Liegen Auslandinvestitionen in Kohlekraftwerke im aussenpolitischen Interesse der Schweiz?
- ShortId
-
12.3626
- Id
-
20123626
- Updated
-
27.07.2023 22:03
- Language
-
de
- Title
-
Liegen Auslandinvestitionen in Kohlekraftwerke im aussenpolitischen Interesse der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
66;52;08;Interessen der Schweiz im Ausland;ausländisches Unternehmen;Investitionsvorschrift;diplomatische Beziehungen;Auslandsinvestition;Kohle;Kraftwerk;Beteiligung an Unternehmen;Gute Dienste;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L03K170302, Kraftwerk
- L04K17020301, Kohle
- L04K11090102, Auslandsinvestition
- L03K100106, Interessen der Schweiz im Ausland
- L03K100108, Gute Dienste
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L05K1109010605, Investitionsvorschrift
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es gehört zu den Aufgaben des Bundes und demzufolge der schweizerischen Auslandvertretungen, die aussenpolitischen Interessen unseres Landes im Rahmen des verfassungsmässigen Auftrages wahrzunehmen. Dazu gehören auch, falls angefragt, die Interessenvertretung von Schweizer Unternehmen, die Vermittlung von Kontakten sowie die Unterstützung beim Zugang zu offiziellen Stellen im Ausland. Klar davon ausgenommen sind Aktivitäten, welche internationalen Regelwerken zuwiderlaufen (z. B. Arbeitsbedingungen, welche Regelungen der Internationalen Arbeitsorganisation verletzen).</p><p>In Italien begleiten die diplomatischen Dienste verschiedene Schweizer Projekte zur Stromerzeugung. Die Schweizer Botschaft hat dieses Jahr beispielsweise ein Projekt für ein Gaskombikraftwerk in den Abruzzen unterstützt sowie die angemessene Sichtbarkeit eines Windparks in Apulien ermöglicht. </p><p>2. Gemäss Energiestrategie 2050, wie sie durch den Bundesrat am 18. April 2012 konkretisiert worden ist, soll die wegfallende Stromproduktion aus Kernenergie durch eine Stärkung der Energieeffizienz sowie den Zubau von Wasserkraft und neuer erneuerbarer Energien gedeckt werden. Die Deckung des Restbedarfs erfolgt mit Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen, Gaskombikraftwerken sowie Stromimporten. Es widerspricht der Energiestrategie nicht, dass Schweizer Botschaften in Nachbarländern die Beteiligung von Schweizer Energieversorgern an Kohlekraftwerken unterstützen. Es gilt auch zu bedenken, dass italienische Kohlekraftwerke dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen und dadurch nicht im Widerspruch zur europäischen Umwelt- und Klimapolitik stehen. Zudem wird in der EU darauf geachtet, dass neue Kohlekraftwerke mit Carbon Capture-Technologie nachgerüstet werden können, sollte sich diese Technologie in Zukunft als wirtschaftlich erweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Interpellation 08.3975 vom 19. Dezember 2008 wurde der Bundesrat angefragt, Massnahmen zu prüfen, um Auslandinvestitionen in Kohlekraftwerke zu regeln. Am 25. Februar 2009 antwortete der Bundesrat wie folgt:</p><p>"Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern. Diese Investitionen basieren auf strategischen Entscheiden der Stromunternehmen, bei deren Eigentümer es sich in den meisten Fällen um Kantone, Städte und Gemeinden handelt. Im Gegensatz zum Bund verfügen sie bereits heute über den entsprechenden Handlungsspielraum, um solche Investitionen - falls nötig - zu verhindern ... Der Bundesrat hat keinen Einblick in die Verträge der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), welche diese mit den Investoren und Betreibern von bestehenden und neuen Kohlekraftwerken im Ausland abschliessen."</p><p>Diese Antwort zeigt klar, dass sich der Bund aus den Tätigkeiten Schweizer EVU im Ausland heraushalten will. Erstaunlich ist nun, dass dieser Grundsatz im Falle des projektierten Kohlekraftwerks in Saline Ioniche in Kalabrien nicht zu gelten scheint. Das Bündner Elektrizitätsunternehmen Repower ist massgeblich an diesem Bauprojekt beteiligt. Laut Medienberichten und einer Stellungnahme des EDA wird es dabei vom Schweizer Honorarkonsul Renato Vitetta unterstützt. Das Honorarkonsulat in Kalabrien sowie das Generalkonsulat in Mailand und die Schweizer Botschaft in Rom würden nicht nur immer wieder in Kontakt mit Repower stehen, sondern das Bündner Unternehmen wird auch "im Umgang mit den lokalen Behörden" und der "Vermittlung von Kontakten" unterstützt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er sich des Widerspruchs bewusst, dass er einerseits bezüglich der Verhinderung von Kohlekraftwerken erklärt, keine Eingriffsmöglichkeiten in die Tätigkeiten von Schweizer EVU im Ausland zu haben, andererseits aber Schweizer Behörden Repower beim Kohlekraftwerkbau in Kalabrien unterstützen?</p><p>2. Umweltschutz und Nachhaltigkeit zählen zu den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik. Die Stellungnahme des EDA vermittelt den Eindruck, dass es im aussenpolitischen Interesse der Schweiz liegt, den Bau von Kohlekraftwerken zu unterstützen. Kann der Bundesrat dies bestätigen? Auf welche Grundlagen stützt er sich bei der diesbezüglichen Beurteilung der Schweizer Interessenlage?</p>
