Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den Verkauf von Swisscom-Aktien
- ShortId
-
12.3630
- Id
-
20123630
- Updated
-
27.07.2023 20:23
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den Verkauf von Swisscom-Aktien
- AdditionalIndexing
-
48;34;Eisenbahnbau;Verkauf;Verkehrsinfrastruktur;Swisscom;Privatisierung;Aktie;Gesellschaftskapital;Finanzierung
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L03K110902, Finanzierung
- L06K070304020401, Gesellschaftskapital
- L05K1106010101, Aktie
- L05K0701010201, Verkauf
- L05K1202020107, Swisscom
- L04K05070115, Privatisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dieser Vorgang könnte "Transfer von einem ehemaligen Regiebetrieb des Bundes zu einem anderen" genannt werden. Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:</p><p>1. Der Bund ist nicht mehr Hauptaktionär von Swisscom und ermöglicht dem Management von Swisscom somit freies Handeln nach den Grundsätzen der Wirtschafts- und Handelsfreiheit.</p><p>2. Der Bund vermindert seine Risiken bei einem Kurssturz der Swisscom-Aktien.</p><p>3. Der zusätzlich für Fabi zur Verfügung gestellte Betrag erlaubt es, die Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs innerhalb einer vernünftigen Frist fertigzustellen und damit den Nutzerbedürfnissen gerecht zu werden.</p><p>4. Indem der Bund die Investitionen auf 6 Milliarden Franken aufstockt, erlaubt er die Umsetzung einer Strategie des Wirtschaftswachstums.</p>
- <p>Die Idee, den Erlös aus dem Verkauf von bundeseigenen Swisscom-Aktien zur Finanzierung von spezifischen Aufgaben zu verwenden, ist nicht neu. So verlangte etwa im Jahr 2006 ein Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3396, auf diese Weise die Mittel für Bildung, Forschung und Innovation aufzustocken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt teilweise die vom Motionär geltend gemachten Gründe für eine Reduktion der Bundesbeteiligung an Swisscom. Der Bundesrat erinnert daran, dass er den eidgenössischen Räten im Frühjahr 2006 die gestaffelte Veräusserung der noch im Bundesbesitz befindlichen Swisscom-Aktien vorgeschlagen hatte; allerdings traten weder National- noch Ständerat auf die Vorlage ein. In der begleitenden politischen Diskussion wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bund via Mehrheitsbeteiligung an Swisscom die direkte Kontrolle über eine - im Zuge der raschen Entwicklung der Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende - Schlüsselinfrastruktur ausübt. Allein die Netze von Swisscom sind in der Lage, den Zugang aller Regionen und Bevölkerungsgruppen zur digitalen Welt sowie die flächendeckendende Alarmierung und Information der Bevölkerung in Krisenlagen sicherzustellen. Der Bundesrat erkennt keine Anzeichen, dass sich an dieser Faktenlage und an den politischen Präferenzen in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom in der Zwischenzeit Entscheidendes geändert hat. </p><p>Selbst unter der Annahme, dass eine weitergehende Privatisierung von Swisscom mehrheitsfähig wäre, spricht sich der Bundesrat aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen klar gegen eine Zweckbindung des allfälligen Verkaufserlöses aus. Sowohl in der Botschaft zur Schuldenbremse als auch später in der Botschaft zur Ergänzungsregel hat der Bundesrat festgehalten, dass erhebliche ausserordentliche Einnahmen - z. B. aus Privatisierungserlösen - nicht zur Finanzierung von ausserordentlichen Ausgaben zur Verfügung stehen, sondern für den Schuldenabbau verwendet werden sollen.</p><p>Im Übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass bis 2025 im Rahmen der verschiedenen, teilweise parallel laufenden Ausbauprogramme (Neat, ZEB, HGV-Anschlüsse und Leistungsvereinbarungen) bereits Investitionen von gegen 19 Milliarden Franken in das Schweizer Schienennetz getätigt werden. Vor diesem Hintergrund orientiert sich der in der Botschaft zu Fabi skizzierte erste Ausbauschritt von Step im Umfang von 3,5 Milliarden Franken an dem aus Sicht des Bundesrates tatsächlich Nötigen, Mach- und Finanzierbaren. Eine darüber hinausgehende, zusätzliche Forcierung des Netzausbaus in diesem Zeithorizont unter "rollendem Rad", d. h. bei laufendem Betrieb, würde nach geltenden Erfahrungswerten die Verfügbarkeit des Schienennetzes stark beeinträchtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund ist zurzeit Eigentümer von 29 494 000 Swisscom-Aktien im Wert von je ungefähr 345 Franken, das entspricht bei diesem Kurs einem Betrag von 10,175 Milliarden Franken.</p><p>Um alle im Rahmen der umfassenden Variante des Projekts zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) geplanten Investitionen zu finanzieren, müsste der Bund anstelle der derzeit vorgesehenen 3,5 Milliarden Franken 6 Milliarden Franken freisetzen. Damit diese 6 Milliarden Franken finanziert werden können, ohne das ordentliche Budget zu belasten, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes im Gesamtwert von 2,5 Milliarden Franken zu erlauben.</p><p>Dazu muss die derzeitige Gesetzgebung geändert werden, die dem Bund einen Mindestanteil von 50+1 an diesen Aktien vorschreibt. Es müssen auch die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um den Erlös aus dem Verkauf in den Bahninfrastruktur-Fonds einfliessen zu lassen und damit das Ziel von 6 Milliarden Franken zu erreichen.</p>
- Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den Verkauf von Swisscom-Aktien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dieser Vorgang könnte "Transfer von einem ehemaligen Regiebetrieb des Bundes zu einem anderen" genannt werden. Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:</p><p>1. Der Bund ist nicht mehr Hauptaktionär von Swisscom und ermöglicht dem Management von Swisscom somit freies Handeln nach den Grundsätzen der Wirtschafts- und Handelsfreiheit.</p><p>2. Der Bund vermindert seine Risiken bei einem Kurssturz der Swisscom-Aktien.</p><p>3. Der zusätzlich für Fabi zur Verfügung gestellte Betrag erlaubt es, die Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs innerhalb einer vernünftigen Frist fertigzustellen und damit den Nutzerbedürfnissen gerecht zu werden.</p><p>4. Indem der Bund die Investitionen auf 6 Milliarden Franken aufstockt, erlaubt er die Umsetzung einer Strategie des Wirtschaftswachstums.</p>
- <p>Die Idee, den Erlös aus dem Verkauf von bundeseigenen Swisscom-Aktien zur Finanzierung von spezifischen Aufgaben zu verwenden, ist nicht neu. So verlangte etwa im Jahr 2006 ein Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3396, auf diese Weise die Mittel für Bildung, Forschung und Innovation aufzustocken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt teilweise die vom Motionär geltend gemachten Gründe für eine Reduktion der Bundesbeteiligung an Swisscom. Der Bundesrat erinnert daran, dass er den eidgenössischen Räten im Frühjahr 2006 die gestaffelte Veräusserung der noch im Bundesbesitz befindlichen Swisscom-Aktien vorgeschlagen hatte; allerdings traten weder National- noch Ständerat auf die Vorlage ein. In der begleitenden politischen Diskussion wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bund via Mehrheitsbeteiligung an Swisscom die direkte Kontrolle über eine - im Zuge der raschen Entwicklung der Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende - Schlüsselinfrastruktur ausübt. Allein die Netze von Swisscom sind in der Lage, den Zugang aller Regionen und Bevölkerungsgruppen zur digitalen Welt sowie die flächendeckendende Alarmierung und Information der Bevölkerung in Krisenlagen sicherzustellen. Der Bundesrat erkennt keine Anzeichen, dass sich an dieser Faktenlage und an den politischen Präferenzen in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom in der Zwischenzeit Entscheidendes geändert hat. </p><p>Selbst unter der Annahme, dass eine weitergehende Privatisierung von Swisscom mehrheitsfähig wäre, spricht sich der Bundesrat aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen klar gegen eine Zweckbindung des allfälligen Verkaufserlöses aus. Sowohl in der Botschaft zur Schuldenbremse als auch später in der Botschaft zur Ergänzungsregel hat der Bundesrat festgehalten, dass erhebliche ausserordentliche Einnahmen - z. B. aus Privatisierungserlösen - nicht zur Finanzierung von ausserordentlichen Ausgaben zur Verfügung stehen, sondern für den Schuldenabbau verwendet werden sollen.</p><p>Im Übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass bis 2025 im Rahmen der verschiedenen, teilweise parallel laufenden Ausbauprogramme (Neat, ZEB, HGV-Anschlüsse und Leistungsvereinbarungen) bereits Investitionen von gegen 19 Milliarden Franken in das Schweizer Schienennetz getätigt werden. Vor diesem Hintergrund orientiert sich der in der Botschaft zu Fabi skizzierte erste Ausbauschritt von Step im Umfang von 3,5 Milliarden Franken an dem aus Sicht des Bundesrates tatsächlich Nötigen, Mach- und Finanzierbaren. Eine darüber hinausgehende, zusätzliche Forcierung des Netzausbaus in diesem Zeithorizont unter "rollendem Rad", d. h. bei laufendem Betrieb, würde nach geltenden Erfahrungswerten die Verfügbarkeit des Schienennetzes stark beeinträchtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund ist zurzeit Eigentümer von 29 494 000 Swisscom-Aktien im Wert von je ungefähr 345 Franken, das entspricht bei diesem Kurs einem Betrag von 10,175 Milliarden Franken.</p><p>Um alle im Rahmen der umfassenden Variante des Projekts zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) geplanten Investitionen zu finanzieren, müsste der Bund anstelle der derzeit vorgesehenen 3,5 Milliarden Franken 6 Milliarden Franken freisetzen. Damit diese 6 Milliarden Franken finanziert werden können, ohne das ordentliche Budget zu belasten, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes im Gesamtwert von 2,5 Milliarden Franken zu erlauben.</p><p>Dazu muss die derzeitige Gesetzgebung geändert werden, die dem Bund einen Mindestanteil von 50+1 an diesen Aktien vorschreibt. Es müssen auch die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um den Erlös aus dem Verkauf in den Bahninfrastruktur-Fonds einfliessen zu lassen und damit das Ziel von 6 Milliarden Franken zu erreichen.</p>
- Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den Verkauf von Swisscom-Aktien
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