Patente für Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer. Ausbildung verstärken

ShortId
12.3599
Id
20123599
Updated
28.07.2023 10:23
Language
de
Title
Patente für Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer. Ausbildung verstärken
AdditionalIndexing
15;2841;Suchtprävention;Abschluss einer Ausbildung;Alkoholkonsum;Gastronomieberuf;Qualitätssicherung;Betriebseinstellung;berufliche Bildung;berufliche Eignung
1
  • L06K010101030701, Gastronomieberuf
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L07K14020101010101, Alkoholkonsum
  • L06K010505070201, Suchtprävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2005 hat das Parlament die Ausbildung von Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmern auf Bundesebene aufgehoben. Die Kantone, die das Wirtepatent als Voraussetzung für den Betrieb eines Gastro-Unternehmens beibehalten haben, konnten die maximale Dauer der Ausbildung künftiger Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer auf lediglich 17 Tage reduzieren; dies ist eine Folge des Binnenmarktgesetzes und der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Einige Kantone haben die Ausbildung und die Kontrolle eingeschränkt auf die Aspekte Rechtskenntnis, Hygiene und Arbeitsrecht. Eine ganze Reihe weiterer Themen wurde ganz aus der Ausbildung gekippt oder zumindest eingeschränkt. Diese Einschränkung der thematischen Vielfalt in der Ausbildung oder der gänzliche Mangel an Ausbildung können erklären, warum immer mehr Betriebe zumachen oder in Konkurs geraten, während auf der anderen Seite die Zahl der Betriebe nicht sinkt. Man schätzt, dass es in einigen Kantonen pro Jahr bei bis zu 40 Prozent der Betriebe zu einem Wirtewechsel kommt.</p><p>Gleichzeitig wüten die Alkoholexzesse, insbesondere im Nachtleben unserer Städte. Ein Mittel gegen diese problematischen Formen des Alkoholkonsums wäre die Ausbildung der Gastro-Unternehmerinnen -und Unternehmer, die diese für die Probleme rund um den Alkoholkonsum verstärkt sensibiliseren sollte. Die Qualität dieser Ausbildung sollte angehoben werden, damit die Gastrobetriebe, insbesondere was den Umgang mit Alkohol betrifft, überhaupt oder wieder vermehrt nach Qualitätsgesichtspunkten geführt werden. Minimalanforderungen auf Bundesebene wären ein starkes Signal für die Kantone, indem der Bundesrat damit zeigte, welche Aufmerksamkeit er den mit dem Alkoholkonsum verbundenen Gefahren für die Volksgesundheit und für die öffentliche Sicherheit schenkt.</p>
  • <p>Der Bundesrat schenkt Problemen im Zusammenhang mit Alkohol grosse Aufmerksamkeit und erarbeitet gezielte Massnahmen zu deren Bekämpfung, besonders in den auf Bundesebene geregelten Ausbildungen. Die von der Problematik betroffenen Bundesorgane erarbeiten zudem gemeinsame Massnahmen.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde beauftragt, mit einer kohärenten Alkoholpolitik auf Bundes- und Kantonsebene dem problematischen Konsum und der Alkoholabhängigkeit entgegenzuwirken. Im Jahr 2008 hat der Bundesrat das Nationale Programm Alkohol (NPA) verabschiedet und im Mai 2012 um weitere vier Jahre verlängert. Es wird gemeinsam vom BAG, der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geleitet. </p><p>Im Rahmen des NPA hat die Eidgenössische Alkoholverwaltung zusammen mit den betroffenen Branchen (Gastgewerbe, Detailhandel usw.) vier Präventionsbroschüren für Führungsverantwortliche, Mitarbeitende und Lernende im Detailhandel und im Gastgewerbe zum Thema "Alkoholabgabe an Jugendliche" verfasst. Diese Publikationen befassen sich mit rechtlichen Grundlagen und Hintergründen, zwingenden und dringend empfohlenen Massnahmen im Betrieb, Unterstützungsmöglichkeiten und Sanktionen. Sie enthalten Ratschläge für den Umgang mit heiklen Situationen im Arbeitsalltag und bieten Schulungsmaterial sowie praktische Hilfsmittel. Die Broschüren werden vom Bund an die Kantone verteilt, die für deren zweckmässige Weiterverwendung sorgen.</p><p>Bei der Erarbeitung von Bildungsgrundlagen einigt sich das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit den Verbundpartnern über die aufzunehmenden Kompetenzen. Bildungspläne, Prüfungsordnungen und deren Wegleitungen im Bereich Gastgewerbe und Detailhandel enthalten Bildungsziele zur Prävention von übermässigem Konsum und der Abgabe von Alkohol an Jugendliche, insbesondere beim Verkauf alkoholischer Getränke. Durch praktische Übungen werden Lernende für die Problematik sensibilisiert. Zudem müssen sie die rechtlichen Vorschriften im Umgang mit alkoholischen Getränken kennen.</p><p>Der Bund erarbeitet unterschiedliche Massnahmen und stellt sie für die Ausbildung der betroffenen Personen zur Verfügung. Für die Ausbildung zur Erlangung des Wirtepatents dagegen sind die Kantone zuständig. Dies gibt den Kantonen zudem die Möglichkeit, die Bestimmungen der kantonal unterschiedlichen Gastgewerbegesetze zu vermitteln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf Bundesebene Minimalanforderungen an die Ausbildung von Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmern aufzustellen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Kurse, die in den Kantonen zur Erlangung eines Wirtepatents angeboten werden, so ausgestaltet werden, dass sie die Grundprinzipien vermitteln, die nötig sind für die gute Führung eines Gastrobetriebs, namentlich was den Ausschank von Alkohol und die Prävention von problematischem Alkoholkonsum betrifft.</p>
