Stopp der Kriegsmaterialexporte nach Indien
- ShortId
-
12.3621
- Id
-
20123621
- Updated
-
28.07.2023 10:20
- Language
-
de
- Title
-
Stopp der Kriegsmaterialexporte nach Indien
- AdditionalIndexing
-
09;Bürgerkrieg;Soldat;politische Gewalt;Indien;Kind;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L04K03030403, Indien
- L05K0401020202, Bürgerkrieg
- L03K040301, politische Gewalt
- L05K0402030303, Soldat
- L05K0107010205, Kind
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kriegsmaterialexporte werden laut KMV Artikel 5 "nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist". Zudem sei die Situation im Innern des Bestimmungslandes zu berücksichtigen, namentlich der "Verzicht auf Kindersoldaten". Indien ist aber in mehrere interne bewaffnete Konflikte verwickelt und rekrutiert auch Kindersoldaten. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die Schweizer Kriegsmaterialexporte nach Indien sofort zu stoppen.</p><p>1. Im indischen Gliedstaat Assam kämpfen seit mehr als drei Jahrzehnten Dutzende von Gruppen für die Unabhängigkeit. Mehr als 10 000 Personen wurden aufgrund der bewaffneten Aufstände getötet.</p><p>2. Im indischen Gliedstaat Manipur betrachten aufständische Gruppierungen die indische Zentralgewalt als Kolonialmacht; Unabhängigkeitsbewegungen und ethnische Spannungen führen immer wieder zu Gewalt. Auch 2012 forderte diese anlässlich von lokalen Wahlen wieder Todesopfer. </p><p>3. In den indischen Gliedstaaten Andhra Pradesh, Chhattisgarh, Jharkhand sowie weiteren Gliedstaaten im Zentrum und Osten Indiens fordern bewaffnete Gefechte zwischen maoistischen Aufständischen und Regierungstruppen immer wieder Hunderte von Todesopfern. 2010 deckte der periodische Bericht von Uno-Generalsekretär Ban Ki-Moon über Kinder und bewaffnete Konflikte auf, dass die Maoisten dabei im grossen Stil Kindersoldaten rekrutieren (A/64/742, S/2010/181, Ziff. 135f.). Laut Human Rights Watch setzt im Konflikt mit den Maoisten auch die Regierung Kindersoldaten ein.</p><p>4. Im indischen Gliedstaat Kashmir führt der ungelöste interne Konflikt mit Aufständischen seit fünf Jahrzehnten immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen - intern und mit Pakistan. Ende März 2012 klagten die indischen Regionalbehörden über 20 000 Jugendliche an, sich mit Steinwürfen gegen Sicherheitskräfte an anti-indischen Demonstrationen beteiligt zu haben. Die staatliche Menschenrechtsorganisation dokumentierte in Kashmir Massengräber mit über 2000 nicht identifizierten Toten.</p><p>5. Auch in Gujarat kommt es periodisch zu Gewalt zwischen Muslims und Hindu-Extremisten.</p>
- <p>Indien befindet sich sicherheitspolitisch in einem volatilen Umfeld. Trotz Entspannung in den vergangenen Jahren bleibt das Verhältnis zum Nachbarn Pakistan von Aktualität. Auch stellt sich für Indien die Frage des grenzüberschreitenden Terrors und gewisser interner Herausforderungen. Die aktuelle Situation in Indien und sein Verhältnis zu Pakistan entsprechen aber stricto sensu nicht einem bewaffneten Konflikt im Sinne der Kriegsmaterialgesetzgebung.</p><p>Indien ist seit der Staatsgründung eine stabile Demokratie, und dies in einer Region, wo dies eher die Ausnahme ist. Seine Streitkräfte sind demokratisch kontrolliert, d. h., sie üben ihre Funktion im Rahmen der geltenden Rechtsordnung aus. Darüber hinaus werden die indischen Streitkräfte im Inneren nur subsidiär eingesetzt. Indien verfügt über eine anerkannterweise freie Medienlandschaft mit einer Tradition von investigativem Journalismus, welcher genau und kritisch über die Einhaltung der Rechtsordnung und allfällige Verletzungen von Menschenrechten wacht. Entsprechend werden Missstände bzw. Missverhalten durch staatliche Organe publik.</p><p>Indien hat als souveräner Staat legitime Bedürfnisse, sein demokratisches System zu schützen und für die Einhaltung der Rechtsordnung zu sorgen, wenn nötig auch in Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols.</p><p>Daneben hat die Schweiz sowohl an einem stabilen Indien als wichtigem Wirtschaftspartner als auch als Garant für die regionale Stabilität (u. a. Freiheit der Schifffahrt im Arabischen Meer, Indischen Ozean, Malakkastrasse) ein Interesse.