Neue Energiepolitik. Kostenschätzung bei Weiterführung des bisherigen Strommix im Vergleich zu den Stromangebotsvarianten 2 und 3
- ShortId
-
12.3629
- Id
-
20123629
- Updated
-
28.07.2023 09:57
- Language
-
de
- Title
-
Neue Energiepolitik. Kostenschätzung bei Weiterführung des bisherigen Strommix im Vergleich zu den Stromangebotsvarianten 2 und 3
- AdditionalIndexing
-
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Energieszenarien;Energiepolitik (speziell);Kostenrechnung;Substitutionsbrennstoff;wirtschaftliche Auswirkung;Stromerzeugung
- 1
-
- L04K17010111, Energieszenarien
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
- L04K17010101, Substitutionsbrennstoff
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neue Energiestrategie 2050 ist eine Fortführung des Szenario IV der Energieperspektiven 2035 aus dem Jahre 2007 und verfolgt prioritär ein langfristiges CO2-Ziel von 1-1,5 Tonnen CO2/Kopf und Jahr. Dies führt unter Anwendung von Effizienzüberlegungen im Energiebereich a priori zu einer höheren Stromnachfrage (Wärmepumpen statt Ölheizungen, Elektromobilität statt Benzinmotoren, mehr öffentlicher Verkehr statt motorisierter Individualverkehr). Der Bundesrat und das Parlament haben gleichzeitig entschieden, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Die neue Energiestrategie 2050 und der Ausstieg sind allerdings zwei Zielrichtungen, die grundsätzlich unabhängig voneinander sind.</p><p>Aufgrund der Präsentation der Ergebnisse vom 18. April 2012 wird klar, dass die Schweiz mit den bisher vorgeschlagenen Massnahmen die Ziele im Strombereich nur zur Hälfte erreicht und entweder zahlreiche Gaskombikraftwerke zubauen muss oder auf Importe, zum Beispiel aus deutschen Kohlekraftwerken, angewiesen sein wird. Beides widerspricht der Philosophie des Szenarios des langfristigen CO2-Zieles von 1-1,5 Tonnen CO2/Kopf und Jahr.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Kosten der Kombination "neue Energiepolitik" und bisheriger Strommix ermitteln (was der Stromangebotsvariante 1 des Bundesrates gemäss Medienmitteilung vom 25. Mai 2011 entspricht). Basierend auf diesen Ergebnissen sollen die direkten Kosten und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Kombinationen aufgezeigt werden.</p><p>Damit wird für die Bevölkerung die nötige Transparenz geschaffen, damit sie sich ein Urteil bilden kann, ob sie bereit ist, die finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen des Ausstiegs aus der Kernenergie zu tragen oder nicht. Die momentan zur Verfügung stehenden Resultate bilden keine transparente Entscheidungsgrundlage.</p>
- <p>Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und festgelegt, dass sich die künftige Stromversorgung der Schweiz an der Stromangebotsvariante 2 orientieren soll: Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden (Stromangebotsvariante 1 sah die Weiterführung der bisherigen Stromproduktion mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglichster Sicherheit vor; Stromangebotsvariante 3 beinhaltete den vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie mit Ausserbetriebnahme der bestehenden Kernkraftwerke vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer). Der Bundesrat hat sich bei diesem Entscheid auf Untersuchungen zu allen drei Stromangebotsvarianten gestützt.</p><p>Mit der Annahme der Motion Grüne Fraktion vom 13. März 2011 (11.3257 "Aus der Atomenergie aussteigen"), der Motion Fraktion BDP vom 14. April 2011 (11.3426 "Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken") und der Motion Schmidt Roberto vom 14. April 2011 (11.3436 "Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie") ist sowohl der Ständerat (am 28. September 2011) wie auch der Nationalrat (am 6. Dezember 2011) dem Ausstiegsentscheid des Bundesrates gefolgt. Das Parlament hat mit diesen Motionen dem Bundesrat u. a. den Auftrag erteilt, dass keine Rahmenbewilligungen für den Bau neuer Kernkraftwerke mehr erteilt werden dürfen und das Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) entsprechend zu ändern ist. Dies bedingt eine Neuausrichtung der Energiestrategie der Schweiz. Dabei muss das Energiesystem bis 2050 umgebaut und neu gestaltet werden.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stützt sich bei der Erarbeitung der Energiestrategie 2050 auf die Vorgaben des Bundesrates und des Parlamentes und orientiert sich dabei an der Stromangebotsvariante 2. Der Bundesrat erachtet es als nicht zielführend, bei den laufenden Arbeiten zur Energiestrategie 2050 auch die Stromangebotsvariante 1 zu prüfen. Diese beinhaltet die Weiterführung des Status quo in der Energiepolitik, gegen den sich sowohl der Bundesrat als auch das Parlament ausgesprochen haben. Der Bundesrat wird in der Botschaft zuhanden des Parlamentes die volkswirtschaftlichen und anderen Auswirkungen der Revision des Kernenergiegesetzes gemäss den Vorgaben des Parlamentsgesetzes und der Regulierungsfolgenabschätzung dokumentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten zur "Energiestrategie 2050" die volkswirtschaftlichen Kosten der Nachfrageentwicklung gemäss "neuer Energiepolitik" in Kombination mit dem "bisherigen Strommix (Stromangebotsvariante 1)" zu ermitteln - zwecks Vergleichs mit den Stromangebotsvarianten 2 und 3.</p>