  • Patente für Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer. Ausbildung verstärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2005 hat das Parlament die Ausbildung von Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmern auf Bundesebene aufgehoben. Die Kantone, die das Wirtepatent als Voraussetzung für den Betrieb eines Gastro-Unternehmens beibehalten haben, konnten die maximale Dauer der Ausbildung künftiger Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer auf lediglich 17 Tage reduzieren; dies ist eine Folge des Binnenmarktgesetzes und der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Einige Kantone haben die Ausbildung und die Kontrolle eingeschränkt auf die Aspekte Rechtskenntnis, Hygiene und Arbeitsrecht. Eine ganze Reihe weiterer Themen wurde ganz aus der Ausbildung gekippt oder zumindest eingeschränkt. Diese Einschränkung der thematischen Vielfalt in der Ausbildung oder der gänzliche Mangel an Ausbildung können erklären, warum immer mehr Betriebe zumachen oder in Konkurs geraten, während auf der anderen Seite die Zahl der Betriebe nicht sinkt. Man schätzt, dass es in einigen Kantonen pro Jahr bei bis zu 40 Prozent der Betriebe zu einem Wirtewechsel kommt.</p><p>Gleichzeitig wüten die Alkoholexzesse, insbesondere im Nachtleben unserer Städte. Ein Mittel gegen diese problematischen Formen des Alkoholkonsums wäre die Ausbildung der Gastro-Unternehmerinnen -und Unternehmer, die diese für die Probleme rund um den Alkoholkonsum verstärkt sensibiliseren sollte. Die Qualität dieser Ausbildung sollte angehoben werden, damit die Gastrobetriebe, insbesondere was den Umgang mit Alkohol betrifft, überhaupt oder wieder vermehrt nach Qualitätsgesichtspunkten geführt werden. Minimalanforderungen auf Bundesebene wären ein starkes Signal für die Kantone, indem der Bundesrat damit zeigte, welche Aufmerksamkeit er den mit dem Alkoholkonsum verbundenen Gefahren für die Volksgesundheit und für die öffentliche Sicherheit schenkt.</p>
    • <p>Der Bundesrat schenkt Problemen im Zusammenhang mit Alkohol grosse Aufmerksamkeit und erarbeitet gezielte Massnahmen zu deren Bekämpfung, besonders in den auf Bundesebene geregelten Ausbildungen. Die von der Problematik betroffenen Bundesorgane erarbeiten zudem gemeinsame Massnahmen.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde beauftragt, mit einer kohärenten Alkoholpolitik auf Bundes- und Kantonsebene dem problematischen Konsum und der Alkoholabhängigkeit entgegenzuwirken. Im Jahr 2008 hat der Bundesrat das Nationale Programm Alkohol (NPA) verabschiedet und im Mai 2012 um weitere vier Jahre verlängert. Es wird gemeinsam vom BAG, der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geleitet. </p><p>Im Rahmen des NPA hat die Eidgenössische Alkoholverwaltung zusammen mit den betroffenen Branchen (Gastgewerbe, Detailhandel usw.) vier Präventionsbroschüren für Führungsverantwortliche, Mitarbeitende und Lernende im Detailhandel und im Gastgewerbe zum Thema "Alkoholabgabe an Jugendliche" verfasst. Diese Publikationen befassen sich mit rechtlichen Grundlagen und Hintergründen, zwingenden und dringend empfohlenen Massnahmen im Betrieb, Unterstützungsmöglichkeiten und Sanktionen. Sie enthalten Ratschläge für den Umgang mit heiklen Situationen im Arbeitsalltag und bieten Schulungsmaterial sowie praktische Hilfsmittel. Die Broschüren werden vom Bund an die Kantone verteilt, die für deren zweckmässige Weiterverwendung sorgen.</p><p>Bei der Erarbeitung von Bildungsgrundlagen einigt sich das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit den Verbundpartnern über die aufzunehmenden Kompetenzen. Bildungspläne, Prüfungsordnungen und deren Wegleitungen im Bereich Gastgewerbe und Detailhandel enthalten Bildungsziele zur Prävention von übermässigem Konsum und der Abgabe von Alkohol an Jugendliche, insbesondere beim Verkauf alkoholischer Getränke. Durch praktische Übungen werden Lernende für die Problematik sensibilisiert. Zudem müssen sie die rechtlichen Vorschriften im Umgang mit alkoholischen Getränken kennen.</p><p>Der Bund erarbeitet unterschiedliche Massnahmen und stellt sie für die Ausbildung der betroffenen Personen zur Verfügung. Für die Ausbildung zur Erlangung des Wirtepatents dagegen sind die Kantone zuständig. Dies gibt den Kantonen zudem die Möglichkeit, die Bestimmungen der kantonal unterschiedlichen Gastgewerbegesetze zu vermitteln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf Bundesebene Minimalanforderungen an die Ausbildung von Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmern aufzustellen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Kurse, die in den Kantonen zur Erlangung eines Wirtepatents angeboten werden, so ausgestaltet werden, dass sie die Grundprinzipien vermitteln, die nötig sind für die gute Führung eines Gastrobetriebs, namentlich was den Ausschank von Alkohol und die Prävention von problematischem Alkoholkonsum betrifft.</p>
    • Patente für Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer. Ausbildung verstärken

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