Prüfung einer Fach- und Koordinationsstelle zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention
- ShortId
-
12.3606
- Id
-
20123606
- Updated
-
27.07.2023 20:48
- Language
-
de
- Title
-
Prüfung einer Fach- und Koordinationsstelle zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention
- AdditionalIndexing
-
28;12;Rechte des Kindes;Koordination;Jugendpolitik;Schaffung neuer Bundesstellen;Vollzug von Beschlüssen;Konvention UNO
- 1
-
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L04K08020314, Koordination
- L06K010701020401, Jugendpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor rund fünfzehn Jahren hat die Schweiz am 26. März 1997 die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert und hat sich wie alle Vertragsstaaten verpflichtet, die Rechte der Kinder zu achten, zu gewährleisten und den Schutz der Kinder vor Missbrauch und Gewalt sicherzustellen.</p><p>Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention ist das Bewusstsein für den Schutz der Kinder gestiegen. Viele Angebote wurden entwickelt, zahlreiche Projekte durchgeführt. Trotzdem sind die Lücken nach wie vor gross. Dies zeigt der Bericht, den das Netzwerk Kinderrechte im Juni 2009 als Parallelbericht zum offiziellen Staatenbericht publiziert hat. Darin wurde klar, dass viele Aktivitäten, die der Bund als staatliche Leistungen aufführt, nur auf dem Papier bestehen.</p><p>Besonderer Handlungsbedarf besteht in der Koordination zwischen den verschiedenen staatlichen und privaten Akteuren. Des Weiteren sind die Entwicklung und Implementierung von erfolgreichen Strategien mangelhaft, sodass es weitgehend dem Zufall überlassen wird, ob gesicherte Erkenntnisse und wirkungsvolle Massnahmen auch tatsächlich in der Praxis zur Anwendung kommen.</p><p>Eine Fach- und Koordinationsstelle auf eidgenössischer Ebene kann hier Abhilfe schaffen: Wissen wird gebündelt, Erfahrungen für andere nutzbar gemacht und Strategien zur Umsetzung gebracht. Mit einer Fach- und Koordinationsstelle ist die Schweiz auch in der Lage, im internationalen Kontext glaubwürdig aufzutreten.</p><p>Die Fach- und Koordinationsstelle soll die Aktivitäten innerhalb der Bundesverwaltung koordinieren, den Kontakt zu den Kantonen, Städten und Gemeinden sicherstellen, die Arbeiten der Non-Profitorganisationen unterstützen sowie die Schweiz im Kontext mit der Uno-Kinderrechtskonvention international vertreten. Im Bericht soll konkret geprüft werden, ob eine solche Fach- und Koordinationsstelle analog der Fachstelle für Rassismusbekämpfung oder des Büros für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Ebene eines Departementsstabs angesiedelt werden könnte. Das gäbe der Fach- und Koordinationsstelle im Unterschied zum heutigen "Bereich für Kinder- und Jugendfragen" die Möglichkeit, die Koordinationsaufgaben tatsächlich wahrzunehmen.</p>
- <p>Die Umsetzung der von der Schweiz am 26. März 1997 ratifizierten Uno-Kinderrechtskonvention obliegt verschiedenen staatlichen und privaten Akteuren auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat hat den Folgebericht der Schweiz am 4. Juli 2012 gutgeheissen; es handelt sich dabei um eine konsolidierte Fassung des zweiten, dritten und vierten Staatenberichtes. Der Bericht enthält Ausführungen über allgemeine rechtliche und politische Entwicklungen zur Stärkung der Kinderrechte in der Schweiz.</p><p>Die gesamtschweizerische Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention wird wie bei allen internationalen Abkommen dadurch erschwert, dass zahlreiche Akteure involviert sind und unterschiedliche Themen behandelt werden. Dieses Hindernis sowie die bestehenden Lücken nimmt der Bundesrat in seinem Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" vom 27. August 2008 zur Kenntnis. Er verpflichtet sich, den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Akteuren auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpolitik zu fördern. Weitere Anliegen sind die Koordination der Massnahmen des Bundes und die Entwicklung der fachlichen Kompetenz im Bereich Kinder- und Jugendpolitik. Diese Grundsätze sind neu in den Artikeln 18, 20 und 21 des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verankert. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.</p><p>Als Fachstelle der Bundesverwaltung für kinder- und jugendpolitische Belange, auch im internationalen Bereich, wurde das Bundesamt für Sozialversicherungen im Eidgenössischen Departement des Innern beauftragt, diese Lücken zu schliessen. Das Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft" erhält für den Bereich "Kinder- und Jugendfragen" ab 2013 zusätzliche Ressourcen in Form von personellen und finanziellen Mitteln. Unter diesen Umständen erübrigt sich die Schaffung einer neuen Koordinationsstelle.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Bereich "Kinder- und Jugendfragen" mit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen verfügt, um die Zusammenarbeit und die Koordination der einzelnen Akteure zu unterstützen und die Innovation zu fördern. Ebenfalls möglich wird damit der Austausch zu best practices in den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik (Jugendschutz, Jugendförderung und Partizipation). Die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention wird von den dadurch geschaffenen Synergien direkt profitieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention den Aufbau einer Fach- und Koordinationsstelle zu prüfen und darüber zu berichten.</p>
