Umsetzung der Städte-Initiativen für mehr umweltfreundliche Mobilität. Unterstützung des Bundes

ShortId
12.3615
Id
20123615
Updated
28.07.2023 09:19
Language
de
Title
Umsetzung der Städte-Initiativen für mehr umweltfreundliche Mobilität. Unterstützung des Bundes
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Gemeinde;Koordination;Radfahrer/in;Fussgänger/in;Ortsverkehr;Modal Split
1
  • L05K1801010701, Ortsverkehr
  • L04K18010304, Modal Split
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund sieht verschiedene konkrete Möglichkeiten, um die Umsetzung der Städte-Initiativen zu unterstützen:</p><p>a. Infrastrukturfonds/Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung: Die wachsende Mobilität und die damit verbundenen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und auf den Nationalstrassen sollen auch künftig bewältigt werden können. Für den bis 31. Dezember 2027 befristeten Infrastrukturfonds hat das Parlament einen Gesamtkredit von 20,8 Milliarden Franken bewilligt (Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds, BBl 2007 8553). Aus dem Infrastrukturfonds sind vom für den Agglomerationsverkehr vorgesehenen Teil des Gesamtkredites (6 Milliarden Franken) nach Verabschiedung des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds sowie des Bundesbeschlusses vom 21. September 2010 über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr zwei Drittel einzelnen Projekten und Vorhaben zugewiesen.</p><p>Die Agglomerationsprogramme bezwecken unter anderem, dass die Infrastruktur für den öffentlichen und Langsamverkehr verbessert sowie Verkehrsinfrastruktur- und Siedlungsplanung besser aufeinander abgestimmt werden, um die Verkehrsleistung zu stabilisieren.</p><p>b. Dienstleistungszentrum für innovative und nachhaltige Mobilität UVEK (DZM): Das DZM wurde 2006 als "Dienstleistungsstelle" im Sinne einer ersten Anlaufstelle und eines Koordinationsorgans für nachhaltige Mobilitätsprojekte gegründet. Gemäss Zusammenarbeitsvertrag der involvierten Ämter (ARE, Bafu, BFE, ab 2010 BAV, Astra und ab 2011 BAG) soll das DZM innovative und nachhaltige Mobilitätsprojekte ermöglichen. Es setzt Akzente für zukunftsfähige Mobilitätslösungen, die insbesondere umwelt- und ressourcenschonende Fortbewegungsarten begünstigen und die Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern optimieren. </p><p>c. Strategie des Bundesrates für einen nachhaltigen Freizeitverkehr: Der Freizeitverkehr macht insgesamt 37 Prozent aller Wege, 40 Prozent aller Distanzen und 47 Prozent der gesamten Wegzeit aus. Der Freizeitverkehr ist vielfältig und deshalb nicht einfach fassbar. Er findet sowohl in Agglomerationen wie im ländlichen Raum statt. Aufgrund der grossen Bedeutung, der Vielschichtigkeit und der Komplexität des Freizeitverkehrs besteht Bedarf an einer Gesamtsicht und einer daraus abgeleiteten Strategie im Freizeitverkehr. Die im Zusammenhang mit dem Postulat Bieri 02.3733 vom Bundesrat verabschiedete Strategie Freizeitverkehr des Bundes zeigt die Ziele für einen nachhaltigen Freizeitverkehr auf. Mittels Umsetzung verschiedener prioritärer Massnahmen soll dazu beigetragen werden, den Freizeitverkehr - auch innerhalb und zwischen Agglomerationen - nachhaltiger zu gestalten.</p><p>d. Mobilitätsmanagement: Das Förderprogramm Mobilitätsmanagement des Bundesamtes für Energie richtet sich an Unternehmen, Gemeinden und Veranstalter. Es definiert Mobilitätsmanagement als spezifischen Teil des übergeordneten Managementsystems, ganz im Sinne und in Anlehnung an bestehende, normierte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme (ISO 9000 und ISO 14001). Noch dieses Jahr wird das Mobilitätsmanagement auf Veranstaltungen und auf Planungsprozesse erweitert. Vor allem grössere Gemeinden spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. </p><p>e. EnergieSchweiz für Gemeinden: Im Rahmen von EnergieSchweiz für Gemeinden werden die Gemeinden bei der Optimierung der Raumplanung und der Baugesetzgebung unter Berücksichtigung der Konsequenzen auf die Mobilität unterstützt. Zudem werden die Kurs- und Informationsangebote gezielt ausgebaut und die Mobilitätsberatung verbessert. </p><p>f. Abbau von Fehlanreizen: Im Rahmen einer vom BFE durchgeführten Studie wurden verschiedene Fehlanreize im Mobilitätsbereich aus Sicht des Energieverbrauchs auf Gemeindeebene identifiziert. Die Resultate der Studie helfen den Gemeinden, relevante Handlungsfelder zu erkennen und konkrete Massnahmen umzusetzen.