- Neue Energiepolitik. Kostenschätzung bei Weiterführung des bisherigen Strommix im Vergleich zu den Stromangebotsvarianten 2 und 3
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die neue Energiestrategie 2050 ist eine Fortführung des Szenario IV der Energieperspektiven 2035 aus dem Jahre 2007 und verfolgt prioritär ein langfristiges CO2-Ziel von 1-1,5 Tonnen CO2/Kopf und Jahr. Dies führt unter Anwendung von Effizienzüberlegungen im Energiebereich a priori zu einer höheren Stromnachfrage (Wärmepumpen statt Ölheizungen, Elektromobilität statt Benzinmotoren, mehr öffentlicher Verkehr statt motorisierter Individualverkehr). Der Bundesrat und das Parlament haben gleichzeitig entschieden, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Die neue Energiestrategie 2050 und der Ausstieg sind allerdings zwei Zielrichtungen, die grundsätzlich unabhängig voneinander sind.</p><p>Aufgrund der Präsentation der Ergebnisse vom 18. April 2012 wird klar, dass die Schweiz mit den bisher vorgeschlagenen Massnahmen die Ziele im Strombereich nur zur Hälfte erreicht und entweder zahlreiche Gaskombikraftwerke zubauen muss oder auf Importe, zum Beispiel aus deutschen Kohlekraftwerken, angewiesen sein wird. Beides widerspricht der Philosophie des Szenarios des langfristigen CO2-Zieles von 1-1,5 Tonnen CO2/Kopf und Jahr.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Kosten der Kombination "neue Energiepolitik" und bisheriger Strommix ermitteln (was der Stromangebotsvariante 1 des Bundesrates gemäss Medienmitteilung vom 25. Mai 2011 entspricht). Basierend auf diesen Ergebnissen sollen die direkten Kosten und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Kombinationen aufgezeigt werden.</p><p>Damit wird für die Bevölkerung die nötige Transparenz geschaffen, damit sie sich ein Urteil bilden kann, ob sie bereit ist, die finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen des Ausstiegs aus der Kernenergie zu tragen oder nicht. Die momentan zur Verfügung stehenden Resultate bilden keine transparente Entscheidungsgrundlage.</p>
- <p>Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und festgelegt, dass sich die künftige Stromversorgung der Schweiz an der Stromangebotsvariante 2 orientieren soll: Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden (Stromangebotsvariante 1 sah die Weiterführung der bisherigen Stromproduktion mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglichster Sicherheit vor; Stromangebotsvariante 3 beinhaltete den vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie mit Ausserbetriebnahme der bestehenden Kernkraftwerke vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer). Der Bundesrat hat sich bei diesem Entscheid auf Untersuchungen zu allen drei Stromangebotsvarianten gestützt.</p><p>Mit der Annahme der Motion Grüne Fraktion vom 13. März 2011 (11.3257 "Aus der Atomenergie aussteigen"), der Motion Fraktion BDP vom 14. April 2011 (11.3426 "Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken") und der Motion Schmidt Roberto vom 14. April 2011 (11.3436 "Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie") ist sowohl der Ständerat (am 28. September 2011) wie auch der Nationalrat (am 6. Dezember 2011) dem Ausstiegsentscheid des Bundesrates gefolgt. Das Parlament hat mit diesen Motionen dem Bundesrat u. a. den Auftrag erteilt, dass keine Rahmenbewilligungen für den Bau neuer Kernkraftwerke mehr erteilt werden dürfen und das Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) entsprechend zu ändern ist. Dies bedingt eine Neuausrichtung der Energiestrategie der Schweiz. Dabei muss das Energiesystem bis 2050 umgebaut und neu gestaltet werden.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stützt sich bei der Erarbeitung der Energiestrategie 2050 auf die Vorgaben des Bundesrates und des Parlamentes und orientiert sich dabei an der Stromangebotsvariante 2. Der Bundesrat erachtet es als nicht zielführend, bei den laufenden Arbeiten zur Energiestrategie 2050 auch die Stromangebotsvariante 1 zu prüfen. Diese beinhaltet die Weiterführung des Status quo in der Energiepolitik, gegen den sich sowohl der Bundesrat als auch das Parlament ausgesprochen haben. Der Bundesrat wird in der Botschaft zuhanden des Parlamentes die volkswirtschaftlichen und anderen Auswirkungen der Revision des Kernenergiegesetzes gemäss den Vorgaben des Parlamentsgesetzes und der Regulierungsfolgenabschätzung dokumentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten zur "Energiestrategie 2050" die volkswirtschaftlichen Kosten der Nachfrageentwicklung gemäss "neuer Energiepolitik" in Kombination mit dem "bisherigen Strommix (Stromangebotsvariante 1)" zu ermitteln - zwecks Vergleichs mit den Stromangebotsvarianten 2 und 3.</p>
- Neue Energiepolitik. Kostenschätzung bei Weiterführung des bisherigen Strommix im Vergleich zu den Stromangebotsvarianten 2 und 3
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