- Prüfung einer Fach- und Koordinationsstelle zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vor rund fünfzehn Jahren hat die Schweiz am 26. März 1997 die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert und hat sich wie alle Vertragsstaaten verpflichtet, die Rechte der Kinder zu achten, zu gewährleisten und den Schutz der Kinder vor Missbrauch und Gewalt sicherzustellen.</p><p>Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention ist das Bewusstsein für den Schutz der Kinder gestiegen. Viele Angebote wurden entwickelt, zahlreiche Projekte durchgeführt. Trotzdem sind die Lücken nach wie vor gross. Dies zeigt der Bericht, den das Netzwerk Kinderrechte im Juni 2009 als Parallelbericht zum offiziellen Staatenbericht publiziert hat. Darin wurde klar, dass viele Aktivitäten, die der Bund als staatliche Leistungen aufführt, nur auf dem Papier bestehen.</p><p>Besonderer Handlungsbedarf besteht in der Koordination zwischen den verschiedenen staatlichen und privaten Akteuren. Des Weiteren sind die Entwicklung und Implementierung von erfolgreichen Strategien mangelhaft, sodass es weitgehend dem Zufall überlassen wird, ob gesicherte Erkenntnisse und wirkungsvolle Massnahmen auch tatsächlich in der Praxis zur Anwendung kommen.</p><p>Eine Fach- und Koordinationsstelle auf eidgenössischer Ebene kann hier Abhilfe schaffen: Wissen wird gebündelt, Erfahrungen für andere nutzbar gemacht und Strategien zur Umsetzung gebracht. Mit einer Fach- und Koordinationsstelle ist die Schweiz auch in der Lage, im internationalen Kontext glaubwürdig aufzutreten.</p><p>Die Fach- und Koordinationsstelle soll die Aktivitäten innerhalb der Bundesverwaltung koordinieren, den Kontakt zu den Kantonen, Städten und Gemeinden sicherstellen, die Arbeiten der Non-Profitorganisationen unterstützen sowie die Schweiz im Kontext mit der Uno-Kinderrechtskonvention international vertreten. Im Bericht soll konkret geprüft werden, ob eine solche Fach- und Koordinationsstelle analog der Fachstelle für Rassismusbekämpfung oder des Büros für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Ebene eines Departementsstabs angesiedelt werden könnte. Das gäbe der Fach- und Koordinationsstelle im Unterschied zum heutigen "Bereich für Kinder- und Jugendfragen" die Möglichkeit, die Koordinationsaufgaben tatsächlich wahrzunehmen.</p>
- <p>Die Umsetzung der von der Schweiz am 26. März 1997 ratifizierten Uno-Kinderrechtskonvention obliegt verschiedenen staatlichen und privaten Akteuren auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat hat den Folgebericht der Schweiz am 4. Juli 2012 gutgeheissen; es handelt sich dabei um eine konsolidierte Fassung des zweiten, dritten und vierten Staatenberichtes. Der Bericht enthält Ausführungen über allgemeine rechtliche und politische Entwicklungen zur Stärkung der Kinderrechte in der Schweiz.</p><p>Die gesamtschweizerische Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention wird wie bei allen internationalen Abkommen dadurch erschwert, dass zahlreiche Akteure involviert sind und unterschiedliche Themen behandelt werden. Dieses Hindernis sowie die bestehenden Lücken nimmt der Bundesrat in seinem Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" vom 27. August 2008 zur Kenntnis. Er verpflichtet sich, den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Akteuren auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpolitik zu fördern. Weitere Anliegen sind die Koordination der Massnahmen des Bundes und die Entwicklung der fachlichen Kompetenz im Bereich Kinder- und Jugendpolitik. Diese Grundsätze sind neu in den Artikeln 18, 20 und 21 des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verankert. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.</p><p>Als Fachstelle der Bundesverwaltung für kinder- und jugendpolitische Belange, auch im internationalen Bereich, wurde das Bundesamt für Sozialversicherungen im Eidgenössischen Departement des Innern beauftragt, diese Lücken zu schliessen. Das Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft" erhält für den Bereich "Kinder- und Jugendfragen" ab 2013 zusätzliche Ressourcen in Form von personellen und finanziellen Mitteln. Unter diesen Umständen erübrigt sich die Schaffung einer neuen Koordinationsstelle.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Bereich "Kinder- und Jugendfragen" mit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen verfügt, um die Zusammenarbeit und die Koordination der einzelnen Akteure zu unterstützen und die Innovation zu fördern. Ebenfalls möglich wird damit der Austausch zu best practices in den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik (Jugendschutz, Jugendförderung und Partizipation). Die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention wird von den dadurch geschaffenen Synergien direkt profitieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention den Aufbau einer Fach- und Koordinationsstelle zu prüfen und darüber zu berichten.</p>
- Prüfung einer Fach- und Koordinationsstelle zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention
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