Förderung des Reisebusverkehrs durch Abschaffung oder Reduktion der Mineralölsteuer
- ShortId
-
12.3610
- Id
-
20123610
- Updated
-
27.07.2023 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Förderung des Reisebusverkehrs durch Abschaffung oder Reduktion der Mineralölsteuer
- AdditionalIndexing
-
48;Beförderungsmittel;Steuersenkung;Wettbewerbsbeschränkung;Mineralölsteuer;Omnibus;sektorale Beihilfe;Umweltverträglichkeit;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L05K1803010104, Omnibus
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L04K11070307, Steuersenkung
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L03K180104, Beförderungsmittel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Reisecar wird trotz seiner hervorragenden Ökobilanz und seines gemessen an der beförderten Personenzahl sehr geringen Treibstoffverbrauchs gegenüber anderen kollektiven Verkehrsmitteln benachteiligt. So erhält er von der öffentlichen Hand als einziger Verkehrsträger weder Subventionen noch kann er von sonstigen Förderungsmassnahmen profitieren. Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und Flugverkehr dagegen werden mit Milliarden von Franken unterstützt, wozu insbesondere die Vergünstigung oder gar die Befreiung von der Mineralölsteuer gehört.</p><p>Für den Reisecar als Ergänzung oder Alternative zum öffentlichen Verkehr spricht eine Vielzahl von Gründen:</p><p>1. Der Reisecar vermag bei gleicher Transportleistung bis zu 25 Personenwagen zu ersetzen. Zugleich leistet er einen wesentlichen Beitrag zur Stauverminderung, indem er im Vergleich zum Individualverkehr nur einen Bruchteil der Strassen- oder Parkplatzfläche beansprucht.</p><p>2. Der Car ist die sauberste und CO2-effizienteste Art zu reisen. So braucht ein Flugzeug ungefähr neunmal und ein Personenwagen sechsmal so viel Energie wie ein Reisecar. Und für den CO2-Ausstoss je Person gilt gerechnet auf eine Strecke von 500 Kilometern: Ein Flugzeug stösst 130 Kilogramm, ein Personenwagen 88 Kilogramm und der Car lediglich 14 Kilogramm CO2 aus.</p><p>3. Die Sicherheits- und Komfortausstattung von Reisecars hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt (Spurhalte-, Brems-, Abstandshalteassistenten usw.), was von den Unternehmen fortlaufend hohe Investitionen in den Fahrzeugpark erfordert. Auch die massive Verschärfung der Abgasvorschriften, die zu einer Reduzierung der Emissionen auf ein Mass am Rande der Nachweisbarkeit führen wird, verlangt von den Unternehmen eine stetig hohe Investitionstätigkeit.</p><p>4. Als kollektives Transportmittel gelangt der Reisecar häufig im Vor- und Nachlauf zur Bahn oder zum Flugzeug zum Einsatz und hat damit im Tourismus eine herausragende Bedeutung.</p><p>Da für viele Reisende der Preis eines der Hauptentscheidungskriterien bei der Verkehrsmittelwahl ist, bedarf es für den Reisebusverkehr einer steuerlichen Gleichbehandlung, um Transparenz herzustellen, Wettbewerbsverzerrungen zu eliminieren und die Attraktivität des ökologischeren Verkehrsmittels Car zu steigern.</p>
- <p>Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer sowie dem Mineralölsteuerzuschlag. Das Mineralölsteuergesetz (SR 641.61) sieht sowohl Mineralölsteuerbefreiungen als auch Steuerbegünstigungen vor. So sind z. B. Treibstoffe, die durch konzessionierte Transportunternehmen verbraucht werden, teilweise von der Mineralölsteuer befreit.</p><p>Konzessionierte Transportunternehmen erbringen im Rahmen der Bundeskonzession Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen. In der Regel werden diese deshalb im regionalen Personenverkehr durch Bund und Kantone und im Ortsverkehr durch Kantone und Gemeinden subventioniert. Um diese subventionierten Leistungen nicht mit Fiskalabgaben zu belasten, werden den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs diese Vergünstigungen gewährt. Die betreffenden Unternehmen müssen aus Umweltschutzgründen ihre Flotte mit Partikelfiltern ausrüsten, um in den Genuss der vollen Steuerbegünstigung zu gelangen. Für Fahrten ausserhalb der Bundeskonzession, wie kantonal bewilligte Ausflugsfahrten, Sonderfahrten, Schülertransporte oder Fahrten für den Unterhalt der Fahrzeuge usw. werden keine Steuerbegünstigungen gewährt.