Steuerinformationsabkommen mit Offshore-Finanzzentren

ShortId
12.3612
Id
20123612
Updated
28.07.2023 12:03
Language
de
Title
Steuerinformationsabkommen mit Offshore-Finanzzentren
AdditionalIndexing
24;Gibraltar;Doppelbesteuerung;Handelsabkommen;Jungferninseln (USA);Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;bilaterale Verhandlungen;Kapitalanlage;Finanzplatz
1
  • L04K11060112, Finanzplatz
  • L05K0701020205, Handelsabkommen
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L04K03010501, Gibraltar
  • L05K0305010108, Jungferninseln (USA)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Finanzplatz Schweiz pflegt mit den europäischen und amerikanischen Offshore-Finanzzentren enge wirtschaftliche Beziehungen. Gemäss Angaben der Schweizerischen Nationalbank waren 2010 rund 15 Prozent sämtlicher Schweizer Direktinvestitionen im Ausland in Offshore-Finanzzentren angelegt (131 Milliarden Franken) und rund 7 Prozent aller Schweizer Portfolioinvestitionen im Ausland (73,8 Milliarden Franken).</p><p>Dennoch hat die Schweiz mit keiner einzigen Jurisdiktion dieser Offshore-Finanzzentren ein Doppelbesteuerungsabkommen oder Steuerinformationsabkommen (Tiea) abgeschlossen, weder mit einem der europäischen (Gibraltar, Guernsey, Jersey und Insel Man) noch mit einem der amerikanischen (Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaica, Kaimaninseln, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln).</p><p>Steuerhinterzieher nutzen diese Offshore-Finanzzentren, weil diese besonders intransparente Schattenfinanzplätze sind. Sie belegen auf dem Schattenfinanzindex des Tax Justice Network die obersten Ränge. Weit oben auf diesem Index finden sich mit Bahrain, Zypern, Libanon und Macao weitere intransparente Finanzplätze, mit denen die Schweiz keine Steuerabkommen unterhält.</p><p>Diese Lücke ist mit der vom Bundesrat propagierten Weissgeldstrategie unvereinbar. Inhaber von Schwarzgeldkonten können so ohne Entdeckungsrisiko ihre undeklarierten Vermögenswerte auf Schattenfinanzplätze verschieben. Das ist oft innerhalb derselben Bank möglich. Den ehrlichen Schweizer Steuerzahlern entgehen dadurch Millionen.</p><p>Dem muss endlich der Riegel geschoben werden, indem die Schweiz mit den erwähnten Jurisdiktionen Tiea abschliesst und so die rechtliche Grundlage schafft, um jene Informationen zu beschaffen, die sie zur korrekten Besteuerung von Individuen und Unternehmen und dem wirksamen Kampf gegen Steuerhinterziehung braucht.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 4. April 2012 beauftragt, mit Staaten und Jurisdiktionen, mit denen der Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht im Interesse der Schweiz liegt, die Amtshilfe in Steuersachen in einem Steuerinformationsabkommen (Tiea) zu regeln, sofern diese Staaten und Jurisdiktionen ein entsprechendes Begehren an die Schweiz gerichtet haben oder sofern die Schweiz aus steuerlichen oder entwicklungspolitischen Gründen an einer solchen Vereinbarung interessiert ist. Das EFD hat inzwischen entsprechende Verhandlungen mit einzelnen Jurisdiktionen aufgenommen. Die Grundlage für die Erfüllung des mit dieser Motion verfolgten Anliegens liegt somit bereits vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit Offshore-Finanzzentren und weiteren Schattenfinanzplätzen Verhandlungen über den Abschluss von Steuerinformationsabkommen einzuleiten, wie es andere europäische Länder und Finanzplatzzentren bereits gemacht haben.</p>
  • Steuerinformationsabkommen mit Offshore-Finanzzentren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Finanzplatz Schweiz pflegt mit den europäischen und amerikanischen Offshore-Finanzzentren enge wirtschaftliche Beziehungen. Gemäss Angaben der Schweizerischen Nationalbank waren 2010 rund 15 Prozent sämtlicher Schweizer Direktinvestitionen im Ausland in Offshore-Finanzzentren angelegt (131 Milliarden Franken) und rund 7 Prozent aller Schweizer Portfolioinvestitionen im Ausland (73,8 Milliarden Franken).</p><p>Dennoch hat die Schweiz mit keiner einzigen Jurisdiktion dieser Offshore-Finanzzentren ein Doppelbesteuerungsabkommen oder Steuerinformationsabkommen (Tiea) abgeschlossen, weder mit einem der europäischen (Gibraltar, Guernsey, Jersey und Insel Man) noch mit einem der amerikanischen (Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaica, Kaimaninseln, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln).</p><p>Steuerhinterzieher nutzen diese Offshore-Finanzzentren, weil diese besonders intransparente Schattenfinanzplätze sind. Sie belegen auf dem Schattenfinanzindex des Tax Justice Network die obersten Ränge. Weit oben auf diesem Index finden sich mit Bahrain, Zypern, Libanon und Macao weitere intransparente Finanzplätze, mit denen die Schweiz keine Steuerabkommen unterhält.</p><p>Diese Lücke ist mit der vom Bundesrat propagierten Weissgeldstrategie unvereinbar. Inhaber von Schwarzgeldkonten können so ohne Entdeckungsrisiko ihre undeklarierten Vermögenswerte auf Schattenfinanzplätze verschieben. Das ist oft innerhalb derselben Bank möglich. Den ehrlichen Schweizer Steuerzahlern entgehen dadurch Millionen.</p><p>Dem muss endlich der Riegel geschoben werden, indem die Schweiz mit den erwähnten Jurisdiktionen Tiea abschliesst und so die rechtliche Grundlage schafft, um jene Informationen zu beschaffen, die sie zur korrekten Besteuerung von Individuen und Unternehmen und dem wirksamen Kampf gegen Steuerhinterziehung braucht.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 4. April 2012 beauftragt, mit Staaten und Jurisdiktionen, mit denen der Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht im Interesse der Schweiz liegt, die Amtshilfe in Steuersachen in einem Steuerinformationsabkommen (Tiea) zu regeln, sofern diese Staaten und Jurisdiktionen ein entsprechendes Begehren an die Schweiz gerichtet haben oder sofern die Schweiz aus steuerlichen oder entwicklungspolitischen Gründen an einer solchen Vereinbarung interessiert ist. Das EFD hat inzwischen entsprechende Verhandlungen mit einzelnen Jurisdiktionen aufgenommen. Die Grundlage für die Erfüllung des mit dieser Motion verfolgten Anliegens liegt somit bereits vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit Offshore-Finanzzentren und weiteren Schattenfinanzplätzen Verhandlungen über den Abschluss von Steuerinformationsabkommen einzuleiten, wie es andere europäische Länder und Finanzplatzzentren bereits gemacht haben.</p>
    • Steuerinformationsabkommen mit Offshore-Finanzzentren

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