</p><p>Was die Rekrutierung von Kindersoldaten betrifft, ist festzuhalten, dass der indische Staat diese Praxis (z. B. durch Naxaliten) verurteilt und dass nach Wissen des Bundesrates die indischen Streitkräfte selbst keine Kindersoldaten rekrutieren. Der indische Staat bemüht sich auf verschiedenen Ebenen, diese zu verhindern bzw. die sich daraus ergebenden Probleme zu bewältigen. Hierzu haben die indische Unionsregierung und die Regierungen verschiedener Bundesstaaten diverse Massnahmen ergriffen, insbesondere die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen und deren Umsetzung im Rahmen der Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil des Supreme Court gegen Kindersoldaten vom Juli 2011), Capacity-Building, Schaffung einer National Commission for Protection of Child Rights oder der Aufbau eines Pilotprojektes, welches die Bedürfnisse der Kinder in umfassender Weise berücksichtigt (u. a. Schutz, Bildung, Gesundheit, Ernährung). Diese Massnahmen zeigen denn auch bereits Teilerfolge (die Angriffe auf Schulen sind seit 2009 rückläufig). Auch wenn sie noch nicht vollständig umgesetzt sind, ist klar, dass sich die indische Unionsregierung bemüht, nicht nur das Problem der Kindersoldaten, sondern auch die zugrunde liegenden regionalen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme zu bewältigen.</p><p>Am 29. März 2009 hat sich der Bundesrat letztmals mit Gesuchen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Indien beschäftigt und seine bisherige Praxis einer umfassenden Prüfung unterzogen. Dabei hat er die im Jahre 2005 erfolgte Öffnung des indischen Marktes für Kriegsmaterial bestätigt. </p><p>Die schweizerische Bewilligungspraxis für die Ausfuhr von Kriegsmaterial zählt bereits heute zu den restriktivsten der westlichen Industrienationen. Eine solche Bewilligungspraxis beinhaltet auch, dass Bundesrat und Verwaltung in der Lage sind, flexibel auf veränderte Situationen zu reagieren. Jedes Ausfuhrgesuch wird deshalb wie vom Gesetz vorgeschrieben einzeln geprüft und gemäss den Kriterien der Kriegsmaterialgesetzgebung beurteilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriegsmaterialexporte nach Indien zu stoppen, weil bewaffnete Konflikte in mehreren indischen Gliedstaaten sowie die Rekrutierung von Kindersoldaten einer Bewilligung gemäss Kriegsmaterialverordnung Artikel 5 entgegenstehen.</p>
- Stopp der Kriegsmaterialexporte nach Indien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Kriegsmaterialexporte werden laut KMV Artikel 5 "nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist". Zudem sei die Situation im Innern des Bestimmungslandes zu berücksichtigen, namentlich der "Verzicht auf Kindersoldaten". Indien ist aber in mehrere interne bewaffnete Konflikte verwickelt und rekrutiert auch Kindersoldaten. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die Schweizer Kriegsmaterialexporte nach Indien sofort zu stoppen.</p><p>1. Im indischen Gliedstaat Assam kämpfen seit mehr als drei Jahrzehnten Dutzende von Gruppen für die Unabhängigkeit. Mehr als 10 000 Personen wurden aufgrund der bewaffneten Aufstände getötet.</p><p>2. Im indischen Gliedstaat Manipur betrachten aufständische Gruppierungen die indische Zentralgewalt als Kolonialmacht; Unabhängigkeitsbewegungen und ethnische Spannungen führen immer wieder zu Gewalt. Auch 2012 forderte diese anlässlich von lokalen Wahlen wieder Todesopfer. </p><p>3. In den indischen Gliedstaaten Andhra Pradesh, Chhattisgarh, Jharkhand sowie weiteren Gliedstaaten im Zentrum und Osten Indiens fordern bewaffnete Gefechte zwischen maoistischen Aufständischen und Regierungstruppen immer wieder Hunderte von Todesopfern. 2010 deckte der periodische Bericht von Uno-Generalsekretär Ban Ki-Moon über Kinder und bewaffnete Konflikte auf, dass die Maoisten dabei im grossen Stil Kindersoldaten rekrutieren (A/64/742, S/2010/181, Ziff. 135f.). Laut Human Rights Watch setzt im Konflikt mit den Maoisten auch die Regierung Kindersoldaten ein.</p><p>4. Im indischen Gliedstaat Kashmir führt der ungelöste interne Konflikt mit Aufständischen seit fünf Jahrzehnten immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen - intern und mit Pakistan. Ende März 2012 klagten die indischen Regionalbehörden über 20 000 Jugendliche an, sich mit Steinwürfen gegen Sicherheitskräfte an anti-indischen Demonstrationen beteiligt zu haben. Die staatliche Menschenrechtsorganisation dokumentierte in Kashmir Massengräber mit über 2000 nicht identifizierten Toten.</p><p>5. Auch in Gujarat kommt es periodisch zu Gewalt zwischen Muslims und Hindu-Extremisten.</p>