- Liegen Auslandinvestitionen in Kohlekraftwerke im aussenpolitischen Interesse der Schweiz?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Es gehört zu den Aufgaben des Bundes und demzufolge der schweizerischen Auslandvertretungen, die aussenpolitischen Interessen unseres Landes im Rahmen des verfassungsmässigen Auftrages wahrzunehmen. Dazu gehören auch, falls angefragt, die Interessenvertretung von Schweizer Unternehmen, die Vermittlung von Kontakten sowie die Unterstützung beim Zugang zu offiziellen Stellen im Ausland. Klar davon ausgenommen sind Aktivitäten, welche internationalen Regelwerken zuwiderlaufen (z. B. Arbeitsbedingungen, welche Regelungen der Internationalen Arbeitsorganisation verletzen).</p><p>In Italien begleiten die diplomatischen Dienste verschiedene Schweizer Projekte zur Stromerzeugung. Die Schweizer Botschaft hat dieses Jahr beispielsweise ein Projekt für ein Gaskombikraftwerk in den Abruzzen unterstützt sowie die angemessene Sichtbarkeit eines Windparks in Apulien ermöglicht. </p><p>2. Gemäss Energiestrategie 2050, wie sie durch den Bundesrat am 18. April 2012 konkretisiert worden ist, soll die wegfallende Stromproduktion aus Kernenergie durch eine Stärkung der Energieeffizienz sowie den Zubau von Wasserkraft und neuer erneuerbarer Energien gedeckt werden. Die Deckung des Restbedarfs erfolgt mit Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen, Gaskombikraftwerken sowie Stromimporten. Es widerspricht der Energiestrategie nicht, dass Schweizer Botschaften in Nachbarländern die Beteiligung von Schweizer Energieversorgern an Kohlekraftwerken unterstützen. Es gilt auch zu bedenken, dass italienische Kohlekraftwerke dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen und dadurch nicht im Widerspruch zur europäischen Umwelt- und Klimapolitik stehen. Zudem wird in der EU darauf geachtet, dass neue Kohlekraftwerke mit Carbon Capture-Technologie nachgerüstet werden können, sollte sich diese Technologie in Zukunft als wirtschaftlich erweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Interpellation 08.3975 vom 19. Dezember 2008 wurde der Bundesrat angefragt, Massnahmen zu prüfen, um Auslandinvestitionen in Kohlekraftwerke zu regeln. Am 25. Februar 2009 antwortete der Bundesrat wie folgt:</p><p>"Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern. Diese Investitionen basieren auf strategischen Entscheiden der Stromunternehmen, bei deren Eigentümer es sich in den meisten Fällen um Kantone, Städte und Gemeinden handelt. Im Gegensatz zum Bund verfügen sie bereits heute über den entsprechenden Handlungsspielraum, um solche Investitionen - falls nötig - zu verhindern ... Der Bundesrat hat keinen Einblick in die Verträge der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), welche diese mit den Investoren und Betreibern von bestehenden und neuen Kohlekraftwerken im Ausland abschliessen."</p><p>Diese Antwort zeigt klar, dass sich der Bund aus den Tätigkeiten Schweizer EVU im Ausland heraushalten will. Erstaunlich ist nun, dass dieser Grundsatz im Falle des projektierten Kohlekraftwerks in Saline Ioniche in Kalabrien nicht zu gelten scheint. Das Bündner Elektrizitätsunternehmen Repower ist massgeblich an diesem Bauprojekt beteiligt. Laut Medienberichten und einer Stellungnahme des EDA wird es dabei vom Schweizer Honorarkonsul Renato Vitetta unterstützt. Das Honorarkonsulat in Kalabrien sowie das Generalkonsulat in Mailand und die Schweizer Botschaft in Rom würden nicht nur immer wieder in Kontakt mit Repower stehen, sondern das Bündner Unternehmen wird auch "im Umgang mit den lokalen Behörden" und der "Vermittlung von Kontakten" unterstützt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er sich des Widerspruchs bewusst, dass er einerseits bezüglich der Verhinderung von Kohlekraftwerken erklärt, keine Eingriffsmöglichkeiten in die Tätigkeiten von Schweizer EVU im Ausland zu haben, andererseits aber Schweizer Behörden Repower beim Kohlekraftwerkbau in Kalabrien unterstützen?</p><p>2. Umweltschutz und Nachhaltigkeit zählen zu den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik. Die Stellungnahme des EDA vermittelt den Eindruck, dass es im aussenpolitischen Interesse der Schweiz liegt, den Bau von Kohlekraftwerken zu unterstützen. Kann der Bundesrat dies bestätigen? Auf welche Grundlagen stützt er sich bei der diesbezüglichen Beurteilung der Schweizer Interessenlage?</p>
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