Steuerliche Starthilfe für junge, innovative Unternehmen

ShortId
12.3598
Id
20123598
Updated
28.07.2023 09:44
Language
de
Title
Steuerliche Starthilfe für junge, innovative Unternehmen
AdditionalIndexing
24;15;Unternehmensbeihilfe;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Investitionsförderung;Unternehmensgründung;Steueranreiz
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Genfer Grossen Rat am 10. Mai 2012 eingereichte Resolution R 692 hält es fest: Am 24. April 2012 hat das Unternehmen Merck-Serono die Schliessung seines Genfer Standorts angekündigt. Dieser Entschluss und die damit verbundene Massenentlassung haben zwangsläufig tiefgreifende Auswirkungen auf die Beschäftigung. Zu gewärtigen sind auch schwerwiegende Folgen für die örtlichen Unterauftragnehmer.</p><p>Diese Entlassungen sind ein Zeichen dafür, dass die Konjunktur sich abzukühlen beginnt, zumindest aber dafür, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz für die grossen innovativen Unternehmen an Attraktivität einbüsst. Da die Unternehmen ohnehin unter dem starken Franken leiden, sind zahlreiche weitere Entlassungen zu befürchten. Deshalb sollten neue Wege zur Förderung unserer Wirtschaft gesucht werden.</p><p>Die Kantone Genf und Jura haben die Lage erkannt und auf kantonaler Ebene Massnahmen zugunsten junger, innovativer Unternehmen vorgesehen, beispielsweise im Genfer Gesetz über junge, innovative Unternehmen (LJEDI; RS/GE I 1 40) oder im neuen Artikel 37c des Steuergesetzes des Kantons Jura (RS/JU 641.11).</p><p>Die Neuerung im jurassischen Steuersystem besteht darin, dass Einkünfte je nach ihrem Verwendungszweck getrennt besteuert werden. So werden Einkünfte, die in ein Unternehmen mit dem "JEDI"-Status investiert werden, separat zu einem tieferen Steuersatz besteuert, während die übrigen steuerbaren Einkünfte unverändert der ordentlichen Einkommenssteuer unterstellt sind.</p><p>Dieses System begünstigt sowohl das Unternehmen wie auch die Personen, die darin investieren, steuerlich und wirtschaftlich durch eine separate, vorteilhaftere Besteuerung. Es soll der Binnenwirtschaft Impulse geben, indem Investitionen in Start-up- oder Spin-off-Unternehmen attraktiver gemacht und damit auch Arbeitsplätze für qualifizierte Personen in Aussicht gestellt werden.</p><p>Diese kantonalen Beispiele können Vorbilder sein für Wege, auf denen junge, innovative Unternehmen einen grösseren Teil ihres Kapitals, das oft nur unter grossen Mühen zu beschaffen war, für Investitionen und Innovationen verwenden können. In diesem Zusammenhang zu erwägen ist auch, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Befreiung von der Stempelsteuer und der Kapitalsteuer.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Juni 2011 Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2011-2015 verabschiedet. Gemäss der ersten Leitlinie soll der Standort Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig sein und sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen auszeichnen. Im Zusammenhang mit dieser Leitlinie wird die Stärkung der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems explizit als Ziel vorgegeben. Die Schweizer Steuerpolitik soll also im Dienste des Erhalts und der Stärkung der Standortattraktivität des Landes stehen. Ein attraktives steuerliches Umfeld gilt als zentrale Voraussetzung zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz durchaus günstig sind. Dies lässt sich unter anderem direkt aus der Anzahl Neugründungen von Kapitalgesellschaften ablesen: Es wurden im Jahr 2010 mehr als 9000 Neugründungen verzeichnet (bei insgesamt mehr als 300 000 eingetragenen Kapitalgesellschaften). In dem am 27. Juni 2012 verabschiedeten Bericht "Risikokapital in der Schweiz" stellt der Bundesrat fest, dass sich der Fokus auf die ständige Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen bewährt hat. In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Unternehmen umgesetzt. Ein Beispiel ist die vom Volk beschlossene Unternehmenssteuerreform II, bei der mit Anpassungen der Dividendenbesteuerung oder des Beteiligungsabzugs die steuerliche Begünstigung der Selbstfinanzierung gemildert wurde. So werden bei der Dividendenbesteuerung Erträge aus jenen Beteiligungen, die Privatvermögen darstellen, bei der direkten Bundessteuer nur noch zu 60 Prozent und jene Beteiligungen, die Geschäftsvermögen darstellen, nur noch zu 50 Prozent in die Bemessung für die Einkommenssteuer einbezogen, falls eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 Prozent besteht. Zusätzlich wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II die Schwelle für die Geltendmachung des Beteiligungsabzugs von 20 auf 10 Prozent bzw. auf einen Verkehrswert von 1 statt 2 Millionen Franken herabgesetzt.</p><p>Trotzdem will der Bundesrat den Fokus auch weiterhin auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen setzen. So ist beispielsweise im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital geplant.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aufgrund des Gleichbehandlungsgebots und um unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, alle Unternehmerinnen und Unternehmer von denselben Rahmenbedingungen profitieren sollten. Verbesserungen der allgemein gültigen steuerlichen Rahmenbedingungen sollen deshalb für alle Unternehmen gleichermassen gelten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, nach welcher junge, innovative Unternehmen steuerlich begünstigt werden. Unter anderem könnte darin eine ermässigte Besteuerung von Investitionen in solche Unternehmen vorgesehen werden.</p>