</p><p>Reisecars verursachen zwar pro Personenkilometer deutlich geringere CO2-Emissionen als Personenwagen und Flugzeuge, stehen jedoch im Binnenverkehr in direktem Wettbewerb zum Personentransport mit der Bahn. Mit einer Befreiung von der Mineralölsteuer für Reisecars würden aus klima-, umwelt- und verkehrspolitischer Sicht falsche Signale gesetzt, die der Strategie des Bundesrates widersprechen würden.</p><p>Der Bund finanziert seine Aufgaben und Aufwendungen für den Strassenverkehr über die zweckgebundenen Einnahmen der Spezialfinanzierung (SFSV). Gespiesen wird die SFSV durch die Hälfte der Mineralölsteuererträge, die Erträge des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen sowie durch den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette). Aus der Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung (BBI 2012 745ff.) geht hervor, dass die laufenden Einnahmen bereits kurzfristig nicht mehr ausreichen, um die geplanten Ausgaben für den ordentlichen Bedarf zu decken.</p><p>Weiter regelt das Subventionsgesetz (SR 616.1), dass auf Finanzhilfe in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten ist. Eine Subventionsausweitung in Form einer Treibstoffsteuerrückerstattung ist deshalb auch aus ordnungs- sowie finanzpolitischen Gründen (absehbare Unterdeckung SFSV) nicht angebracht.</p><p>Bereits die Motion Freysinger 05.3631, "Société internationale de sauvetage du Léman; Steuerbefreiter Treibstoff", und die Motion Schmidt Roberto 08.3604, "Mineralölsteuer der Bergbahnen", wurden u. a. aus den gleichen Überlegungen abgelehnt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Mineralölsteuer für den Reisebusverkehr abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.</p>
- Förderung des Reisebusverkehrs durch Abschaffung oder Reduktion der Mineralölsteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Reisecar wird trotz seiner hervorragenden Ökobilanz und seines gemessen an der beförderten Personenzahl sehr geringen Treibstoffverbrauchs gegenüber anderen kollektiven Verkehrsmitteln benachteiligt. So erhält er von der öffentlichen Hand als einziger Verkehrsträger weder Subventionen noch kann er von sonstigen Förderungsmassnahmen profitieren. Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und Flugverkehr dagegen werden mit Milliarden von Franken unterstützt, wozu insbesondere die Vergünstigung oder gar die Befreiung von der Mineralölsteuer gehört.</p><p>Für den Reisecar als Ergänzung oder Alternative zum öffentlichen Verkehr spricht eine Vielzahl von Gründen:</p><p>1. Der Reisecar vermag bei gleicher Transportleistung bis zu 25 Personenwagen zu ersetzen. Zugleich leistet er einen wesentlichen Beitrag zur Stauverminderung, indem er im Vergleich zum Individualverkehr nur einen Bruchteil der Strassen- oder Parkplatzfläche beansprucht.</p><p>2. Der Car ist die sauberste und CO2-effizienteste Art zu reisen. So braucht ein Flugzeug ungefähr neunmal und ein Personenwagen sechsmal so viel Energie wie ein Reisecar. Und für den CO2-Ausstoss je Person gilt gerechnet auf eine Strecke von 500 Kilometern: Ein Flugzeug stösst 130 Kilogramm, ein Personenwagen 88 Kilogramm und der Car lediglich 14 Kilogramm CO2 aus.</p><p>3. Die Sicherheits- und Komfortausstattung von Reisecars hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt (Spurhalte-, Brems-, Abstandshalteassistenten usw.), was von den Unternehmen fortlaufend hohe Investitionen in den Fahrzeugpark erfordert. Auch die massive Verschärfung der Abgasvorschriften, die zu einer Reduzierung der Emissionen auf ein Mass am Rande der Nachweisbarkeit führen wird, verlangt von den Unternehmen eine stetig hohe Investitionstätigkeit.