</p><p>g. Massnahmenplan Langsamverkehr: Der Langsamverkehr - insbesondere der Veloverkehr - weist ein grosses, nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Erreichung der Klimaziele in den Städten und Agglomerationen auf. Im Rahmen der bundesrätlichen Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2012-2015" soll deshalb der "Massnahmenplan zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Förderung des Langsamverkehrs" weitergeführt und konkretisiert werden. Der Bund will damit die in diesem Handlungsfeld federführend verantwortlichen Kantone und Gemeinden dort unterstützen, wo es in seiner Kompetenz liegt, namentlich etwa im Rahmen der Rechtsetzung, mit der Herausgabe von Vollzugs- und Arbeitshilfen oder mit der Unterstützung von Forschungs- und Pilotprojekten.</p><p>2. Der Bund begrüsst, dass die Städte je für sich die geeignete Umsetzung der Städte-Initiative wählen. Die Umsetzung liegt aber in der Kompetenz und Verantwortung der Städte selbst. Es können sich aber durchaus fallweise Synergien aufgrund der unter Frage 1 dargestellten Aufgaben des Bundes ergeben. Gerade im Falle der Agglomerationsprogramme müssen die verschiedenen politischen Ebenen zusammenarbeiten, und es müssen alle Verkehrsträger ausgewogen berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die verkehrspolitische Organisation umverkehR konnte in verschiedenen Städten Erfolge mit ihrer Städte-Initiative feiern. Allerdings ist die Verkehrspolitik eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Entsprechend sind die Städte oder im Falle Basels der Halbkanton auch auf die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Instanzen angewiesen, um dem Volkswillen zum Durchbruch verhelfen zu können.</p><p>Gleichzeitig ist klar, dass eine Umsetzung der klimapolitisch relevanten Senkung des CO2-Ausstosses auch auf eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs angewiesen ist und dass ein ökologischerer Modalsplit am einfachsten in den städtischen, durch den öffentlichen Verkehr optimal erschlossenen Gebieten erreicht werden kann. Darum muss es auch im Interesse des Bundes sein, hier die Umsetzung der Städte-Initiativen zu unterstützen.</p><p>1. Mit welchen konkreten Mitteln oder allenfalls Gesetzesänderungen kann der Bund die Umsetzung der Städte-Initiativen unterstützen?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht der Bund, um zur Koordination der Anstrengungen zur Umsetzung der lokalen Städte-Initiativen beizutragen, beispielsweise durch die Initiierung eines spezifischen Fachaustausches?</p>
  • Umsetzung der Städte-Initiativen für mehr umweltfreundliche Mobilität. Unterstützung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund sieht verschiedene konkrete Möglichkeiten, um die Umsetzung der Städte-Initiativen zu unterstützen:</p><p>a. Infrastrukturfonds/Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung: Die wachsende Mobilität und die damit verbundenen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und auf den Nationalstrassen sollen auch künftig bewältigt werden können. Für den bis 31. Dezember 2027 befristeten Infrastrukturfonds hat das Parlament einen Gesamtkredit von 20,8 Milliarden Franken bewilligt (Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds, BBl 2007 8553). Aus dem Infrastrukturfonds sind vom für den Agglomerationsverkehr vorgesehenen Teil des Gesamtkredites (6 Milliarden Franken) nach Verabschiedung des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds sowie des Bundesbeschlusses vom 21. September 2010 über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr zwei Drittel einzelnen Projekten und Vorhaben zugewiesen.</p><p>Die Agglomerationsprogramme bezwecken unter anderem, dass die Infrastruktur für den öffentlichen und Langsamverkehr verbessert sowie Verkehrsinfrastruktur- und Siedlungsplanung besser aufeinander abgestimmt werden, um die Verkehrsleistung zu stabilisieren.</p><p>b. Dienstleistungszentrum für innovative und nachhaltige Mobilität UVEK (DZM): Das DZM wurde 2006 als "Dienstleistungsstelle" im Sinne einer ersten Anlaufstelle und eines Koordinationsorgans für nachhaltige Mobilitätsprojekte gegründet. Gemäss Zusammenarbeitsvertrag der involvierten Ämter (ARE, Bafu, BFE, ab 2010 BAV, Astra und ab 2011 BAG) soll das DZM innovative und nachhaltige Mobilitätsprojekte ermöglichen. Es setzt Akzente für zukunftsfähige Mobilitätslösungen, die insbesondere umwelt- und ressourcenschonende Fortbewegungsarten begünstigen und die Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern optimieren. </p><p>c. Strategie des Bundesrates für einen nachhaltigen Freizeitverkehr: Der Freizeitverkehr macht insgesamt 37 Prozent aller Wege, 40 Prozent aller Distanzen und 47 Prozent der gesamten