  • Steuerliche Starthilfe für junge, innovative Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Genfer Grossen Rat am 10. Mai 2012 eingereichte Resolution R 692 hält es fest: Am 24. April 2012 hat das Unternehmen Merck-Serono die Schliessung seines Genfer Standorts angekündigt. Dieser Entschluss und die damit verbundene Massenentlassung haben zwangsläufig tiefgreifende Auswirkungen auf die Beschäftigung. Zu gewärtigen sind auch schwerwiegende Folgen für die örtlichen Unterauftragnehmer.</p><p>Diese Entlassungen sind ein Zeichen dafür, dass die Konjunktur sich abzukühlen beginnt, zumindest aber dafür, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz für die grossen innovativen Unternehmen an Attraktivität einbüsst. Da die Unternehmen ohnehin unter dem starken Franken leiden, sind zahlreiche weitere Entlassungen zu befürchten. Deshalb sollten neue Wege zur Förderung unserer Wirtschaft gesucht werden.</p><p>Die Kantone Genf und Jura haben die Lage erkannt und auf kantonaler Ebene Massnahmen zugunsten junger, innovativer Unternehmen vorgesehen, beispielsweise im Genfer Gesetz über junge, innovative Unternehmen (LJEDI; RS/GE I 1 40) oder im neuen Artikel 37c des Steuergesetzes des Kantons Jura (RS/JU 641.11).</p><p>Die Neuerung im jurassischen Steuersystem besteht darin, dass Einkünfte je nach ihrem Verwendungszweck getrennt besteuert werden. So werden Einkünfte, die in ein Unternehmen mit dem "JEDI"-Status investiert werden, separat zu einem tieferen Steuersatz besteuert, während die übrigen steuerbaren Einkünfte unverändert der ordentlichen Einkommenssteuer unterstellt sind.</p><p>Dieses System begünstigt sowohl das Unternehmen wie auch die Personen, die darin investieren, steuerlich und wirtschaftlich durch eine separate, vorteilhaftere Besteuerung. Es soll der Binnenwirtschaft Impulse geben, indem Investitionen in Start-up- oder Spin-off-Unternehmen attraktiver gemacht und damit auch Arbeitsplätze für qualifizierte Personen in Aussicht gestellt werden.</p><p>Diese kantonalen Beispiele können Vorbilder sein für Wege, auf denen junge, innovative Unternehmen einen grösseren Teil ihres Kapitals, das oft nur unter grossen Mühen zu beschaffen war, für Investitionen und Innovationen verwenden können. In diesem Zusammenhang zu erwägen ist auch, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Befreiung von der Stempelsteuer und der Kapitalsteuer.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Juni 2011 Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2011-2015 verabschiedet. Gemäss der ersten Leitlinie soll der Standort Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig sein und sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen auszeichnen. Im Zusammenhang mit dieser Leitlinie wird die Stärkung der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems explizit als Ziel vorgegeben. Die Schweizer Steuerpolitik soll also im Dienste des Erhalts und der Stärkung der Standortattraktivität des Landes stehen. Ein attraktives steuerliches Umfeld gilt als zentrale Voraussetzung zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz durchaus günstig sind. Dies lässt sich unter anderem direkt aus der Anzahl Neugründungen von Kapitalgesellschaften ablesen: Es wurden im Jahr 2010 mehr als 9000 Neugründungen verzeichnet (bei insgesamt mehr als 300 000 eingetragenen Kapitalgesellschaften). In dem am 27. Juni 2012 verabschiedeten Bericht "Risikokapital in der Schweiz" stellt der Bundesrat fest, dass sich der Fokus auf die ständige Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen bewährt hat. In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Unternehmen umgesetzt. Ein Beispiel ist die vom Volk beschlossene Unternehmenssteuerreform II, bei der mit Anpassungen der Dividendenbesteuerung oder des Beteiligungsabzugs die steuerliche Begünstigung der Selbstfinanzierung gemildert wurde. So werden bei der Dividendenbesteuerung Erträge aus jenen Beteiligungen, die Privatvermögen darstellen, bei der direkten Bundessteuer nur noch zu 60 Prozent und jene Beteiligungen, die Geschäftsvermögen darstellen, nur noch zu 50 Prozent in die Bemessung für die Einkommenssteuer einbezogen, falls eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 Prozent besteht. Zusätzlich wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II die Schwelle für die Geltendmachung des Beteiligungsabzugs von 20 auf 10 Prozent bzw. auf einen Verkehrswert von 1 statt 2 Millionen Franken herabgesetzt.</p><p>Trotzdem will der Bundesrat den Fokus auch weiterhin auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen setzen. So ist beispielsweise im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital geplant.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aufgrund des Gleichbehandlungsgebots und um unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, alle Unternehmerinnen und Unternehmer von denselben Rahmenbedingungen profitieren sollten. Verbesserungen der allgemein gültigen steuerlichen Rahmenbedingungen sollen deshalb für alle Unternehmen gleichermassen gelten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, nach welcher junge, innovative Unternehmen steuerlich begünstigt werden. Unter anderem könnte darin eine ermässigte Besteuerung von Investitionen in solche Unternehmen vorgesehen werden.</p>
    • Steuerliche Starthilfe für junge, innovative Unternehmen

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