</p><p>4. Als kollektives Transportmittel gelangt der Reisecar häufig im Vor- und Nachlauf zur Bahn oder zum Flugzeug zum Einsatz und hat damit im Tourismus eine herausragende Bedeutung.</p><p>Da für viele Reisende der Preis eines der Hauptentscheidungskriterien bei der Verkehrsmittelwahl ist, bedarf es für den Reisebusverkehr einer steuerlichen Gleichbehandlung, um Transparenz herzustellen, Wettbewerbsverzerrungen zu eliminieren und die Attraktivität des ökologischeren Verkehrsmittels Car zu steigern.</p>
- <p>Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer sowie dem Mineralölsteuerzuschlag. Das Mineralölsteuergesetz (SR 641.61) sieht sowohl Mineralölsteuerbefreiungen als auch Steuerbegünstigungen vor. So sind z. B. Treibstoffe, die durch konzessionierte Transportunternehmen verbraucht werden, teilweise von der Mineralölsteuer befreit.</p><p>Konzessionierte Transportunternehmen erbringen im Rahmen der Bundeskonzession Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen. In der Regel werden diese deshalb im regionalen Personenverkehr durch Bund und Kantone und im Ortsverkehr durch Kantone und Gemeinden subventioniert. Um diese subventionierten Leistungen nicht mit Fiskalabgaben zu belasten, werden den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs diese Vergünstigungen gewährt. Die betreffenden Unternehmen müssen aus Umweltschutzgründen ihre Flotte mit Partikelfiltern ausrüsten, um in den Genuss der vollen Steuerbegünstigung zu gelangen. Für Fahrten ausserhalb der Bundeskonzession, wie kantonal bewilligte Ausflugsfahrten, Sonderfahrten, Schülertransporte oder Fahrten für den Unterhalt der Fahrzeuge usw. werden keine Steuerbegünstigungen gewährt.</p><p>Reisecars verursachen zwar pro Personenkilometer deutlich geringere CO2-Emissionen als Personenwagen und Flugzeuge, stehen jedoch im Binnenverkehr in direktem Wettbewerb zum Personentransport mit der Bahn. Mit einer Befreiung von der Mineralölsteuer für Reisecars würden aus klima-, umwelt- und verkehrspolitischer Sicht falsche Signale gesetzt, die der Strategie des Bundesrates widersprechen würden.</p><p>Der Bund finanziert seine Aufgaben und Aufwendungen für den Strassenverkehr über die zweckgebundenen Einnahmen der Spezialfinanzierung (SFSV). Gespiesen wird die SFSV durch die Hälfte der Mineralölsteuererträge, die Erträge des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen sowie durch den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette). Aus der Botschaft vom 18. Januar 2012 zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung (BBI 2012 745ff.) geht hervor, dass die laufenden Einnahmen bereits kurzfristig nicht mehr ausreichen, um die geplanten Ausgaben für den ordentlichen Bedarf zu decken.</p><p>Weiter regelt das Subventionsgesetz (SR 616.1), dass auf Finanzhilfe in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten ist. Eine Subventionsausweitung in Form einer Treibstoffsteuerrückerstattung ist deshalb auch aus ordnungs- sowie finanzpolitischen Gründen (absehbare Unterdeckung SFSV) nicht angebracht.</p><p>Bereits die Motion Freysinger 05.3631, "Société internationale de sauvetage du Léman; Steuerbefreiter Treibstoff", und die Motion Schmidt Roberto 08.3604, "Mineralölsteuer der Bergbahnen", wurden u. a. aus den gleichen Überlegungen abgelehnt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Mineralölsteuer für den Reisebusverkehr abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.</p>
- Förderung des Reisebusverkehrs durch Abschaffung oder Reduktion der Mineralölsteuer
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