Wegzeit aus. Der Freizeitverkehr ist vielfältig und deshalb nicht einfach fassbar. Er findet sowohl in Agglomerationen wie im ländlichen Raum statt. Aufgrund der grossen Bedeutung, der Vielschichtigkeit und der Komplexität des Freizeitverkehrs besteht Bedarf an einer Gesamtsicht und einer daraus abgeleiteten Strategie im Freizeitverkehr. Die im Zusammenhang mit dem Postulat Bieri 02.3733 vom Bundesrat verabschiedete Strategie Freizeitverkehr des Bundes zeigt die Ziele für einen nachhaltigen Freizeitverkehr auf. Mittels Umsetzung verschiedener prioritärer Massnahmen soll dazu beigetragen werden, den Freizeitverkehr - auch innerhalb und zwischen Agglomerationen - nachhaltiger zu gestalten.</p><p>d. Mobilitätsmanagement: Das Förderprogramm Mobilitätsmanagement des Bundesamtes für Energie richtet sich an Unternehmen, Gemeinden und Veranstalter. Es definiert Mobilitätsmanagement als spezifischen Teil des übergeordneten Managementsystems, ganz im Sinne und in Anlehnung an bestehende, normierte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme (ISO 9000 und ISO 14001). Noch dieses Jahr wird das Mobilitätsmanagement auf Veranstaltungen und auf Planungsprozesse erweitert. Vor allem grössere Gemeinden spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. </p><p>e. EnergieSchweiz für Gemeinden: Im Rahmen von EnergieSchweiz für Gemeinden werden die Gemeinden bei der Optimierung der Raumplanung und der Baugesetzgebung unter Berücksichtigung der Konsequenzen auf die Mobilität unterstützt. Zudem werden die Kurs- und Informationsangebote gezielt ausgebaut und die Mobilitätsberatung verbessert. </p><p>f. Abbau von Fehlanreizen: Im Rahmen einer vom BFE durchgeführten Studie wurden verschiedene Fehlanreize im Mobilitätsbereich aus Sicht des Energieverbrauchs auf Gemeindeebene identifiziert. Die Resultate der Studie helfen den Gemeinden, relevante Handlungsfelder zu erkennen und konkrete Massnahmen umzusetzen.</p><p>g. Massnahmenplan Langsamverkehr: Der Langsamverkehr - insbesondere der Veloverkehr - weist ein grosses, nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Erreichung der Klimaziele in den Städten und Agglomerationen auf. Im Rahmen der bundesrätlichen Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2012-2015" soll deshalb der "Massnahmenplan zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Förderung des Langsamverkehrs" weitergeführt und konkretisiert werden. Der Bund will damit die in diesem Handlungsfeld federführend verantwortlichen Kantone und Gemeinden dort unterstützen, wo es in seiner Kompetenz liegt, namentlich etwa im Rahmen der Rechtsetzung, mit der Herausgabe von Vollzugs- und Arbeitshilfen oder mit der Unterstützung von Forschungs- und Pilotprojekten.</p><p>2. Der Bund begrüsst, dass die Städte je für sich die geeignete Umsetzung der Städte-Initiative wählen. Die Umsetzung liegt aber in der Kompetenz und Verantwortung der Städte selbst. Es können sich aber durchaus fallweise Synergien aufgrund der unter Frage 1 dargestellten Aufgaben des Bundes ergeben. Gerade im Falle der Agglomerationsprogramme müssen die verschiedenen politischen Ebenen zusammenarbeiten, und es müssen alle Verkehrsträger ausgewogen berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die verkehrspolitische Organisation umverkehR konnte in verschiedenen Städten Erfolge mit ihrer Städte-Initiative feiern. Allerdings ist die Verkehrspolitik eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Entsprechend sind die Städte oder im Falle Basels der Halbkanton auch auf die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Instanzen angewiesen, um dem Volkswillen zum Durchbruch verhelfen zu können.</p><p>Gleichzeitig ist klar, dass eine Umsetzung der klimapolitisch relevanten Senkung des CO2-Ausstosses auch auf eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs angewiesen ist und dass ein ökologischerer Modalsplit am einfachsten in den städtischen, durch den öffentlichen Verkehr optimal erschlossenen Gebieten erreicht werden kann. Darum muss es auch im Interesse des Bundes sein, hier die Umsetzung der Städte-Initiativen zu unterstützen.</p><p>1. Mit welchen konkreten Mitteln oder allenfalls Gesetzesänderungen kann der Bund die Umsetzung der Städte-Initiativen unterstützen?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht der Bund, um zur Koordination der Anstrengungen zur Umsetzung der lokalen Städte-Initiativen beizutragen, beispielsweise durch die Initiierung eines spezifischen Fachaustausches?</p>
    • Umsetzung der Städte-Initiativen für mehr umweltfreundliche Mobilität. Unterstützung des Bundes

Back to List