintervalle immer länger ausfallen, ohne dass dabei Probleme entstehen.</p><p>Moderne Personenwagen weisen einen hohen technischen Standard auf. Sie verfügen zudem über elektronische Überwachungssysteme für sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Bremsverschleissanzeige, ABS-Funktion, Abgasüberwachung).</p><p>Wie der Unfallstatistik zu entnehmen ist, spielen mangelhafter Unterhalt oder technische Defekte am Fahrzeug bei Unfällen nur eine marginale Rolle.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Regelung, welche für Personenwagen bereits nach vier Jahren eine erste Nachprüfung vorsieht, den Möglichkeiten moderner Fahrzeuge nicht gerecht wird und als veraltet betrachtet werden kann. Mit der Verlängerung des Nachprüfintervalls können einerseits die Haushalte entlastet werden, da der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine erste Nachprüfung nach vier Jahren wegfällt, andererseits werden die Strassenverkehrsämter entlastet.</p>
    • <p>Strassenfahrzeuge werden laufend technisch weiterentwickelt und qualitativ verbessert. Das Bundesamt für Strassen (Astra) überprüft daher die fahrzeugtechnischen Vorschriften regelmässig auf ihre Angemessenheit und auf einen allfälligen Anpassungsbedarf. </p><p>Im November 2011 hat das Astra zusammen mit der Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, welche gegenwärtig die Fristen der amtlichen periodischen Nachprüfung untersucht. Entscheidend ist, dass sich eine eventuelle Ausdehnung der Prüfintervalle nicht negativ auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz auswirkt. </p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die seit Langem geltenden Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängert werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob auf die erste Nachprüfung, welche heute nach vier Jahren ansteht, verzichtet werden kann und so Personenwagen erst nach sieben Jahren vom Strassenverkehrsamt zur ersten Nachprüfung aufgeboten werden müssen.</p>
    • Nachprüfintervalle bei Personenwagen verlängern

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