Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen
- ShortId
-
12.3595
- Id
-
20123595
- Updated
-
24.06.2025 23:40
- Language
-
de
- Title
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Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen
- AdditionalIndexing
-
48;55;Randregion;Leistungsabbau;Binnenhandel;Holzgewinnung;Kostenrechnung;Waldbau;SBB;Zweigniederlassung;Betriebseinstellung;nationaler Verkehr;Güterverkehr auf der Schiene;regionaler Verkehr;Waldeigentum;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L05K0701030303, Binnenhandel
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L06K140107010502, Holzgewinnung
- L04K18010106, nationaler Verkehr
- L07K08070102010704, Randregion
- L05K1401070105, Waldbau
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L05K0703040201, Betriebseinstellung
- L06K070304010207, Zweigniederlassung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K1401070106, Waldeigentum
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Der Schweizer Wald erbringt zahlreiche Leistungen mit hohem öffentlichem Interesse (Schutz vor Naturgefahren, Grundwasserschutz, Naturschutz, Wohlfahrt, Lebensraum für Wildtiere usw.). Beinahe sämtliche Leistungen stehen in einer positiven Wechselwirkung zu einer nachhaltigen Holznutzung oder setzen diese gar voraus.</p><p>Der Strukturwandel der Sägereibranche zwingt Waldbesitzer häufig, Holz mittels Bahntransporten zu geeigneten Käufern zu transportieren. SBB Cargo überprüft vor dem Hintergrund, Rentabilität erreichen zu müssen, seine Verladepunkte und wird solche auch schliessen. Dem ist aus betrieblicher Sicht nichts entgegenzuhalten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht könnten aus Schliessungsentscheiden höhere Kosten für Bund, Kantone und Eigentümer entstehen.</p>
- <p>Mit der Motion 10.3881 ist der Bundesrat beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs vorzulegen. Die Vernehmlassung ist auf Ende 2012 vorgesehen. In diesem Rahmen ist zu entscheiden, welche Instrumente zur Förderung des Schienengüterverkehrs eingesetzt werden sollen und welches Angebot sie ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe der schweizerischen Güterverkehrspolitik, allgemeine Rahmenbedingungen für den Strassen- und Schienengüterverkehr zu setzen. Hierunter fallen Instrumente wie z. B. die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder das Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr. Mit dem Einsatz dieser Instrumente sollen die unternehmerischen Entscheidungen so gelenkt werden, dass sie volkswirtschaftlich vorteilhaft sind. Auch die bestehenden Instrumente der finanziellen Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche zielen grundsätzlich darauf ab, die Marktposition des Schienengüterverkehrs zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch die Schaffung spezifischer Infrastruktur für den Güterverkehr (z. B. Förderung von Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen im kombinierten Verkehr) oder die Verbilligung von Verkehrsangeboten. Holztransporte profitieren gemäss Artikel 11 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV, SR 641.811) von einer Sonderregelung bzw. einer reduzierten LSVA-Abgabe.</p><p>Eine Detailsteuerung, in deren Rahmen entschieden wird, welche Güterarten auf der Schiene zu transportieren sind oder ab bzw. zu welchen Bedienpunkten z. B. Holztransporte auf der Schiene erfolgen sollen, erachtet der Bundesrat als nicht zweckmässig. Es soll dem Zusammenspiel der Marktakteure überlassen bleiben, welcher Verkehrsträger gewählt wird und welche konkreten Transportlösungen zur Anwendung kommen. </p><p>Am 21. März 2012 hat das UVEK den Bundesrat informiert, dass es übereinstimmend mit der Empfehlung der SBB keine Erhöhung der Abgeltungen beantragt. Die Auswirkungen der Sanierung der schlecht ausgelasteten Punkte fallen - nicht zuletzt dank intensiver Gespräche von SBB Cargo mit deren Kunden - mit einem Wegfall von letztlich nur 2 Prozent des Transportvolumens gering aus. Gemäss Angaben von SBB Cargo konnte durch gezielte Alternativlösungen der Volumenrückgang beim Holz grösstenteils aufgefangen werden und liegt bei der Ware Holz bei rund 1 Prozent. Der Bundesrat lehnt deshalb auch die vom Postulanten geforderte Berichterstattung ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der unter anderem folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. In welchem Ausmass werden Waldleistungen durch Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen verteuert durch die Schliessung von Verladebahnhöfen?</p><p>2. Welche Auswirkungen auf die jeweilige lokale Verkehrsbelastung hat die Schliessung von peripheren Verladebahnhöfen auf die offen bleibenden Verladebahnhöfe (beispielsweise in Stadtzentren wie Biel, Bern, La Chaux-de-Fonds usw.)?</p><p>3. Wie viel dieser Kosten trägt voraussichtlich die öffentliche Hand und wie viel der Waldbesitzer?</p><p>4. Welche Einsparungen sind durch die Schliessung von Verladebahnhöfen bei SBB Cargo tatsächlich realisierbar, und in welcher Kosten-Nutzen-Relation stehen sie zu den entstehenden Mehrkosten für die Verlader?</p><p>Aufgrund der Erkenntnisse ist der Auftrag an SBB Cargo zu überprüfen bzw. nötigenfalls die Bestellung der Offenhaltung von Verladebahnhöfen vorzusehen.</p>
- Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Schweizer Wald erbringt zahlreiche Leistungen mit hohem öffentlichem Interesse (Schutz vor Naturgefahren, Grundwasserschutz, Naturschutz, Wohlfahrt, Lebensraum für Wildtiere usw.). Beinahe sämtliche Leistungen stehen in einer positiven Wechselwirkung zu einer nachhaltigen Holznutzung oder setzen diese gar voraus.</p><p>Der Strukturwandel der Sägereibranche zwingt Waldbesitzer häufig, Holz mittels Bahntransporten zu geeigneten Käufern zu transportieren. SBB Cargo überprüft vor dem Hintergrund, Rentabilität erreichen zu müssen, seine Verladepunkte und wird solche auch schliessen. Dem ist aus betrieblicher Sicht nichts entgegenzuhalten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht könnten aus Schliessungsentscheiden höhere Kosten für Bund, Kantone und Eigentümer entstehen.</p>
- <p>Mit der Motion 10.3881 ist der Bundesrat beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs vorzulegen. Die Vernehmlassung ist auf Ende 2012 vorgesehen. In diesem Rahmen ist zu entscheiden, welche Instrumente zur Förderung des Schienengüterverkehrs eingesetzt werden sollen und welches Angebot sie ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe der schweizerischen Güterverkehrspolitik, allgemeine Rahmenbedingungen für den Strassen- und Schienengüterverkehr zu setzen. Hierunter fallen Instrumente wie z. B. die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder das Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr. Mit dem Einsatz dieser Instrumente sollen die unternehmerischen Entscheidungen so gelenkt werden, dass sie volkswirtschaftlich vorteilhaft sind. Auch die bestehenden Instrumente der finanziellen Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche zielen grundsätzlich darauf ab, die Marktposition des Schienengüterverkehrs zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch die Schaffung spezifischer Infrastruktur für den Güterverkehr (z. B. Förderung von Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen im kombinierten Verkehr) oder die Verbilligung von Verkehrsangeboten. Holztransporte profitieren gemäss Artikel 11 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV, SR 641.811) von einer Sonderregelung bzw. einer reduzierten LSVA-Abgabe.</p><p>Eine Detailsteuerung, in deren Rahmen entschieden wird, welche Güterarten auf der Schiene zu transportieren sind oder ab bzw. zu welchen Bedienpunkten z. B. Holztransporte auf der Schiene erfolgen sollen, erachtet der Bundesrat als nicht zweckmässig. Es soll dem Zusammenspiel der Marktakteure überlassen bleiben, welcher Verkehrsträger gewählt wird und welche konkreten Transportlösungen zur Anwendung kommen. </p><p>Am 21. März 2012 hat das UVEK den Bundesrat informiert, dass es übereinstimmend mit der Empfehlung der SBB keine Erhöhung der Abgeltungen beantragt. Die Auswirkungen der Sanierung der schlecht ausgelasteten Punkte fallen - nicht zuletzt dank intensiver Gespräche von SBB Cargo mit deren Kunden - mit einem Wegfall von letztlich nur 2 Prozent des Transportvolumens gering aus. Gemäss Angaben von SBB Cargo konnte durch gezielte Alternativlösungen der Volumenrückgang beim Holz grösstenteils aufgefangen werden und liegt bei der Ware Holz bei rund 1 Prozent. Der Bundesrat lehnt deshalb auch die vom Postulanten geforderte Berichterstattung ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der unter anderem folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. In welchem Ausmass werden Waldleistungen durch Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen verteuert durch die Schliessung von Verladebahnhöfen?</p><p>2. Welche Auswirkungen auf die jeweilige lokale Verkehrsbelastung hat die Schliessung von peripheren Verladebahnhöfen auf die offen bleibenden Verladebahnhöfe (beispielsweise in Stadtzentren wie Biel, Bern, La Chaux-de-Fonds usw.)?</p><p>3. Wie viel dieser Kosten trägt voraussichtlich die öffentliche Hand und wie viel der Waldbesitzer?</p><p>4. Welche Einsparungen sind durch die Schliessung von Verladebahnhöfen bei SBB Cargo tatsächlich realisierbar, und in welcher Kosten-Nutzen-Relation stehen sie zu den entstehenden Mehrkosten für die Verlader?</p><p>Aufgrund der Erkenntnisse ist der Auftrag an SBB Cargo zu überprüfen bzw. nötigenfalls die Bestellung der Offenhaltung von Verladebahnhöfen vorzusehen.</p>
- Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen
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