Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

ShortId
12.3608
Id
20123608
Updated
24.06.2025 23:32
Language
de
Title
Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
AdditionalIndexing
12;28;Pflegekind;Sozialeinrichtung;Sterilisation;Kind;Zwangsmassnahme;Alleinerziehende/r;Recht des Einzelnen;Fahrende;Opferhilfe;Einweisung in eine psychiatrische Klinik;Beratung;fürsorgerische Freiheitsentziehung
1
  • L04K01040401, fürsorgerische Freiheitsentziehung
  • L05K0403030402, Zwangsmassnahme
  • L05K0501020501, Opferhilfe
  • L06K070106020203, Beratung
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L04K01030303, Alleinerziehende/r
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0109020101, Fahrende
  • L06K010303010401, Pflegekind
  • L04K01040407, Sozialeinrichtung
  • L04K01050505, Einweisung in eine psychiatrische Klinik
  • L05K0103020103, Sterilisation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in der Schweiz Hunderttausende Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Betroffen waren insbesondere Kinder, Jugendliche und unverheiratete Frauen. "Verdingkinder", "Kinder der Landstrasse", "Heimkinder", "psychiatrische Zwangseinweisungen", "Zwangssterilisationen und -kastrationen", "Administrativ Versorgte" sind Stichworte, welche diese gravierenden Verletzungen der Grundrechte umschreiben.</p><p>Nebst der Forderung nach moralischer Wiedergutmachung und historischer Aufarbeitung der Geschehnisse steht bei den Betroffenen jene nach Anlauf- und Beratungsstellen im Vordergrund. Viele der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sind aufgrund ihrer traumatischen Erlebnisse ohne Unterstützung nicht in der Lage, bei Behörden und staatlichen Stellen ihre Rechte geltend zu machen. Seien es Fragen zur Akteneinsicht, Rückforderungen von Erspartem auf Bankbüchlein, Fragen rund um die Sozialversicherungen oder andere Anliegen: Die Betroffenen haben viele Probleme und Anliegen, die durch das moralische und oft auch rechtliche Versagen staatlicher Stellen verursacht worden sind. Da sie in der Regel noch heute in prekären, finanziell schwachen Verhältnissen leben, ist ihnen der Zugang zu bezahlter Hilfe (Anwältinnen und Anwälte, Psychologinnen und Psychologen) ebenfalls weitgehend verwehrt.</p><p>Der heutige Staat steht gegenüber den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Pflicht. Die geforderten Anlauf- und Beratungsstellen sind ein konkreter Beitrag, das soziale und psychische Leid der Opfer zu lindern und ihre Rechte zumindest heute zu stärken.</p><p>Damit die geplanten Stellen ihre Aufgaben erfüllen können, wird es entscheidend sein, dass die Betroffenen beim Aufbau dieser Stellen miteinbezogen werden. So erleben sie sich als Akteurin oder Akteur und nicht einfach als Objekte, über die verfügt und bestimmt wird.</p>
  • <p>Das Postulat verlangt vom Bund, die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Personen zu prüfen, welche von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen verschiedenster Art betroffen waren bzw. immer noch sind. Die Betroffenen sollen damit die notwendige Hilfestellung erhalten, damit sie ihnen zustehende Rechte geltend machen können. Hingegen zielt das Postulat nicht auf die Schaffung neuer Ansprüche (z. B. auf finanzielle Leistungen) ab.</p><p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen. Die im Postulat erwähnten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sind nach heutigem Kenntnisstand von kantonalen Behörden verfügt oder vollzogen worden. Aus diesem Grund, aber auch, weil das Beratungsangebot möglichst lokal oder zumindest in jeder Sprachregion bereitgestellt werden müsste, sollte es auf kantonaler Ebene organisiert werden. Es ist auch zu beachten, dass sich die staatlichen Zwangsmassnahmen auf die verschiedenen im Postulat erwähnten Personengruppen sehr unterschiedlich ausgewirkt haben. Es ist deshalb sehr schwierig zu prognostizieren, wie viele Personen überhaupt ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen werden, wie lange sie dies gegebenenfalls tun werden und welche speziellen Bedürfnisse dabei abgedeckt werden müssen. Es wird daher vorab darum gehen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen abzuklären, inwiefern bestehende Angebote in den Kantonen (z. B. unentgeltliche Prozessführung, Rechtsberatung, kantonale Ombuds- oder sonstige Auskunftsstellen, private Vereinigungen) ausgebaut oder neue Angebote (z. B. Beratungsstellen) geschaffen werden sollen und welche Hilfestellungen sie anbieten müssten. Im zu erarbeitenden Bericht sind insbesondere festgestellte Lücken aufzuzeigen. Bei einem allfälligen Ausbau der notwendigen Infrastrukturen sollte die aktuelle Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs gewahrt bleiben. Es wird im Übrigen auch näher zu prüfen sein, inwieweit der Bund über die notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen verfügt, um in diesem Bereich allenfalls gesetzgeberisch tätig zu werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bund prüft in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, den Landeskirchen und privaten Organisationen in allen Sprachregionen die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Dabei soll auch auf bestehende Angebote (z. B. Opferhilfestellen) zurückgegriffen werden können.</p>
  • Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in der Schweiz Hunderttausende Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Betroffen waren insbesondere Kinder, Jugendliche und unverheiratete Frauen. "Verdingkinder", "Kinder der Landstrasse", "Heimkinder", "psychiatrische Zwangseinweisungen", "Zwangssterilisationen und -kastrationen", "Administrativ Versorgte" sind Stichworte, welche diese gravierenden Verletzungen der Grundrechte umschreiben.</p><p>Nebst der Forderung nach moralischer Wiedergutmachung und historischer Aufarbeitung der Geschehnisse steht bei den Betroffenen jene nach Anlauf- und Beratungsstellen im Vordergrund. Viele der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sind aufgrund ihrer traumatischen Erlebnisse ohne Unterstützung nicht in der Lage, bei Behörden und staatlichen Stellen ihre Rechte geltend zu machen. Seien es Fragen zur Akteneinsicht, Rückforderungen von Erspartem auf Bankbüchlein, Fragen rund um die Sozialversicherungen oder andere Anliegen: Die Betroffenen haben viele Probleme und Anliegen, die durch das moralische und oft auch rechtliche Versagen staatlicher Stellen verursacht worden sind. Da sie in der Regel noch heute in prekären, finanziell schwachen Verhältnissen leben, ist ihnen der Zugang zu bezahlter Hilfe (Anwältinnen und Anwälte, Psychologinnen und Psychologen) ebenfalls weitgehend verwehrt.</p><p>Der heutige Staat steht gegenüber den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Pflicht. Die geforderten Anlauf- und Beratungsstellen sind ein konkreter Beitrag, das soziale und psychische Leid der Opfer zu lindern und ihre Rechte zumindest heute zu stärken.</p><p>Damit die geplanten Stellen ihre Aufgaben erfüllen können, wird es entscheidend sein, dass die Betroffenen beim Aufbau dieser Stellen miteinbezogen werden. So erleben sie sich als Akteurin oder Akteur und nicht einfach als Objekte, über die verfügt und bestimmt wird.</p>
    • <p>Das Postulat verlangt vom Bund, die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Personen zu prüfen, welche von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen verschiedenster Art betroffen waren bzw. immer noch sind. Die Betroffenen sollen damit die notwendige Hilfestellung erhalten, damit sie ihnen zustehende Rechte geltend machen können. Hingegen zielt das Postulat nicht auf die Schaffung neuer Ansprüche (z. B. auf finanzielle Leistungen) ab.</p><p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen. Die im Postulat erwähnten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sind nach heutigem Kenntnisstand von kantonalen Behörden verfügt oder vollzogen worden. Aus diesem Grund, aber auch, weil das Beratungsangebot möglichst lokal oder zumindest in jeder Sprachregion bereitgestellt werden müsste, sollte es auf kantonaler Ebene organisiert werden. Es ist auch zu beachten, dass sich die staatlichen Zwangsmassnahmen auf die verschiedenen im Postulat erwähnten Personengruppen sehr unterschiedlich ausgewirkt haben. Es ist deshalb sehr schwierig zu prognostizieren, wie viele Personen überhaupt ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen werden, wie lange sie dies gegebenenfalls tun werden und welche speziellen Bedürfnisse dabei abgedeckt werden müssen. Es wird daher vorab darum gehen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen abzuklären, inwiefern bestehende Angebote in den Kantonen (z. B. unentgeltliche Prozessführung, Rechtsberatung, kantonale Ombuds- oder sonstige Auskunftsstellen, private Vereinigungen) ausgebaut oder neue Angebote (z. B. Beratungsstellen) geschaffen werden sollen und welche Hilfestellungen sie anbieten müssten. Im zu erarbeitenden Bericht sind insbesondere festgestellte Lücken aufzuzeigen. Bei einem allfälligen Ausbau der notwendigen Infrastrukturen sollte die aktuelle Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs gewahrt bleiben. Es wird im Übrigen auch näher zu prüfen sein, inwieweit der Bund über die notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen verfügt, um in diesem Bereich allenfalls gesetzgeberisch tätig zu werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bund prüft in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, den Landeskirchen und privaten Organisationen in allen Sprachregionen die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Dabei soll auch auf bestehende Angebote (z. B. Opferhilfestellen) zurückgegriffen werden können.</p>
    • Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

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