- <p>Indien befindet sich sicherheitspolitisch in einem volatilen Umfeld. Trotz Entspannung in den vergangenen Jahren bleibt das Verhältnis zum Nachbarn Pakistan von Aktualität. Auch stellt sich für Indien die Frage des grenzüberschreitenden Terrors und gewisser interner Herausforderungen. Die aktuelle Situation in Indien und sein Verhältnis zu Pakistan entsprechen aber stricto sensu nicht einem bewaffneten Konflikt im Sinne der Kriegsmaterialgesetzgebung.</p><p>Indien ist seit der Staatsgründung eine stabile Demokratie, und dies in einer Region, wo dies eher die Ausnahme ist. Seine Streitkräfte sind demokratisch kontrolliert, d. h., sie üben ihre Funktion im Rahmen der geltenden Rechtsordnung aus. Darüber hinaus werden die indischen Streitkräfte im Inneren nur subsidiär eingesetzt. Indien verfügt über eine anerkannterweise freie Medienlandschaft mit einer Tradition von investigativem Journalismus, welcher genau und kritisch über die Einhaltung der Rechtsordnung und allfällige Verletzungen von Menschenrechten wacht. Entsprechend werden Missstände bzw. Missverhalten durch staatliche Organe publik.</p><p>Indien hat als souveräner Staat legitime Bedürfnisse, sein demokratisches System zu schützen und für die Einhaltung der Rechtsordnung zu sorgen, wenn nötig auch in Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols.</p><p>Daneben hat die Schweiz sowohl an einem stabilen Indien als wichtigem Wirtschaftspartner als auch als Garant für die regionale Stabilität (u. a. Freiheit der Schifffahrt im Arabischen Meer, Indischen Ozean, Malakkastrasse) ein Interesse.</p><p>Was die Rekrutierung von Kindersoldaten betrifft, ist festzuhalten, dass der indische Staat diese Praxis (z. B. durch Naxaliten) verurteilt und dass nach Wissen des Bundesrates die indischen Streitkräfte selbst keine Kindersoldaten rekrutieren. Der indische Staat bemüht sich auf verschiedenen Ebenen, diese zu verhindern bzw. die sich daraus ergebenden Probleme zu bewältigen. Hierzu haben die indische Unionsregierung und die Regierungen verschiedener Bundesstaaten diverse Massnahmen ergriffen, insbesondere die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen und deren Umsetzung im Rahmen der Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil des Supreme Court gegen Kindersoldaten vom Juli 2011), Capacity-Building, Schaffung einer National Commission for Protection of Child Rights oder der Aufbau eines Pilotprojektes, welches die Bedürfnisse der Kinder in umfassender Weise berücksichtigt (u. a. Schutz, Bildung, Gesundheit, Ernährung). Diese Massnahmen zeigen denn auch bereits Teilerfolge (die Angriffe auf Schulen sind seit 2009 rückläufig). Auch wenn sie noch nicht vollständig umgesetzt sind, ist klar, dass sich die indische Unionsregierung bemüht, nicht nur das Problem der Kindersoldaten, sondern auch die zugrunde liegenden regionalen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme zu bewältigen.</p><p>Am 29. März 2009 hat sich der Bundesrat letztmals mit Gesuchen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Indien beschäftigt und seine bisherige Praxis einer umfassenden Prüfung unterzogen. Dabei hat er die im Jahre 2005 erfolgte Öffnung des indischen Marktes für Kriegsmaterial bestätigt. </p><p>Die schweizerische Bewilligungspraxis für die Ausfuhr von Kriegsmaterial zählt bereits heute zu den restriktivsten der westlichen Industrienationen. Eine solche Bewilligungspraxis beinhaltet auch, dass Bundesrat und Verwaltung in der Lage sind, flexibel auf veränderte Situationen zu reagieren. Jedes Ausfuhrgesuch wird deshalb wie vom Gesetz vorgeschrieben einzeln geprüft und gemäss den Kriterien der Kriegsmaterialgesetzgebung beurteilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriegsmaterialexporte nach Indien zu stoppen, weil bewaffnete Konflikte in mehreren indischen Gliedstaaten sowie die Rekrutierung von Kindersoldaten einer Bewilligung gemäss Kriegsmaterialverordnung Artikel 5 entgegenstehen.</p>
- Stopp der Kriegsmaterialexporte nach Indien
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